Sie haben jetzt zwei Minuten Redezeit gehabt, und Sie haben sich nicht einmal davon distanziert, dass Rechtsextreme an der Seite bei Ihnen standen. Davon haben Sie sich nicht einmal distanziert.
Aber von uns verlangen Sie, dass wir uns von Linksextremen distanzieren, was ich hiermit noch einmal nachdrücklich tue. Das verlangen Sie und werfen uns vor, dass die bei uns stehen.
Ich glaube, in diesem Bereich kann man eindeutig sagen, jede und jeder kann sich selbst seine Meinung bilden, wer hier wirklich ein Demokrat ist und wer sich klar auf den Festen bewegt
und wer herumschwurbelt und sich nicht distanziert von denjenigen, von denen wir Demokratinnen und Demokraten uns alle zu distanzieren haben.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Michael Frisch, AfD: Bleiben Sie doch bei der Wahrheit, Herr Teuber! Schauen Sie sich meinen Redebeitrag im Internet an! Ich habe mich davon distanziert! – Weitere Zurufe von der AfD: Hören Sie auf, hier Lügen zu verbreiten! Unverschämt! Bleiben Sie bei der Wahrheit!)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Frisch, ich habe mich gefragt: Haben Sie jetzt für oder gegen die AfD geredet, als Sie hier standen? Es kommt darauf an, wie man in den Wald hineinruft. Ich will Ihnen nun einmal kurz einen Einblick geben, wie die AfD hier in Rheinland-Pfalz in den fünf Städten aufgetreten ist, als die Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland auf den Platz kam. Das war beschämend. Das waren beschämende Auftritte.
Ich sage Ihnen auch, wer so vorgeht und übrigens in der allerersten Reihe mit der Trillerpfeife steht, bevor jemand überhaupt etwas sagen kann,
der ist doch das beste Vorbild für alle anderen, die von Ihnen lernen und wissen, wie es geht, wenn Sie auftreten.
Das halte ich für wichtig, wenn gesagt wird, die haben doch nicht mit uns demonstriert. Sie sind aber diejenigen, die den Brand legen und alle anderen anheizen, zusammensammeln und im Internet noch dafür Werbung machen, dass man die Kanzlerin so begrüßen sollte – ich zitiere –, dass sie diese Begrüßung nicht wieder vergisst.
Schauen Sie sich die AfD-Plattformen an. Schauen Sie einmal an, wer in Ihrem Gefolge übrigens auch Bilder und Drohungen verschickt auf Internetseiten und auf FacebookPlattformen.
Sie sind in Ihrem Namen unterwegs, und ich habe Sie sich noch nie von ihnen distanzieren gehört. Sie treten ein gegen den Untergang des Arbeitslandes, für die Werte Deutschlands. Da kann ich Ihnen nur sagen, wer so auftritt, wenn eine Kanzlerin kommt und einfach nur eine Meinung sagen möchte, – – – Dann können Sie dagegen sein. Greenpeace hat auch demonstriert, aber friedlich. Sie haben Schilder hochgehalten.
Ich finde den Auftritt von Ihnen – – – Damit will ich enden. Wissen Sie, das ist genau das Problem. Dieser Einwurf gerade zeigt genau das Problem.
Sie beschweren sich über andere, und selbst holzen Sie, was das Zeug hält, und fragen dann, ob das nicht friedlich
gewesen ist. Sie machen Unterschiede bei der Verwendung und Anwendung der Mittel. Das macht mir Angst für unser Land und für den Zustand der Auseinandersetzungen hier.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Damit sind wir am Ende der Aktuellen Debatte und treten in die Mittagspause ein. Ich wurde darüber informiert, dass die Fraktionen eine 30-minütige Mittagspause vereinbart haben. Wir setzen daher die Plenarsitzung um 13:50 Uhr fort.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir setzen die Plenarsitzung fort. Wahrscheinlich haben nicht alle Abgeordneten mitbekommen, dass die Mittagspause vor 14:00 Uhr endet. Die entscheidenden Protagonisten, die zu diesem Tagesordnungspunkt reden werden, sind anwesend.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes (RettDG) – Einführung einer planerischen Vorgabe für die Eintreffzeit von Notärzten am Einsatzort Gesetzentwurf der AfD – Drucksache 17/4146 – Erste Beratung
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Zur Begründung darf ich Frau Abgeordneter Groß für die antragstellende Fraktion der AfD das Wort erteilen.
Herr Präsident, werte Kollegen! Das gegenwärtige Rettungsdienstgesetz sieht in § 80 Abs. 1 und 2 vor, dass im Notfalltransport jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort in der Regel innerhalb einer Fahrzeit von 15 Minuten nach Eingang des Notrufs bei der Leitstelle erreicht werden kann, die sogenannte Hilfeleistungsfrist.
An dieser 15-minütigen Hilfeleistungsfrist orientiert sich die planerische Positionierung der Rettungswache. Die 15-minütige Hilfeleistungsfrist wird als erfüllt angesehen, wenn der Rettungswagen – kurz RTW – oder das Noteinsatzfahrzeug – kurz NEF – innerhalb dieses Zeitfensters den Einsatzort erreichen.
die Eintreffzeit des Notarztes, wird mangels gesetzlichen Auftrags nicht systematisch ausgewiesen und damit auch nicht dokumentiert. Die Schnelligkeit aber, mit der ein Rettungsmittel und vor allem der Notarzt am Unfallort oder Notfallort eintreffen, ist ein wichtiges Kriterium für die Qualität eines Rettungsdienstes.
So antwortet denn auch die Landesregierung auf meine Kleine Anfrage, dass die Qualität der medizinischen Versorgung von Notfallpatienten im Rettungsdienst von vielen Faktoren abhänge. Im Rahmen der Qualitätssicherung benennt sie hier die Hilfeleistungsfrist sowie die Erhebung und Auswertung der Eintreffzeiten am Einsatzort, die beide von großer Bedeutung seien.
Hinsichtlich der Einhaltung der Hilfeleistungsfrist misst der Gesetzgeber bisher aber RTW und NEF den gleichen Rang bei. Angesichts ihrer unterschiedlichen Ausbildung jedoch und der hieraus resultierenden unterschiedlichen Kompetenzen können nichtärztliches Rettungsfachpersonal und Notärzte nicht gleichgesetzt werden. Die gegenwärtige Gesetzeslage tut das aber, weshalb es ohne Belang ist, wann der Notarztort den Einsatzort erreicht, wenn es der RTW nur innerhalb des planerisch vorgegebenen Zeitrahmens von 15 Minuten schafft.
Meine Damen und Herren, das ist aus unserer Sicht ein unhaltbarer Zustand. Nach Auskunft der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage befinden sich unter den zehn häufigsten Ursachen für einen Notarzteinsatz unter anderem ein akutes Koronarsyndrom, wie zum Beispiel ein schwerer Angina-Pectoris-Anfall oder Herzinfarkt, Schlaganfälle, akute Thoraxschmerzen, Krampfanfälle in Form eines Status Epilepticus, Kreislaufstillstände. Das sind unter anderem Fälle, meine Damen und Herren, in denen schnellstmöglich eine spezifische Therapie eingeleitet werden muss und dies nicht dem Notfallsanitäter überlassen werden kann.
In diesem Zusammenhang betont auch die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie, wie wichtig bei lebensbedrohlichen Zuständen die frühestmögliche präklinische notärztliche Versorgung sei. Hierdurch nämlich könne die tatsächliche Sterberate in Bezug zur vorhergesagten Mortalität um 35 % gesenkt werden, wohingegen sie mit lediglich 5 % im Rahmen der Behandlung durch nichtärztliches Fachpersonal signifikant weniger gesenkt werden könne.