Geehrte Präsidentin, liebe Kollegen! Warum lehnt die AfD die Windkraft ab? Nur aus dem Grund, dass wir aus irgendwelchen Sorgen Kapital schlagen wollen, oder haben wir auch tatsächlich inhaltliche Gründe?
Frau Lohr, da war, muss ich sagen, Ihr Vortrag schon ziemlich schwach. Man merkt, der grüne Wind der Veränderung weht schon ganz stark durch die Reihen der CDU.
Vielleicht einmal ganz kurz zur technischen Sachlage. Windkraft ist hoch subventioniert. Wir haben in Rheinland-Pfalz im bundesweiten Vergleich eine relative Windschwäche, das heißt, die Erzeugung bei uns in Rheinland-Pfalz ist erheblich teurer und aufwendiger – ineffizienter, könnte man auch sagen –, als beispielsweise in Norddeutschland.
Sie zäumen das Pferd gerade falsch herum auf. Wir müssen erst schauen, wie wir entsprechende Speicher bekommen, dann können wir weitersehen.
Im Umkehrschluss verschenken wir den Strom zum Teil ins Ausland, nämlich bei Überkapazität, und importieren im Gegenzug CO2-Strom aus dem Ausland, wenn wir gerade keine vernünftige Erzeugung haben.
Wo liegt denn für die CDU die Grenze des Ausbaus? Können wir das unbegrenzt so weitermachen, oder existieren doch tatsächlich technische Fragen, über die wir uns Gedanken machen sollten?
Da hat gerade die CDU aus meiner Sicht, wenn Sie das CO2Thema so vor sich her tragen, große Fehler gemacht. Aus der Atomkraft ist man damals überschnell ausgestiegen. Die war aber CO2-frei.
Frau Lohr, ja, wir brauchen Ideen, aber wir fordern auch die CDU auf, dazu inhaltlich etwas mit beizutragen und zu schauen, wie wir ein gutes und intelligentes Energieversorgungssystem aufbauen können. Diese gegenseitigen Schuldzuweisungen und ideologischen Grabenkämpfe bringen uns nicht weiter.
Ich möchte Sie einfach bitten, sich auf die technische Basis und auf die technischen Fakten ein Stück weit stärker zu konzentrieren, anstatt einfach nur auf den politischen Gegner einzuschlagen.
Eine Erwiderung wird offensichtlich nicht gewünscht. Dann spricht jetzt für die Landesregierung Staatssekretär Dr. Griese.
Entschuldigung, dann müssen Sie es dem Präsidium so anzeigen, dass das Präsidium das während der Rede erkennen kann.
Nein, Sie müssen den Blickkontakt herstellen mit einem von uns dreien hier. Sie dürfen nicht einfach die Karte hochhalten, sondern müssen schauen, dass einer von uns dreien hier oben diese Karte erkennen kann. Es tut mir leid, ich habe nur die Karte von Herrn Joa gesehen. Ich bitte darum, das künftig zu beachten.
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben wieder einen Antrag der AfD vor uns liegen, der versucht, die Windkraft mit falschen Behauptungen in Verruf zu bringen.
Was sind die Fakten? Die Fakten sind, dass es eine Studie von Mitarbeitern der Universität Mainz gibt, die sich mit dem Thema „Infraschall“ beschäftigt haben. Es ist eine Laborstudie, und in dieser Laborstudie wurde die Wirkung von Infraschall bei bestimmten Frequenzen auf isoliertes Herzgewebe untersucht.
Jetzt haben Sie hier gerade behauptet – mehrfach haben Sie von der AfD das getan –, dass sich die Studie mit dem Infraschall von Windenergie auseinandersetzt. Das ist schlicht und einfach falsch. Entweder haben Sie die Studie nicht gelesen, oder Sie haben die Unwahrheit gesagt.
In der Zusammenfassung der Studie auf Seite 8 steht ausdrücklich, dass die Studie einer Laborstudie ist und deshalb zur Frage der Windenergie nichts sagen kann.
Das wird auch noch einmal betont, indem es heißt, dass die Frage, ob Windenergie negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen hat, mit dieser Studie nicht beantwortet werden kann.
In der Studie steht auch nicht, dass ein Mindestabstand von 2.000 m empfohlen wird. Das steht nicht darin. Lesen Sie die Seite 8 mit der Zusammenfassung. Das ist nicht richtig, was Sie hier gesagt haben.
In der Studie steht etwas ganz anderes. In der Studie steht, dass mit Blick auf die Auswirkung auf den Menschen eine Dezibel-Obergrenze von 90 dB empfohlen wird. Das steht darin. Was heißt das? 90 dB ist ein Wert, der, wenn der Mensch sozusagen an der Infraschallquelle ist, nicht überschritten sein sollte.
Jetzt müssen wir uns einmal anschauen, welchen Abstand denn normalerweise Windkraftanlagen zu den Menschen haben und ob da überhaupt eine solche Größenordnung erreicht werden kann. Meine Damen und Herren, die Wahrheit ist, bei einem Abstand einer Windenergieanlage zu menschlichen Aufenthalten von schon 300 m liegen wir bei unter 50 dB. Wenn man weiß, dass sich der Dezibel-Wert exponentiell berechnet, liegen wir bei einem Abstand von 300 m schon tausendmal unter dem Wert von 90 dB, den die Studie vorgibt, schon tausendmal darunter.
Das zeigt, die Wahrheit ist, dass bei den üblichen Abständen von Windenergieanlagen zu Behausungen, zu menschlichen Aufenthaltsorten, die Werte, die die Studie vorgibt oder zur Diskussion stellt, weit, weit unterschritten sind.
Das wird durch eine aktuelle Studie bestätigt, die in Finnland im Auftrag der finnischen Regierung erstellt worden
ist. Sie ist vor wenigen Wochen bekannt geworden. Dort hat man, im Gegensatz zu der Mainzer Studie, nicht nur eine Laborstudie angefertigt, sondern vor Ort gemessen. Man hat vor Ort gemessen, in welchen Abständen ich denn welche Infraschallauswirkungen habe. Man hat das, was ich eben gesagt habe, bestätigt und ist am Ende zum Ergebnis gekommen, es gibt keine Hinweise dafür, dass es bei den üblichen Entfernungen von Windkraftanlagen – wie gesagt, schon ab 300 m – überhaupt zu gesundheitlichen Auswirkungen kommt.
Infraschall ist eine Frage des Abstands. Das stellt sich bei anderen Infraschallquellen natürlich sehr viel dramatischer dar. In Ihrem Antrag kommt ganz verschämt vor, es gibt auch andere Infraschallquellen. Verkehr zum Beispiel, auch Schiffe, Kreuzfahrtschiffe zum Beispiel, oder Lkw. Dazu schreiben Sie dann – das finde ich eine ziemliche Verharmlosung –, dem sei man nur „temporär“ ausgesetzt.
Das stimmt aber natürlich nicht. Wer Berufskraftfahrer ist, hat den Lärm und auch den Infraschall unmittelbar. Er hat nicht 300 m Abstand, sondern 1 oder 2 m zu dem Motor. Wer Maschinist auf einem Kreuzfahrtschiff ist, hat auch keinen großen Abstand. Das ist das eigentliche Problem, wo Infraschall eine Rolle spielt und in der Tat der Arbeitsschutz greifen muss.
Dann kommt in dem Antrag noch die unsinnige Forderung, man solle doch die 10 H-Regelung aus Bayern anwenden. Sie müssten eigentlich wissen, dass das rechtlich gar nicht möglich ist; denn Bundestag und Bundesrat haben die Gesetzesnovelle verabschiedet, die die Mindestabstände auf maximal 1.000 m zur Wohnbebauung begrenzt. Damit macht eine 10 H-Regelung, die auf etwa 2.000 m hinausläuft, gar keinen Sinn. Es geht nicht, und es hat auch aus Infraschallgründen überhaupt keine Rechtfertigung.
Ich will abschließend sagen, dass wir als Landesregierung den Ausbau der Windenergie wollen, und dass wir ihn auch brauchen. Im letzten Plenum ist das Thema „Wasserstoff“ diskutiert worden, und es bestand großes Einvernehmen, dass wir für den Wasserstoffausbau natürlich erneuerbare Energie brauchen, weil grüner Wasserstoff das Ziel ist. Das ist auch das, was die Industrieunternehmen von uns fordern: dass wir mehr Raum für Windkraft und erneuerbare Energien schaffen, damit dieser grüne Wasserstoff hier im Land hergestellt werden kann.
Ohne Windenergie gibt es nun einmal keinen grünen Wasserstoff, und wenn Sie das jetzt verhindern wollen, gefährden Sie ganz konkret Arbeitsplätze und den Standort Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung hat beschlossen, gerade was das Thema „Wasserstoff“ angeht und die Zusammenhänge zur erneuerbaren Energie, aktiv die Bundesmittel einzuwerben, die dafür jetzt angeboten werden, und damit die Umsetzung der Wasserstoffstrategie in RheinlandPfalz voranzutreiben. So betreiben wir aktive Klimaschutzpolitik mit Wirtschaftspolitik und keine Verhinderung wie die AfD.
Es liegen zwei Kurzinterventionen vor: Eine Kurzintervention des Abgeordneten Klein und eine Kurzintervention des Abgeordneten Frisch.
Sehr geehrter Herr Dr. Griese, in den Ausführungen der Kurzstudie, die Sie gelesen haben, steht es nicht. Das stimmt. Wenn man sich aber die Langversion durchliest, dann steht das mit den 2.000 m ganz klar darin.
Es wurde auch gesagt – ich denke, das ist einfach wichtig, auch für die Menschen, die zum Beispiel in Rheinhessen oder im Hunsrück nahe an diesen Windkraftanlagen gebaut haben –, dass sich bei diesen Anlagen der Infraschall in geschlossenen Räumen verdoppelt, verdreifacht. Das ist unser Problem. Da können Sie den Menschen auch später sagen, was sie mit diesen Häusern machen sollen.