Protocol of the Session on March 19, 2015

Davon kann ich Ihnen leider nur vorschwärmen. Wir konnten es Ihnen nicht vorführen. Ich sage Ihnen, dass wir zwei sogar zum Schluss als Friedensengel dem Landtag etwas vorsingen wollten. Aber wer weiß, man soll die Hoffnung nie sinken lassen, vielleicht klappt dieser Versuch bei der nächsten Landtagsfastnacht.

(Beifall im Hause)

Täter und Täterinnen, das wissen Sie – der Herr Justizminister wird es Ihnen bestätigen –, kehren bekanntlich

gerne an den Ort ihrer Taten zurück. Vielleicht schaffen der Seppel und ich es im nächsten Jahr. Die Landtagsfastnacht darf da dann bitte nicht ausfallen. Sie haben die Aufgabe, dafür einen würdigen Veranstaltungsort zu finden, wo man schön Fastnacht feiern kann und der Seppel und ich noch einmal zu Ihnen kommen können, um Sie ein bisschen durch den Kakao zu ziehen.

(Anhaltend Beifall im Hause)

Die Verabschiedung wird noch heute Abend stattfinden.

Ich möchte zwei Hinweise zum weiteren Verlauf geben. Wir treten in die Mittagspause ein. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Punkte 12 und 13 der Tagesordnung nachher ohne Aussprache auf der Tagesordnung stehen werden und wir dann fast direkt zum Tagesordnungspunkt 14, Orientierungsdebatte zur Sterbebegleitung, kommen werden.

Wir machen eine Mittagspause bis 15:00 Uhr.

U n t e r b r e c h u n g d e r S i t z u n g: 14:00 Uhr.

W i e d e r b e g i n n d e r S i t z u n g : 15:00 Uhr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf die Sitzung nach ihrer Unterbrechung wieder eröffnen.

Ich rufe die Punkte 12 und 13 der Tagesordnung auf:

Erhalt und Ausbau des rheinland-pfälzischen

Straßennetzes leistungs- und bedarfs-

gerecht sicherstellen

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 16/4743 –

dazu:

Zukunftsfähige Mobilität durch Investitionen in

den Erhalt und bedarfsgerechten Ausbau

der Verkehrsinfrastruktur sichern

Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen

der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/4766 –

Garant für Qualität, wirtschaftliche Stabilität und Ausbildung – den Meisterbrief erhalten

Antrag der Fraktionen der SPD und

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/4740 –

Die Fraktionen haben vereinbart, dass die Anträge ohne Aussprache an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. Gibt es gegen die Ausschussüberweisung sei

tens des Plenums Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann danke ich Ihnen für diesen Beschluss.

Auf der Tribüne begrüße ich zum einen den Männerchor Cecilia Gladbach. Das liegt bei Neuwied. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Zum anderen begrüße ich Gleichstellungsbeauftragte im Rhein-Lahn-Kreis. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:

Orientierungsdebatte zur Sterbebegleitung

Lassen Sie mich dazu eine eröffnende Bemerkung machen. Wir werden in den nächsten drei Stunden versuchen, persönliche Positionen zu einem Thema zu entwickeln, das sehr von persönlichen Vorstellungen geprägt ist. Es geht um das Sterben, die letzte Phase unseres Lebens, eine Situation, der wir so lange wie möglich aus Angst vor dem, was auf uns und unsere Angehörigen zukommen kann, ausweichen wollen. Selbstverständlich wollen wir alle natürlich, schmerzfrei und menschenwürdig sterben. Ist das aber auch gewährleistet?

Die staatliche Pflicht zum Lebensschutz und ebenso die ärztliche Verantwortung für die Lebenserhaltung setzen der Selbstbestimmung in der Sterbephase Grenzen. Wo verlaufen diese Grenzen? Wo müssen sie eventuell neu justiert werden? – Es geht um diese Fragen nicht nur in Intensivstationen der Alten- und Pflegeheime, sondern es geht auch darum, dies mit der Öffentlichkeit zu diskutieren. Es gibt einen erkennbaren Handlungsbedarf.

Wie der Deutsche Bundestag wollen wir uns jetzt in einer Orientierungsdebatte, auf die wir uns gemeinsam verständigt haben, mit den Vorstellungen und Bedenken der einzelnen Abgeordneten befassen. Diese Debatte findet frei von Anträgen der Fraktionen statt. Hier werden die Abgeordneten ihre persönliche Meinung vollkommen unabgestimmt mit ihrem Nachbarn, mit ihrem Kollegen, dem sie sonst trauen, Ratschläge zu geben, vortragen, damit wir einfach einmal deutlich machen können, wie wir selbst dazu stehen.

Das wäre aber zu wenig. Am Ende der Orientierungsdebatte in diesem Hause wird eine Anhörung im Ausschuss beantragt, in der wir uns dann mit Leuten auseinandersetzen, die sich bei diesem Thema gut auskennen und uns Ratschläge geben können. Das sind beispielsweise Vertreter der Kirchen, der Sozialverbände, Ärzte, Psychologen, die uns dann weiterbringen, wie wir hoffen.

Meine Damen und Herren, dann kann es – muss es aber nicht – in der letzten Sitzung vor der Sommerpause konkrete Initiativen geben. Sie werden fragen: Wenn das ergebnisoffen gemacht wird, hat das dann Sinn? – Ja, das hat Sinn, weil es keine gesellschaftliche Debatte über das Sterben im breitesten Sinne gibt. Das werden wir aber alles gleich erfahren.

Wie haben wir uns die Debatte vorzustellen? – Wir werden – darauf haben wir uns geeinigt – in Fünf-MinutenBeiträgen debattieren. Ich habe darüber nachgedacht, ob ich jemanden, der gerade einen Satz in dieser Debatte zu Ende bringen will, abklingeln kann, weil die fünf Minuten vorbei sind. Ich bitte Sie, halten Sie sich daran, damit ich nicht dauernd in diese Schwierigkeit gerate, Sie bei einer so schwierigen Diskussion bremsen zu müssen. Wir haben auch keine Kurzinterventionen und Zwischenfragen vorgesehen.

Meine Damen und Herren, wenn darüber Konsens im Hause besteht, wie das im Ältestenrat besprochen worden ist, ist die Debatte damit eröffnet. Nach der Liste, die wir gemeinsam auf der Grundlage der Praxis bei den Mündlichen Anfragen erstellt haben – das ist sozusagen unser Schlüssel für die Beiträge –, beginnt Herr Kollege Schweitzer von der SPD. Dann folgt die Christlich Demokratische Union. Ich gehe davon aus, Frau Klöckner wird sprechen. Dann ist Herr Köbler an der Reihe. Anschließend folgt die Landesregierung, ich denke, mit Frau Dreyer. Dann geht es nach der Landesregierung weiter – ich sage das vorweg, damit es jeder weiß – mit der CDU.

Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Umgang mit Tod und Sterben von Angehörigen oder lieben Menschen ist aufwühlend und belastend. Beim Thema Sterbehilfe und Sterbebegleitung werden schwierige ethische Grundsatzfragen behandelt. Es müssen auch schwierige moralische Bewertungen vorgenommen werden. Es ist daher richtig und wichtig, dass wir heute eine solche Orientierungsdebatte, wie sie der Präsident vorgestellt hat, führen.

Eine so schwierige ethische Debatte – ich kann mir das nicht vorstellen – kann nicht in den üblichen Regularien des Parlamentsbetriebs ablaufen. Sie kann auch nicht entlang der Grenzen von Fraktionen oder Parteien ablaufen.

Lassen Sie für mich persönlich eines vorwegschicken: Es gibt keine moralische Pflicht zum Leben bis zuletzt. Ich habe großen Respekt vor Menschen, die etwa eine weitere Behandlung ihrer Tumorerkrankung ablehnen. Ihr Wille ist von Ärzten zu respektieren. Was mich aber umtreibt, ist die Sorge, dass ein gesellschaftliches Klima entsteht oder entstehen kann, das an Menschen mit Unterstützungsbedarf – übrigens jeden Alters – die stille Aufforderung sendet, dass die Belastung für die Familie, die Pflegenden, gar die Allgemeinheit zu groß werde.

Ein jeder trage des anderen Last, heißt es in der Bibel. Mir geht es nicht zuvorderst um den religiösen Gehalt der Aussage. Das ist eine für mich immer gültige Zusammenfassung des Leitbildes von Solidarität und Sorge füreinander. Ich finde, diesen Leitsatz müssen wir in unserer Zeit mit Leben füllen. Es wäre fatal, Menschen in dem Glauben allein zu lassen, sie fielen anderen zur Last.

Immer höre ich die Aussage – Ihnen geht es sicherlich ähnlich –, ich möchte so autonom und selbstbestimmt sterben, wie ich gelebt habe. Bei genauer Betrachtung zeigt sich aber, die Vorstellung der absoluten Autonomie ist oftmals eine Illusion. Je nach Lebensphase und -situation ist sie mehr oder minder stark ausgeprägt. Oftmals ist es auch so, dass wir sie einfach mehr oder minder stark spüren. Autonomie entwickelt sich nach meiner Auffassung erst im miteinander und füreinander Einstehen, sich sorgen.

Jede und jeder bringt sich nach seinen Kräften ein. Jeder Beitrag ist gleich viel wert. Dies ist die gesellschaftliche Übereinkunft, die wir den modernen Sozialstaat nennen. Ich finde, wir müssen diesen Sozialstaat um das Leitbild der sorgenden Gesellschaft ergänzen, wie es der anerkannte Pflegeexperte Thomas Klee genannt hat.