Protocol of the Session on March 26, 2014

(Beifall bei der CDU – Pörksen, SPD: Die kennen Sie doch! Fragen Sie doch einmal nach!)

Mich würde auch einmal interessieren, ob andere Länder ähnlich lange gebraucht haben, aber vielleicht gibt es auch dafür gute Gründe.

Es wird dargelegt, wir müssen das Verwaltungsverfahren der veränderten Rechtslage anpassen. Es ist eine Auftragsangelegenheit, die von den Kommunen neben vielen anderen Auftragsangelegenheiten erledigt wird: Das Elterngeld wird ähnlich bearbeitet, und das BAföG wird ähnlich bearbeitet. Vorliegend geht es nun um die Abwicklung, und ich muss sagen, wenn man das Gesetz durchliest, insbesondere § 8 mit den Vorlagefristen der Zahlungen durch die Kommunen beim Land, dann stellt man fest, einmal ist es der 6. März, der 6. Juni, der 6.

September und der 6. Dezember, wo die Nettoausgaben dann im Sinne des § 46 a für das jeweils abgeschlossene Quartal mitgeteilt werden sollen. Darüber hinaus gibt es aber nachher noch einmal die Aufforderung, die Bruttoausgaben und -einnahmen schon einen Monat vorher mitzuteilen. –

Also, beim ersten Durchlesen habe ich mir die Frage gestellt: Geht das wirklich nicht unbürokratischer? – Ich empfinde es als ein ziemliches bürokratisches Monstrum. Aber dazu können uns sicherlich die kommunalen Spitzenverbände noch etwas sagen, die das umsetzen müssen. Vielleicht gibt es auch schon kluge EDVProgramme, die das Verfahren ein Stück weit erleichtern.

Sie gehen freundlicherweise in Ihrer Begründung auch auf das Ergebnis der Anhörung ein. Dabei hat der Landkreistag erneut darauf hingewiesen, dass 2012 Hintergrund der Vereinbarung für diese Entlastung der Kommunen genau das Ziel war, die Kommunen aufgrund ihrer prekären Finanzlage finanziell zu entlasten. Wir haben es bereits bei der Änderung des letzten Ausführungsgesetzes zum SGB XII beantragt: Auch wir halten es, ebenso wie der Landkreistag, für richtig, die Erstattungsleistung des Bundes auch tatsächlich an die Kommunen, an die örtlichen Träger der Sozialhilfe, weiterzuleiten.

Sie weisen selbst darauf hin – dies kann man auch Ihrer Aufstellung auf Seite 7 entnehmen –, dass Sie im Jahr 2013 25,5 Millionen Euro und 2014 36,7 Millionen Euro für Ihre eigenen Ausgaben behalten möchten. Sie sagen, es sei ansonsten eine Überkompensation. Wir sagen – so, wie es damals auch festgehalten wurde; ich meine sogar, dass es auch von Herrn Beck so vorgetragen wurde –, dass man stolz sei, mit diesem Verhandlungsergebnis eine deutliche Entlastung der Kommunen sehr zielgerichtet hinzubekommen, und deswegen sollte man auch an diesem Ziel festhalten und von klebrigen Fingern des Landes absehen.

Ich gehe davon aus, dass wir im Ausschuss hierzu auch noch einmal die kommunalen Spitzenverbände hören werden.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Abgeordneter Ebli das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit dem Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, einem Gesetzentwurf der Landesregierung. Im Grunde gibt das Gesetz zunächst einmal einen Grund zur Freude, insbesondere für die kommunalen Träger. Frau Kollegin Thelen ist

ebenso darauf eingegangen wie auch der Minister. Aber auch für das Land kommt es zu erheblichen Entlastungen.

Wurden bislang vom Bund für die Grundsicherung 75 % der Ausgaben übernommen, werden jetzt die Nettoausgaben zu 100 % vonseiten des Bundes übernommen. Damit geht die bisherige Selbstverwaltungsangelegenheit in die Bundesauftragsverwaltung über.

Das Gesetz hat eine weitere erfreuliche Komponente, wie wir meinen, nämlich die, dass es künftig nicht mehr nur einen Zahlungstermin im Juli eines jeden Jahres gibt. Frau Kollegin, man kann das natürlich auch so bewerten, dass die Kommune nicht 100 % über das Jahr hinweg vorstrecken muss, sondern quartalsweise das Geld gibt.

Dass der jeweilige Aufwand durch die jeweiligen Träger quartalsweise nachgewiesen werden muss, geht mit einem bürokratischen Aufwand einher. Das geht aber leider nicht anders. Das haben Sie auch ausgeführt. Man kann nicht das eine haben, ohne das andere auch zu tun.

Ich persönlich bedauere in diesem Zusammenhang, dass der Landkreistag nicht damit einverstanden war, dass mit der 100%-igen Kostenübernahme der Grundsicherung und der Erwerbsminderung durch den Bund auch die Gemeinden entlasten werden können, die sich mit 25 % an dem Aufwand der Sozialhilfeträger beteiligen müssen. Nachdem die Voten der beiden kommunalen Spitzenverbände maßgeblich sind, konnte dem berechtigten Anliegen der Gemeinden leider nicht nachgekommen werden.

Dennoch können die Gemeinden und Verbandsgemeinden mit einer Entlastung ihrer Beteiligung rechnen, da die Gemeinden mit der Einführung der neuen Schlüsselzuweisung C, die dem Landkreis und auch den Städten als Sozialhilfeträger weitere Entlastungen bringt, nur noch mit dem Rest der Aufwendungen belastet werden.

Weitere Änderungen betreffen die Auszahlungen an Anspruchsberechtigte. Künftig ist nicht mehr der tatsächliche Wohnsitz maßgeblich, sondern der gewöhnliche Aufenthalt. Das betrifft insbesondere Personen in stationären Einrichtungen, betreutem Wohnen oder Personen mit richterlich angeordnetem Freiheitsentzug. Dies entlastet insbesondere Trägerkommunen, die viele von diesen Angeboten haben.

Aber bei aller Zufriedenheit über dieses Landesgesetz im SGB XII dürfen wir den Blick auf die demografische Entwicklung in unserem Land nicht verlieren. Herr Minister Schweitzer ist ausführlich darauf eingegangen. Es ist erfreulich, dass die meisten von uns älter als unsere Vorfahren werden. Es ist erfreulich, dass wir auch mehr werden, auch wenn sozusagen der Unterbau fehlt, dass wir also nicht entsprechend viele Kinder haben.

Aber es erfüllt uns mit Sorge, dass es in diesem Zusammenhang auch immer mehr Ältere gibt, die auf Grundsicherung und Zuweisungen angewiesen sind. Es ist eigentlich unerträglich, dass wir es nicht schaffen, dass alle Menschen von ihrem erworbenen Rentenan

spruch im Alter dann auch leben können. Dies treibt uns um. Es trifft vor allem Frauen. Familienarbeit, Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung – das alles trägt dazu bei, dass es gerade Frauen sind, die im Alter von ihrer Rente nicht leben können.

Wir haben also diesbezüglich sozialpolitisch und gesellschaftspolitisch noch viel zu tun. Mindestlohn ist nur ein Baustein in diesem Bereich.

Abschließend möchte ich sagen, wir halten es für richtig, dass der Bund nun die Kosten der Grundsicherung und Erwerbsminderung übernimmt; denn Armut geht uns alle an und darf nicht nur Kommunen und Länder betreffen.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Die SPD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. Wir werden uns sicherlich im Ausschuss noch über die Details unterhalten.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Dr. Konrad das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Gesetzesänderung ist auf den ersten Blick eine rein technische Angelegenheit. Hier geht es um die Umstellung auf eine Bundesauftragsverwaltung in den Kommunen, weil die Leistungen ab diesem Jahr vom Bund erstattet werden, und zwar zu 100 %, im vergangenen Jahr zu 75 %. Das ist aber nur der erste Blick.

Herr Minister Schweitzer hat bereits darauf hingewiesen, dass die Grundsicherung notwendig ist, um prekäre Lebenslagen im Alter zu vermeiden. Er hat darauf aufmerksam gemacht, dass es wichtig ist, diese Grundsicherung ausreichend auszustatten, weil Menschen im Alter zunehmend von Armut betroffen sind und die Angewiesenheit auf Grundsicherung zunimmt.

Ich möchte jetzt aber nicht verschweigen, dass dies auch seine Ursachen hat. Ich möchte genauso wenig wie bei den letzten Diskussionen hier im Hohen Hause über die Altersarmut verschweigen, dass das auch damit zu tun hat, ob auskömmliche Löhne gezahlt werden und von diesen auskömmlichen Löhnen ausreichend Beiträge gezahlt werden und damit eben die Altersarmut vermieden werden kann. Da liegen wir in diesem Hohen Hause traditionell immer wieder auseinander.

Es bleibt nun abzuwarten, ob tatsächlich mit der Einigung in der Großen Koalition in Berlin zum Mindestlohn zumindest eine der Ursachen abgeschafft wird, dass nämlich Menschen gar nicht ausreichend Geld verdie

nen, um Beiträge zu bezahlen und anschließend eine anständige Rente zu bekommen.

(Vereinzelt Beifall bei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD)

Das gehört zur Wahrheit dazu.

(Zuruf der Abg. Frau Thelen, CDU)

Frau Thelen, wir müssten über manche Belastungen der Kommunen gar nicht diskutieren, wenn die Leute anständig verdienen würden. Das muss man auch einmal dazu gesagt haben.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wenn man die Arbeitsförderung ausreichend weiterführen würde, dass die Leute wieder in Arbeit kommen, müsste man gar nicht darüber diskutieren. Gleiches gilt für die unterbrochenen Erwerbsbiografien. Dass die Frauen nicht ausreichend an der Erwerbstätigkeit beteiligt werden, hat auch mit dazu geführt, dass vor allem Frauen im Alter von Armut betroffen sind, so, wie es früher schon einmal war, aber damals aus ganz anderen Gründen.

Frau Ebli hat auf eine weitere Notwendigkeit hingewiesen, dass nämlich die Zahl älterer Menschen und alter Menschen steigt und damit bei gleichem Anteil armer Menschen im Alter die Häufigkeit der Notwendigkeit von Grundsicherung zunehmen wird. Gerade weil auf der Bundesebene die sozialen Umstände geregelt werden, ist es zu begrüßen, dass sich der Bund nicht nur aufgrund seiner gesetzgeberischen Verantwortung, sondern auch aufgrund seiner sozialen Verantwortung hieran beteiligt.

Das gilt natürlich auch für andere Leistungssysteme, in denen bereits vereinbart ist, dass der Bund sich an den Leistungen beteiligen wird, nämlich in allen Bereichen, in denen es um Teilhabe geht. Hier geht es um Teilhabe von alten Menschen und Menschen mit Erwerbsminderung. Das gilt natürlich auch für die Teilhabe von behinderten Menschen bei der Erarbeitung eines Bundesleistungsgesetzes.

Frau Thelen hat auch gesagt, dass wir es natürlich alle gemeinsam positiv bewerten, dass sich der Bund in dieser Weise, und zwar zu 100 %, an den Kosten beteiligt. Von Beteiligen kann man nicht sprechen, der Bund erstattet zu 100 %. Wir sind uns da einig.

Über die Abläufe und entsprechenden Termine kann man im Ausschuss beraten. Alle, die jetzt zu dem Thema gesprochen haben, sind Mitglieder in einem Ausschuss, in dem durchaus sehr kooperativ und ziel- und sachorientiert gearbeitet wird.

Es ist also in Zukunft möglich, dass dort, wo die Kosten zu verantworten sind, wo auch die Gesetzesverantwortung liegt, eine Erstattung geleistet wird und damit die Kosten mit übernommen werden. Wenn wir über Teilhabe und ausreichende Absicherung der gesellschaftlichen Teilhabe sprechen, geht es nicht um das Ob, ob sich

also die Gesellschaft dafür verantwortlich fühlt, sondern um das Wie. Die Teilhabe von Menschen im Alter und Menschen in besonderen Lebenslagen ist ein Menschenrecht und damit ein Anliegen von uns allen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es ist vereinbart, den Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU