Wir begrüßen auch die Regelungen, was die Qualitätssicherung betrifft, und auch die Neuregelung der berufsgerichtlichen Verfahrensweise im Sinn einer Verschärfung.
Meine Damen und Herren, wir stimmen der Änderung des· Heilberufsgesetzes zu, allerdings nicht, weil es unsere unge
teilte Zustimmung findet, sondern einfach deswegen, weil wir einer Installierung einer Psychotherapeutenkammer im Grundsatz zustimmen wollen.
Im Ausschuss haben wir uns für die Beibehaltung der bestehenden Notfalldienstsicherstellung ausgesprochen, so wie das eben auch Herr Dr. Altherr schon vorgetragen hat. Wir können auch den Formulierungen, die jetzt in den Änderungsanträgen von SPD und CDU vorliegen, zustimmen. Das haben Sie Gott sei Dank nach der Anhörung eingesehen.
Wir haben uns ebenfalls im ~usschuss für eine ganzheitlichere Betrachtung von medizinischer und psychotherapeuti
- in stationären und ambulanten Einrichtungen ausgespochen. Es wäre uns sehr wichtig gewesen, dass wir diese Änderung hinbekommen hätten, auch die dezidierte Berücksichtigung der abhängi!~ Beschäftigten in der Kammer, wie es die CDU in ihrem Änderungsantrag übern-ommen hat. De·m werd-en wir auch zustimmen. Auch uns haben die Argumente in der A!'Jhörung sehr eing~leuchtet. Wir bedauern es sehr, dass di_e Sozialdemokraten wider besseres Wissen keinen l'viut zu einer Änderung hiltten, Herr Brinkmann.
Das passt-einfach nicht mehr in die Zeit. Diese Änderungen wären zeitgE!mäß und zukunftsweisend gewesen. Wir hätten das sehr beg~üßt, wenn Sie sich hätten überzeugen lassen. _
Was ich ~uch noch eingebracht habe- das möchte ich einfach noch einmal sagen-, ich habe keinen dezidierten Änderungsantrag gemciC~t, weil ich weiß, dass ich mir die Arbeit sparen kann, es geht einfach um den Frauenanteil _in den Gremien
der Kammern. Wir haben das schon vor J~hrel')diskutiert, als das Heilberufsgesetz schon einmal geändert wurde. ln einer Passag-e, in der es um ein Gremium und die Beteiligung von Frauen geht, steht die Formulierung, dass Frauen angemessen berücksichtigt werden sollen. Darüber möchte ich rriiCh einfach noä: einmal auslassen. Ich wüsste gern einmal von jemandem- vielleicht von Herrn Gerster -,was die angemessene Berücksichtigung von Frauen ist und wer das entscheidet, was in den Gremien angemessen ist,_ in denen keine Frauen sitzen.
- Wir hätten ~Jern wenigstens das, was die Hessen jetzt in ihrem Entwurf zur Änderung des Heilberufsgesetzes stehen haben, nämlich wenigstens der Ar'iteil der Frauen In der Ärztinnen- und Psychotherapeutinnenschaft entsprechend gewährleiste•t ist. Dazu ·haben sich die Hessen - (DU-Regierung- hinreißen lassen.
Herr Präsident, meh1e Damen und Herren! Wesentlicher Grund für die notl.'vendige Änderung des Heilberufsgesetzes
sind- die bundesgesetzliehen Vorgaben. Gleichzeitig sollte aber analog zu den bestehenden Kam~ern eine Psych-otherapeutenkammer errichtet werden. Gleichzeitig sollten im Rahmen der Novellierung einige notwendige Änderungen vorgenommen werden. Bereits-in der ersten Lesung des Gesetzes zeigte sich noch erheblicher Diskussionsb~darf, der in der Anhörung nicht nur befriedigt werden konnte, sondern auch zu wesentlichen Änderungen im Gesetz führte_.
Es ist vor allein ~:lie anfänglich geplante Regelung zur Sicherstellung des Notfalldienstes zu nennen. Dader Bundesgesetzgeber in § 75 SGB V eine klare Regelung getroffen hatte, war_ es mir bere-its in-aer ersten Lesung_ nicbt nachvollziehbar, warum das Land eine eigene Regelung anstrebte. Von dieser wird nun aber Abstand genommen.
Meine Damen und Herren, aus der Sicht von Patienten enthält das Gesetz-eine yerbesserung ihrer Position durch die paritätische Besetzung des Schlichteräusschusses. Wer von Patientenseite diese_Funktion ~ann wahrnehmen wird und wie man in diese Funktion kommt, wird noch zu klären sein. Der Hinweis der Zahnärztekarrimer, dass damit Personen in
den Schlichterausschuss kommen, die fachlich-ieine Kompetenz haben; also den Patienten wenig_ hilfreich sein können, kann nicht unwidersprochen bleiben. Allerdings glaube- ich _
auch,. dass gerade bei d_er Zahnmedizin bereits viel Aufklärungsarbeit auch im Blick auf Prävention geleistet wird, ein Umstand,-aer aber g-erade darin gesehen werden kann, dass
Meine Damen und Herren, aus Sicht der Patienten ist jede Regelung über Fort- und Weiterbildung der in Heilberufen Tätigen von eminenter Bedeuttmg.Hier stößtderen Vorstellung v6n Fortbildungspflicht, Zertifizierung und Qualität der Fortbildung. sowie die. Frage, ob Anwesenheit -bei einer Fortbil~ dung schon als ausreichend für die Verg_abe von Fortbildungspunkten angesehen wird, auf die Aussage der Ärzte, dass Fortbildung Teil ih_rer Berufspflicht ist und die Kammern dies immer unter Kontrolle haben. Dass Patienten unwiedergutmachbare -Risiken für sich sehen, wenn ein Arzt nicht auf -
de~m neuesten wissenschaftlichen Stand ist, muss sehr ernst genommen werden. Dass sie für ihre eigene Information nun im vorliegenden Ge~etz eine \/\'eitere Hilfe dadurch bekomc men, dass von den Ärzten zusätzliche Bezeichnungennach entsprechenden Fort- und Weiterbildungen geführt werden dürfen,_l.vird dann für die Patf~nten zu-einer echten Hilfe bei der Suche nach dem für ihr Krankheitsbild passenden Arzt.
Meine- Damen und Herren, die Gründung.der Psychotherapeutenkammer hat eine Mehrheit, aber keine einstimm~ge Zustimmung erhalten. Probleme der Vergleichbarkeit der Arbeit von Ärzten und Psychotherapeuten, der vorwiegende _ Ort der Ausübung ihrer Tätigkeit; das ganz unterschiedliche Verhältnis innerhalb der Gruppen zwischen freiberuflich oder _ angest~llt Tätigen: sind Im Vorfeld und in der Anhörung immer wi_eder vorgebracht worden. Dass hier auch ein Kampf
um eine tatsächliche oder riur vermeintliche Dominanz der Ärzte ausgefochten wird, zeigt die Forderung der Allianz der Psychologischen Psychotherapeuten nach einer radikalem Änderung des Psychotherapeutengesetzes des Bundes vom Ja
nuar·dieses Jahres. Hier wird innerhalb der nun zu errichtenden Kammer ein -Kiärungsprozess stattfinden müssen. Das wird kein leichtes Stück Arbeit sein. Am Ende sollte sich aber erweisen, dass die Belange der unterschiedlichen Gruppen innerhalb_ der Kammern ernst genommen und sie an den notwendigen EntScheidungen angemessen beteiligt werden. lc_h hoffe, dass über den unausweichlichen Auseinandersetzungen über den richtigen Weg nicht in Verg-essenheit gerät, dass es letztendlich um die Patienten geht.
Unter Berücksichtigung der von SPD und F.D.P. in ihrem ge-. meinsamen Antrag eingebrachten Änderungen stimmen· wir dem _vorliegen~en Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der l,.andesregierung zur Änderung des Heilberufsgesetzes enthält folgende Schwerpunkte~ die Errichtung der Lan-· deskammerfür Psychotherapeuten und ·Kinder- und Jugendlichen(lsychothe;rapeuten, die Erweiterung der Sclilichtungsausschüsse undcdie Verbesserung der Ve.rfahrensabläufe im Vollzug des_Weiterbildungsrechts.
Alle drei Themen- sind ·nicht von sensationeller Neuigkeit, aber für die Wirklichkeit der akademischen Heilberufsausübung von erheblicher Bedeutung.
ln der Anhörung des Sozialpolitischen Ausschussesam 1 i. Ja- _ nuar erhielt die Konzeption der Landesregierung ungeachtet einiger kritischer Anmerkungen ein hohes Maß an Zustimmung. Der Ausschuss hat den Gesetzentl.vurf am 8. Februar abschließend beraten_und mit einigen Änderungen einstimmig verabschiedet. Diese Änderung~n betreffen im Wesentlichen die im Entl.vurf enthaltenen Bestimmungen zur Notfalldienstregelung, die im Anhörverfahren auf Kritik gestoßen
Zu dieser Kritik möchte ich sagen, wir akzeptieren sie im Ergebnis. Deswegen wird es jetzt auch geändert und 5GB-konform geregelt, aber verständlich ist das Ganze !!Ur dadurch, dass wir in der Wirklichkeit der vier Kassenärztlichen Vereinigungen eben _auch unterschiedliche Regelungen ha: ben. Es gibt Bezirke, in denen die ·Kassenärztlichen Vereinigungende facto zuständig sind. Es gibt andere Bezirke, in de
nen- die Kammern diese Zuständigkeit sozusagen als Auftragsangelegenheit wahrnehmen. Dies ist aber möglich, ohne da_ss wir gesetzlicn von der bundesgesetzliehen Regelung abweichen mcissen. Deswegen ist das auch einvernehmlich auf den Weg gebracht worden.
Frau Kollegin Bill, zur angemessenen Frauenvertretung möchte ich Folgendes sagen: Der AnteH der Frauen in diesem Beruf, der neu verkammert wird- ein schrecklicher Begriff-, ist besonders hoch. Die Frauen bilden vermutlich die Mehrzahl bei den Psychologischen Psychotherapeuten. Deshalb gehe ich -davon aus, !fass ange·messe_ne Vertretung in den Kammergremien heißen muss,
dass sich diese Mehrzahl in den Gremien der Kammer widerspiegeln muss. Das ist angemessen, und darauf werden wir