Protocol of the Session on February 14, 2001

Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf if1sei

-ner 35.- Si~ztmg am · 9. November iooö und· inseiner 38,_ Sit

zu-ng am 8. Februar 2001 beraten.

- ln seiner 37. Si~ung am 11. Januar 2001 hat der Sozialpoliti-

scheAusschuss einAn_hörverfahren durchgefuhrt.~

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner-so. Sitzung am 8. Februar ioo1 beraten. Die Beschlussempfehlung

lautet, der Gesetzentwurf_ wird mit Änderungen ang_enom

·men. Da ich davon ausgehe, -dass Sie alle_die B_esctilussemp

fehlung geiE!Sen haben, bitte ich Sie, die Äm~erungen dort zu entnehmen. Die Druclt.sathe hat der Präsidentschon genannt -Drucksache 13/6793-. Vielen Dank.

(Beifall bei CDU,S~D und F.D.P,}

Ich liedanke mich sehr herzlich bei der Frau Berichterstatterio · und eröffne dieAussprache. Wer spricht fdr die große Oppo

sitionsfraktion?

Bitte schön, Herr Dr. Altherr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, mei_ne sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt, dass die Landesregierung nun endlich den fäiJigen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der_sich aus der_ Bundesgese':zgebung zum Therapeutengesetz ergibt, das ·im Juni 1998schon verabschiedet worden ist. _

D_!eses_ Gesetz sieht nun neben der Einrichtung einer Land~s- __ psychotherapeut:enkammer auch. andere Änderungen vor, die im LauYrler Zeit ·notwendig geworden sind. Nun kann man sagen, so weit, so gut.

ln § 5 wi~d - das ist erstmalig auch für die Bundesrepublik wegweisend - der Schlichtungsausschuss von drei auf fünf Personen erh6ht. Allerdings hat es der Gesetzgeber versäumt.

zu definieren, wer die beiden PatienteilVertreter legitimiert;

Das-ist gellau ej_n Kritikpunkt der Anhörung gewe~en, den die Verbraucherzentrale -Rheinland-Pfalz vorgetragen hat; Das war auch genau mein kritikp~nkt in einer vergangeneil Diskussion. Herr Gerster, Sie werden sich entsinnen.

§ 4 sieht die Einrichtung eines Beirates vor, Der Be-i ratsoll dazu dienen, dass die zum Teil unterschiedlichen Interessen der Ärztlichen und Psychologischen Psych_otherapeuten in diesem Beirat kammerübergreifend !1eregelt werden. Nun gibt es

auch vonseitendes DGB Kritik, der sagt, wir haben jetzt fünf berufsständische Kammern für Heil berufe. Wäre es nicht sinnvoller gewesen, eine ·große Heilberufskammer zu schaffen? Diese Kritik wird auch zum Teil von den Anwälten, den Patienten· und dEm Verbrauchervereinen unterstutzt. Auch hiermuss man diskutieren; ob es nichtsinnvollwäre,_auch im Hinblick auf die Diskussion_ um eine Pflegekammerall diese akademischen Heilberufe in der Zukunft in eine Kammer zusammenzufassen. Nun wurde· es so geregelt; nehmen wir_ es sohin.

Wir kommen zu§ a: ln Absatz 1 Satz 3 sind die Aufgaben der.

Kammern dargelegt. Wichtig ist in Ve-rbindung mit den §§_21 und 23 die Sicherung der Qualität. Das ist alles im Lauf der

Zeit notwendig geworden. Interessant war die Nummer-7 des

§ 3. Hier hat sich doch das Ministerium vers-tiegen, entgegen

-der- bundeskompetenzliehen Regelung im- Sozialgesetzbuch. V, § 75, eigenständig _als Land Rheinland-Pfalz die Si-· cherstellung de~ Notfallversorgung auf die Kammern· zu übertragen. Das ist völlig uns~nnig. Das widerstrebt allen Art

. sichten der Experten. Aber vielleicht mag das wieder das alte

_Spiel sein, Gersterkontra Ärzte. Miu1 mag das nur v~rmu:ten.

Tatsache ist, dass aufgrund unseres Widerstandes und auch der einheitlichen Verstärkung unseres_Widerstandes in der Anhörung die_ Regierung _diesen Passus zu!ückgenommen

hat. Sie belässt es bei der alten Regelu~g. die \'I/eiter sinnvoll ist; denri die lammern haben nicht das Geld,:die Sieherstellung zu regeln, und auch keine Disziplinargewalt, um gegebenenfalls disziplinarisch tätig zu werden. Also, es bleibt alles beim Alten. Das istauch gut so. _

_ Interessant ist noch der Einwand des DGB bezüglich der Fort

und Weiterbildung, die, vvie bislang auch s~hon, den Kammern obliegt. Der DGB vertritt die Meinung - das mag viel~ leicht eine singuläre Landesmeinung sein-, dass man im Hin~ blick auf die EU-Gegebenheiten diese Fort- und Weiterbil

dung sinnvollerweise-in Bundeskompetenz übertragen sollte; ' Auch das ist ein Problem, welches wir in der Zukunft diskutieren müssen;

Meine Damen und Herren, die CDU sieht als zentrales Anlie

gen der Gesundheitsversorgung, dass die ganzheitliche medizinische Ve-rsorgung der Patienten bestmöglich sichergestellt wird. Aus diesem Grund stimmen wir auch diesem Gesetzentwurf zu, wiewohl wir; wenn \tJir an der Regierung wä~en, ei-niges anders und vieles bEsser gemacht hätten.

Danke schön. (Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion erteile · ich Herrn Abgeordneten · Brinkmann das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Notwendigkeit einer Änderung des Heilberufsgesetzes wurde in diesem Hause zu keinem Zeitpunkt infrage gestellt. ln der letzten Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses gab es eine. Zustim

mung zu dem Ges~tzenuvurf, den die Landesregierung vorgelegt hat. Das ist von der Berichterstatterin schon dargestellt worden und eben von Herrn Dr. Alth-err bestätigt worden. Es gab Zustimmung von ·allen. Einbezogen in diese Zustimmung ist auch der Änderungsantrag, den die F.D.P. und. die SPD eingebracht hatten.

Die Anhörung ist erwähnt worden. Sie brachte eine breite Akzeptanz für das, was die Landesregierung als Gesetzentwurf vorgelegt hatte. Ich habe mich bei der Anhörung über das Lob gefreut, das von vielen Anzuhörenden in Richtung Landesregierung vorgetragen wurde, weil sie es ermöglicht. hatte, dass bei der Enhvicklung des Gesetzes auch Außenstehende sachkompetent mitwirken konnten. Von einem Anzuhörenden-wurde auch ein Ländervergleich angestellt und das Gesetz als sehr fortschrittlich im Vergleich zu anderen darge-·

Ich habe u·nseren Änderungsantrag bereits envähnt. Wir möchten zwei Veränderungen in den Ent\.'Vurf aufgenommen haben. Einmal muss logischerweise das Datum des In-Kraft-

Tretens geändert werden. Herr Dr. Altherr hat es schon angesprochen. Wir wollten zum Zweiten eiiJe andere Regelung für die Zuständigkeiten des ärztlichen Notfalldienstes, als es im Gesetzent\.'Vurf der Landesregierung ursprünglich vorgesehen war. Es soll alles beim Alten bleii;Je_n. Die federführende Verantwortung soll bei den Kassenärztlichen Vereinigungen bleiben.

Einer der anzuhörenden Ärzte hat sehr glaubhaft versichern können, auch wenn die Zuständigkeit des Notfalldienstes bei den Kassenärztlichen Vereinigungen bliebe, entstünden Privatpatienten keine Nachteile. Er hat es gleich zweimal betont. Das war so überzeugend und glaubwürdig für uns, dass wir das durch einen Zwischenruf als richtig bestätig1 haben.

Das Gesetz regelt die längst überfälligen Enveiten.ingen des Heilberufsgesetzes im Sinne einer Einbeziehung der Psycho

therapeuten als Folge des Psychotherapeutengesetzes des -Bundes. Es gibt den Psychotherapeuten_ auch die gewünschte Eigenständigkeit über eine eigene Kammer.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Wir konnten einer Forderung in der Anhörung; die von einem Verband der Psychotherapeuten, Allianz der Psychotherapeuten nennt sie sich, vorgetragen wurde, nicht entsprechen. Diese Allianz wollte~ dass über medizinische und heil

-kundliehe Tätigkeiten von Psychotherapeuten hinaus.auch allgemeine Psychologentätigkeiten in das Heilberufsgesetz aufgenommen werde·n. Wir konnten dem nicht entsprechen, weil J:>sychologische Beratungen zum Beispiel in der Eheberatung oder in der Erziehungsberatung in dem Heilberufsgec setz nach unserer Auffassung nichtS zu suchen haben.

Wir begrüßen ausdrücklich in dem Gesetz, dass es neue Regelungen für die Fort- und Weiterbildung gibt und dies auf der Basis von strukturierten Konzepte~. die schriftlich vorliegen müssen, stattfinden soll.

(Glocke des Präsidenten)