Protocol of the Session on February 14, 2001

Insgesamt halte ich diesen Gesetzentl.vurf- das ist auch dieMeinung meiner Fraktion - fiir eine ordnungsgemäße und sinnvolle Umsetzung des Willens der Mehrheit dieses Hauses, die sich im letzten Jahr bei der Ve_rfassungsreform geäußert hat. Wir unterstützen diesen Gesetzent11'1urf und sehen damit -eine weitere Stärkung der Bürgerrechte, ohne däss_wir unser bisheriges Verfassungssystem aufgeben.

(Beifall derF.D.P. und der SPD)

Fiir die Landesregierung erteile ich_ Hehn Innenminister Walter Zuber das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr_verehrten Damen

und Herren! lcn möchte Ihnen nicht noch einmal die Details

des GesetzentWurfs darstellen. Der lnnenausschuss_ hat seine

~ Annahme einstimmig empfohlen. Entsprechend dem_ Auftrag

der Verfassung kann das Gesetzam 18. Mai 2001, unsere111 Verfassungstag, in Krafttreten.

·Damit das Gesetz praktisch umgesetzt werden kann, ist noch ·eine Ergänzurig und Anpassung der Landeswahlordnung _not

wendig. Die Arbeiten hierzu sind _soweit abgeschlossen. Ich beabsichtige, die Änderung der Landeswahlordnung zeitnah

. zum 18. Mai 2001 vorzunehmen.

Weiterhin ist h1 meinem Haus eine Broschüre in Vorbereitung, mit der die Bürgerinnen und-Bürgerüber die Verfa~ren

·· Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheidinformiert werden sollen. Die Broschüre soll die BOrgerinnen und.Bürger auch ermutigen, von diesen Rechten Gebrauch zu IJ]ache.n.

Mit der Schaffung der von mir angesprochenen und hierdis- ·. kotierten Rech15grundlagen und Informationsmaterialien

- sind wir ein gutes Stück auf dem Weg zu mehr unmittelbarer Bürgerbeteiligung an politischen Sachentscheidungen voran- _ gekommen. Aus meiner Sicht reicht es jedoch nicht aus, sich

-hierauf zu beschränken. Vielmehr sollen siCh die Bürgerinnen.

und Bürger a!Jch aufgefordert fühlen, ihre unmittelbaren Teilhaberechte tatsächlich einzufordern.

Um dieses Ziel zu erreichen, sind wir alle aufgefordert, überzeugend zu vermitteln, dass Volksinitiativen,.Volksbegehren und VolksentScheide keine Gefahr für die-repräsentative parlamentarische Demokratie dafstellen, sondern· _sie vielmehr

sinnvoll ergänzen. Dies soll!e uns_ leicht fallen, da plebiszitäre Mitwirkungsrechte geeignet sind, das parlamentarische Sys

tem für neue Anliegen·und Lösungen offen zu halten urid die viel zitierte Politiklierdrossenheihvirksam zu bekämpfen.

Dabei bin ich keineswegs der AuffassiJng, dass direktdemokratische Entsch(:!idungen automatisch bessere E!gebnisse hervorbringen als solche, die auf dem parlamentariscl'len

Weg gefällt werdeo. Wer aber die Befürchtung _hegt, die ·

Menschen seien nicht in der Lage, schwierige Themen sachge- recht zu beurteilen, sei darauf hingewiesen, dass auch eine Wahlentscheidung eine sehr komplexe Entscheidung ist. Im

-ührigen steht der Volksentscheid ain Endeeines langen Dis

kussionsprozesses, dem ein reger Austausch von Pro- und Kontra-Argumenten_ in der Öffentlichkeit vorausgeht.

Da ich den rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürgern eine solche Entscheid!Jng zutraue,-wünsche ich mir, dass sie

__ von -den Instrumenten der unmittelbaren Bürgerbeteiligung

regen Gebrauch machen werden.

(Beifalle er SPD-und der F.D.P.)

·Präsident Grim!l'l:

Meine Damen und-Herren, weitere Wort_Jileldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir_kommen zur Ab

stimmung.

. Wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung - D-rucksache 13/6795- a~. Wer der Beschlussempfehlung zu-

·stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!- Das ist einstimmig.

· Wir· stimmen nun über den Gesetzentwurf - -Drucksache 13/6511 ~ in zweiter Beratung ab. Wer derit Gesetzentwurf zustimmen möchte, d.en bitte ich um das Handzeichen! - Das istebenfalls einstimmig.

_ Wer dem GesetZentwurf in der Schlussal!stimmung zustim

men möchte,_ den bitte ich, si.cti vom Platz zu erheben! - Ich bedanke mich. Damit hat der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung die Zustimmung des gesamten Paria

- ments gefunden.

(Beifall im Hause) ·

Meine Damen und Herren, i~h rufe Punkt 6· der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung fischereirechtlicher- ·

Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 13/6482

Zweite Beratung

dazu:

_ Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Forsten - DrucksaEhe 13/6794

Änderungsahtrag der Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

- - -Drucksache 13/6810

Erhaltung un~ Wiederherstellung gewässertypischer Flora und Fauna sowie der linearen Durch