Der Antrag wurde vom Präsidenten des Landtags gemäß§ 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags zur Beratung an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat diesen Antrag in seiner 65. Sitzung am 23. Mai 2000 beraten und emphielt, den Antrag abzulehnen:
Herr Präsident, meine sehrverehrten Damen und Herren! Der Antrag der CDIJ-Fraktion zum Thema.,Wirtschaftsstandort stärken, Steuerbelastungen senken, Arbeitslosigkeit bekämpfen" ist zwar vom 12. Aprilletzten Jahres, aber heute aktuel
ler denn je; denn gerade jetzt treten die ersten Auswirkungen der Unternehmensteuerreform zutage, die - das sei jetzt vor\'veg. gesagt - alles andere als ·ein Gesetz mit spürbaren Entlastungen für den Mittelstand sind. Es ist eine Reform der
sellschaften weiterhin einem Einkommensteuersatz von knapp unter 50 % unterliegen. Erst im Jahr 2005 wird dieser Steuersatz auf 42 % gesenkt. Das ist diE: Realität und die Wahrheit.
-Herr Ministerpräsident, wenn es sich nicht lohnt, so lösen Sie die Probleme in unserem Land, Sie winken ab, Sie tauchen ab und kümmern ~ich nicht um die Belange des Mittelstands.
Herr Mini5terpräsident, wenn Sie das Beispiel nicht überzeugen !onnte, dann hören Sie sich das nächste Beispiel an. Die
von Anteilen, bleiben nach die~em Gesetz steuerfrei, während der Handwerle.:;unternehmer, der aus Gründen einer Altersversorgung seinen Betrieb veräußert, dies noch mit dem halben Steuersatz, zumindest mit de:m Eingangs;teuersatz, versteuern mu5s. Sie stellen sich dann hierhin und sagen, das, was hier meinerseits gesagt ist, i~t nicht zutreffend. Jetzt sollen Sie einfach sagen, d::;s stimmt aber so, dass diese Betriebe und Unternehmen weiterhin diesem halben Steuers::;tz unterliegen.
Herr Ministerpräsident, der Finanzminister _ist leider nicht anwesend. Es müsste ihm heute noch in den Ohren klingen, was _ im Rahmen de5 Neujahrsempfangs bei der IHK Koblenz der frühere Richter am Bun-de~verfassung~gericht Kirchhoff und
der Präsident der IHK Koblenz zu den veränderten Abschreibungsfristen gesagt haben. Es wurde dort auo:geführt, dass die nun ab dem 1. Janu::;r 2001 geltenden Abschreibungszeit
räume praxisfremd, lebensfremd sind und jeglicher Grundlage entbehren und eine willkürliche Form der Geldbeschaffung des Staates sind. Das wurde dort ausgeführt, Herr Ministerprä:;ident. Ich glaube, dem ist einfach nichts mehr hinzuzufügen.
Jeder muss qoch wiss~n, wozu verlängerte Abschreibungszeiträume führen, meine Damen und Herren. Dadurch werden die Betriebsausgaben gesenkt. Die Gewinne werden er
höht. Es müssen fiktive Gewinne versteuert werden, die gar nicht erzielt werden. Insoweit wird der Mittelstand in dieser
Staatssekretär vermutlich zu hören bekommen, dass das Ganze alles auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zurückzuführen ist, auf einE gefe~tigte Rechtsprechung, wie Sie, Herr Kollege ltzek, im Rahmen der Sitzung am 15. November ausgeführt haben, dann will ich Ihnen einmal sagen, was die Präsidentin de5 Bundesfinanzhofs im Rahmen der Anhörung im Fimmzau~_schuss des Bundestags am 15. Januar.-2001 zu diesen veränderten Abschreibungsbedingungen ges3gt hat.
Mein~ Damen um! Herren, das ist auch bezeichnend für die chaotische Steuerpolitik dieser rotgrünen Bundesregierung.
Zum 1. Januar 2001 treten veränderte Ab;chreibung~bedin gungen in Kraft, und am 15. Januar 2001 findet dazu die entsprechende Anhörung statt.
So wird Steuerpolitik in Berlin von dieser rotgrünen Bundesregierung gemacht. DiE: Präsidentin des Bundesfinanzhofs führt aus- Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis-:.,Ich
kann dem Urteil meines Hauses nichts entnehmen, worauf. sich das Bundesfinanzministerium bei der veränderten Fest