Meine Damen und Herren, die sieben Landesorganisationen für Weiterbildung haben sich größtenteils- es gibt natürlich keine Einheitsmeinung - für die Aufnahme des Ehrenamts in
das Bildungsfreistellungsgesetz _ausgesprochen. Sie haben auf einen sehr wichtigen Punkt aufmerksam gemacht, Herr Glahn. Sie haben geäußert, dass die Ansätze im Haushalt für die Weiterbildung zu gering sind.
-Diesem Petitum kann ich mich nur anschließen. Wir wissen seit Jahren, dass die 15 Millionen DM, die im Landeshaushalt für die Weiterbildung vorgesehen sind, wirklich mir ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein sind und sie wirklich nur das sind, was ein "Ministerium in einer Portokasse hat. Ich habe immer den VergleiCh gezogen, dass wirfürdie Weiterbildung
Wenn man die Weiterbildung wirklich als vierte Säule der Bildung aufbauen möchte, muss man das auch in finanzieller Hinsicht tun.
- Entschuldigung, es war nur einer. Herr Kramer, dann muss ich sagen: We_nn Sie im Gesetzentwurf von der Kostenneutralität sprechen, hat Sie doch ein bisschen der Mut verlassen. Sie
- Nicht noch mehr Geld. Herr Creutzmann, der Betrag von 15 Millionen ~_Mist ein Betrag, den das Ministerium als Portokasse verwaltet. Wenn Sie im Bildungsbereich etwas machen wollen,-müssen Sie auch den Weiterbildungsbereich fördern.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Wenn Sie Ihre Weiterbildungsinitiative, die im Jahr 1991 begonnen hat, weiterführen wollen, müssen Sie nach bessern. Ich kann dem Gesetzent-wurf _der CDU-Fraktion nur zustimmen; denn das, was im Entschließungsantrag ganz unverbindlich steht, ist das Geschäft, das Sie im Alltag machen müssen. Dafür muss nicht extra ein Antrag im Parlament auf den Weg gebracht werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der von der CDU vorgelegte Gesetzentwuri zur Ä~deru~g des Bildungsfreistellungsgesetzes ist eine Missgeburt, den die F.D.P.-Fraktion mit aller Entschiedenheit ablehnt. Bei der Anhörung des Aus
7. Novembver 2000 wurde klar, das~ keiner der neun Verb3nde und Institutionen- das müssen Sie sich einmal vorstellen, meine Damen und Herren- ein uneingeschr3nktes J:~ zur Erweiterung des Bildungsfreirtellungsgesetzes abgegeben hat.
Die Arbeitgeme:inschaft der lndurtrie- und Handelskammern, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Landesjugendring und die Landesvereinigung der Rheinland~Pfalzischen Unternehmerverbande lehneti den Gesetzentwurf in toto ab. Herr Kramer, e~ mu~~ doch ein GAU für die Sozialpolitiker sein, wenn der Deutehe Gewerk5chaftsbund und die Unttr
St3dtebund h":aben zur Erweiterung ihre Zustimmung signalisiert, jedoch nur für diejenigen, die bereits ein Ehrenamt ha
der CDU wollen das Bildungsfreistellungsge~etz schon dann anwenden, wenn jemand in Gedanken ein Ehrenamt an5trebt. Er muss es noch gar nicht haben, sondern er muss sich
nur damit beschäftigen, und dann soll er nach dem Bildungsfreistellungsgesetz !:chon freigestellt werden können. Auch in diesem Fall kam ein entschiedenes Nein vom Gemeindeund 5tädtebund zu einer WEiteren KostEnbelastung durch eine Änderung de;s Bildung;freistellungsgesetzes. M:m muss namlich wissen, dass bei bis zu 50 Beschäftigten das Land Rheinl;md-Pfalz mit einem pauschalierten Betrag die Kosten übernimmt.
Der Landesbeirat für Weiterbildung sieht die von der CDU propagierte Ko~tenneutralitat als nicht gegeben an und be
der erwerb:tätigen Menschen in Rheinland-Pfalz liegt, von denen das Bildungsfreistellungsgesetz in Anspruch genom
Die evangelischen Kirchen sowie das Bistum Mainzsehen Probleme in einer Befristung der Gesetzesänderung auf zwei Jahre und sprechen sich dagegen au~. dass durch die; Erweite
rung des: Bildungsfreistellung;;gesetzes ;:~uf das Ehrenamt eine Einengung bei der ge~ellschaftspotitischen allgemeinen Bildun9 eintreten könnte.
Die Lig;; der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz sieht in dem Novellierung~vorschlag der CDU-Fraktion ideell den richtigen Ansatz, gesellschaftpolitische Ressourcen zu erschließen. Ich zitiere:- "Praktisch stehen diesem Ansatz jedoch zahlreiche Barrieren gegenüber."
Meine Damen und Herren, e~ mus~ für eine Fraktion doch ein GAU sein, bei einer Anhörung zu erleben, dass kein einziger der angehörten Verbände ein uneingeschränktes Ja zu lh1er
ken gehabt. Es hieß: Ja, aber. Ja, aber keine Kosten. Ja, aber nur für die Ehrenamtlichen.- Das ist schon bemerkens:wErt. Es gab kein uneingeschränktes Ja.
Die CDU hat mit diesem Gesetzentwurf ihre Inkompetenz in Sachen Förderung de;; Ehrenamts unter Beweis gestellt; denn sie hat zum einen versucht, ein Gesetz mit dem ausdrückli
chEn Vorbehalt der Kostenneutralität zu ändr:rn, was in diesem Fall völlig unmö"glich ist, und zum anderen hat sie durch
die Be_frist1,1ng ihres Gesetzentwurfs auf zwei Jahre gezeigt, das;; sie es mit der Förderung des Ehrenamt5 in Rheinland
Für die F.D.P.-Fraktion habe ich bereits in der Plenarsitzung am 10. Mai 2000 zu diesem Gesetzentwurf in erster Lesung ausgeführt, d;;ss wir dieses Placeboge~etz au~ folgenden Gründen mit aller Entschiedenheit ablehnen:
1. Es fügt dem Image des Ehrenamts, nämlich dem unentgeltlichen Eintreten der ArbEitnehmerinnen und Arbeitnehmer für zahlreichE Aufgaben in unse-rer Gesellschaft, sei es im Sport oder im sozialen oder im kulturellen Bereich, Schaden zu, weil zusätzliche materielle An~prüche an unsere Betriebe gestellt werden, die die Betriebsinhaber von ihrer grundsätzlich positiven Einstellung zum Ehrenamt zu einer negativen Einstellung verleiten könnten. Herr Kollege Kramer, ich füge
;m dieser Stelle hinzu - das wurde bei der Anhörung auch deutlich -, dass die vorgelegte GesEtzesänderung verfas~ sungswidrig sein könnte, weil Unternehmen einseitig mit