Am 4: Januar - nun kommen wir zu dem Antrag - hat die CDU-Fraktion die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragt. Nach dem parlamentarischen Recht bedeutet dies, ein Untersuchungsausschuss des Landtags hat die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber einen Berkht zu erstatten. Meine Damen und Herren, schauen Sie sich ein
ln diesem Antrag wimmelt es von Ausdrücken wie "Verletzung" ,"Manipulation", "Verfälschung", "Verschleierung" und ,.rechtswidrig".
Früher, als Hans btto Wilhelm noch die CDU-Fraktion geführt hat, war es so: Wenn es e!nen Untersuchungsausschuss geben sollte, hat man beschlossen, ihn einzusetzen, und anschlie
ßend hat man sich zusammengesetzt und hat die Fragen dazu formuliert, wie wir es nun am Ende doch noch geschafft haben. Früher war das so. Sie haben aber am 4. Januar den einzigen Vorteil darin gesehen,
_dies in e_iner Sondersitzung auf die Tagesordnung zu setzen. Das ist auch okay. Ich erwähne dies nur, damit es von der Chronologie klar ist.. _
Wenn wir uns anschauen, was im Einzelnen gesagt worden ist, kann ich nur sag_en, der Kollege Böhr hat diesen Antrag als Erstes unterschrieben. Herr Kollege Böhr, ich möchte Sie nun einmal mit Ihrer eigenen Methode konfrontieren.
Wenn ich den Satz unter der Nummer 4 Ihres Antrages vom 4. Januar 2001 nehme und nur wenig ändere, dann werden Sie gleich beleidigt sein.
Ich nehme nun Ihren Text von Nummer 4 und werde ihn geändert vorlesen: Gemäß Artikel 91 der Landesverfassung wird ein Untersuchungsau-sschuss mit dem Auftrag eingesetzt zu untersuchen, in welchem Umfang der CDU-Fraktio(ls- vorsitzende Christoph Böhr Kenntnis von den rechtswidrigen Vorgängen um CTT-Manager Doerfert hatte, sie· gefördert odergeduldet hat. (Böhr, CDU: Klar!)
Meine Damen und Herren, Sie haben dem Ministerpräsidenten das Gleiche zugemutet. Aber Sie wollen mit dieser Sprache dann nichts zu tun haben, wenn Sie gemeint sind.
einm~l auf meine Weise genauso- offen und deutlich. Eigentlich hätte der Untersuchungsauftrag nur einem Satz haben müssen: Ministerpräsident Kurt Beck ist vor den Ausschuss zu laden.- Das hätte gereicht.
- Vor dem 25. März, das versteht sich. Warum schicken Sie sechs Tage später einen zweiten Antrag mit dem Begriff, ob
- "zumersten Mal richtig benutzt. Meine Damen und Herren,wir dürfen es uns nicht zumuten, egal, ~elches Ziel wir haben, so vorzugehen. Ich habe jetzt bewusst Ihre Methode_ gewählt, denn es geht untereinander nicht so.
Ich sage Ihnen eines. Sie haben das unterschrieben. Sie wollen irgendwann hier vorne stehen und die Hand aurdie Verfassung legen. Dann s9ll es heißen: Mit Gottes Hilfe, getreu den Gesetzen. - Gibt es denn kein Gesetz des Anstandes unter uns, das so etwas verbietet?
Sie haben den ersten Antr~g. der ein diffamierender Antrag ist- Sie haben jetzt ge'rade an einer diffamierenden Frage gemerkt, wie weh das tut~. unterschrieben. Sie haben den zwei
Meine Damen und Herren, der erste Antrag hatte eigentlich nur eine Aufgabe. Er sollte keinen Untersuchungsausschuss
Wenn Sie-mir gleich vorwerfen, das wäre alles polemisch gewesen, dann werfe ich Ihnen vor, denken Sie daran, jemand, der Verantwortung übernimmt, muss auch moralischEm Kate~ gorien entsprechen.
Christoph Böhr hat als Vorsitzender der Grundwertekommission am 8. November 1999 gesagt: Dazu gehört das Wisse_n, dass die Freiheit, die unser Grundgesetz garantiert, ·moralischen Bindungen unterliegt. - Sagen Sie mir, wo die Nummer 4 Ihres Antrags einer einzigen moralischen Bindung unterlegen hat, als Sie ihn unterschrieben haben.
- Lächerlich, ja. Das ist alles· immer lächerlich, wenn man es anderen Leuten auf die Straße kippen kann.
ment immer mit dem konfrontiert, was Sie anderen zumuten. -oas müssen Sie sich schon selbst zumuten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben jetzt Ausführungen zu der Frage gehört, was Anstand im Parla