Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Pepper, vielen Dank, dass Sie das eigentlich Bedeutende an der Rede von Frau Bill angesprochen haben, nämlich den anderen Parteien·im Bunde·stag Sabotage bei einem Gesetzentwurf vorzuwerfen, der nicht nur in der Politik, sondern auch in der Rechtswissenschaft und in der Öffentlichkeit, ;weh durch die Medien vertreten, sehr heftig djskutiert und in seinen rechtlichen Grundlagen eindeutig kommentiert worden ist. Deswegen halte ich es schon für ein sehr merkwürdiges Rechtsverständnis, wenn man anderen, wenn diese verfassungsrechtliche und grundgesetzliche Bedenken geltend machen, Sabotage vorNirft.
Ich komme zu dem Begriff, den Sie eingeführt haben, nämlich Rechtlosigkeit, Frau Bill. Es wurde eben noch einmal so zusammengefasst, Rechtlosigkeit gibt es in der Tat fOr be5timmte Gruppen, die eine Nichtehe im Sinne des Grundge5etzes darstellen. Das ist genau deswegen, weil die Mütter und Väte.-, die das Grundgesetz verfasst haben, sich eine ganz andere Vorstellung von unserem gesellschaftfichen Zu
.>ammenleben gemacht haben und es zum Glück auch so aufgeschriebtm haben, dass es bis heute Bestand hat.
Ich komm2 nun noch einmal zu Ihrem Antrag. Ich empfehle jedem, ihn noch einmal genau zu lesen; denn die Wortwahl in den ein:!inhalb Seiten ist verräterisch. Sie sprechen von Europa. Wir haben genau etwas, was andere ~uropäische Länder nicht haben, Frau BilL Wir haben nämlich einen Artikel 6 des Grundgesetzes, in dem dieses besondere Institut, nämlicn die Ehe, die durch heterosecxuelle Partner a\)f Kinder ausge
richtet ist, festgeschrieben wird. Der Schutz des Staates für die Ehe als Institution wird festgelegt, aber auch für die Menschen, die diese Ehe dann nachher bilden. Deswegen ist es einfach nkht zulässig, das mit anderen Ländern zu vergleichen, die solche grundgesetzliehen Rechte nicht haben.
Ich mö_chte noch aufdas eingehen, was Frau Pepper zur Frage der Diskussion dieses Themas gesagt hat, ob man so etwas
·nämlich machen muss, ob man eine gesetzliche Regelung für gleichgeschlechtliche Partnerschaften braucht. Wir haben im letzten Ja'lr über eine Große Anfrage der Fraktion BÜND
diskutiert. Die Landesregierung hat eine sehr ausführliche Antwort auf die gestellten Fragen gegeben. Ich kann nur sagen, ich habe diese Große Anfrage und die Antwort derLandesregierung damals ausdrücklich unterstützt. Dort wird genau die Abgrenzung so, wie sie das Grundgesetz vorschreibt, vorgenommen. Es ist immer darauf abgehoben worden, wie weit wir gehen können und wo eventuell das eine oder andere noch gesetzlich geregelt werden kann, ohne dass man eine Institution, die an die Ehe heranreicht, einführen muss.
Ich habe für meine Fraktion gesagt, dass auch wir bereit sind, bei dem einen oder anderen Punkt zu überlegen, ob man Änderungen herbeiführen kann, beispielsweise beim gemeinsamen Sorgerecht bei Fragen der Krankheit, ob man sich besuchen kann, ob man Auskunft bekommen kann,_ aber auch bei der Frage von Mietrecht und solchen Dingen. in diesen Punk-. ten sind wir sehr weit gewesen, übrigens auch die Bundestagsfraktion der CDU, wie sich später herausgestellt hat.
Meine Dame!'l und Herren von den GRÜNEN und von der SPD, Sie haben natürlich auch vieles durch das, was Sie vorgelegt haben, kaputtgeschlagen, vor allem auch durch die Art und Weise, wie Sie diesen Gesetzesantrag behandelt haben. Zum Schluss ist Ihnen nichts anderes mehr übrig geblieben, als aus einem Gesetz zwei Dinge zu machen, weil Sie gesehen haben, dass Sie so nicht weiterkommen.
Ich denke desviegen, dass Sie allen Grund haben, ein bisschen vorsichtig mit dem zu sein, was Sie zur Demokratie und anderen Dingen sagen.
Wenn Sie von Diskriminierung und Akzeptanzproblemen sprechen, dann muss ich Ihnen vorhalten, dass natürlich das genau so nicht geht, dass man nicht von Diskriminierung sprechen kann; w_enn das Gesetz bisher davon ausgegangen ist, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften, übrigens auch unterschiedlich geschlechtliche Partnerschaften, wenn ·sie nicht vor dem Standesamt geschlossen worden sind, nicht mit der Ehe gleich gestellt werden. Das ist so in unserer Rechtsverfassung vorgesehen, und dann ist es noch lange keine Diskriminierung. Diskriminierung findet nach unserer Auffas
sung nicht in diesem rechtlichen Bereich -statt, sondern rn dem Bereich, der die Gesellschaft insgesamt angeht. Da fordern wir entsprechende Toleranz ein. Das habe ich auch im letzten Sommer gesagt. Es kann nicht sein, dass Menschen,. ' die für sich eine bestimmte Lebensentscheidung getroffen haben, von anderen fn eine bestimmte Ecke gedrückt wer
Das ist übrigens auch die Diskrepanz Ihrer formulierung in diesem Antrag. Sie sprechen davon,Artikel6 des Grundgeset- · zes wäre nicht betroffen. Sie beziehen sich aber auf Artikel 2 des Grundgesetzes. Das trifft eben nicht zu. Genau das ist passiert. Artikel 6 ist beeinträchtigt. Es ist niCht zulässsig, die
persönliche Freiheit eines Menschen, wie sie im Grundgesetz formuliert ist, über den Artikel 6 des Grundgesetzes zu stel-
len. Deswegen ist das auch alles wirklich verfassungsrechtlich in höchstem Maß bedenklich und wird sicher bei einer entsprechenden Überprüfung auch nicht Bestand haben kön
Ich denke, es ist ganz klar, wir werden den Antrag ablehnen. ich wiederhole noch einmal ganz kurz, dass das, was von unserer Seite zur Großen Anfrage gesagt wurde, weiterhin Bestand hat, aber das natürlich so nicht mitgetragen werden kann.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die F.D.P. hat seit vielen Jahren deutlich gemacht, dass sie für einen Abbau von Diskriminierungen für gleichgeschlechtliche Partnerschaften ist. Sie hat sich dafür im Bundestag, aber auch hier im Landtag immer wieder eingesetzt. Nun kann man. trefflich streiten, welches Institut das bessere, das überzeugendere ist und wer den besseren Weg geführt hat. Wir denken, wir sollten bei aller Unterschiedlichkeit das Ziel im Auge behalten, nämlich das Ziel des Abbaus von Diskriminierung und die gesell
Deswegen hatauch die F.D.P.-Bun_destagsfraktion einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Die Mehrheiten waren anders. Darüber kann man jetzt lange streiten, wer den besse-
ren Entwurf hatte. Uns hier im Land Rheinland-Pfalz ging es darum, auch gerade bei dem Abstimmungsverhalten vor der entsprechenden Bundesratssitzung, dass wir ein Gesetz aus einem Guss bekommen, das in sich stimmig ist. Da war das Problem, dass hier aus nachvollziehbaren Gründen seitens der Bundesregierung eine Aufte-ilung in zustimmungspflichtige und nicht zustimmungspflichtige Teile erfolgt ist. Wir hätten uns gewünscht, wenn es gelungen wäre, in einem Vermittlungsverfahren diese beiden Teile des ganzen Gesetzes in einer Form zusammenzuführen, die den Bedürfnissen Homosexueller auch gerecht wird.
Ich habe den Eindruck, dass dieses_ Abstimmungsverhalten durch alle Fraktionen durch alle Bundesländer hindurch ein
Verhalten war, dass nicht sehr abgestimmt war. Ich hätte mir gewünscht, wenn mehr Zeit gewesen wäre und dieses Gesetz nicht in :iner Hauruck-Aktion hätte über die parlamentarischen HOrden gebracht werden sollen. Ich de'nke, wir haben insgesamt als Staat den Interessen derer, um die es letztlich geht, damit keinen Gefallen getan. Ich habe auch riicht den Eindruck. dass die Meinung innerhalb -der Gruppierungen von Homosexuellen, die sich organisiert haben, so eindeutig und einheitlich ist, wie uns das immer versucht wird, weiszumachen.
Wir hab•~n als Koalitionsfraktionen deutlich Stellung bezogen, das!. das, was im zustimmungspflichtigen Teii ist, in einigen Bereichen überarbeitet werden soll. Ich erinnere an das Beispiel Standesamt. Es gibt einige andere Punkte, die für uns von fundamentalem Interesse gewesen wären. Das ist nun leider nicht gekommen. Das wird zu einer Zersplitterung auf Bundesebene führen. Das wird die Positionen derer~ um die es geht, nicht stärken. Frau Kollegin Bill, ich habe den Eindruck, dass es hier nicht um Sabotage ging, sondern dass es teilweise um Fundamentalismus und vielleicht auch etwas um Starrköpfigkeit ging, wenn es um konkrete Fragen geht, die einer rechtlichen und gesellschafliehen Lösung bedürfen.
durchge;~ogen worden ist, wirklich ?em gerecht wird, was in breiten Teilen unserer Bevölkerung bereits gewünscht wird, nämlich Diskriminierung abzubauen. Sie haben auch _vielen Menschen vor den Kopf gestoßen und viele verprellt.
Ich will r.icht die Diskussion um Artikel6 aufmachen. Das gibtheillose Streitigkeiten. Mit dem Verfassungsargument kann man vie(,:;s totmachen. Wenn es einen Konsens gibt, Diskriminierung :~bzubauen, dann muss man auch einen Ko.nsensweg gehen und daif nicht einen Konfrontationsweg gehen. Den habe ich leider Gottes häufig genug erleben müssen. Ich hätte mir gewünscht,dass es uns gelungen wäre, einen breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens zu finden. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat entsprechende Vorschläge !Jemacht. Leider Gottes sind sie nicht mehrheitsfähig gewesen. Ich denke aber, der ganze Prozess ist noch nicht abgeschlossen, weil wir jetzt cias, was keine Zustimmung erfahren hat, in irgendeiner Form regeln müssen. Es wäre besser gewesen,.es wäre anders gekommen: Aber ich sagte es bereits, wir haben noch einen weiten Weg zum Abbau von Diskriminie:·ungen vor uns.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich vorab eines mit aller Deutlichkeit sagen: Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, wir wollen die rechtliche Situation gleichgeschlechtlicher Paare verbessern. Wir wollen Ihnen einen gesicherten Status geben. Wir wollen ein Rechtsinstitut der eingetragenen Partnerschaft.
Gleichwohl haben wir im Bundesrat, der am 1. Dezember seine Beratungen durchgeführt hat, den vom Deutschen Bundestag mehrheitlich beschlossenen Gesetzen nicht zugestimmt. Zur Erinnerung: Wir haben es inzwischen mit zwei Gesetzesbeschlüssen zu tun, dem Lebenspartnerschaftsgesetz und dem Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz. Die Trennung ist durch den Deuts-chen Bundestag erfolgt, und zwar allein nach dem Gesichtspunkt, welche V-orschrift zu.;timmungsbedürftig ist und welche nicht. So hat man den-ursprünglich einheitlichen Entwurf auseinander dividiert.
- Frau Ab!~eordnete, ich· Wi!iß, das dieses Qicht unüblich ist. Aber W3S wir bei diesem Gesetz durch die Teilung bekommen haben, ist nicht mehr praktikabel. Man hat Dinge auseinander gerissen, die zwingend zusammengehören.
Das gilt insbesondere im Hinblick aufdie behördliche Zuständigkeit fü,- die Eintragung einer Lebenspartnerschaft. Das gilt
:~ber auch und besonders für die Verzahnung von Unterhalt und Steuerrecht. Aber auch vom materiellen Inhalt her waren wir mit d-~n beiden Entwürfen-so nicht einverstanden. Wir halten es nicht für richtig, dass praktisch alle Regelungen, die heute für Eheleute gelten, pauschal auf Lebenspartnerschaf
ten übert··agen werden. Zwischen Eheleuten und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bestehen Unterschiede. Es wä
re deshalb besser gewesen, man hätte Regelungen geschaffen, die S;:~ezieller auf die Situation der Betroffenen zugeschnitten sind.