Herr Kollege Mertin wird in eigener Verantwortung die Frage beantworten kennen, ob er gewissermaßen die Staatsanwaltschaft instrumentalisiert hat. Ich vermute, bei den betei-ligten Personen, die auch hier im Hause nicht ganz unbeki:mnt sind- ich nenne den Namen Puderbach -, ist es eine verwegene Vorstellung, sich eine lnstrumentalisierung seitens --der Landesregierung vorzustellen. Dies würde ich ganz gern-_ ausschließen. So weit zur Beantwortung Ihrer Frage.
Wann haben Sie dieses Gutachten in Auftrag gegeben, und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Wie sieht die Aufga:benstellung dieses Gutachtens aus?
Das Gutachten ist im dritten Quartal dieses Jahre!r in Auftrag gegeben worden. Ich rechne im nächsten Jahr mit einem Ergebnis. Es dient auch nicht den unmittelbaren Handlungserfordernissen. Ich habe Ihnen berichtet, dass ich die vier Kassenärztlichen Vereinigungen aufgefordert habe, eine Abrechnungsgemeinschaft_zu bilden. Das ist unabhängig davon. Aber ich derike, wir brauchen Hinweise, wie es auf längere Sicht mit der ärztlichen Selbstvervvaltung weitergehen muss, da mit Händen zu greifen ist, dass die jetzigen Strukturen so, wie sie sich darstellen, nicht in Ordnung sind.
Herr Staatsminister, Bezug nehmend auf die Antwort zu Fra-ge 2 frage ich Sie: Können Sie einmal im Einzelnen darlegen,_ was Sie unter Rechtsaufsicht verstehen?
Herr Abgeordneter Berg, die Rechtsaufsicht bezieht sich auf die Beachtung der einschlägigen rechtlichen V_orschriften durch die Körperschaft des öffentlichen Rechts Kassenärztliche Vereinigung. Wir greifen nicht ein, wenn zum Beispiel etwas im Binnenverhältnis eine Rolle spielt, das nichts mit dem Handeln der Kassenärztlichen Vereinigung zu tun hat. Wir sind auch nicht gefordert, wenn es um mögliche Straftatbestände einzelner Ärzte geht, also zum Beispiel Abrechnungsbetrug. Das ist Sache der Staatsanwaltschaft. Wir sind ausschließlich rechtsaufsichtlich dafür verantwortlich, dass die Kassenärztliche Vereinigung als Ganzes Recht und Gesetz beachtet.
Herr Minister, Sie haben dargelegt, was nicht dazugehört, und die Fragen wieder mit dem Begriff der Rechtsaufsicht beantwortet. Ich wollte von Ihnen wissen, was Sie unter Rechts~ aufsieht verstehen.
Herr Abgeordneter Berg, ich habe Ihnen die Frage beantwortet, die die Verantwortung des Gesundheitsministers beschreibt. Ich bin nicht bereit, Ihnen hier gewissermaßen Fragen der ersten juristischen Staatsprüfung zu beantworten. Das gehört nicht hierher.
Ich muss noch einmal von der anderen Seite_ n~chfragen, was die Reduzierung der Kassenärztlichen Vereinigungen angeht. Habe ich S)e richtig verstanden, dass Sie auch vor diesem Hintergrund des Bedauerns, dass in dem Gesundheitsreformge-setz, Wie es die grüne -Gesundheitsministerin in Berlin vorgeschlagen hat, eine solche Reduzierung vorgesehen sei, dass sie sich im Nachhinein als sehr richtig ervviesen hat?
Sie wurde leider in der HauptSache von den unionsregierten Ländern verhindert. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie die Möglichkeit haben, das hier im Landtrotz allem umzusetzen? Das kann ii:h nicht ganz nachvollziehen. Sie haben gesagt, zu diesem aktuellen Anlass wollten Sie das nicht tun. Können Sie das konkreti5ieren?
1, Die Größe einer Kasse-närztlichenVereinigung allein ist keine Gewähr, dass es keinen Abrechnungsbetrug und andere Fälle gibt, die im Augenblick untersucht werden. Ich nenne als Beispiel die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein in Nordrhein-Westfalen, die eine Größenordnung hat, die-unsere vier Kassenärztlichen Vereinigungen übersteigL Vor eini
gen Jahren ist der dortige KV-Vorsitzende, Herr Dr. Schorre, der gleichzeitig Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung war, wegen entsprechender Anschuldigungen zurückgetreten. Sie sehen, die Größe einer Kassenärztlichen Vereinigung allein reicht als Sicherheit vor Überraschungen der Art, wie wir sie im Augenblick befürchten müssen, nicht aus.
2. Wir können auf dem administrativen Wege nicht die Hauptamtlichkeit der Vorstände durchsetzen. Das könnten wir, auch wenn wir wollten, nicht. Das bedarf einer Gesetzesänderung. Im Rahmen dieser Gesetzesänderung der Berliner Koalition war vorgesehen, auch im Regelfall eine Kassenärztliche Vereinigung pro Land vorzusehen. Nur bei großen Ländern, Bayern, NordrheiP-Westfalen, sollte es die Möglichkeit von zwei Kassenärztlichen Vereinigungen geben. Das hätte die rheinland-pfälzische Struktur von außen verändert.
3. Wir könnten adminisuativ eine Landes-KV erzwingen. ich will diesen Weg gerade auch in der akuten Phase nicht gehen, weil ich überzeugt bin, dass wir unterhalb einer solchen Anordnung, eines solchen Zwangs durch die Landesregierung, durch das zuständige Ministerium Strukturen sch_affen
~önnen, die die Selbstverwaltung so belassen, wie sie ist. An der Stelle, an der es brennt, nämlich beim Abrechnungsverfahren, bei der Transparenz und der Kontrolle wollen wir landesweite Strukturen herstellen. Wenn das gelingt, ist die andere Frage zweitrangig, ob es eine Kassenärztliche Vereinigung in der Pfalz und eine in Koblenz gibt.
Hält die Landesregierung den Rat des Gesundheitsministeriums an die KassenärztlicheVereinigung Rheinhessen, sich vor
Leistung der strittigen Restzahlung an BIOSCIENTIA für das zweite Quartal 2000 um entsprechende Sicherheit zu bemühen, für ausreichend im Sinne der gesetzlichen Beratungsaufgaben der Landesregierung gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen, wo doch eine klare Rechtsposition Ihres Ministeriums zur Zu Iässigkeit bzw. zur Untreueverdächtigkeit einer Zahlung im Hinblick darauf zu erwarten war, dass sie die Zahlung direkt durchgeführt haben?
Herr Dr. Rosenbauer, zunächst einmal ist es schwierig, rein mündlich dermaßen komplizierte Fragen ganz zu beantworten. Zum anderen gibt es eine Mündliche Anfrage der SPDFraktion, die im Ans
(Merters, SPD: Das war eine Antwort auf jemanden, der keine Frage gestellt hat!- Zurufe von der CDLJ)
Herr S~aatsminister, Sie haben vorhin die Rechtsaufsicht bzw. die Aufgabe, die die Rechtsaufsicht nicht wahrnimmt, dargelegt. Ich frage Sie, weswegen haben Sie der Kassenärztlichen
- Vereinigung Rheinhessen außerhalb der Rechtsaufsicht die Empfehlung gegeben, das Vorstandsmitglied, das wegen Abrechnungsbetrügereien beschuldigt war, von der Kontrolltätigkeit zu entbinden? Warum haben Sie dies nicht innerhalb
Ihrer Rechtsaufsicht vorgenommen? Das ist ein Vorgang, der sehr wohl Ihre Rechtsaufsicht betraf. Wann haben Sie diese
Herr Abgeordneter· Dr. Altherr, diese Empfehlung habe ich nicht im Wege der Rechtsaufsicht, also nicht rechtsförmlich,
sprochen, als in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt wurde,-dass es gewissermaßen ein abgestimmtes Vo!gehen des Gesundheitsministeriums und der Staatsanwaltschaft gab. Gleichzeitig wurde durch Hilferufe der Kassenärztlichen Ver- _ einigung und der beschuldigten Ärzte der Schutz durch das Ministerium verlangt. Einerseits wurde unterstellt, dass die Staatsanwaltschaft im-Auftrag des Gesundheitsministeriums _tätig wurde, andererseits wurde vom Gesundheitsministerium der Schutz vor diesen Untersuchungen verlangt. Beides geht nicht. Deswegen habe ich zu einem Zeitpunkt, als solche
Forderungen öffentlich wurden, gesagt, ich empfehle der Selbstverwaltung der Körperschaft des öffentlichen Rechts, der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinhessen, den beschuldigten Arzt sozusagen-aus der Verantwortung zu nehmen, zum Beispiel durch Ruhenlassen des Mandats, damit die Situation entspannt wird und zum Beispiel auch rechtsförmliches Aufsichtsverhalten gar nicht erst gefordert werden muss.
Herr Minister, spricht nicht die "Abspra~he zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinhessen, der Firma BIOSCIENTIA und der Staatsanwaltschaft über die Rückzahlung von strittigen Geldern dafür, dass sehr wohl die_ ärztliche Selbstverwaltung funktionieren kann?
Warum haben Sie oder Ihr Haus keine Rückendeckung für die Zahlung der ~assenärztlichen Vereinigung gegeben, sodass
die schwierige Situation bei der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinhessen entstand, dass kein handlungsfähiger Vorstand mehr vorhanden ist?