der angeblich fluchtgefährdet war, stimmen nach Angaben der Anstaltsleitung nicht. ln seiner Personalakte ist Entsprechendes nicht vermerkt. Auch sonstige Hinweise hat es nicht gegeben. P. hatte vor seinem Lockerungsmissbrauch 17 Ausgänge und 10 Urlaube beanstandungsfrei durchlaufen. Oö andere Gefangene unter diesen Umständen von einem möglichen Missbrauch der Vollzugslockerung wussten, dürfte außerordentlich fraglich se-in. Der Anstaltsleitung war hierüber jedoch nichts bekannt.
Die Entlassung des Gefangenen P. war für April 2001 vorgesehen. Unter diesen Umständen waren die Vollzugslockerungen und der Schweißerlehrgang nicht nur vertretbar, sondern sogar geboten.
Der andere Gefangene, der nicht vom Ausgang zurückkehrte, hatte noch eine Reststrafe von vier Monaten. Auch er hatte bis zum Missbrauch viele Lockerungen gut durchgestanden und bereits in Ludwigshafen eine Wohnung angemjetet.
Die Angaben zum Gefangenen Manfred B. können von der Anstaltsleitung nicht bestätigt werden. JÜngere Gefangene, mit denen er Sex in der Anstalt gehabt -haben soll, sind dort nicht bekannt. Die jüngsten Gefangenen zu dieser Zeit waren
Ob der Gefangene Manfred B. tatsächlich homosexuellen Kontaktinder-Anstalt hatte, ist der Anstaltsleitung nicht ~e
den, kann man diese kaum feststellen. Im Übrigen wären diese Kontakte unter Erwachsenen - in der JVA Ludwigshafen gibt es nur erwachsene Gefangene- dann nicht strafbar.
schen Bereich bzw. im Bereich der Verwaltungsvorschriften haben 5ie in den letzten Monaten ergriffen?
-Wie bereits mehrfach dem Landtag in unterschiedlichen Gre- mien berichtet, haben wir im Zusammenhang mit den Vorschriften für besondere Gefangene, Gewalttäter und Sexualstraftäter eine Veränderung vorgenommen, indem wir als zusatzlich zu hörende Person auch den behandelnden Thera
peuten hinzugenommen haben, sodass auch dessen Meinung eingeholt werden muss, bevor eine Vollzugslockerung ausge
sprochen wird. Dies war bisher nicht der Fall. Das war bisher allerdings auch nicht die Ursache für den Missbrauch von Vollzugslockerungen.
Davon ausgehend, dass Sie weitere Maßnahmen offenkundig nicht für erforderlich halten, frage ich Sie: Worauf führen Sie es zurück; dass bei allen Fällen der vergangenen Monate die Schuld jeweils ausschließlich bei den einzelnen Vollzugsbediensteten gesucht wurde?
Die Formulierung, die Sie verwenden, ist nicht zutreffend. Es ist lediglich in zwei Fällen Mitarbeitern ein Vorwurf gemacht worden, weil sie d-ie Vorschriften, die ich eben andeutete, nicht eingehalten haben. ln allen anderen Fällen können wir ein solches Fehlverhalten nicht feststellen.
Es hat sich das Risiko verwirklicht, das der Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen hat. Es lässt sich nicht für jeden EinzelfalL-und für jeden Ge·fangenen vom Ministerium zentral durch Verwaltungsvorschrift regeln, wie das Ergebnis der Untersuchung auszusehen hat, weil es für jeden Einzelfall von den gut ausgebildeten Mitarbeitern zu einer Einzelfallprognose kommen muss. Insoweit lässt es sich nicht vermeiden, dass es zu Fehleinschätzungen kommt.
Gibt es weitere Zusatzfr::~gen? - Das ist nicht der Fall. Die Mündliche Anfrage ist damit beantwortet.
Ich rufe nun die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Matthias Frey (F.D.P.), Auswirkungen der steigenden Energiepreise auf Gartenbaubetriebe in Rheinland-pfalz -Drucksache 13/6577, Nummer 5- betreffend, ·auf.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitige Situation der Gartenbaubetriebe in Rheinland-Pfalz vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiepreise?
3. Wenn ja, wann· rechnet die Landesregierung mit einer Entscheidung der EU-Kommission und wann können mögliche Fördermittel ausgezahlt werden?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Energiepreis, insbesondere die Preise für Heizöl, haben sich im Verlauf des Jahres 1999 dramatisch erhöht. So hat sich bei
nuar 1999 auf 92 DM je 100 Liter im September 2000 mehr als verdreifacht. Das gilt allerdings bei einer Abnahme von 5 000 Litern. Gegenwärtig beträgt der Preis wiederum nur 72 DM je 100 Liter in Relation zum Preis im September 2000.
ln Rheinland-Pfalz haben die gartenbauliehen Betriebe eine Unterglasfläche von ca. 160 Hektar. Diese Gartenbaubetriebe, vor allem die Zierpflanzenbaubetriebe und die Gemüsebaubetriebe mit-Unterglasanlagen, sind verständlicherweise von der Energieverteuerung seit 1999 in besonderem Maß betroffen.
Zu Frage 1: Der starke Preisanstieg erlaubt den Gartenbaubetrieben nur begrenzt wirksame Gegenmaßnahmen. Preiser