Es liegen drei Entschließungsanträge vor, bei denen bisher noch nicht angesprochen worden ist, ob eine. Überweisung an den Ausschuss stattfinden soll
oder ob über die einzelnen Anträge zu befinden _ist. Dazu liegt eine Wortmeldung des Herrn Bruch vor.
Herr Präsident, meine Damen und He-rren! Soweit ich es verfolgt habe, besteht der Wunsch vo·nseiten der SPD und der
heute nicht abstimmen, sondern ihn an den Ausschuss überweisen, besteht die Gefahr, dass wir ihn in dieser Legislaturperiode nicht mehr beraten können. Deswegen wollen wir direkt darüber abstimmen.
Wir stimmen zunächst über den Entschließungsantrag der Fraktion B0NDNIS 90/DIE GRÜNEN- Drucksache 13/6593- ab. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um da~. Handzeichen! - Danke. Gegenstimmen?- Danke schön. Dann ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der
Trotz ist cie rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften erreicht. Die CDU-geführten Länder
scheitert, die Einführung eines familienrechtlichen Instituts für gleichgeschlechtliche Paare aufzuhalten. Das Gesetz zur eingetragenen Lebensparmerschaft wird nun ohne weitere Verzögerung ins Bundesgesetzblatt gelangen, und das ist auch gut so. Wir vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen dies sehr; denn damit ist endlich die Zeit der Rechtlosigkeit für homosexuelle Paare vorbei.
Meine Damen und Herrer1, mit der beschlossenen amtlichen Eintragung werden Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen umfassend als Familienangehörige anerkannt. Sie übernehmen eine gegenseitige Unterhaltspflicht, aus der sich zahlreiche Rechte ableiten lassen. Beim Mietrecht, beiin gesetzlichen Erbrecht, beim Fühnm eines gemeinsamen Familiennamens oder aber beim Zeu~Jnisverweigerungs- und Auskunftsrecht werden Lebenspartner oder -partnerinnen Ehepaaren gleichgestellt. Auch für dc1S Güterrecht gibt es vergleichbare Regelungen.
Neben dem familienrechtlichen Kernbereich. erkennt das Lebenspartnerschaftsgesetz gleichgeschlechtliche Paare in 60 weiteren Gesetzen und Verordnungen an. Lebenspartner werden bei K-ranken- und Pflegeversicherungen gleichgestellt. Für binationale Paare werden das Aufenthaltsrecht und die Arbeitsgenehmigung für den ausländischen Partner oder die Partnerin gesichert, und es gibt erhöhte Soziallei- · ·
stungen, beispielsweise beim Arbeitslosengeld, wenn Kinder in der Lebenspartnerschaft aufwachsen. Zudem \;rird das klei
Meine Damen und Herren, dieses Lebenspartnerschaftsgesetz bedeutet für Schwule und Lesben einen gewaltigen
Sprung nach vorn. Wie Sie wissen; galten bislang homosexuelle Partner oder Partnerinnen vor dem Gesetz als Fremde, auch wenn sie Jahrzehnte zusammenlebten und füreinander sorgten. Selbst, wenn bisher nicht alles Wünschenswerte er
reicht wurde, so ist die Entscheidung in der Hauptsache gefal-. len, und es ist nur noch eine Frage der Zeit, wann die noch ausstehenden RechtsfolgEn aus dem Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft nachgetragen yverden. Darüber bin ich mir ganz sicher.
ln diesem Bereich ist der demokratische ForLSchritt nicht aufzuhalten, und diese Tendenz sollten wir begrüßen, spricht sie doch für ein demokratisches Selbstverständnis in dieser. Repu