Protocol of the Session on December 14, 2000

nager auf Zeit, dem Verwaltungsrat bzw. dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates, den Wirtschaftsprüfern, der Rechtsaufsicht und/oder der- Landesregierung ergriffen, um die Missstände aufzuklären bzw. zu be:sejtigen?

Bitte schön, Herr Dr. Weiland.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Konsequenzen hat die Landesregierung aus dem Sonderbericht des Landesrechnungshofs über das Daten

-und Informationszentrum gezogen, bzw. welche Konse

quenzen beabsichtigt die Landesregierung daraus zu ziehen?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Aufnahme staats

anwaltschaftlicher Ermittlungen gegen Verantwortliche des Daten- und Informationszentrums und deren aktuel-

Jen Sachstand?

3. Beabsichtigt die StaatsanwaltSchaft, auch Ermittllungsverfahren gegen Mitglieder des Vorstandes des Daten- und Informationszentrums sowie gegen Mitglieder des Verwaltungsrates einzuleiten?

4. Ermittelt die Staatsanwaltschaft auch wegen der freihändigen Vergabe von Berateraufträgen, da der Rechnungshof in seinem Bericht entsprechende Rechtsverstöße beanstandet hat?

Meine Damen und Herren, zunächst möchte ich Gäste im -Landtag Rheinland-Pfalz begrüßen, und zwar Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Landtags-Schülerseminar so~ie Schülerinnen und Schüler und ih-re Lehrer der 10. Klasse der Realschule Karthause, Koblenz. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Zur Beantwortung der Mündlichen Antragen erteile ich für die Landesregierung Herrn Staatsminister Mertin das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Landesregierung beantworte ich die Frage der Kollegin Frau.Thomas. Herr Staatssekretär Dr. Theilen wird die Anfrag·e des Herrn Abgeordneten Dr. Weiland ~eantworten.

Zu _Frage 1: Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Mitarbeiter des DIZ wegen des Verdachts der Untreue durch. Im Jahr 1998 beschaffte das DIZ für den Betrieb des Datennetzes nach Ausschreibung ein so gen-anntes Kassettenarchivsystem. Es besteht der Verdacht, dass bisher unbekannte Mitarbeiter nach Eröffnung-der Angebote der beiden bietenden Firmen nicht sachgerechte fiktive Berechnungen vorgenommen haben, durch welchedas eigentlich teurere Angebot des einen Bieters billiger erschien. Das System soll in der Folge aufgrund der fiktiven Berechnungen bei dem eigentlich teureren Bieter beschafft worden sein.

Im Jahr 1999 beschaffte das DIZ nach Ausschreibu-ng ein Großrechnersystem. Auf die Ausschreibung gaben zwei Bieter Angebote ab, wobei das Angebot des einen Bieters deutlich günstiger als_ das des anderen war. Es besteht der Verdacht, dass unbekannte Verantwortliche des DIZ unter Verstoß gegen Vergaberegeln wiederum verschiedene fiktive Berechnungen durchführten,_ durch die der Angebotspreis der an sich günstigeren Firma so verändert wurde, dass das an sich ungünstigere Angebot des zweiten Bieters als günstigeres erschien.

Bezüglich beider Beschaffungsvorgänge besteht der Verdacht, dass die Systeme zu überhöhten Preisen erworben worden sind, weil die vom DIZ vorgenommenen Berechnungen nicht sachgerecht waren und mit dem Ziel erfolgten, die von dem an sich ungünstigeren Bieter angebotenen Produkte erwerben zu können.

Zu Frage 2: Herr Staatssekretär Dr. Theilen hat, nachdem das Landeskriminalamt den Bericht des Landesrechnungshofs vom 12. Mai 200~0 aufseine strafrechtliche Relevanz hin über· prüft hat, am 7. Juni 2000 der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz einen Auszug von sieben Blatt des Rechnungshofsberichts zugeleitet. Die Generalstaatsanwa-ltschaft in Koblenz hat diesen Auszug am nächsten Tag an die Staatsan~ waltschaft Koblenz weitergeleitet.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz konnte aus dem ihr vorliegenden Berichtsauszug nicht den Anfangsverdacht eines Vergehens der Untreue herleiten, der für die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens erforderlich gewesen wäre. Der Rechnungshof gewährte der Staatsanwaltschaft am 16. Juni 2000 Einsicht in die Prüfungsmitteilungen~ allerdings ohne sie herauszugeben.- Die Staatsanwaltschaft bat den Landesrechnungshof um Herausgabe des vollständigen

Berichts und_ der dazugehörenden Unterlagen. Mit Schreiben vom 6. Juli 2000 hat der Rechnungshof der Staatsanwaltschaft daraufhin strafrechtlich möglicherweise relevante Teile der Prüfungsmitteilungen übersandt. _

Nachdem der Landesrechnungshof diese Teile des Berichts in Kopie übersandt hatte, war eine Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens noch immer nicht möglich. Auf eine weitere schriftliche Bitte der Staatsanwaltschaft Koblenz vom 18. August 2000 hat die Staatsanwaltschaft am 31. Oktober 2000 den mittlerweile vom Landesrechnungshof erstellten, vollständigen Sonderbericht vom 25. Oktober 2000 erhalten. Erst dessen Auswertung setzte die Staatsanwaltschaft in die Lage, über den Anfangsverdacht von Straftaten zu entscheiden. Sie hat am 23. November 2000 das Ermittlungsverfahren wegen des Verdac!lts der Untreue eingeleitet und am 5. Dezember·2000 Durchsuchungen in den Standorten des DIZ in Bad Ems, Mainz und Koblenz sowie in Büroräumen von Firmen in Frankfurt am Main, Mannheim und Dus

seldorf durchgeführt.

Zu den Fragen 3 und 4: Am 30. September 1999 fand eine Besprechung zwischen dem Präsidenten des Rechnungshofs, Herrn. Dr. Schneider, Herrn Dr. Rauch als zuständigem Prüfungsgebietsleiter und. Herrn Staatssekretär Dr. Theiien statt. ln diesem Zusammenhang wurden zeitliche Abläufe und Bewertungen im Hinblick auf die Vergabe von Aufträgen an Herrn Olschewski erörtert. Darüber hinaus berichteten die Vertreter des Rechnungshofs über den bis dahin erzielten Stand des Prüfungsverfahrens. Sie wiesen dabei in allgemeiner Form darauf hin, dass wo_lll in einzelnen Fällen Vergabevorschriften nicht eingehalten worden seien.

Am 29. März 2000 fand die übliche Schlussbesprechung zu dem Entwurf der Prüfungsmitteilungen beim DIZ in Bad Ems statt, in der der Rechnungshof mündlich die Vertreter des DIZ

mit den Ergebnissen der Prüfung konfrontierte. Sinn ~ieses ·

· Gesprächs war es, insbesondere dem Vorstand des· DIZ ·noch

einmal Gelegenheit zu geben, vor der endgültigen Abfassung der schriftlichen Prüfungsmitteilungen zu einzelnen Komplexen der Prüfung Stellung zu nehmen und diese Äußeo

rungen gegebenenfalls in die Prüfungsmitteilungen aufzunehmen. Bei dies.~m Gespräch \'Varen unter anderem mit der Rechtsaufsicht befasste Mitarbeiter des Ministeriums des lnnern und für Sport anwesend.

Das DIZ hat im Anschluss an diese Besprechung mit Schreiben _ vom 4. April 2000 dem Rechnungshof eine ergänzende Stellungnahme mit Unterlagen zugeleitet. Der Rechnungs;,of versandte mit Datum vom 12. Mai, Eingang im Ministerium des lnnern und für Sport 16. Mai2000, die schriftlich abgefassten Prüfungsmitteilungen zur Stellungnahme. Bis zu diesem Zeitpunkt lagen in gesicherteF Form noch keine Informationen vor, die ein Handeln aus Sicht der Rechtsaufsicht ermöglicht hätten. Die bis zu diesem Zeitpunkt getroffenen Feststellungen waren alle vorläufiger Natur und gaben noch nicht das abschließende Ergebnis der Prüfung durch den Rechnungshof wider.

Nach Eingang der schriftlichen Prüfungsmitteilungen im.\tli

nisterium des lnnern und für Sport am 16. Mai 2000 wurde im Rahmen der Rechtsaufsicht gegenüber der Polizeiabteilung der Auftrag erteilt, den Sachverhalt.. Beschaffung von Groß

re(hnersystemen" des Prüfberichts des Rechnungshofs vom 12. Mai 2000 auf eventuelle strafrechtliche. Relevanz überprüfen zu lassen.

Aufgrund des Ergebnisses der Überprüfung des Landeskriminalamts, Schreiben vom 6. Juni 2000, aus dem hervorging,

dass nach den vorliegenden lnformatr"onen ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen Wettbewerbsdei ikte bzw. wegen Untreue nicht ausgeschlossen werden kann, wurde 'IOn Staatssekretär Dr. Theilen am 7. Juni 2000 angeordnet, dass die Unterlagen dem Generalstaatsanwalt in Koblenz, Zent~al stelle zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, zugeleitet werden.

Darüber hinaus wurde auf. Anordnung des Staatssekretärs Dr. Theilen eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit vom Rechnungshof aufgeworfenen Fragen der Sicherheit im Rheinland-Pfalz-Netz beschäftigt hat und zu einer mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz einvernehmlichen Lösung gekommen ist. Im Rahmen der Rechtsaufsicht hat das Innenministerium mit Schreiben vom 31. Mai 2000 zudem folgende Maßnahmen in die Wege geleitet:

Das DIZ wurde aufgefordert, unverzüglich Stellungnahmen zu allen Vergabefällen der vom Rechnungshof getroffenen Prüfungsfeststellungen abzugeben. Dem ist das DIZ inzwischen nachgekommen. ·oasDIZ hat zu sämtlichen Punkt:m, teilweise durch Einschaltung eines Fachanwalts, ausführlich Stellung genommen. Es kommt iu dem Ergebnis, dass leoiglich Mängel in der Dokumentation, jedoch nicht bei den Ausschreibungsverfahren selbst vorliegen. Eine entsprechende Erklärung hat das DIZ auch am 1. August 2000 gegenüber dem Rechnungshof abgegeben.

Vom Innenministerium wurde im Rahmen der Rechtsaufsicht mit Schreiben vom 31. Mai 2000 an das DIZ vor allem zur zukünftigen _Sicherstellung der Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften veranlasst, dass

sofort alle Mitarbeiter, die mit der Vergabe von Leistungen im DIZ beauftragt sind, schriftlich zur Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen besonders hinzuweisen sind,

die Anweisungen des DIZ für das Beschaffungswesen vom 1. September 1997 entsprechend den Vorgaben des Rechnungshofs Rheinland-Pfalzneu zu gestalten sind und

die Vergabe von Aufträgen über 10 000 DM einschließlich

Umsatzsteuer in jedem Fall von einem Vorstandsmitglied gegenzuzeichnen ist.

So weit meineAntwortauf die Anfrage Nummer 3.

Die noch offenen Fragen sind von Herrn Staatssekretär Dr. Theilen zu beantworten. So war die Arbeitsteilung vorgesehen.

(Beifall der F.D.P. und der SPD)

Bitte schön, Herr StaatssekretärTheilen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!· Zu Frage 1: Hinsichtlich der Verantwortlichkeit des Ministeriums des lnnern und für Sport möchte ich- Folgendes vorausschicken:

Das DIZ wird als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Rahmen des DIZ-Gesetzes und des Aktiengesetzes durch den Vorstand verantwortlich geleitet. Darüber hinaus ist entsprechend § 6 des Landesgesetzes über die Errichtung des DIZ vom 23. November 1995 der Verwaltungsrat in allen grund

sätzlichen Angelegenheiten das Kontrollorgan des DIZ. Dem Ministerium des lnnern und für Sport obliegt die Rechtsaufsicht, die nur in einem begrenZten Umfang in die Eigenverantwortung der Anstaltsorgane eingreifen darf..

Der Sonderbericht des Rechnungshofs vom 25. Oktober 2ooo kam auf Wunsch des Innenausschusses und des Haushaltsund Finanzausschusses des Landtags zustande. Er basiert auf der Grundlage der Prüfungsfeststellungen des Landesrechnungshofs vom 12. Mai 2000 sowie der dazu ergangenen Äußerung des Daten- und Informationszentrums vom 1. August 2000, des Ministeriums des lnnern und für Sport, des Ministeriums der Finanzen vom 24. Juli 2000 und des Vorsitzenden des Verwaltungsrats des DIZ vom 20. Juli 2000.

Teil I des Sonderberichts wurde dem Haushalts- und Finanzausschuss und dem Innenausschuss des Landtags zugeleitet. Soweit das Prüfungsergebnis schutzwürdige Belange- insbesondere Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse - betrifft und eine Anonymisierung nicht ausreicht, ist es in einem Teil II, einem vertraulichen Teil, des Sonderberichts wiedergegeben. Der Präsident des Landtags, der Ministerpräsident und der Minister der Finanzen haben je ein Exemplar von Teil I und Teil II des Sonderberichts erhalten.