Protocol of the Session on December 14, 2000

·oder in tiefe Konflikte gestürzt wird, in Rheinland-Pfalz qualifizierten Rat und Unterstützung finden kann.

(Beifall bei SPD und F.D.P.)

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Bill.

Frau Ministerin, wenn ich es richtig sehe, ist es nicht. gelungen, ein plurales Angebot in Rheinland-Pfalz herzustellen. Wie soll der viel höhere Bedarf an Beratung in nicht konfessionellen Beratungsstellen gedeckt werden, wenn in R;,ein

land-Pfalz 50 Fachkräfte in konfessionellen Beratungsstellen und 29 Fachkräfte in nicht konfessionellen Beratungsstellen zur Verfügung stehen? Kommen holie Wartezeiten auf die Frauen zu? Wie stellen Sie sich das vor?

ln der Vergangenheit gab es keine Wartezeiten, und auch in

· Zukunft wird es keine Wartezeiten geben. Jede Frau, die dringend Hilfe benötigt, bekommt sofort einen Termin.

Ich habe immer zugegeben, dass die Pluralität in RheinlandPfalz in der alten Situation nicht gegeben war, aber in der jetzigen Situation sieht es sehr viel besser aus, weil jetzt auch im Norden des Landes Beratungsstellen von Pro Familia eingerichtet werden, auch wenn sich einige Landkreise dagegen wehren. Es ist sichergestellt, dass jede Frau in zurnutbarer Entfernung eine Beratungsstelle erreichen kann. Das heißt,

sie muss di_e Beratungsstelle an einem Tag erreichen und wieder an ihren Heimatort zurückgelangen können.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Bill.

Sie haben gesagt, es sei sichergestellt, dass in den nördlichen Landkreisen; also in den Landkreis_en Bitburg-Prüm und Westerwald, Beratungsstellen von Pro Familia eingerichtet würden. Wie stellen Sie das sicher? Mir ist zu Ohren gekommen, dass sich Landräte dagegen gewehrt haben ung dafür keine politische Mehrheit vorhanden ist. Werden Sie gegebenenfalls das Gesetz so ändern, dass die Landräte nicht dazwischenfunken können?

Ich habe keinen Anlass anzunehmen, dass es notwendig sein wird, das Gesetz zu ändern. Ich hoffe, dass es gelingt, im Gespräch sicherzustellen, dass auch im Norden des Landes nicht konfessionelle Beratungsstellen angeboten werden. Insbesondere ausländische Frauen sind sehr darauf angewiesen.

Mitarbeiter des Ministeriums führen derzeit Gespräche im Westerwald. Die Tendenz geht dahin, dass eine befriedigende Lösung gefunden wird, zumal sich die Landkreise bereit erklärt haben, sich wenigstens an der Finanzierung zu beteiligen, obwohl sie keine Berätungsstelle von Pro Familia in ihrem eigenen Landkreis haben wollen.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordnet_en Frau BilL

Wenn ich das richtig verstanden habe, heißt das, dass sich beispielsweise der Landkreis Bitburg-Prüm an der Finanzierung der Einrichtung der Pro-Familia-Beratungsstelle in Tri er beteiligt. Ist es Ihres Erachtens kein Unterschied, ob eine ~olche Einrichtung in einem derart konfessionell geprägten Landkreis vorhanden ist und damit auch den Geist dieses Landkrei

sesmitprägt oder nicht? Für die Beratenden ist das unter Umständen wichtig. Halten Sie es für unerheblich, an_ welcher Stelle eine Verstärkung vorhanden ist?

Es wird nicht nur in Trier eine nichtkonfessionelle Beratungsstelle geben, sondern alich im Norden des Landes.

Gibt es weitere Fragen?- Das ist nicht der FalL Die MÜndlich-e Anfrage ist damit beantwortet.

(Beifall der SPD und der F.D.P.) Ich rufe nun die beiden Mündlichen Anfragen, die sich auf die Entfernungspauschale beziehen- die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Jullien (CDU), Haltung der Landesregierung zur Einführung einer Entfern~ngspauschale betreffend, und die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Karl PeterBruch und Joachim Mertes (SPD), Entfernungspauschale und Agrardiesel betreffend-, auf.

Herr Jullien, tragen Sie bitte Ihre Fragen vor.

Ich frage die Landesregierung:

1. ln welchem Verhältnis stehen im Jahr 2001 die Einnahmen des Bundes in Rheinla~d-Pfalz durch die sog... ökosteuern" zu den steuerlichen Mindereinnahmen in Rhein IandPfaiz und für das Land Rheinland-Pfalzdurch die Einführung der Entfernungspauschale nach dem zum Zeitpunkt der Fragestellung favorisierten Modell im Vergleich zu den derzeit geltenden Regelungen?

2. Tritt die Landesregierung d~für ein, die Entfernungspau

. schale Zug um Zug mit denschon jetzt beschlossenen weiteren Stufen der sog. ,.Ökosteuern" ab dem 1. Januar 2002 und 2003 zu erhöhen?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dass in absehbarer Zeit für die Berufspendler des timdes entweder angemessener Wohnraum in der Nähe ihrer Arbeitsstätten oder Arbeitsstätten in. der näheren Umgebung ihrer Wohnstätten geschaffen werden?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, in absehbarer Zeit Berufspendlern, die ihren Pkw benutzen, insbesondere in den ländlichen Räumen ÖPNV-Aiternativen mit ausreichender zeitlicher Flexibilität, bezahlbaren Fahrkarten und begrenzten öffentlichen Subventionen anzubieten?

Herr Bruch, tragen_ Sie bitte Ihre Fragen vor!

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche voraussichtlichen Auswirkungen werden die auf Grund der Beratungen im Vermittlungsausschuss vorgesehenen Regelungen für die steuerliche Berücksichtigung von Fahrten zur Arbeitsstelle auf aie Pendlerinnen und

Pendler in Rheinland-Pfalz haben?

2. Welche voraussichtlichen Auswirkungen wird die vorgese

hene Regelung für Diesel-Treibstoffe, die zum Betrieb von landwirtschaftlichen Ma-schinen und Fahrzeugen verwen

det werden (Agrardi-esel), auf die landwirtschaftlichen Betriebe in Rheinland-Pfalz haben?

3. Welche-Auswirkungen sind durch die Regelungen zur Ent

fernungspauschale und zum Agrardiesel auf den Landes

haushalt zu en.varten?

Für die Landesregierung antwortet Herr Finanzminister Mittler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich gehe zunächst auf die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Jullien ein.

Zu Frage 1: Zunächst ei 11mal weise ich darauf hin, dass der Landesregierung nicht bekannt ist, auf welches zum Zeitpunkt der Fragestellung favorisierte Modell sich der Frage

steller bezie~t. Bezieht er sich auf seinModell, auf das Modell der Landesregierung oder auf die vielen Modelle, die bundesweit diskutiert wurden?

Beifall der SPD)

Außerdem. kenne ich den genauen Zeitpunkt der Fragestellung nicht.

Unabhängig davon ist ein Vergleich der Steuerausfälle durch die Entfernungspauschale und den so genannten ÖkosteuerEinnahmen bei der Mineralölsteuer allein aus methodischen Gründen nicht möglich,_weil es sich· um unterschiedliche Belastungsträger handelt.

Zu Frage 2: Es gibt keine Notwendigkeit, die Entf_ernungs

pauschale parallel mit der Ökosteuer anzuheben. Dje Entfer

nungspalischale gleicht nicht die Ökosteuer aus. Sie hat vielmehr die Aufgabe, die Pkw-Benutzer auf dem Weg von und zur Arbeit von_ der immensen Verteuerung der Kraftstoffprei

se zu entlasten, die zum einen insbesondere ihre Ursach·= in

· den Preisabsprachen des neuen OPEC-Kartells und zum ar:de

ren natürlich auch in der Relation des Dollars zu den andEren europäischen Währungen und- nachgeordnet auch in der Ökosteuer hat. Zudem hat die Entfernungspauschale die Aufgabe, alle Pendler durch Umwandlung der fahrzeugabhä:1gigen Kilometerpauschle in eine verkehrsmittelunabhän~Jige Entfernungspauschale steuerlich gleichzustellen.

(Vereinzelt"Beifall bei der SPD)

Dies ist übrigens ein Anliegen aller Part~ien. Die Einführung einer Entfernungspauschale ist riicht nur das Anliegen aller Parteien dieses-Hauses, sondern es ist auch.ein Anliegen, das