Wir als CDU befürchten zukünftig einen deutlichen Rückgang des Beratungsangebots durch den Verlust der Eigenständigkeit der Genetischen Beratungstelle und ihrer Einbindung in die allg(!meinen Aufgaben eines humangenetischen Lehrstuhls. Für Forschung und Lehre sind, wie jedermann weiß, weniger Patienten notwendig. ln diesem Zusammenhang sind seltene Krankheiten von besonderem Interesse. Beratungen bei Down-Syndrom, Epilepsie oder Diabetes, Medika
mentenbelastung in der Schwangerschaft, Altersrisiko und Schwangerschaft oder bei gehäuften Fehlgeburten sind für Forschung und Lehre uninteressant.
Wir befürchten auch eineri deutlichen Rückgang durch die Begrenzung der Zahl von Patienten, die ambulant in der Universitätsklinik betreut werden dürfen und deren Zahl weiter reduziert werden soll.
Zur weiteren Begründung für die Auflösung der Genetischen Beratungsstelle wird der Bericht des Rechnungshofs herangezogen. Meine Damen und Herren von der Regierung, wenn Sie doch jeden Rechnungshofsbericht so schnell umsetzen würden! Wir erwarten, dass dies natürlich auch für den Bericht über das DIZ gilt.
Meine Damen und Herren, der Nutzen genetischer _Beratung als typisch präventive i\t1aßnahme ist nur schwer quantifizierbar. Wie wollen Sie unterlassene Schwangerschaftsabbrüche dank genetischer Beratung, gesund geborene Kinder, die Er-leichterung über ein nicht bestätigtes, vorher befürchtetes Ri
Sie haben heute einen Entschließungsantrag vorgelegt. Offensichtlich hat unsere Kritik am Gesetzentvvurf die Regie
rungsfraktionen dazu bewogen. Wir können allerdings nur dem ersten Satz des ersten Absatzes des Antrags zustimmen, in dem wir ausdrücklich das Humangenetische Institut begrüßen. Alles andere ist wachsweich und bewirkt überhaupt nichts.
re, zu mal eine ausreichende und flächendeckende, hätten Sie dies im Gesetz-festgeschrieben. Nur dann hätten Sie unsere Zustimmung.
Meine Damen und Herren, genetische Beratung muss auch in Zukunft den Bürgerinnen und Bürgern in Rheinland-Pfalzzur _Verfügung stehen.
1. die flächendeckende genetische Beratung nicht ausdrücklich gesetzlich verankert is):- damit: sind die bisherigen Außenstellen infrage gestellt-.
2. der Erhalt einer gewissen Eigenständigkeit am zukünftigen Institut für Humangenetik nicht gegebenist,
ziellen Verantwortung durch Reduzierung des Zuschusses entzieht, sodass nach fOnf Jahren überhaupt keine finanzielle Absich-en,mg der Beratung mehr besteht.
Herr Minister Gerster; vor fünf Jahren haben Sie zum zwanzigjährigen Bestehen der Beratungsstelle festgestellt, dass es sich bei dieser Einrichtung um eine in der Bevölkerung und in Fachkreisen gleichermaßen angesehene und bedeutsame Institution der Primärprävention handelt. Weiter schrieben Sie damals - ich zitiere -:.,Damit stellt sich die Genetische Beratungsstelle des Landes unter ihrer renommierten wissenschaftlichen Leitung auch heute nach zwanzigjährigem Bestehen als eine moderne und aktuelle EinricHtung dar, die auch zukünftig ihren festen Platz in unserem Gesundheitswesen haben wird."
tungsstelle nicht verdient, das haben die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht verdient, und das haben vor allen Dingen die Ratsuchenden in Rheinland-Pfalz nicht verdient.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zwisclien der ersten Beratung des Gesetzentwurfs.und heute liegt eine Anhörung, die wir vor wenigen Tagen im Sozialpolitischen Ausschuss durchführten. Die Stellungnahmen der Anzuhörende-n waren eindeutig, man kann schon sagen.,eineindeutig", mit _einer Ausnahme, nämlich der Betroffenen, deren Institut in die Universität integriert werden soll.
ßert, dass es bei der rasanten Entwicklung der Genmedizin geradezu geboten sei, dass es aA>der Universität einen Lehrstuhl gebe,-der mit Beratung verbunden werde. Dies wurde unter ande!em auch damit begründet, dass bei einer Zusammenlegung der jetzigen Beratungsstelle mit dem Team in der Universität eine_ personelle Situation geschaffen werde, die
den. Einer war, dass die flächendeckende Versorgung sichergestellt werden muss, was nachvollziehbar ist und gewährleistet sein muss. Deshalb haben wir für heute auch einen entsprechenden Entschließungsantrag vorgelegt. Wir ~'Verben für diesen Entschließungsantrag und bitten um Illre Zustim
Frau Hammer, ein weiterer Kritikpunkt wurde a':'s Ihrer Fraktion von Herrn DL Altherr vorgetragen. Er betraf eine bessere finanzielle Versorgung als seither vorgesehen. Man wünscht sich.immer mehr Geld: Wir sind aber der Auffassung, dass das, was der Gesetzentwurf vorsieht, für die ersten Jahre durchaus ausreichend ist und dies eine Startphase über mehrere Jahre möglich macht, die eine Zukunft für diesen medizinischen Versorgungsbereich, der immer wichtiger und wertvoller wird, durchaus ermöglicht.
Wir bitten also um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Ge- setzentv1Mrf, da er nicht zuletzt auch die Zustimmung der anzuhörenden Fachleute gefunden hat.
-Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die, wie sich gezeigt h_at, sehr notwendige Anhörung zu diesem Gesetzentwurf, über den wir reden, zur Übertragun~I der Genetischen Beratungsstelle in die Universitätsklinik hat meines Erachtens gezeigt, dass sich unter der scheinbar sehr glatten Oberfläche dieses Gesetzentwurfs einige_ gefährliche Klippen verbergen. Frau Hammer hat dazu schon einiges gesagt.
die sich von dieser Lösung Vorteile versprechen, zu dem Gesetzentwurf in der Anhörung gestanden haben, haben wir nicht anders erwartet. Das hat niemanden velli-\/Undert.