Protocol of the Session on December 13, 2000

Platz zu erheben! - Die Gegenprobe! - Ich stelle fest, dass das Landesgesetz mit den Stimmen- der SPD, der CDU und der F.D.P.-gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an

genommen ist.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und F.D.P. Drucksache 13/6594 -. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! -Die Gegenprobe!- Enthaltungen?- Ich stelle fest, dass der Entschließungsantrag mit den Stimmen der SPD, der CDU und der F.D.P. bei Stimmenthaltung des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenom

men ist.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Übertragung der Aufgaben der Genetischen Beratungsstelle des Landesunter

suchungsamts auf das Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Gesetzentwurf der Landesregierung -Drucksache 13/6166

Zweite Beratul)g

dazu: Beschlussempfehlung des Sozial

politischen Ausschusses - Dru~ksache 13/6586

Antrag der Fraktionen der SPD und F.D.P.

-Entschließung-Drucksache 13/6597

Die Fraktionen haben eine Redezeit von zehn Minuten vereinbart.

Ich bitte FrauKollegin Hammer um die Berichterstattung.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 14. September 2000 ist der Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss " federführend - und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 34. Sitzung am 28. September beraten una in ·seinEr 36. Sitzung am 5. Dezember eine Anhörung durchgeführt. -Der Ausschuss hat anschließend mit den Stimmen der SPD

und der F.D.P. gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthal

tung des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 47. Sit-·

zung am 12. Dezember 2000 beraten. Die Beschlussempfeh

lung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

(Beifall der CDU)

Ich eröffne die_ Aussprache und erteile der Kollegin Frau Hammerdas Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf enthält nur eine positive Nachricht, mit der ich auch beginnen möchte, nämlich die Errichtung eines Instituts für Hu

- mangenetik a!TI Klinikum der Jottannes Gutenberg-Uni

versität Mainz. Damit entsteht an der einzigen Universitätsklinik von Rheinland-Pfalz eine solche Einrichtung, die alle anderen Universitätskliniken Deutschlands bereits haben. Dies begrüßen wir ganz ausdrücklich.

Aber darum geht es" nicht in erster Linie in diesem Gesetzentwurf. Vielmehr geht es darum, auf welche Art und Weise die Genetische Beratungsstelle des Landes aufgelöst werden soll. Die Genetische Beratungsstelle besteht seit 25 Jahren, und von Anfang an war neben der Beratung Öffentlichkeitsarbeit über M_?glichkeiten und Arbeitsweise genetischer Beratung und Diagnostik eine bedeutsame Aufgabe. Es gehörte auch zur übertragenen Aufgabe, Nebenstellen in Neustadt, Neuwied, Worms, Trier und Wittlich aufzubauen und so ein flächendeckendes Angebot genetischer Beratung in unserem -Bundesland anzubieten.

Natürlich hatsich in der Humangenetik in den letzten 25 Jahren vieles verändert. Das Wissen auch in der Molekulargene

tik schreitet immer schneller voran. Heute gibt es kein Gebiet in der Medizin, in dem nicht versucht wird, mittels DNA

Analysen genetische Ursachen für Krankheiten herauszufinden. Molekulargenetische Analysen gestatten voraussagende Diagnosen bei klinisch gesunden Personen für Krankheiten, die erstspäter im Leben manifest ll'ierden können.

Derartige vorhersagende Untersuchungen müssen ganz ~rin gend in genetische Beratung vor der Untersuchung und danach eingebettet werden. Dies ist besonders bedeutsam bei Krankheiten, für die noch keine Therapie zur Verfügung steht oder bei denen es sich um die_ Vorhersage von bösarti

gen Tumorerkrankungen handelt.

Damit wird für jedermann kla-r: genetische Beratung ist notwendig, in Zukunft mehrdenn je.

(Beifall der CDU)

Schon heute werden über das Internet Adressen von Labors mitgeteilt, in deren Katalogen die untersuchbaren Gene, na

türlich ohne entsprechende Beratung, aufgelistet und ange

boten werden.

Eine genetische Beratung, die kompetent komplexe Dinge verdeutlichen muss, die zuvor eine richtige Indikation zu ei

- ner Untersuchung stellen muss, kann nur, so Professor

Dr. Bartram in der Anhörung, die wir durchgeführt haben, von einem Facharzt für Humangenetik durchgeführt werden. Eine solche Beratung ist zeitaufwendig, und obwohl sie im Maßnahmenkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung verankert ist, erfolgt dafür keine kostendeckende Erstattung. Dies ist wohl auch der Grund dafür, warum kaum Fachärzte für Humangenetik als niedergelassene Ärzte tätig sind.

Meine Damen und Herren, in ganz Rheinland-Pfalz gibt es außer der GenetischenBeratungsstelle des Landes noch ein Institut mit zwei entsprechend ausgebildeten Fachärzti~nen, die auch Beratungen durchführen.

(Zuruf von der CDU: Hört, hört!)

Für uns als CDU ist es daher schleierhaft, weshalb das Ministerium in der GesetzesbegrUndung schreibt:..... , dass sich abzeichnet, dass genetische Beratungen und Untersuchungen zukünftig auch durch andere Personen und Stellen, zum Beispiel durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, angeboten werden."

Wo das Gesundheitsministerium diese humangenetisch ausgebildeten Ärzte sieht, bleibt das Geheimnis des zuständigen Ministers.

Hinzu kommt, dass Professor Dr. Bartram in der angesprochenen Anhörung einen Beratungsbedarf von mindestens

600 Beratungen im Jahr pro einer Million Einwohner genannt hat. Das wären für Rheinland-Pfalz 2 400 notlivendige Bera

tungen im Jahr. Eine Ausweitung wäre daherdringend nötig.

Herr Minister, stattdessen verzichten Sie in Ihrem Gesetzentwurf darauf, das Klinikum ausdrücklich zu verpflichten, genetische Untersuchungen und Beratungen flächendeckend anzubieten. Das Klinikum -so heißt es im Entwurf- hat vielmehr in eigener Verantwortung fortlaufend zu prüfen, in welchem Umfang Künftig das Bedürfnis für eigene Angebote besteht.

Wir als CDU befürchten zukünftig einen deutlichen Rückgang des Beratungsangebots durch den Verlust der Eigenständigkeit der Genetischen Beratungstelle und ihrer Einbindung in die allg(!meinen Aufgaben eines humangenetischen Lehrstuhls. Für Forschung und Lehre sind, wie jedermann weiß, weniger Patienten notwendig. ln diesem Zusammenhang sind seltene Krankheiten von besonderem Interesse. Beratungen bei Down-Syndrom, Epilepsie oder Diabetes, Medika