Herr Staatsminister, Sie hattEn ausgeführt, dass mögliche Straftatbestände nicht verfolgt werden konnten, weil sie verjährt waren.
Eine Staatsanwaltschaft kann nur tätig werden, wenn ;;ie hinreichende Anhaltspunkte dafür hat, dass eine Straftat begangen sein kann. Nur dann kann sie ermiteln. Entsprechende
Hinweise hat es nicht gegeben. Wenn nachträglich t:finweise bekannt werden, aber mögliche Straftatbestände verjährt sind, ist es der Staatsanwaltschaft auch vErwehrt, weder belastendes noch entlastendes Material zu ermitteln. Die-Verjährung hat zur Folge, das5 ErmittlungEn nicht mehr stattfinden dürfen und eventuell Betroffene weite:rhin die Unschuldsver
mutung für sich in An5pruch nehmen können. ln der Bundesrepublik Deutschland 1st es Sache-der unabhängigen Gerichte, strafrechtliche Schuld festzustellen.
_ren ve;wehrt, diesen Vorgang in irgendeiner Weise noch rechtlich zu vvürdigen und dazu etvvas zu sage-n. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Wenn der-Gesetzgeber entscheidet, dass ab e:inem bestimmten Zeitpunkt etwas verjährt ist, dann darf nicht mehr ermittelt werden. Der Strafverfol
Herr Staatsminister, ich habe dies so verstanden, dass mögliche Straftaten schon verjährt waren, als die Staatsanwaltschaft zum ersten Mal über diese Dinge informiert wurde.
ten ~egründen können, sind verjährt. Deswegen ist e~ der Staatsanwaltschaft verwehrt, überhaupt zu ermitteln, ob es eine Straftat war oder nicht. Weder Bela5tende~ noch Entlastendes darf dann ermittelt werden.
Ich frage danach, ob sie schon verjährt-waren, als die Staatsanwaltschaft zum ersten Mal davon erfahren hat. Das ist. doch meine Frage.
Ich habe gesagt, es hat zu diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit mehr bestanden, das zu- ermitteln; denn selbst wenn man unterstellte, es wäre eine Straftat, wäre die Strafverfol
Das vermag ich nicht abschließend zu beurteilen, weil der Staatsanwaltschaft insoweit Ermittlungen ven'llehrt sind. Weder belastend noch entlastend kann ermittelt we-rden. Daher
kann ich als Justizminister, der ich hier auch insoweit für die Staatsanwaltschaft sprechen muss, keine abs_chließende Beurteilung dazu abgeben. Uns sind Ermittlungen insoweit verwehrt. Wenn die Beurteilungsgrundlagen nicht vorhanden sind, kann ich es auch nicht beurteilen.
Ich darf aber an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Herr Staatsminister Zuber nicht gesetzlich verpflichtet war, da
rüber hinaus Auskünfte zu erteilen. Also durch die Nichterteilung der Auskünte, wie auch immer, begründet sich keine Strafbarkeit.
Ich -rufe die Mündliche Anfrage -des Abgeordneten Dr. Matthias Frey (F.D.P.), Förderung einer verbrauchernahen und wettbewerbsfähigen Schweineproduktion in RheinlandPfalz betreffend, auf.
wohl eine verbrauchernahe als auch wettbewerbsfähige Schweineproduktion in Rheinland-Pfalz sicherzustellen?
2. Werden zur Erreichung dieser Ziele konkrete Maßnahmen im Rahmen der zukünftigen Agrarförderung in Rheinland-Pfalz angeboten, wenn ja, welche?
- Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beantworte im Namen der Landesregierung die Fragen wie folgt:
Die Schweinehaltung in Rheinland-PfalzIst seit Jahren _durch einen kontinuierlichen Abbau der Bestände von durchschnittlich etwa 3,5% im Zeitraum 1986 bis 1999- Mastschweine minus 3,34 %, Zuchtsauen minus 4,77%- gekennzeichnet.
Ursache-ist insbesondere die im Vergleich zu den Hauptkonkurrenten ungünstige und unwirtschaftliche Betriebsgrößenstruktur. Nach der aktuellen Statistik werden zwei Drittel der Mastschweine in kleineren Beständen mit weniger als 400 Tieren gehalten. Diese Bestände machen allerdings andererseits rund 99% der Schweine haltenden Betriebe aus.
Meine Damen und Herren, diese Situation zeigt den- großen einzelbetrieblichen Umstrukturierungsbedarf in der rheinland-pfälzischen Schweinehaltung. Andererseits belegen die - hohen Zufuhren aus anderen Regionen und die im regiona
len Vergleich durGhaus attraktiven Preise in Rheinland-Pfalz die Marktchancen für-heimische Erzeuger.
Zu Frage 1: Eineverbrauchernahe Schweinefleischerzeugung kann aus Sichtder Landesregierung unter anderem durch die Verbesserung der interregionalen Wettbewerbsstellung der rheinland-pfälzischen -vieh- und Fleischwirtschaft sicherge
stelit werden. Der laufende Umstrukturierungsprozess in der rheinland-pfälzischen Schweinehaltung muss daher genutzt werden, um wettbewerbsfähige Betriebsgrößenstrukturen zu erreichen, um das Vertrauen der Verbraucher in eine artgerechte Haltung und eine qualitätSorientierte Produktion der Erzeuger zu stärken.
Zur Stabilisierung der ErzEugung ist Es daher notwendig, im Einzelbetrieb ·auch eine Bestandsaufstockung zu fördern. Zudem ermöglicht die Förderung moderner Schweineställe, die sich technisch auf dem neuestenStand bEfindEn, die umweltschonende und tiergerechte Erzeugung in den Betrieben zu verbessern. Neben dtr Effizienz dEr Schlachtschweineproduktion spielt auch die Leistungsfähigkeit der Vermarktungseinrichtung eine wesentliche Rolle für die Zukunfusicherung der rheinland-pfälzischen Schweinehaltung.
Im Vergleich zu den produktionsstarken Regionen der EU ist die Vieh- und Fleischvermarktung in Rheinland-Pfalz, wenn
man so will, eher ungünstig. Die Strukturschwäche bedingt vergleichsweise hohe Vermarktungskosten, die sich negativ auf die Erlöse und damit die _ Wettbewerbsstellung der Schlachtschweineerzeuger auswirken.