schaft Koblenz vom 18. November 1994 Kenntnis von dem damals eingeleiteten Ermittlungsverfahren und den diesem zugrunde liegenden Sachverhalt erhalten. Die Einleitung des neuen Ermittlungsverfahren~ vom 25. September 2000 wurde dem Ministerium der Justiz mit Bericht vom selben Tag mitgeteilt. Die Denkschrift vom 29. Oktober 1994 wurde dem Mi
nisterium der Justiz mit Bericht der Staats3nwaltschaft vom 9. Oktober 2000 :Zur Vorbereitung der vorgenannten Rechtsausschusssitzung vorgelegt.
nen. Da aber davon auszugehen ist, dass denkbare Straftatbestände zwischenzeitlich verjährt sind, ist es der Staatsanwaltschaft nicht möglich, weder belastende noch entlastende Tatsachen zu ermitteln, sodass abschließend von mir auch nicht beurteilt werden kann, ob es im Fall einer Durchführung des Ermittlungsverfahrens auch zu einer Verurteilung, in welcher Form a!Jch immer, gekommen wäre.
Herr Staatsminister, wie bewerten Sie die Aussage der mit der damaligen Sache befassten Wirtschaftsreferentin, die -am 1. Dezember 1994 wörtlich erklärt hat,.,es sei schon merk
Welchen Hintergrund diese Aussage der damaligen Referentin hat, vermag ich nicht zu sagen. Ich vermag auch nicht den Abschluss des damaligen Verfahrens in irgendeiner Weise jetzt zu würdigen, weil dieses Verfahren damals auch mit gerichtlicher Hilfe zum Abschluss kam und insoweit richterliche Unabhängigkeit beim Abschluss des Verfahrens eine Rolle ge
spielt hat und es nicht Sache des Justizministers ist, insoweit den Abschluss in irgendeiner Weise zu bewerten.
klärt hat,.. irgendwie stinke es aus allen Knopflöchern, und er sei sich nicht mehr sicher, was er von der ganzen Angelegef1
Ich verweise auf meine eben gemachten Ausführungen. Das Verfahren hat unter Beteiligung des Gerichts seinen Abschluss gefunden. Deshalb ist insoweit die richterliche Unab
hängigkeit zu respektieren. Im Übrigen bestanden nach den mir mitgeteilten Sachverhalten keine konkreten Anhaltspunkte, die damals weitere Ermittlungen notwendig gemacht hätten. Die Staatsanwaltschaft kann nurtätig werden; wenn sie konkrete Anhaltspunkte hat. Sie ist keine Schnüffelbehörde, die, wenn etwas angezeigt worden ist, umfangrei~ ehe Ermittlungen über das hinaus, was angezeigt worden ist;
nehmung von Herrn Zuber nirgendwo dokumentiert wurde und erst im Nachhinein offenkundig wurde, dass es anscheinend irgendein Gespräch gegeben hat, in dem man sich dann auf die Beurteilung, der Vorgang sei ausermittelt, innerhalb der Staatsanwaltschaft geeinigt habe?
gang innerhalb der Staatsanwaltschaft, dass eine Entscheidung dort nicht dokumentiert wurde, auf eine ursprünglich beaosichtigte Vernehmung von Herrn Zuber zu verzichten?
Es war damals seitens des Leitenden Oberstaatsanwalts angeregt worden - das ist schriftlich in der Akte dokumentiert-, Herrn S~aatsminister Zuber gegebenenfalls auch zu vernehmen. Hierauf ist verzichtet worden, weil durch die Verneh
mung anderer Beteiligter- in~ besondere von Beteiligten, die unmittelbare Kenntnisnahme hatten - der Sachverhalt, soweit er angezeigt war, aufgeklärnvar. __
Eine Vernehmung von Herrn Staatsminister Zuber war insoweit entbehrlich geworden, we_il Herr Staatsminister Zuber insoweit auch nur Zeuge vom Hörensagen gewesen ware und als solcher auch von der Qualität als Beweismittel her nicht die Rolle mehr hätte spielen können und auch nicht mehr notwendig war. Insofern war es eine sachgere;chte Behandlung der Angelegenheit, darauf zu verzichten.
Es ist insoweit auch nicht üblich, in staatsanwaltschaftliehen Ermittlungsakten niederzulegen, weshalb auf irgend~::im;
Zeugenvernehmung verzichtet wird. Es wäre allerdings in diesem Fall- das gestehe ich Ihnen gern zu-, da es vorher niedergelegt worden ist, dass dieses gegebenenfalls zu gesche
hen hat, angezeigt gewesen, dieses gegebenenfalls auch zu vermerken, weshalb darauf verzichtet worden ist. Aber die Begründung, weshalb das nicht getan worden ist, ist eigentlich schlüssig und normal.
Herr Staatsminister, der damalige Hauptbeschuldigte hatte seinerzeit einen Selbstmordversuch unternommen. Vorher hatte er drei Abschiedsbriefe geschrieben, von denen einer an Staatsminister Zuber gerichtet war. Ist Ihnen bekannt, ob sich diese Abschiedsbriefe zwischenzeitlich in der derzeitigen Ermittlungsakte befinden?
schaft gelangt sind und dann im Original dem damaligEn Verteidiger des Beschuldigten ausgehändigt worden sind. Kopien befinden sich in den Akten.
(Pörksen, SPD: Dessen Akte hat Herr Berg! Das ist toll! Die Akte hat Herr Berg! Das ist fein! Personenschutz null!)