tung wirksam werden; dE:nn wenn ::ie nicht rechtzeitig wirksam wei~rden, müssen Sie von Amts wegen einschreiten. Das
E~ geht nicht um Schnüffelei, sondern um berechtigtes, zeitnahes Aufklären von Vorwürfen und Betrugsfällen. Da~ hat mit Schnüffelei überhaupt nichts zu tun. Interessant ist- das hat Herr Kollege Rosenbautr angesprochen-, da;~ Ihnen die Kassenärztliche Vereinigung ein Dorn im Auge ist. Mit dem
man aus den vier Kasst:närzt!ichen Vereinigungen eine in Rheinland-Pfalz macht. Er suggeriert dem unbedarften Publi~ kum, das würde Gelder einsparen. ~
Meine Damen und Herren, dazu mu~s man wis~en, dass sich die Kassenärztlichen Vereinigungen aus Mitgliedsbeiträgen der Ärzte finanzieren.
Es ist natürlich klar. Es ist einfacher, mit einem Partner als mit vier Partnern zu verhandeln. Man vermutetdie Absicht.
Herr Präsident, d;;mke schön. Ich halte mich an Ihre Empfehlung und werde gleich zum Schluss kommen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginneo und Kollegen! Ich möchte eines nicht stehen lassen. Es ist eben beZI.'Veifelt worden, dass die Aufnahme von Patienten in die Schlich
tungsausschüsse der Landesärztekammer, der Landeszahnärztekammer und der neuen Kammer kein Qualitätssprung ist, sondern gewissermaßen die Fachlichkeit der Überprüfung von Behandlungsfehlern infrage stellt. Dies scheint mir so bemerkenswert, dass wir festha-lten sollten, dass sich der Sprecher der Union gegeri die Beteiligung von Patienten zur Wahrung ihrer Interessen bei der Klärung von Behandlungsfehlern ausgesprochen hat.
Meine Damen und Herren, wir haben noch elf Tagesordnungspunkte zu beraten. Ich darf Sieherzlich bitten, dass Sie an die Tagesordnung denken. Wir sind in der ersten Beratung.
Herr Minister, es ist schon infam, was Sie vorgebracht haben. Das kann man so nicht stehen lassen. Meine Kleine Anfrage haben Sie beantwortet. Ich könnte sie noch herausholen. Meine AntV'JOrt war, dass das Gremium nur so gut sein kann wie di_e Leute, die diesem Gremium angehören. Bei dem Verhältnis 2 zu 1 wird im Zweifelsfall der Jurist entscheiden, der in aller Regel auch medizinischer Laie ist.
den. Das bestreitet kein Mensch. Man muss doch eine andere Form wählen. Man muss vorschreiben, dass als Patientenvertreter kompetente Fachleute in das Gremium kommen.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der ersten Beratung des Landesgesetzes zur Änderung des Heilberufs
gesetzes-Drucksache 13/6226-. Es ist Ausschussüberweisung vorgeschlagen, und zwar an den Sozialpolitischen Ausschuss -federführend- und an den Rechtsausschuss.
Landesgesetz zu dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 13/6305
Die- Fraktionen sind übereingekommen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln. Der Gesetzent-wurf der Landesregierung wird an den Medienpolitischen
Zusammenleben mit unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktionen der SPD und F.D.P. -Drucksache 13/4057