Herr Präside!]t. meine Damen und Herren! Wesentlicher Grund für eine notwendige Änderung des Heilberufsgesetzes ist die Aufnahme der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten als weitere eigenständige akademische Heilberufe. Gleichzeitig soll auch eine Kammer für diese Berufe errichtet werden.
Herr Altherr, aus gegebenem Anlass werde ich dazu zurzeit nichts sagen, aber die Begründung, die gegeben wird, werde ich mir sehr gutfür die Zukunft merken.
über dem bisher bestehenden Gesetz vorzunehmen. ln der nun folgenden Diskussion im Ausschuss werden wir über Einzelheiten des Gesetzes mit Sicherheit noch intensiv zu reden haben. Meine Vorredner haben das bereits angesprochen.
Wir wollen schließlich alle, dass als notwendig erachtete Änderungen uns in der Sache weiterbringen.
Zu der einen oder anderen Änderung fehlt mir möglicherweise noch ein entsprechend tiefgründiges Hintergrundwissen, so zum Beispiel bezüglich der Änderung des bisherigen Widerspruchs bei der Bezirksärztekammer. Gab es gravierende negative Erfahrungen im bisher gültigen Verfahren, die ·als logische Konsequenz die nun angedachte Änderung nach sich ziehen muss?
SGB V eine Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen. Deshalb ist in der gesamten Bundesrepublik Deutschland die
se Regelung gültig, einzige Ausriahme ist die Kassenärztliche Vereinigung Koblenz. Weshalb die Kammer mit dieser Aufga
be betraut werden soll uud damit ein rheinland-pfälzischer Sonderweg entsteht, erschließt sich meinem Verständnis noch nicht.
Eine ganz wichtige· Sache ist die Weiterbildung, die bereits angesprochen worden ist, ganz besonders vor dem Hinter- _ grund, dass die optimale Weiterbildung von Ärzten immer wieder eingefordert werden muss. Einer neueren Meldung der.. Frankfurter Rundschau" vom. 12. Oktober 2000 ist zu entnehmen:.. Chronisch Kranke werden nicht optimal behan
nem Wissenschaftler ist zu hören: "Eigentlich müsste ein Ärzt 20 Aufsätze pro Woche lesen, um auf dem neuestenStand zu sein." Das ist für einen Arzt schwer leistbar.
Das· ist wirklich ein Problem. Ich bin der Meinung, dass es ein berechtiger Wunsch de5 Patienten ist, mit seinen gesundheitlichen Beschwerden auf einen optimal vorbereiteten, weitergebildeten und ausgebildeten Arzt zu treffen, es aber :mde
rerseits auch die Verantwortung eines freien Berufes ist, an die Weiterbildung seiner MitgliedEr im eigenen Intere;se höchste Anforderungen zu stellen und andererseits das RegeJungsinteresse eines Ministeriums besteht.
Dies alles in Einklang miteinander zu bringen, ist meiner Meinung nach noch einmal eine Diskussion wert. Da es sich heute um die erste Lesung handelt, werden wir im Ausschuss noch eine ganze Reihe von Punkten zu -bereden haben. Das gilt auch für das, was zuvor Frau Kollegin Bill angesprochen hat, die Überlegungen und Bedenken, die von der Allianz psychotherapeutischer Berufs- und Fachverbände vorgetragen worden sind.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will nur zu zwei Redebeiträgen Stellung nehmen und richtig stellen, was aus meinerSieht richtig gestelltwerden muss.
Frau Kollegin Bill, zunächst zu dem Vo1gehen, bis es zu einem Referentenentwurf kommt. Sie sind schon seit einigen Wahlperioden Mitglied dieses Hauses. Wir haben beide ein gewis
ses Maß an parlamentarischer Erfahrung. Sie wissen doch, dass ein Referentenentwurf vor einem Gesetzentwurf den
Welt, dass die~er Referentehentvvurf- soweit das irgendwie möglich ist- im Kon5emverfahren erstellt wird. Genau das ist geschehen. Nun findet die Phase der parlamentarischen Beratung statt, in der alle Ver3nderungen möglich sind, die eine
- Darüber sind \oiir uns einig. Prima! Ich bin gerne mit Ihnen einig. Ich bin nicht immer mit Ihnen einig, aber wenn, dann bin ich sehrgern mit IhnEn einig.
Der zweite Punkt war diE geschlechtsneutrale Sprache. Wenn ich mich recht erinnere, haben wir uns vor vielen Jahren auf
das Verfahren geeinigt, dass alte Gesetze nicht zwanghaft nachkorrigiert-und politisch korrekt gemacht werden, son
ne geschlechtsneutrale Sprache gegeben ist. Bei alten Gesetzen nehmen wir so lange, wie sie gelten, hin, dass sie dol}:. wo es Sinn macht, -3Utomatisch.für beide Geschlechter gelten.
Was hat es für einen Sinn, zu kritisier;:;n, dass wir uns genau an diese Vereinba;-ung halten? Wir hätten es mit einEm enor
men Änderungsaufwand zutun, wenn wir das anders machen würden. Sie wären darüber wohl nichtsehr glücklich.
Herr Kollege Rüddel, ganz kurz zum Verhältnis zwischen der Spitze des l\~inisteriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit und der Arzteschaft. Zunächst einmal geht es um die verfass
te Ärzte~chaft. Verfasst in den Kassenärztlichen VEreinigungen - Körperschaften des öffentlichen Rechts - sind die niedergelassenen Ärzte. ln dem Fall geht es mehr um die Ärzte
kammer. Alle Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, sind Zwangsmitglieder in der Arztekammer. Es geht also um den Umgang des 1\~iJ'listeriums mit-der verfassten Ärzteschaft.
_bestätigt bekommen. Wir haben mit dEr Landesärztekammer keine Schwierigkeiten, es SEi denn in Einz€:lfragen. Dann geht es um die Fr:~ge, wie et11vas Einnvoll geregelt wird. Wir hatten - daraus will ich gar keinen HEhl machen - im Vorfeld diese~ Gesetzentwurfs andere VorstEllungen zu den fachärztlichen Prüfungen. Das war ein Konfliktpunkt. Wir haben uns dann
sehr gründlich damit auseinander gesetzt und das wieder herausgenommen, um das Konsensverfahren auch an dieser Stelle nicht ZU gefährden. ivlan hätte d3S auch anders machen können, aber wir haben das wiedEr herausgenommen. Das ist alles.
Wenn an anderer Stelle das Ministerium als Rechtsaufsichttätig werden muss, müssen Sie sich allerdings als _Fraktion da
rüber im Kl:~ren werden, wie Sie es gern hätten. Möchten Sie den Minister in dem Augenblick, in dem in seinem Haus die Rechtsaufsicht wahrgenommen wird, als der Staatsanwalt
hessen verlangen Sie nämlich, dass der Mini;:ter in einem solchen Fall wie ein Staatsanwalt tätig wird, wobei er das gar nicht kann. Sie verlangen das aber.