Protocol of the Session on October 19, 2000

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bundesrechtlich sind mit dem Psychotherapeu

tengesetz vom ·16. Juni 1998 die Berufe_des Psychologischen

Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsycho

therapeuten zwei eigenständige und eigenverantl.vortlich

handelnde Heilberufe geschaffen worden. Insgesamt -lä~st

sich die Einführung einer Psychotherapeutenkammer als ein Stück Emanzipation dieses Berufsstands werten. Praktikabel erscheint es auch, diese spezielle Gesetzesänderung zum Anlass zu nehmen, das He:ilberufsgesetz den veranderten Rahmenbedingungen anzupassen. 5o weit, so gut.

Überrascht sind wir aber über den sich jetzt abzeichnenden Zeitrahmen für die Beratung dieses Gesetzentwurfs. Obwohl im April der Referentenentwurf vorl_ag, kommt das Gesetz erst jetzt in die parlame:ntarische.Beratung und soll baei"ts am 1. Januar 2001 in Kraft treten. Die vielfältigen Änderungen bedürfen sicherlich einergründlichen Abwägung, zumal in einigen Bereichen absolutes Neuland betreten wird. Glauben Sie nicht, das~ die CDU auf eine gründliche Abwägung der Alternativen unter Einbeziehung der Betroffenen im Ausschuss verzichten wird.

Merkwürdig er5cheint schon, dass die Regierung die Fachlichkelt- laut Begründung gegen Fachleute und Betroffene- für sich beansprucht. Nachdenklich stimmt uns die: lange Zeit5panne zwischen Referentenentwurf und Einbririgung des

Gesetzes im Landtag, zu mal im Entwurf der Eindruck erweckt werden soll, die Änderungen seien mit den Kammern und Verbänden erörtert und im Einvernehmen aufgenommen worden. Warum dann diesE lange Zeit des Stillstands im Gesetzgebung::verfahren? Warum jetzt diese Eile?

(Beifall bei der CDU}

Die Vermutung liegt nahe- dies wird -durch zahlre:iche Pres~e veröffe:ntlichungen aus den Reihen der Arzteschaft genährt-, dass sich die Spitze des Ministeriums wieder einmal gegen die Ärzteschaft in Rheinland-Pfalz profilieren wollte.

Im Zusammenhang mit diesem The:ma.,Verkammerung" hät

ten wir auch gern einmal gewusst, wie es die Landesregie

rung mit der Einführung einer Pilegek3mmer hält. Hat sich die Regierung mittlerweile auf ein einmütiges Vorgehen geeinigt?- Wir erwarten eine klare Positionierung.

Als erwiesener Antipode der Ärzteschaft hat sich Herr Gerster

mittlerweile einen fragwürdigen Ruf erarbeitet,

(Mertes, ~PD: Sie Lobbyist!)

ob durch die Bedrängung der Ärzte im Rahmender Gesundheitsreform, ob durch das Patiente:ntelefon oder im Zusam

menhang mit der Kassenärztlich~n Vereinigung. Er hat jede Gelegenheit wahrgenommen, sich gegen die Ärzte zu profilieren.

(Beifall bei der CDU- Mertes, SPD: Unsinn!)

Ich bezweifle, -dass dieser Gesetzentwurf dementsprechend in fairer Partnerschaft erarbeitet worden ist. Das im Gesetzentwurf vorgegaukelte Einvernehmen wird von uns stark angezweifelt.

(Mertes, SPD: Aber belegen müssen Sie es, nicht anzweifeln!)

Insoweit erscheint zweifelhaft, dass sich Herr Gerster ernsthaft als fairer Partner darstellen kann.

Mit Befremden hat zumindest die Landesärztekammer auf die nachträglich eingeführte Vorgabe einer zusätzlichen schriftlichen Facharztprüfung reagiert. Auch fehlte jegliche Beweisführung, dass dieseÄnderungder Weiterbildungsordnung zu verbesserten Rahmenbedingungen geführt hätte. Abgestimmt - wie beansprucht - war dies nicht. Erst durch massive Intervention ist dann wieder die Vernunft in die Spit

ze des Ministeriums eingekehrt.

Laut Entwurf bleibt es dabei, dass die Ärztekammer festlegt, wie Prüfungsverfahren und Struktur auszusehen haben. Mit Erstaunen wird seitens der Kammer jedenfalls festgestellt, dass diese zuerst geplante weitre.ichende Änderung als "Lex Rheinland-Pfalz" ohne vorherige Anhörung der Landesärztekammer eingeführt werden sollte. Diese Änderung stand nicht nur im Widerspurch zur ärztlichen Berufs- und Weiterbildungsordnung, sie hätte auch zu einer starken Theorielastigkeit der Weiterbildung geführt. Eine Stärkung der klinisch-praktischen Prüfungskomponenten scheint in der Sache hingegen deutlich hilfreicher zu sein.

Auch über die NotlaUversorgung werden wir sprechen müssen.

Für uns gilt, alle diese gesetzgeberischen-Maßahmen sind stets auf Kooperation mit Ärzten und anderen Heilberufen anzulegen und nicht auf Konfrontation. Aber dies ist vielleicht nicht das Ding des Gesundheitsministers. ·

-(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Ich darf weitere Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Damen und Herren des Volksbildungs

werks Wissmannsdorf und Mitglieder der SPD 60 plus des Rhein-Lahn-Kreises.

Meine Damen und Herren, seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Brinkmann das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist richtig, dass wir zu Veränderung-en in unserem Heilberufsgesetz in erster Linie durch das Psychotherapeutengesetz genvungen sind, das im Jahr 1998 auf Bundesebene verabschiedet wurde. Wir

sind aber auch dazu gezwungen, weil wir das Heilberufsgesetz in einigen Punkten den medizinischen Gegebenheiten anpassen müssen.

Der Erlass des Psychotherapeutengesetzes und seine Verankerung im Heilberufsgesetz stärken zweifelsohne - dies hat mein Vorredner Gott sei Dank akzeptiert - den Berufsstand der Psychotherapeuten, und er führt endlich ein Stück weiter in der so genannten ganzheitlichen Betreuung, humanmedizinischen und psychotherapeutischen Betreuung von Menschen. Dass dies ganzheitlich in der Diagnose wie in der.Therapie notwendig ist, wissen wir seit langem. Nur, die Umsetzurig wird jetzt eigentlich erst rechtlich mit dieser Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Wir sind allerdings erst am Anfang einer dringend erforderlichen Entwicklung.

Darüber hinaus werden einige Neuerungen im Gesetz angegangen: Ich erwähne § 3 des Gesetzentvvurfs, der die Kammern dazu verpflichtet, eine verbindliche und zertifizierte Fortbildung ihrer Mitglieder auf der Basis von strukturierten Konzepten zu ermöglichen und zu veranlassen.

Meine Damen und Herren, dies geht eindeutig in die von uns schon ~eit langem -geforderte bessere und kontrollierbare Qualifizierung von Ärzten bei ihrer Berufsausbildung. Darauf müssen wir nach wie vor bestehen. Dass mithilfe des Gesetzentwurfs ein erster Schritt gemacht wird, erfreut uns-sehr. Ich betone allerdings, es handeltsich um einen ersten Schritt. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, ich·bin der festen Überzeugung, dass sowohl der Herr Minister als auch wir als SPD-Fraktion diese Schritte einvernehmlich mit der Ärzteschaft unternehmen wollen. Das, was-mein Vorrednervermu-. tete, dass eine Konfrontation, insbesondere ein Konfrontationsbedürfnis des Ministers mit der Ärzteschaft bestünde, kann so nicht stehen bleiben und wird deshalb zurückgewiesen.

(Beifall der SPD)

Meine Damen und Herren, die Bedeutung der Qualitätssicherung hat zum· Beispiel auch im letzten Sozialausschuss eine bedeutende Rolle gespielt. Dort ging es - ich schaue gerade hinüber zu meiner Kollegin Frau- Pahler, die dort auch ih

ren Beitrag lieferte - um Mammographie. Dort wurde quer durch alle Fraktionen im Grunde genommen bestätigt, dass ein großes Fortbildungs- und Weiterbildungsbedürfnis bei den Ärzten besteht, weil einfachste Dinge für die Diagnose und dann auch für die sinnvolle Therapie nicht verfügbar

sind. Dies ist nur eines der endlos_vielen Beispiele dafür, die man bringen könnte, dass eine Qualitätssicherung dringend geboten ist.

Ich freue mich, dass mit diesem Gesetzentwurf ein Anfang gemacht ist.

Die Notfalldienste sind von meinem Vorredner angesprochen

worden~ Dass bis dato noch keine rechtliche Verpflichtung für die Kammern besteht, in sprechstundenfreien Zeiten ärztliche Notfalldienste zu garantieren, muss verwundern und kann auf Dauer überhaupt nicht mehr hingenommen werden. Es ist allerhöchste Zeit, dass eine gesetzliche Fixierung und Verpflichtung der Kammern vorgenommen wird.

(Glocke des Präsidenten)