Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bundesrechtlich sind mit dem Psychotherapeu
sich die Einführung einer Psychotherapeutenkammer als ein Stück Emanzipation dieses Berufsstands werten. Praktikabel erscheint es auch, diese spezielle Gesetzesänderung zum Anlass zu nehmen, das He:ilberufsgesetz den veranderten Rahmenbedingungen anzupassen. 5o weit, so gut.
Überrascht sind wir aber über den sich jetzt abzeichnenden Zeitrahmen für die Beratung dieses Gesetzentwurfs. Obwohl im April der Referentenentwurf vorl_ag, kommt das Gesetz erst jetzt in die parlame:ntarische.Beratung und soll baei"ts am 1. Januar 2001 in Kraft treten. Die vielfältigen Änderungen bedürfen sicherlich einergründlichen Abwägung, zumal in einigen Bereichen absolutes Neuland betreten wird. Glauben Sie nicht, das~ die CDU auf eine gründliche Abwägung der Alternativen unter Einbeziehung der Betroffenen im Ausschuss verzichten wird.
Merkwürdig er5cheint schon, dass die Regierung die Fachlichkelt- laut Begründung gegen Fachleute und Betroffene- für sich beansprucht. Nachdenklich stimmt uns die: lange Zeit5panne zwischen Referentenentwurf und Einbririgung des
Gesetzes im Landtag, zu mal im Entwurf der Eindruck erweckt werden soll, die Änderungen seien mit den Kammern und Verbänden erörtert und im Einvernehmen aufgenommen worden. Warum dann diesE lange Zeit des Stillstands im Gesetzgebung::verfahren? Warum jetzt diese Eile?
Die Vermutung liegt nahe- dies wird -durch zahlre:iche Pres~e veröffe:ntlichungen aus den Reihen der Arzteschaft genährt-, dass sich die Spitze des Ministeriums wieder einmal gegen die Ärzteschaft in Rheinland-Pfalz profilieren wollte.
rung mit der Einführung einer Pilegek3mmer hält. Hat sich die Regierung mittlerweile auf ein einmütiges Vorgehen geeinigt?- Wir erwarten eine klare Positionierung.
ob durch die Bedrängung der Ärzte im Rahmender Gesundheitsreform, ob durch das Patiente:ntelefon oder im Zusam
menhang mit der Kassenärztlich~n Vereinigung. Er hat jede Gelegenheit wahrgenommen, sich gegen die Ärzte zu profilieren.
Ich bezweifle, -dass dieser Gesetzentwurf dementsprechend in fairer Partnerschaft erarbeitet worden ist. Das im Gesetzentwurf vorgegaukelte Einvernehmen wird von uns stark angezweifelt.
Insoweit erscheint zweifelhaft, dass sich Herr Gerster ernsthaft als fairer Partner darstellen kann.
Mit Befremden hat zumindest die Landesärztekammer auf die nachträglich eingeführte Vorgabe einer zusätzlichen schriftlichen Facharztprüfung reagiert. Auch fehlte jegliche Beweisführung, dass dieseÄnderungder Weiterbildungsordnung zu verbesserten Rahmenbedingungen geführt hätte. Abgestimmt - wie beansprucht - war dies nicht. Erst durch massive Intervention ist dann wieder die Vernunft in die Spit
Laut Entwurf bleibt es dabei, dass die Ärztekammer festlegt, wie Prüfungsverfahren und Struktur auszusehen haben. Mit Erstaunen wird seitens der Kammer jedenfalls festgestellt, dass diese zuerst geplante weitre.ichende Änderung als "Lex Rheinland-Pfalz" ohne vorherige Anhörung der Landesärztekammer eingeführt werden sollte. Diese Änderung stand nicht nur im Widerspurch zur ärztlichen Berufs- und Weiterbildungsordnung, sie hätte auch zu einer starken Theorielastigkeit der Weiterbildung geführt. Eine Stärkung der klinisch-praktischen Prüfungskomponenten scheint in der Sache hingegen deutlich hilfreicher zu sein.
Für uns gilt, alle diese gesetzgeberischen-Maßahmen sind stets auf Kooperation mit Ärzten und anderen Heilberufen anzulegen und nicht auf Konfrontation. Aber dies ist vielleicht nicht das Ding des Gesundheitsministers. ·
Ich darf weitere Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Damen und Herren des Volksbildungs
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist richtig, dass wir zu Veränderung-en in unserem Heilberufsgesetz in erster Linie durch das Psychotherapeutengesetz genvungen sind, das im Jahr 1998 auf Bundesebene verabschiedet wurde. Wir
sind aber auch dazu gezwungen, weil wir das Heilberufsgesetz in einigen Punkten den medizinischen Gegebenheiten anpassen müssen.
Der Erlass des Psychotherapeutengesetzes und seine Verankerung im Heilberufsgesetz stärken zweifelsohne - dies hat mein Vorredner Gott sei Dank akzeptiert - den Berufsstand der Psychotherapeuten, und er führt endlich ein Stück weiter in der so genannten ganzheitlichen Betreuung, humanmedizinischen und psychotherapeutischen Betreuung von Menschen. Dass dies ganzheitlich in der Diagnose wie in der.Therapie notwendig ist, wissen wir seit langem. Nur, die Umsetzurig wird jetzt eigentlich erst rechtlich mit dieser Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Wir sind allerdings erst am Anfang einer dringend erforderlichen Entwicklung.
Darüber hinaus werden einige Neuerungen im Gesetz angegangen: Ich erwähne § 3 des Gesetzentvvurfs, der die Kammern dazu verpflichtet, eine verbindliche und zertifizierte Fortbildung ihrer Mitglieder auf der Basis von strukturierten Konzepten zu ermöglichen und zu veranlassen.
Meine Damen und Herren, dies geht eindeutig in die von uns schon ~eit langem -geforderte bessere und kontrollierbare Qualifizierung von Ärzten bei ihrer Berufsausbildung. Darauf müssen wir nach wie vor bestehen. Dass mithilfe des Gesetzentwurfs ein erster Schritt gemacht wird, erfreut uns-sehr. Ich betone allerdings, es handeltsich um einen ersten Schritt. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, ich·bin der festen Überzeugung, dass sowohl der Herr Minister als auch wir als SPD-Fraktion diese Schritte einvernehmlich mit der Ärzteschaft unternehmen wollen. Das, was-mein Vorrednervermu-. tete, dass eine Konfrontation, insbesondere ein Konfrontationsbedürfnis des Ministers mit der Ärzteschaft bestünde, kann so nicht stehen bleiben und wird deshalb zurückgewiesen.
Meine Damen und Herren, die Bedeutung der Qualitätssicherung hat zum· Beispiel auch im letzten Sozialausschuss eine bedeutende Rolle gespielt. Dort ging es - ich schaue gerade hinüber zu meiner Kollegin Frau- Pahler, die dort auch ih
ren Beitrag lieferte - um Mammographie. Dort wurde quer durch alle Fraktionen im Grunde genommen bestätigt, dass ein großes Fortbildungs- und Weiterbildungsbedürfnis bei den Ärzten besteht, weil einfachste Dinge für die Diagnose und dann auch für die sinnvolle Therapie nicht verfügbar
sind. Dies ist nur eines der endlos_vielen Beispiele dafür, die man bringen könnte, dass eine Qualitätssicherung dringend geboten ist.
worden~ Dass bis dato noch keine rechtliche Verpflichtung für die Kammern besteht, in sprechstundenfreien Zeiten ärztliche Notfalldienste zu garantieren, muss verwundern und kann auf Dauer überhaupt nicht mehr hingenommen werden. Es ist allerhöchste Zeit, dass eine gesetzliche Fixierung und Verpflichtung der Kammern vorgenommen wird.