Bei der Anhörung des Ministeriums wurden einige Anregungen gegeben, die- wenn ich es richtig gesehen habe- in den wesentlichen Punkten in das Gesetz aufgenommen worden sind oder aber als Anregung an die Fachhochschulen weitergegeben werden, weil sie dort in den Bereich der Hochschulkompetenz der Fachhochschulen fallen, eigenverantwortlich geregelt werden und nicht im Gesetz vorgegeben werden müssen.
Zu begrüßen ist auch ei_ne Verwaltungsvereinfachuf_lg, die dahin gehend erfolgt, dass zusammenfassend in einem Gesetz verschieden-e frühere Vorschriften geregelt werden. Insofern ist auch dem Vorwurf entgegeng~wirkt, wir kämen nicht zu Vereinfachungen. Wir kommen zu Vereinfachungen und zeigen dies tagtäglich. Dieses Gesetz ist ein Beispiel dafür.
Meine Damen und Herren! Ich kann mich dem anschließen, tt was mein Vorredner gesagt hat. Auch wir begrüßen den Entwurf, der die Anpassung an die in der Regel bundesweit praktizierte, integrierte Ausbildung einführen will, ohne die bisherige Praxis abzuschaffen. Das finden wir sehr gut. Es wird quasi einen sanften Übergang geben, sodass auch die Studentinnen und Studenten die Möglichkeit haben, mit den Füßen abzustimmen, was sie möchten.
blematik gesprochen, dass dieses Studium überwiegend von Frauen absolviert wird, von denen ein sehr großer Anteil schon einen Beruf hat, schon älter ist und auch Kinder hat. Für diese Frauen wirft das integrierte Studium die Problema
tik auf, dassdas Anerkennungsjahr nicht mehr nach dem Studium abgeleistet werden kann und tariflich besoldet wird, sondern ohne Bezahlung während des Studiums durchlaufen werden muss. Für diejenigen Menschen, die aufgrund der Tatsache, dass es ihre Zweitausbildung ist, kein BAföG be
kommen, ist dies ein Problem, das wir jedoch -davon musste ich mich überzeugen lassen - nicht auf dieser Ebene lösen
könn~n. sondern über BAföG geregelt werden müsste, um für diese Menschen noch bessere Möglichkeiten zu schaffen.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD- ltzek, SPD: Das ist heute eine richtige Harmonie!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz geht in Rheinland-Pfalz die Zeit zu Ende; inder es für die staatliche Anerkennung -von Berufsangehörigen in der Sozialarbeit und Sozialpädagogik nur den zwei
phasigen Ausbildungsgang gab. Bei aller Akzeptanz dieses Ausbildungsangebots ist nicht zu übersehen gewesen, dass bundesweit die Entwicklung hin zur einphasigen Ausbildung gehen wird.
Die optimale Vern_etzung von theoretischen und praktischen Aspekten in der Ausbildung ist gerade die Stärke einer FHAusbildung. Diese Stärke wie in anderen Fachbereichen nun auch für den Bereich Sozialarbeit und Sozialpädagogi_k zu nutzen, ist richtig.
Mit dieser Entscheidung für eine einphasige Ausbildung soll nun aber gleichzeitig nicht die alte zweiphasige beendet werden. Sie soll vielmehr neben dem einphasigen Bildungs~ gang Bestand haben. Die Diskussion im Ausschuss zum vorliegenden Gesetz hat noch einmal verdeutlicht, warum dieser zweigleisige Weg, den wir nun mit diesem Gesetz beschreiten wollen, sinnvoll ist. Anders als in vielen anderen Studiengängen sind die AltersStrukturen und ein vorausgehender be
Mit der Parallelität von ein- und zweiphasiger Ausbildung werden Chancen eröffnet, die es ermöglichen, aus unterschiedlichen Lebensperspektiven heraus Zugang zu den Berufsfeldern Sozialarbeit und Sozialpädagogik zu finden.
Mit dem Gesetz werden damit bewährte und bestehende landesrechtliche Regelungen fortgesetzt. Gleichzeitig wer
den neue Ansätze für die -Zukunft geschaffen. Wir sind damit auf einem guten Weg in die Zukunft. Auch wir werden die
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Alle Fraktionen hab_en mir bescheinigt, dass mein Ministerium einen ordentlichen Gesetzentvvurf vorgelegt hat, der nach der Anhörung in vielen einzelnen Punkten noch einmal verbessert wurde. Soweit ich sehe, sind keine Wünsche offen geblieben, mit Ausnahme _der Empfehlung, dass im Rahmen der einphasigen Ausbildung auch ein Beirat einzurichten wäre. Dies konnten wir jedoch nicht erfüllen, da es eine Selbstverwaltungsangelegenheit der zuständigen Hochschule ist.
l~h danke also dem Ausschuss für Kultur, Jugend und Familie, dem Ausschuss für Bildung, -Wissenschaft und Weiterbildung sowie dem Rechtsausschuss für die zügige Beratung. Für die Zustimmung danke ich dem Hause.
Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf- Drucksache 13/6119 - in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt.
Wer dem Gesetzentwurf in z~yeiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! - Danke schön. Gegenstimmen und Enthaltungen sind nicht erkennbar. Somit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben!- Danke. Damit ist das Gesetz einstimmig angenommen.
.•• tes_ Landesgesetz zur Änderung des Verwaltungshochschulgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung -Drucksache 13/6267Erste Beratung
Gemäß der Absprache im Ältestenrat soll die Behandlung dieses Gesetzentwurfs ohne Ausspra~he erfolgen. Ich unter
schuss für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung - federführend - sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wenn es dazu keine Bedenken gibt, ist dies-so beschlossen.
gen Plenarsitzung; Ich lade Sie für die 119. Plenarsitzung am Donnerstag, dem 19. Oktober, 9.30 Uhr, ein. Ich-wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Die Sitzung ist geschlossen.