Sie sagen, das vorliegende alte Schulgesetz ist unübersichtlich geworden, hat seine Steuerungsfähigkeit verloren, eine Vielzahl von Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Ähnliches sorgt für Unübersichtlichkeit. Wie ist das in dem bisherigen Gesetz? - Wenn man alle a und b hinzuzählt, ___ ~ind es 116 Paragraphen, die grundsätzliche Fragen des Schulsystems klären und verlässliche Bedingungen beschreiben, die Refor- · men aufgenommen haben, neue Schulformen, mehr Rechte für Eitern, mehrRechte für Schülerinnen und Schüler und die die Verantwortung genau dort lassen, wo sie auch hingehört, nämlich bei der Exekutive, bei dem Ministerium, bei der Schulaufsicht, ADD.
Das grüne Gesetzeswerk umfasst 205 Paragraphen mit allen a und b, die nicht nur eine unüberschaubare Vielzahl von Ein-
bis Z, sondern die wirklich jede vorstellbare Kleinigkeit erfassen und regeln wollen. Das ist eine Detailverliebtheit, die in sich selbst die Gefahr enthält, cioch nicht vollständig zu sein. Jedem Detail fehlt dann das. Ergänzungsdetail, und jedes Ergänzungsdetail, das noch hinzukommen muss, birgt die ·Gefahr einer Gesetzesänderung in sich.
Ich kann nicht feststellen, dass es einen besonderen Sinn machen kann, wenn die Finanzierung von Arbeitsblättern in Klassen in einem Schulgesetz geregelt wird oder die Frage, ob bei einem Zeugnis, sofern Felder frei bleiben, diese durchzustreichen sind, unbedingt Inhalt eines Schulgesetzes sein muss.
Es kann auch keinen Sinn machen, verschiedenste Formen von Bestrafungen in Schulen in Graden auszudrücken: erster Grad, zweiter Grad. Ordnungsstrafen: erster Grad, zweiter Grad, dritter Grad, vierter Grad.
Es tut mir leid. Ich war beim Lesen amüsiert und an meine Kinder erinnert, die mit einem Gameboy ständig noch drei Leben hatten, weil sie schon im vierten Level befindlich waren. Also Ihre These kann nicht Sinn eines Schulgesetzes sein,
zu viele Änderungen der vergangeneo Jahre zu verunklaren. Also, weil wir ein Gesetz geändert haben, ist es in seiner neuen Form nicht mehr anwendbar.
· Frau Kollegin Thomas, ich entsinne mich sehr gut an eine hoch interessante, qualitativ wertvolle Debatte zur Landesverfassung. Die meisten Änderungsvorschläge kamen von Ihrer Fraktion. Wollten Sie die Landesverfassung unanwendbar ve;unklarend verunstalten, oder warum hatten Sie so viele Änderungsvorschläge?
Das geänderte Schulgesetz ist ein gutes Schulgesetz, mit dem die Schulen arbeiten können. Die Änderungen als solches bringen sicherlich nicht die Unanwendbarkeit.
Die Detailverliebtheit bei Ihnen schafft gerade erst die Notwendigkeit für Gesetzesänderungen, sie bringt sie erst hervor. Wir werden mit einem solchen Gesetz jede Woche irgend etwas finden, was dann leider doch nicht im Detail gere- gelt ist und erneut eine Gesetzesänderung nach sich zieht.
Das, was Sie als Begründung gegen das andere Gesetz vorbringen, produzieren Sie mit dieser Detailverliebtheit selbst. Sie sagen, wir haben im alten Gesetz eine völlig falsche Ver
teilungder Aufgaben zwischen Landtag, Bildungsverwaltung und den Schulen. Wir kommen dazu, dass wir dann Inhalte von Schule, Rahmenbedingungen, pädagogische Aufträge so formulieren, dass sie nur noch vom Parlament beschlossen werden. Inhalte werden politisch abhängig von Wahlergeb
nissen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Schule deswegen eine Weiterentwicklung erfährt, weil alle fünf Jahre die Lehrpläne nach dEm politischen Mehrheiten des Landtags neu umgeschrieben werden-können. Das kann nicht die Aufteilung sein.
Exekutive muss Exekutive bleiben. Die Exekutive hat originäre Ausführungsarbeiten. Die Legislative setzt Rahmenbedingungen. Die Legislative formuliert Ziele. Das ist im bisherigen Schulgesetz ganz klar durchgehalten. ln Ihrem Schulgesetz gibt es allerdings eine völlige Verwirrtheit. Im Grunde machen wir mit einem·schulgesetz, wie dies eines ist, eine Exekutive in vielen Bereichen völlig überflüssig.
Allerdings - das ist das erstaunlichste, wenn man das Gesetz durchlie5t- habEn Sie irgendwo gemerkt, dass es mit den vielen Details und der Unvollständigkeit zu einem Problem werden könnte. Wenn wir es überhaupt nur noch über das Paria~ rrierit regeln, dann kommen wir überhaupt nicht mehr zu ,.Potte". Wir würden in jeder Pienardehatte eine neue Schul
- gesetzänderung diskutieren müssen. Also doch noch der Hilfstrick, wir bra_uchen Ermächtigungen zu Verordnungen. Als ich bei dem _20. Kringel des Wortes Rechtsverordnung angekommen bin.- habe ich aufgehört weiterzuzählen, wie viele Ermächtigungen zu neuen Rechtsverordnungen in diesem Gesetz enthalten sind. Wenn ich hinten den Paragraph im Schulgesetz finde, wo ich aufgezählt bekomme, welche Rechtsverordnungen durch dieses Gesetz aufgehoben sind, und mir dann überlege, dass Sie mindestens so viele Rechtsverordnungsermächtigungen wieder neu hineingeschrieben haben, dann haben wir_ dieses dicke Ding und so viele Rechtsverordnungen wie heute. Sie sind sehr stolz darauf, dass Sie sie aufgehoben haben. Deswegen ist das Ding so dick geworden.
Ich denke mir- ich habe leider nicht mehr viel Zeit; ich muss es etwas raffen -, die Schule nach diesem Gesetz bekommt ganz neue Aufgaben. Also sie bekommt eine Aufgabe: Sie führt unentvvegt Statistiken über alles und jedes. Überall
zwar unentwegt und über alles: Gesundheitsbericht, Spendenbericht, ökologischer Baumaßnahmenbericht,- Qualitätsbericht, intern, extern, Arbeitsmarktrelevanzbericht, Schulversuchsbericht und noch viele andere, die ich jetzt nicht mehr aufzähle. Also Berichte, Berichte, Berichte.
(Böhr, CDU: Jeden Tag!) Die Schule plant und diskutiert Pläne. Die Schule setztsich mit den Widersprüchen gegen die Pläne auseinander. Sie berät dann auf den verschiedensten Ebenen, ob sie die Widersprüche berät oder nicht berät und wen sie noch fragen möchte. Das Wichtigste ist, sie liest im Internet, wer alles von allen Bürgerinnen und Bürgern- ich betone dies- der ganzen Welt -denn das Internet ist wirklkh allen offen- zu den Plänen einer individuellen Schule dann doch noch etwas zu vermerken und einen Vorschlag zu machen hat. Sie setzt sich damit auseinander und behandelt auch die Widersprüche dazu. (Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das macht nicht die Schule!)
Ich denke mir, auch dies ist etwas langwierig und beschäftigt an Schule Personen, die eigentlich pädagogische Aufträge haben. Dazu stehen wir.
Es gibt ein neues Gremium, das Schulforum. Ich finde die grundsätzliche Idee eines demokratischen Gremiums_ in einer Schule hervorragend. Nu~. wenn ich mir das anschaue, was dieses Gesetz regelt, wie ein Schulforum zusammengesetzt wird und was es machen soll, dann stelle ich fest, zwei Drittel der Mitglieder des Schulforums sind ehrenamtlich tätig, nämlich Eltern und Schülerinnen und Schüler, also freiwillig und jederzeit bereit, willens und berechtigt abzuspringen. Sie können jederzeit aufhören mi!zuarbeiten, weil man sie dazu nicht zwingen kann. Nur die Lehrkräfte könnte man verpflichten. Dieses Schulforum aber bestimmt über die finanziellen, organisatorischen und pädagogischen Rahmenbedingungen von Schulen. Es wählt die Lehrerinnen und Lehrer in einem höchst komplizierten Verfahren aus, das unendlich lange dauert, und es bestimmt über die Schulleitung, auch dies in einem höchst komplizierten Verfahren, in das das Ministerium mehrmals einschreiten kann, darf oder muss. Auf jeden_ Fall sind Verfahren der Neubesetzung von Stellen-ein ganz ,.jokeres" und riskantes Geschäft,_ und, was das Schlimmste ist, so, wie es dort geregelt worden ist, sind Lehrerinnen und Lehrer, die leider Gottes an der Schule A nicht angenommen worden sind, im Grunde nicht mehr in der Lage, sich im gleichen Schuljahr an einer Schule B zu bewerben
- und in das Verfahren zu kommen; denn alle_ Stellen werden schulscharf ausgeschrieben, und alle Stellen werden im gleichen Rhythmus und im- gleichen Verfahren vom Schulforum und ähnlichen Gremien-behandelt.
Ich denke, der Staat hat die Verpflichtung, gut ausgebildete Hochschulabsolventen, zumindest wenn er sie in seinem Schuldienst und für diesen Schuldienst ausgebildet hat, in ei.:nem solchen Verfahren einzustellen, dass sie nicht das Risiko eingehen, weil sie sich an der Schule A bewerben, nie mehr an der Schule B arbeiten zu können.
Unter dem Strich: Dieses GesetzJst detailverliebt, dieses Gesetz ist nicht anwendbar, und - Herr Präs.ident, Sfe genehmigen. mir doch, dass ich ein kleines Zitat vortrage - dieses Gesetz ist auch an manchen Stellen wirklich komisch.
Frau Kollegin, ich darf noch anmerken, dass sich Frau Thomas anschließend zu einer Kurzintervention gemeldet hat.
Ich darf noch eine Kleinigkeit aus dem Schulgesetz vorlesen, weil es symptomatisch und gleichzeitig erheiternd ist, und Erheiterung bei Reden soll auch noch ganz gut sein.
schule":.,Eine bestehende Schule kann umgewidmet werden, sofern die Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet - ist und auch sonst keine Nachteile durch den Besuch dieser