Darüber hinaus gibt es wissenschaftliche Untersuchungen, die deutlich machen, dass das, was heute an Ladenöffnung schon möglich ist, nur sehr wenig und auch nicht flächendeckend in den Innenstädten der Großstädte genutzt wird. Die verlängerten Öffnungszeiten seit 1996 sind sehr unter~
schiedlich angenommen worden. Als dafür zuständiger Ressortminister kann ich keinen Grund erkennen, in der Woche, also von Montag bis Freitag, über die möglichen Öffnungszeiten bis 20.00 Uhr hinaus eine generelle Regelung zur weiteren Liberalisierung zu treffen. Ich denke, dass es stärkere Argumente geben muss als das Prinzip der Deregulierung, das ins Feld geführt wird.
Auch hier gibt es eine Schnittmenge von gemeinsamen Auffassungen, die nach meiner Überzeugung zu einer konkreten Aktion führen kann und auch führen sollte, das ist nämlich die Regelung des Samstags. Wir haben samstags mit der Grenze 16.00 Uhr eine strenge Regelung, die der Lebenswirklichkeit nicht gerecht wird. Wenn Siesamstags um 15.45 Uhr in die Mainzer Innenstadt gehen, dann werden Sie dort sehr viele Menschen antreffen, die durchaus noch ein bisschen, bummeln wollen, die einkaufen wollen, die das als Familien
Ich meine, dass wir an dieser Stelle nachbessern sollten. Samstags sollte eine Öffnung bis.18.00 Uhr generell möglich sein. Da ist sich auch die Landesregierung mit weiten Teilen des Parlaments einig. Ansonsten gibt es keinen Grund für die völlige Freigabe. Die Schutzbedürfnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein hohes Gewicht. Sie werden na
türlich auch durch andere Gesetze geschützt. Beim Laden- schlussgesetz gibt es wenig Grund, flächendeckend etwas zu ändern.
Am Samstag sehe ich eineh solchen Grund. Ich wäre froh, wenn wir uns in den nächsten Wochen und Monaten nicht gegenseitig durch weitergehende Forderungen blockierten, sondern ganz punktuell etwas verändern. Das werden wir ausloten, und wir werden Ihnen auch berichten, wie erfolg. reich wir auf der Bundesebene sinq.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache zu Punkt 8 der Tagesordnung.
Wir kommen unmittelbar zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Drucksache 13/5351 -.Wer diesem Antrag zustimmen möch-. te, den bitte ich um das Handzeichen! - Die Gegenprobe! Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU und der F.D.P. gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
schichtdienst im Bereich der Polizei entwickeln Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -EntschließungDrucksache 13/5353
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags im Zusammenhang mit den Beratungen zum Doppelhaushalt 2000/2001 am 21. Januar ist der ursprünglic~
brachte Antrag als selbstständiger Entschli~ßungsantrag an den Innenausschuss überwiesen worden. Der Innenausschuss hat diesen Antrag in seiner 35. Sitzung am 23. März 2000 beraten und empfiehlt dem hohen Haus, den Antrag abzulehnen.
Meine Damen und Herren! Wie Herr Lang schon sagte, stammt unser Antrag zur Altersteilzeit für Polizistinnen im Wechselschichtsdienst aus den Haushaltsberatungen. Wir fordern in diesem Antrag, dass die Landesregierung ein Konzept entwickeln soll, das es den Polizeibeamtinnen im Wechselschichtdienst -.um diese gehtes-nicht erst ab 55 Jahren, son~ dern schon.ab 50 Jahren ermöglichen soll, in die Altersteilzeit
zu gehen. Meihe Damen und Herren, dahinter stecken für uns zwei Überlegungen, die ich für sehr wichtig und logisch halte.
Polizeibeamte und -beamtinnen gehen sowieso schon regulär mit 60 Jahren in Pension und nicht erst mit 65 wie alle an. deren Beamtinnen. Allerdings ist für Polizistinnen die Mög
lichkeit, in Altersteilzeit zu gehen, auch erst ab 55 geg~ben, wie dies auch für alle anderen Beamten der Fall ist, die mit 65 in den Ruhestand gehen. Es besteht also nur eine sehr kurze Spanne, die man in Anspruch nehmen kann.
Wenn man bedenkt, wie dies in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Bruch zu lesen war, dass Polizistinnen · durchschnittlich mit 57 Jahren in Pension gehen und dies das durchschnittliche Pensionierungsalter von allen Polizistinneri, also nicht nur von den Wechselschichtdienstlern, dar'stellt,dann kann man sich vorstellen, dass dieses Altersteilzeitmodell, das momentan bei der Polizei existiert, gerade für die körperlich besonders belasteten Beamtinnen im Wechselschichtdienst fast überhaupt nichts bringt.
Dies wird auch noch deutlicher, wenn man sich den Beamtenversorgungsbericht 1998 ansieht. Danach liegt das Durchschnittsalter im Polizei- und Justizvollzug bei Eintritt in den Ruhestand bei 56 Jahren, und die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nimmt dabei 43,2 %, also etwas mehr als 40 % der gesamten Ruhestandsversetzungen,.. ' ein. Meine Damen und Herren, in diesem Punkt wird meiner Meinung nach ganz deutlich, dass die Polizistinnen im Wech
Der zwei~e Grund, weshalb wir diesen Antrag gestellt haben, ist die Art der Belastung, der diese Menschen im Wechsel
schichtdienst ausgesetzt sind. Wir wissen alle, dass auch für ältere Lehrerinnen das Unterrichten von Kleinkindern.eine
Aber es ist auch wissenschaftlich nachgewiesen, dass der Schichtdienst krank macht, und ich denke, das sollte man an dieser Stelle sehr deutlich sagen. Früher oder später macht Schichtdienst krank. Die Menschen werden dann eben auch, um es einmai'"etwas technisch auszudrücken,.zu einer Belas
Herr Z1,1ber; wir sind der Meinung, dass es gerade Ihre Fürsorgepflicht für die besonders belastete Gruppe der Polizeibeamtinnen gebietet, solchen Überle~ungen zur Verlagerung des Eintrittsalters in die Altersteilzeit näherzutreten. Herr Zuber, darum muss ich auch Ihre Argumentation während , der Ausschussberatungen, dass Ältersteilzeit eine,sozialpoliti
sehe Maßnahme sei, die den Arbeitsmarkt entlasten soll, und dass sie nicht den Zweck verfolge, den besonderen Belastungen bestimmter Berufsgruppen Rechnung·zu tragen, ziemlich zynisch finden. Sie geht auch an der Realität vorbei·.
Warum setzen Sie diese besondere Belastung dann nicht für die Altersteilzeit ein? Wenn Sie dies auf der einen Seite aner