Protocol of the Session on June 15, 2000

- Wenn Sie es so nicht verstanden haben, ist es wunderbar. Wichtig ist, wir haben gesetzliche Verfahrensabläufe vorgeschrieben, die ein riesiges Maß an Bürgerbeteilfgung, an Öf

fentlichkeitsbeteiligung und an Rechten der jeweilig mit zu Beteiligenden beinhalten, und zwar ein so großes wie in keinem anderen europäischen Land. Das Mediationsverfahren

soll im Vorfeld solcher Verfahren versuchen - ob es gelingt. oder nicht, ist die andere Frage.-. eine möglichst breite Akzeptanz für Verfahrenswege und auch für Projekte und Anlagen zu schaffen. Am Schluss muss dann derjenige, der einen Antrag eingebracht oder ihn gestellt hat, ein Verfahren auf den Weg bringen.. Er muss beurteilen, ob er bei seiner Ent

scheidung für den Bau einer Anlage zum Beispiel aufgrund

eines negativen Mediationsverfahrens bleibt oder nicht. Wenn er dabei bleibt, wird dieses Verfahren ganz normal

nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen sein und

gegebenenfalls natürlich auch genehmigungsfähig sein.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Thomas.

Abg._Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Ich glaube, mit dem Verständnis, dass das Mediationsverfah

ren als Verhinderungsstrategie für Projekte von uns so· vorgetragen wird, treffen Sie meines Erachtens nicht seine Auffas

sung. Ich glaube nämlich, dass im Mediationsverfahren -ich komme gleich zur Frage

(Staatsminister Bauckhe~ge: Das haben wir schon gemerkt, dass Sie nicht gefragt haben!)

natürlich im Vorfeld auch über Ausgleichsmöglichkeiten nachzudenken ist.

Frau Martini, teilen Sie meine Auffassung, dass die Position, die Ihr Kollege Bauckhage in einem Schreiben an den Vorsitzenden des BUND vorgetragen hat, dass nämlich einem Mediationsverfahren keine Chance eingeräumt werden kann, wenn der Straßenbaulastträger nicht auf die Neubaumaßnahme verzichten wird, dass diese Positionsbeschreibung eigentlich deutlich macht, dass es der Landesregierung nicht um eine gemeinsame Entwicklung zur Lösung der regionalen Verkehrsprobleme geht, sondern lediglich um die Durchsetzung. eines aus überregionalen Gesichtspunkten gewünschten Straßenbauprojekts?

(Mertes, SPD:.,Lediglich" wird dazu gesagt!)

Ich teile Ihre Meinung nicht.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Mertes.

Frau rv)inisterin, sind Sie bereit und imstande, der:n Parlament einmal darzulegen, welche Mitwirkungsmöglichkeiten allein

im Planfeststellungsverfahren liegen

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das wissen wir!)

und in welchen Dimensionen Beteiligung, Fragen, Kritik, Anregungen innerhalb des gesetzlichen Verfahrens möglich

sind, weil ich den Eindruck habe, hier soll so geredet werden,

-dass nur Mediation dazu führt, dass man Anregungen, Kritik

und Hinweise geben könnte?

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es geht um Ausgleich, Herr Mertes!)

Im Übrigen wollen wir diese Brücke. Das ist politischer Wille.

Geben Sie doch bitte der Frau Ministerin die Chance, auf diese Frage _zu antworten.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das will er ja gar nicht!)

Herr Abgeordneter Mertes, ich bin dazu gern in der Lage. Aber ich glaube, wenn ich jetzt anfinge, über das Verwaltungsverfahrensrecht und über die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zu sprechen, würde das den Umfang der Fragestunde sprengen. Gleichviel, wir haben ein sehr um

fangreiches Beteiligungsverfahren in unseren deutschen Gesetzen, in den Planfeststellungsverfahren und den zugrunde liegenden Gesetzlichkeiten, die die B_eteiligung und das Einbringen sämtlicher Zweifel, Anregungen, Bedenken, Wider

sp~üche ermöglichen, und zwar von jedem, der davon betroffen ist, privater oderöffentlicher Natur.

Die Planfeststellungsbehörde ist gesetzlich verpflichtet, alle

im Rahmen eines Verfahrens eingebrachten Einwendung_en, Widersprüche und Ähnliches zu behandeln und in einen Ab

wägungsprozess- dies ist das Wichtige- einzustellen und am

_Schluss zu entscheiden, welchen Bedenken stattgegeben und welchen Bedenken nicht stattgegeben wird. Unter dem Strich ist dann die Entscheidung zu treffen, ob das Verfahren genehmigungsfähig oder nicht genehm'igungsfähig ist.

Also die Rechte sind sehr umfangreich.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Rösch.

Frau Ministerin, können Sie bestätigen, dass derzeit Aus

gleichsmöglichkeiten für die unterhalb der Brücke betroffene Gemeinde geprüft werden?

Ist Ihnen bekannt, dass es nicht nur die Beschlüsse des Verbandsgemeinderats in Bernkastei-Kues gibt, sondern dass es auch einstimmige Beschlüsse anderer Verbandsgemeinden gibt, die den unverzüglichen Ausbau fordern?

Dies ist mir bekannt, und das wird auch im Rahmen der Abwägungsprozesse zu berücksichtigen sein. ·

Fördermittel bei der EU, dem Bund und privaten Organisa

tionen sowie der Leitung des momentanen u'nd zukünfti

Weitere Fragen?- Herr Berg, bitte schön.

Fra_u Staatsministerin, können Sie bestätigen, dass innerhalb

dieses gesetzlichen Planfeststellungsverfahrens insbesondere

auch ökologische Gesichtspunkte in ausreichendem Maße be