Es ist doch in Wirklichkeitso-das wissen Sie genauso-gut wie ich-. Altersteilzeit wird natürlich besonders von ausgepower
-Ja, das weiß ich, Herr Creutzmann. Das haben Sie schon in den Ausschussberatungen so gesehen. Ich kenne andere Polizeibeamte und -beamtinnen, die in dem Alter wirklich ausgepowert sind, besonders im Wechselschichtdienst.
nisatorische Belastung darstellt. Darum fordern wir auch zunächst einmal ein Konzept, wie so etwas überhaupt möglich wäre. Es kann sicherlich auch nicht so sein, dass eine solche Erweiterung von heute auf morgen realisiert wird. Vielmehr müsste sie in kleinen Schritten erfolgen. Wir sehen dies auch
Herr Zuber, aber dass Sie mit finanziellen und organisatori. sehen Begründungen jedes Nachdenken über neue Möglich
keiten der Altersentlastung für die besonders belasteten Wechselschichtdienstler verweigern, passt unserer Meinung nach nicht in die voh Ihnen propagierte Fürsorgepflicht für die Polizei.
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen- das habe ich bereits ausgeführt- hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesen Entschließungsantrag 'eingebracht. Ich habe mir dazu einige Fragen gestellt, zum Beispiel nach den Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Polizei bei der Bewältigung ih-. rer Aufgaben; nach den Auswirkungen auf die Personalstruk
tur der Polizei, den aktiven Personalkörper uhter' dem Gesichtspunkt der so genannten Lebensarbeitszeit, nach den Auswirkungen auf die Finanzierung, _aber auch nach den Auswirkungen auf andere Aufgabenbereiche des Landes. Welche Signalwirkung ginge also von einer solchen Änderung für andere Bereiche aus?
Frau Grützmacher, ein Grundsatz bei der Einführung der Altersteilzeit war auch, dass diese Regelung nur ohne Einschränkung der Aufgabenerfüllung im jeweiligen Dienst angewendet werden kann. Das bedeutet für den Bereich der Polizei, da.ss der Di~nst so effektiv aufrechterhalten bleiben
ln der öffentlichen Sitzung des Innenausschusses vom 23. März hat Staatsminister Walter Zuber ausgeführt, dass ab 1. Juli 2002 das 55. Lebensjahr die unterste Antragsaltersgrenze zum Eintritt in die Altersteilzeit darstellen wird. Seine, genannten Haushaltsgründe waren genauso überzeugend· wie die geschilderten personalwirtschaftlichen Gründe. Diese Informationen· waren für mich persönlich bei meiner Entscheidung deshalb wichtig, weil ich doch um die Ieidenschaft- ·
liehe Fürsorge unseres Polizeiministers für jeden der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Land weiß.
Eine Anhörung, wie von der Fraktiori.BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-_ NEN gefordert, war deswegen von der SPD-Fraktion abzulehnen, weil sie keine neuen Erkenntnisse liefern kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, beachten Sie bitte einige Bestandteile der Rahmenbedingungen bei der Diskussion zu diesem Thema:
2. Die Grenze zum Erreichen des Pensionsalters liegt, wie bei der Justiz un~ der Feuerwehr, auch bei der Polizei- nun sage
ich - bei nur 60 Jahren. Damit ist der besonderen Belastung Rechnung getragen. ln allen anderen Bereichen kennen wir die Grenze von 65 Jahren.
4. Bundesgesetze und Landesgesetze müssten geändert werden, obwohl man bisher kaum Erfahrungen sammeln konnte.
·s. Das durchschnittliche Lebensalter bei der Versetzung in den Ruhestand bei der Polizei beträgt in Rheinland-Pfalz - dies haben Sie richtigerweise erwähnt- 57 Jahre, wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage des hochgeschätzten Kollegen PeterBruch hervorgeht.
6. Bei einer Abfrage bei der Polizei war erwartet worden, dass sich insbesondere die höheren Besoldungsgruppen für eine Altersteilzeit interessieren würden, weil dort Abschläge
·leichter zu verkraften seien. Das war aber nicht der Fall. Nied.rigere Besoldungsgruppen wen;len wohl die Pensionsabschläge von 3,6% pro Jahr schwerer zu verdauen haben.
7. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die mindestens zwanzig Jahre lang strapazenreichen Wechselschichtdienst geleistet haben, ·werden so eingesetzt, dass sie diesen Strapazen entzogen sind, soweit dies möglich ist.
8. Eine Signalwirkung auf andere Berufsgruppen ist nicht auszuschließen. Die jetzt vorgesehene Regelung der Altersteilzeit bietet bereits einen gleitenden Übergang aus dem Arbeitsleben in den Ruhestand. Natü~lich müssen damit Erfahrungen gesammelt werden.
Frau Kollegin Grützmächer,die Aufgabenstellung, die Siegenannt haben, kann durchaus in ein paar Jahren neu erfolgen, wenn Erfahrungen vorliegen und die personellen sowie finanziellen Rahmenbedingungen sich geändert bzw. gebessert haben.