Protocol of the Session on June 14, 2000

Dann müssen wir natürlich auch dafür die Voraussetzungen schaffen.

Meine Damen und Herren, hinsichtlich eines in dem im Ent

schließur)gsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an

gesprochenen Wettbewerbs.. Fahrradfreundliche Gemeinden in Rheinland-Pfalz" hat die Landesregierung die Durchführung entsprechender Initiativen vorgesehen. Meine Damen und Herren, ich muss aber noch einmal abschließend erwähnen dürfen, so einfach, wie Sie es sich machen, darf man es sich nicht machen. Sie verwechseln einmal Äpfel mit Birnen. Wenn ich eine Pressemeldung zum Tourismus mache und da

bei den Radtourismus im Besonderen betone, so hat das nichts damit zu tun, dass wir nicht gern auch in Städten Radwege hätten. Nur, da habe ich das Problem des Artikels 28 des Grundgesetzes, nämlich der Planungshoheh. Meine Da

men und Herren, wer für alles mehr Mittel fordert, muss sagen, wo er sie hernehmen· möchte.

(Beifall bei F.D.P. und SPD)

Nur das ist seriös. Alles andere ist nicht seriös. Dann kqnnen

·wir auf einer Basis diskutieren, die Sinn macht. Dann kann man Politikentwürfe gegenüberstellen. Dann ist auch klar,

was man will. So kann es nicht gehen. Man kann nicht sagen, man will alles und jedes, aber man sagt nicht, woher man das Geld nehmen will. Das geht nicht.

(Beifall bei F.D.P. und. SPD)

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Debatte.

Wir kommen ·zur Abstimmung über den Entschließungsan

tr~g der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache

13/5302 -. Die Beschlussempfehlung lautet: Ablehnung. - Ich

darf um das Ha·ndzeichen bitten, wer diesem Antrag zustimmt!

. (Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Antrag oder Beschlussempfehlung?)

-Herr Kollege Dr. Braun; das dürfte identisch sein. Die Frak

tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt Ihrem Antrag zu. Ich halte fest: Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt ihrem ~ntrag zu. -Wer ist dagegen?- Die Fraktionen von SPD ·

und F.D.P. lehnen ab. Enthaltungen?- Die Fraktion der CDU. Damit ist der Entschließungsantrag - Drucksache 13/5302 abgelehnt.

Ich darf zunächst weitere Gäste begrüßen, und zwar eine Dienstgruppe der Polizeidirektion Neustadt, Jugendliche aus der Verbandsgemeinde Göllheim und eine Seniorengruppe aus Bad Dürkheim. Meine Damen und Herren, seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung -Drucksache 13/5599

Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses -Drucksache 13/5885

Ich erteile der Berichterstatterin, Frau Grützmacher, das Wort.

Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung, Landesgesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften, ist durch cten Beschluss des Landtags vom

10. Mai 2000 an den Innenausschuss- federführend- und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat dem Gesetzentwurf in seiher 37. Sitzung am 16. Mai und.der Rechtsausschuss in seiner 41. Sitzung am 13. Juni dieses Jahres zugestimmt. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und F.D.P.)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Schweitzer

das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das

rheinland-pfälzische Landeswahlgesetz hat sich in seiner Grundstruktur bewährt. Wenn dennoch im vorliegenden Gesetzentwurf geringfügige Veränderungen vorgeschlagen werden, so haberi diese ihre Ursachen in einer präziseren Rechtsprechung - damit beispielsweise mein hochverehrter Kollege l!nd Jurist aus der-Hinterpfalzals Wahlleiter und Bürgermeister damit gerichtsfest umgehen kann-,

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was soll denn das?) ·

in einer Anpassun·g an gesellschaftliche Entwicklungen, an datenschutzrechtliche Bestimmungen und dem Abbau bürokratischer und entbehrlicher Festlegungen.

Meine Damen und Herren, der zentrale Punkt, der das Recht eines jeden Bewerbers hervorhebt, sich und sein Programm auf einer Mitglieder- oder Delegiertenversammlung vorzustellen, wäre eigentlich für demokratische Parteien ein überflüssiger Passus, dennoch hat das Bundesverfassungsgericht diese Festlegung nochmals besonders hervorgehoben, wohl äuch aufgrundvon Vorkommnissen in Parteien, die weder in

diesem Landtag noch im Bundestag vertreten sind. Wir sollten dem also in unserem Landeswahlgesetz Rechnung tragen.

'Der zweite zentrale Punkt beseitigt Wählbarkeitsausschlüsse, die nicht mehr in unsere Zeit passen und deshalb abgeschafft werden. Es gibt keinen Grund, warum jemand, der bei uns eingebürgert wurde, nachdem er alle Voraussetzungen erfüllt, zum Beispiel, dass er längere Zeit hier wohnt und integriert ist, nach seiner Einbürgerung noch ein Jahr warten

muss, bfs er wählbar ist. Gerade auch im Hinblick auf das neue Staatsange hörigkeitsrecht wird diese diskriminierende

und ungerechte Bestimmung beseitigt.

Des Weiteren werden Benachteiligungen für Parteien, die sich für eine Landesliste statt Bezirkslisten entschieden haben, aus dem Weg geräumt. Nach dem Gesetzentwurf. haben Parteien spätestens vier Monate vor der Wahl anzuzeigen, ob

sie mit einer Landesliste oder einer Bezirksliste kandidieren, das heißt, es wird nicht mehr automatisch von Bezirkslisten ausgegangen, wenn eine solche Meldung unterbleibt.

Das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis wird nicht beseitigt, aber dahin gehend modifiziert, dass die Per

sönlichkeitsinteressen der Einzelnen berücksichtigt und datenschutzrechtliche Aspekte aufgenommen werden.

Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf hat, wie die

Frau Berichterstatterio schon erwähnt hat, eine breite Zu

stimmung im Innenausschuss gefunden. Ich darf mich an die

ser Stelle für die sachliche Diskussion herzlich bedanken.