Protocol of the Session on May 11, 2000

ten Kampfhunden zu schützen?

Für die Landesregierung antwortet Innenminister Walter Zuber.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich darf die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Bisehel wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Den Beschluss der. Innenministerkonferenz am

5. Mai 2000 fasse ich wie folgt zusammen:

Den Ländern wird empfohlen, Regelungen, di.e die Bevölkerung besser vor gefährlichen Hunden schützen, in die ent

sprechenden Landesgesetze bzw. -Verordnungen aufzuneh

men, Im Einzelnen werden insbesondere folgende Regelungen empfohlen:

·Über die Gefährlichkeit von Hunden mit individueller An

knüpfung an bestimmte sozial inadäquate Eigenschaften und Verhaltensweisen sowie einer Anknüpfung an die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Hunderasse, beispielsweise American Pittbull Terrier, American Stafford Terrier, Staffordshire

Bullterrier, über Zuchtverbote für bestimmte Zuchtlinien sowie für ind_ividuell gefährliche Hunde, über Kastrations-· und Sterilisationsgebote unter Beachtung tierschutzrechtlicher Grundsätze, über Erlaubnisverfahren für die Haltung gefährlicher Hunde, über Aggressionsaushildungsverbote, über Handelsverbote und über Mitteilungspflichten des Hundehal

ters bei der Abgabe eines gefährlichen Hundes.

Den Kommunen wird anheim gestellt, einen erhöhten Steuersatz für bestimmte Hunderassen festzusetzen.

Zu den Fragen 2 und 3: Angesichts der heftigen D.iskussionen und unterschiedlichster Forderungen der letzten Woche hat die Innenministerkonferenz mit dem einstimmig gefassten

· Beschluss ein gutes Ergebnis erreicht. Der Beschluss berück

sichtigt neuestewissenschaftliche Erkenntnisse, indem er hinsichtlich der Gefährlichkeitsbestimmung auf Rassen sowie

Einzeltiere und hinsichtlich eines Zuchtverbots auf Zuchtlinien sowie Einzeltiere abstellt. Er trägt vor allen·Dingen aber der Intention der rheinland-pfälzischen Landesregierung ·

Rechnung, die bereits 1993 als eines der ersten Bundesländer überhaupt und dann im Jahre 1996 eine Gefahrenabwehrverordnung -"Gefährliche Huride" vorgelegt hatte, die das Ziel verfolgte, die Bevölkerung vor Übergriffen gefährlicher Hunde zu schützen.

Meine Damen und Herren, die Sicherheit der Bevölkerung hat für uns schon immer oberste_ Priorität gehabt. ~nsere Überlegungen waren schon damals von dem Gedanken getragen, nicht erst dann aktiv zu w~rden, wenn es zu Verletzungen gekommen ist.

Wir werden es nicht dulden, dass Hunde als Waffen missbraucht werden, das heißt konkret, wir wollen insbesondere auch denjenigen das Handwerk legen, die, bildlich gesprochen, am anderen Ende der Hundeleine die Ursachen für die Gefahren setzen.

(Beifall bei der SPD)

Gemeint ist damit in erster· Linie das Klientel, welches durch das Mitführen bestimmter Hunde in der Öffentlichkeit eine gewisse Aufmerksamkeit für sich selbst erzielen will bzw. die rechtschaffene Bevölkerung einzuschüchtern versucht, allzu oft auch mit Erfolg, denen es sogar ein besonderes Vergnügen bereitet und die es darauf anlegen, dass man wegen ih

nen und ihrem Hund die Straßenseite wechselt.

(Beifall bei SPD und F.D.P.- Mertes, SPD: Sehr richtig!)

Meine Damen und Herren, deshalb werde ich in Kürze auf der Basis des IMK-Beschlusses eine geänderte Verordnung vorlegen. Dabei gehe ich davon aus, dass die Ordnungsbehörden diese geänderte Verordnung noch besser anwenden wie

·die bereits geltenden Regelungen. Das bedeutet konkret:

1. Verbot von Zucht und Handel gefährlicher Zuchtlinien. Hierbei kann es sich beispielsweise um Zuchtlinien der Rasse American Pittbull Terrier, American Staftord Terrier, Staf-' fordshire Bullterrier handeln, wobei allerdings sorgfältig zu prüfen bleibt, ob die Fokussierung dieses Problems auf diese Hunderassen allein mit den praktischen Erfahrungen vereinbar.ist.

Immerhin haben auch Schäferhunde, Rottweiler, Dobermänner ebenso wie Mischlinge bekanntermaßen schon immer erheblichen Anteil an Körperverletzungen. Das zeigt unsere Statistik in Rheinland-Pfalz. Der Deutsche Städtetag sagt, dass die zuletzt Genannten an der Spitze liegen, was nicht weiter ve-rwunderlich ist, da ihre Anzahl weitaus größer ist.

2. Erweiterung der bereits geregelten Anlein- und Maulkorbpflicht, was immer wieder vergessen wird. Diese soll um Hun

de erweitert werden, die den drei zuerst genannten Rassen angehören und gegebenenfalls· um Hunde weiterer Rassen nach Auswertung der für 1999 gewonnenen Ergebnisse über Beißvorfälle etwa bei Rottweilern, Schäferhunden und Dobermännern.

(Beifall des Abg. Lewentz, SPD)

3. Einführung eines Sterilisations- und Kastrationsgebots für Einzeltiere.

4. Einführung VonKennzeichnungspflichten für Einzeltiere. ·

..

5. Einführung von Mitteilungspflichten für Hundehalter bei Abgabe eines gefährlichen Hundes.

Weitere Änderungen, wie zum Beispiel die Einführung eines Erlaubnisverfahrens für Hundehalter, und weitere Mitteilungspflichten werden derzeit rechtlich noch geprüft.

Mit diesem kurzfristigen Maßnahmenkatalog wird nach meiner festen Überzeugung die Bevölkerung noch weitergehender als bisher vor gefährlichen Hunden geschützt. Das subjektive Sicherheitsgefühl - was auch immer entscheidend ist wird gestärkt.

Meine Damen und Herren, es darf nicht hingenommen wer

den, dass unverantwortliche Personen durch Qualzucht und kämpferische Abrichtung verhaltensgestörte Hunde heranbilden und sie als Waffe benutzen.

So weit meine Antwort.

(Beifall der SPD und der F.D.P.)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bische I.

Herr Staatsminister, ich freue mich, dass Sie diese Erklärung abgegeben haben. Sie liegt genau auf meiner Linie. Deshalb frage ich, bis wann damit gerechnet werden kann, dass das, was Sie angekündigt haben, umgesetzt wird.

Herr Abgeordneter Bische!, ich gehe davon aus, dass wir das.. noch vor der Sommerpause umsetzen werden.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Hatzmann.

Herr Staatsminister, Sie haben auf Umsetzungsdefizite der schon bestehenden Ordnung hingewiesen und angeregt, die neue Verordnung besser umzusetzen. Welche Umsetzungs

defizite haben Sie im Einzelnen erkannt? Umgekehrt gefragt: Welche Erkenntnisse haben Sie darüber, ob überhaupt schon Anlein- und Maulkorbpflichten in Rheinland-Pfalz umgesetzt worden sind?

Das ist sehr vereinzelt umgesetzt worden. Das ist auch einer meiner Hauptkritikpunkte. Wir haben uns mit den geltenden