Protocol of the Session on May 10, 2000

setz festschreiben, diese dann umgesetzt werden und die. staatliche Forstverwaltung sozusagen als Dienstleister, als Ratgeber, als Beratungsgremium, wenn gewünscht, zur Verfügung steht und dann auch im Rahmen der Aufsicht, wenn Fragen anstehen oder Dinge zu betrachten sind, tätig wird.·

Deswegen ist es so wichtig, dass wir die Grundpflichten in diesem Gesetz zum Teil neu, zum Teil aber auch wie im alten Gesetz definieren. Die Gesetze sind in·der Regel die besten, die saubere Grundpflichten haben und die Details dann nicht regeln, weil sich aus den Grundpflichten der große Rahmen des rechtlich Zulässigen und Notwendigen ergibt. So haben wir zum Beispiel die ordnungsgemäße Forstwirtschaft beschrieben. Wir haben die Sachkunde, die Planmäßigkeit und zum ersten Mal überhaupt den Begriff der Nachhaltigkeit in einem deutschen Waldgesetz definiert.

Meine Damen und Herren, die Instrumente für die Stärkung der ökologischen Waldentwicklung sind auch aufgegriffen worden. Hier sind vor allen Dingen die Synergieeffekte zu nennen, die wir zwischen der Naturschutzverwaltung und der La.ndesforstverwaltung haben. Hier gibt es sowohl eine Vielzahl von ineinander greifenden Zuständigkeiten als auch gemeinsamen Synergieeffekten. Die wollen wir verstärkt nutzen. Das muss Aufgabe sein. Das ist im Grunde auch Gebot der Vernunft und der Wirtschaftlichkeit. So werden zum Beispiel Biotopschutzwald und Naturwaldreservate gesetz-. lieh verankert. Im Gesetzeszweck- ganz wichtig - ist auch das Leitbild fur die naturnahe Waldwirtschaftfür den Bereich des Staatsforstes vorgeschrieben und als Empfehlung für den Be" reich der Kommunal- und der Privatwälder gegeben.

Um die Eigenverantwortlichkeit der Waldbesucher und Waldnutzer zu stärken, gibt es auch hierfür lnstrumente,·die wir in

diesem· Gesetzentwurf festgeschrieben haben. Bislang ,hatten wir sehr üppige, manclimal sogar überbordende Bestimmungen, die sich auf das Betreten des Waldes, Fahren und Reiten

· auf Waldwegen und Ähnliches erstreckt haben. All dies wer

den wir und haben wir auf wenige, klare Normen reduziert.

Eine große Über_schrift lautet sicher, dass Erholung im Wald gemeinverträglich sein muss.

(Beifall des Abg. Schweitzer, SPD)

Mit der Hervorhebung des Gesichtspunkts der Gemeinverträglichkeit wird auch zum Zwecke der Deregulierung an die Eigenverantwortlichkeit und die gegenseitige Rücksichtnahme der Erholung Suchenden appelliert. Detailregelungen, so lioffen wir, erübrigen sich damit weitestgehend;.denn wir müssen, wenn wir Deregulierun·g ernst meinen- wir meinen sie ernst und wollen sie auch umsetzen -, weitestgehend auf Detailregelungen verzichten und den Grundsatz herausstellen, damit vor Ortdas Notwendige entschieden werden kann.

Meine Damen und Herren, ein großer Baustein auch des neuen Waldgesetzes wird darin liegen, dass die staatlichen Forstämter in ihren Forstrevieren erhalten bleiben und diese auch die sozusagen optimalen Managementbasen für die Umsetzung der Forst- und Waldpolitik bleiben.

Wir haben gute Erfahrungen in der Vergangenheit und über lange Jahre gemacht. Diese sollten auch so im Gesetz ihren Niederschlag finden.

Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, dass wir das Gemeinschaftsforstamt mit den Forstrevieren als Herzstück der Forstorganisation 'stärken und dies noch mehr, als bisher schon gelungen, zu einem Leistungszentrum mit (:leutlicher

Kundenorientierung ausbauen und weiterentwickeln..

Me'ine Damen und Herren, die Leitlinien der Landesregierung für die Zukunft des Waldes- wir haben in Rheinland-Pfalz eine besondere Verantwortung, weil wir das waldreichste Bundesland in Deutsch land sind- sollen den Weitblick, die Nach

haltigkeit, die Effizienz, die Einfachheit und vor allen Dingen den Willen zur Kooperation aller in und um den Wald Beteiligten und mit ihm Befassten zum Ausdruck bringen. Das Ge

setz soll die bisher schon erfolgte weitgehende Umorientierung von einer Forstbehörde zu einem Servicezentrum für Waldbesitzer, Waldnutzer und Interessierte am Wald und vor allen Dingen für die Kunden der Forst- und Holzwirtschaft abbilden.

Ich meine, in diesem Sinne ist es gut, wenn wir bei der Diskussion, den kommenden Debatten und den Auseinandersetzungen zu diesem neuen.Waldgesetz einen möglichst weiten Konsens miteinander schaffen; denn das lange Gedächtnis des Waldes soll sich auch an gute, sinnvolle und zielführende Beratungen des rheinland-pfälzischen Landtags in dieser Legislaturperiode erinnern können.

Danke schön.

(Beifall der SPD und der F.D.P.)

Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Licht das Wort.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Frau Ministerin, endlich, so könnte man sagen, liegt das Landeswaldgesetz vor. Es ist - dies muss man als Parlamentarier eigentlich sagen- schon kritisch, dass wir erst jetzt die Möglichkeit haben, in den seit dem Wochenende vorliegenden endgültigen Gesetzestext hineinzuschauen·.

Herr Präsident, vielleicht müsste man einmal überlegen, ob man nicht in einer Phase, in der sich die Debatte seit insgesamt fünf Jahren hinzieht, schon zu einer früheren Beteiligung des Parlaments kommen muss. Seit drei Jahren gibt es.den Entwurf der CDU-Fraktion, damals noch als Landesjagdund Waldgesetz vorgelegt. Dann gab es mehrere Referentenentwürfe, die seit zwei Jahren öffentlich diskutiert und debattiert werden.

Frau Ministerin, Sie und andere auch nehmen hierzu Stellung. Der Parla~entarier selbst hat auf parlamentarischem Weg keine Möglichkeit, über diese Dinge zu debattieren und zu diskutieren.

(Beifall des Abg. Lelle, CDU)

Wie man grundsätzlich mit einem solchen Vorgang umgeht, müsste einmal von anderer Seite deutlich besprochen werden. Ich sage dies so deutlich.

Meine Damen und Herren, vor drei Jahren haben wir schon einmal in Ansätzen darüber debattiert. und diskutiert. Frau Ministerin, das, was sich in der Gesetzesfolgeabschätzung - ich sage dies durchaus auch positiv - zur Nummer 1 als Grundlage entwickelt hat, ist, dies finden wir, im Grundsatz der richtige Weg, nämlich eine moderate staatliche Steuerung. Das will ich bewusst so an dieser Stelle herausstellen.

Wir werden in den weiteren Debatten und Diskussionen auch dazu kommen, ob in der Konsequenz, sich so zu verhalten, noch mehr Möglichkeiten stecken. Wir werden noch zu beleuchten· haben, ob Deregulierung, so, wie sie angedacht ist, auch in der weiteren Konsequenz noch einmal Möglichkeiten eröffnet. Auch über Modellvorhaben ist zu debatti~ren und zu diskutieren, um sich in der Bewirtschaftung neuen Formen zu stellen und diese vielleicht weiterzuentwickeln.

Im Wesentlichen teile ieh die Begründung, weil in der Begründung zu dem Gesetzestext vieles niedergeschrieben ist, was unserem Entwurf zugrunde gelegen hat. Vieles, was

' neue Formen der Waldwirtschaft beinhaltet, war damals auch unser Ansinnen.

Ich bitte die. Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, diese Begründung nachzulesen, also nicht den gesamten Gesetzestext, dieser ist vielleicht für viele doch zu ins Detail gehend und informativ. Aber die Begründung kann man noch einmal nachlesen. Aus dieser Begründung der Seiten 37 bis 39 ergibt sich eine Reihe von Ansätzen für eine Folgeabschätzung, auch über das hinaus, was Speyer gemacht hat. Ich sage dies bewusst positiv, weise aber auch auf kritische Punkte hin.

Es ist die Wirkung des Waldes beschrieben: Wald als eine Zentralressource. Es ist wichtig, dies auch noch mit aufzunehmen. Dort ist die Nutzwirkung beschrieben: Holz als heimischer. Rohstoff, Holz als nachhaltiges Produkt. - Ich zitiere, wie es dort heißt: Die Bedeutung der Bewirtschaftung· und der Pflege des Waldes geht über die Sicherung allein der Nutzwirkung hinaus.

Meine Damen und Herren, das sind alles wichtige Faktoren, die sich in diesem Gesetz durchaus wiederfinden.

Ich will dies in der Sozialbindung beschreiben, auch des Grund und Bodens Wald. Hier werden Verpflichtungen formuliert, die sich noch stärker in der Beschreibung der Schutzwirkung des Waldes wiederfinden.

Meine Damen und Herren, die Dinge, die den Menschen direkt oder indirekt zugute kommen, werden noch einmal her-·

ausgefiltert und sollen Gegenstand des Gesetzes sein. Die Konsequenz ist, Waldbesitzende haben- so ist dies auch dort formuliert - als Umweltvorsorge die Schutzwirkungen des Waldes zu sichern, zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Meine Damen und Herren, das istAuftrag und Verpflichtung. Nur in der letzten Konsequenz heißt dies auch, dass Auftrag

und Verpflichtung auch gewisse Einschränkungen bedeuten,

Eing~iffe in das Private bedeuten können. Auch dafür muss ich Regelungen treffen. Hier bleibt das Gesetz nach meinem Dafürhalten nicht konsequent genug.

Wir werden darüber noch zu befinden haben und uns viel

leicht in dem Gesetzesvorhaben weiterentwickeln können.

Das Gesetz will- so auch in Ihren Ausführungen- stärken und stützen:

1. eine leistungsfähige und effiziente Waldwirtschaft,

2. · die Eigenverantwortung der Waldbesitzenden,.

3. die Et:Jtlastung der Kommunen.

Meine Damen und Herren, der vierte Punkt betrifft den Auf-·

trag und die Verpflichtung- ich nannte dies schon-, was sehr deutlich ~ehrfach beschrieben worden ist, was ich immer wieder in die Sozialfunktion des Waldes fasse, in dem Fall Grund und Boden. Hier kann ich nicht nur Verpflichtungen beschreiben, sondern ich muss dann, wenn ich eingreife, auch deutlich machen, wie ich dieses Eingreifen honoriere.

Die§§ 4 und 5, in den speziell aufgenommenen Punkten, die genau das angehen, bedürfen der weiteren Debatte und Dis