Protocol of the Session on February 17, 2000

Es geht im Prinzip um Krisenstäbe. Man kann Ober alles diskutieren. Damit wird suggeriert, dass damit ein Problem gelöst wird. Das ist nichtder Fall.

(Zuruf des Abg. Schmitt, CDU)

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Anheuser.

Herr Minister, wissen Sie, dass dieser Krisenstab gesetzlich vorgeschrieben ist?

Herr Kollege Anheuser, es ist immer die Frage: Wann rufe ich eine Krise aus? - Man kann auch eine Krise ausrufen, wenn keine vorhanden ist. Ich will damit noch einmal klarstellen,

das ist--

(Billen, CDU: Der ist gesetzlich vorgeschrieben, es gibt keine andere Möglichkeit!)

dies tun. Man kann auch damit suggerieren, man würde etwas leisten, was nicht leistbar·ist. Das ist die eine Seite.

Die andere Seite, die ich für viel wirkungsvoller halte - ich sage es noch einmal -, ist folgende: Wir bieten alle Angebote der Beratung an, die möglich sind. Das tun die SLVAs beziehungsweise die SLFA.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Mertes.

Herr Minister, können Sie sagen bzw. nachliefern, ob die unteren Jagdbehörden, die Kreisverwaltungen der betroffenen Landkreise in der Eifel, namentlich Landrat Graef als untere Jagdbehörde, Aktivitäten eingeleitet haben, um den Jagddruck in der Hinsicht zu erhöhen, dass wir erhöhte Abschusspläne und deren Kontrollen nachgewiesen bekommen?

Das will ich gern schriftlich nachfragen und Ihnen dann mitteilen.

Gibt es weitere Fragen? - Ich erteile Herrn Dr. Enders das Wort.

Herr Staatsminister, ich frage Sie: Was ist unter der von Ihnen erwähnten Abschussprämie für Schwarzwild zu verstehen?

.. Abschussprämie" habe ich nicht gesagt,.. Abschusspläne" habe ich gesagt.

Es liegen keine weiteren Fragen vor. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

(Beifall bei F.1?.P. und SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Enders (CDU), Art und Weise der Information des Landesam

tes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht und der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord nach dem Brand des AK-Kunststoffwerkes in Reuffelbach bei Altenkirchen am 29. Januar 2000 betreffend, auf.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Enders das Wort.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer ist von Seiten der Landesbehörden berechtigt und verpflichtet, den Behörden vor Ort (zum Beispiel der Kreis- verwaltung) Auskünfte über die Ergebnisse der Bodenund Grasproben mitzuteilen?

2. Warum wurden erste Analyseergebnisse erst am Mittag des 11. Februar gemeldet, obwohl diese bereits seit meh

reren Tagen vorlagen?

3. Warum hat man die Proben, die in 300 Meter Entfernung genommen wurden, nicht gleich mit untersucht?

4. Wer trägt die Verantwortung im Rahmen der Dienstauf

sicht für die Vorgehensweise?

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf namens der Landesregierung die Fragen wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Das Ministerium für Umwelt und Forsten hatte

am Samstag, den 29. Januar, noch während des Brandereignisses das Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht gebeten, mit seiner Mess- und Probennahmeausrüstung un

verzüglich vor Ort zu fahren und Untersuchungen zu möglichen Umweltbeeinträchtigungen durch den Großbrand vorzunehmen. Gegen 17.00 Uhr traf der zuständige Beamte vor

Ort ein. Zu diesem Zeitpunkt war das Brandgeschehen noch nicht völlig zu Ende gekommen.

ln diesem Zusammenhang hat das Landesamt nicht nur Luftmessungen beim Brand durchgeführt, sondern am darauf folgenden Tag, dem Sonntag, vorsorglich und ungeachtet der Verpflichtung anderer für die Gefahrerforschung und Abwehrmaßnahmen zuständigen Behörden auch Boden- und Grasproben sichergestellt, von denen die Proben aus dem Nahbereich in Abstimmung mit dem Ministerium am Mon

tag, dem 31. Januar, zur Analyse zur Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt nach Speyer gegeben wurden.

Ich betone, dass bei dieser Probenentnahme auch ein Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung anwesend war. Ebenfalls hat sich der zuständige Landrat, der für den Katastrophen- und Brandschutz verantwortlich ist, Herr Landrat

Dr. Beth, vor Ort befunden. Neben den Probenentnahmen hat im Übrigen auch die Feuerwehr einige Messungen in ih· rem Zuständigkeitsbereich durchgeführt.

Die Analyseergebnisse dieser Serie lagen am 10. Februar 2000 vor und wurden am gleichen Tag dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord sowie dem Gesundheitsamt der Gesundheitsverwaltung in Altenkirchen mitgeteilt. Im Übrigen bedarf es keiner förmlichen Regelung über die Mit

teilung von Untersuchungsergebnissen der Landesbehörden, da solche Ergebnisse selbstverständlich den zuständigen Behörden vor Ort zur Verfügung gestellt werden.

Zur Frage 2: Es trifft, wie ich bereits deutlich machte, nicht zu, dass die Zwischenergebnisse bereits mehrere Tage vorla

gen. Lediglich eine Bodenanalyse war früher abgeschlossen, nämlich am 7. Februar 2000. Diese einzelne Analyse der Bo

denuntersuchung war jedoch nicht repräsentativ und wurde deshalb zu diesem Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht, weil die anderen Ergebnisse noch nicht vorlagen und sich erst

-dann ein Gesamtbild für mögliche notwendige oder nicht notwendige Maßnahmen ergibt.

Diese Bodenanalyse zeigte nämlich eine vergleichsweise ge

ringe Belastung. Eine isolierte Veröffentlichung einzelner Werte wäre in diesem Fall nicht zu rechtfertigen gewesen, weil gerade im vorliegenden Fall aufgrund der später vorliegenden Analyseergebnisse Fehlinformationen zustande gekommen wären; denn die später festgestellten Analyseergebnisse zeigten eine deutliche Belastung der Grasproben. Man hätte also sozusagen erst weniger gemeldet und die Menschen in Sicherheit gewogen und später bei den anderen Auswertungen der Proben höhere Messergehnisse bekannt geben müssen.

Zur Frage 3: Bei dem Probenahmebereich handelt es sich um

ein Weidegelände, das zurzeit weder als Lebensmittel- noch für die Futtermittelerzeugung dient. Genau aus diesem Grund wurden die Proben wegen der hohen Kosten der Dio

xinanalytik in zwei Serien aufgeteilt und zunächst nur die Serie aus dem Nahbereich mit der mutmaßlich höheren Belas

tung.untersucht, weil sich daraus die logische Konsequenz ergeben hätte: Wenn.der Nahbereich, der mutmaßlich eine höhere Belastung aufweist, ganz gering belastet gewesen wäre, dann wären die Folgen für die weiter entfernt genommenen Proben abzuleiten gewesen. Deshalb ist in der zweiten Serie unverzüglich nach Bekanntgabe des ersten Messergebnisses, das eine Belastung ausgewiesen hat, diese zweite Charge ebenfalls zur Untersuchung nach Speyer zur LUFA gebracht worden.

·zur Frage 4: Grundsätzlich trägt jeder Behördenleiter die Verantwortung far die Vorgehensweise der ihm unterstellten Bediensteten im Rahmen seiner Dienstaufsicht. Die Dienst

aufsicht Ober das Landesamt fOr Umweltschutz und Gewer

beaufsicht Obt das MinisteriumfOrUmwelt und Forsten aus. Die Dienstaufsicht Ober die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord wird in personellen Angelegenheiten ebenfalls vom Ministerium fOr Umwelt und Forsten, in organisatori· sehen Angelegenheiten durch das Ministerium des lnnern und far Sport wahrgenommen.