Gibt es entsprechende Landesförderprogramme? Gibt es Statistiken? Gibt es einen Nachhalt, was die Bedarfe angeht? Auch hier würden wir uns wünschen, dass Sie nachbessern oder zumindest in Ihrem Antrag transparent machen, ob entsprechende Fördermechanismen aufgelegt werden, damit Wohnungslosigkeit insbesondere bei älteren Menschen stärker bekämpft werden kann.
Ich würde sagen, im Großen und Ganzen ist es inhaltlich ein vernünftiger Antrag, der an manchen Stellen jedoch wichtige Aspekte ausspart.
Ich bin sofort fertig. – Wir würden uns wünschen, dass Sie aus unserem sehr umfangreichen Antrag zur Wohnungslosigkeit, den wir gleich noch unter TOP 10 diskutieren werden, ein paar Stellschrauben und Förderinstrumente übernehmen.
Das würde Ihren Antrag sicher bereichern, und es würde verhindern, dass wir eine weiter steigende Wohnungslosigkeit insbesondere bei älteren Menschen und bei Frauen festzustellen haben. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wohnungslosigkeit – Sie haben es in Ihrem Antrag richtig ausgeführt – hat sicherlich viele Ursachen. Das kann unter anderem eine Suchterkrankung sein, es kann eine schwer in soziale Gefilde integrierbare Persönlichkeit sein. Die wichtigste Ursache für Wohnungslosigkeit ist und bleibt allerdings der Mangel an bezahlbarem Wohnraum.
Die knapp 9 Millionen Wohnungen in NRW reichen für die 18 Millionen Einwohner des Landes hinten und vorne nicht mehr aus. Trend zu Einpersonenhaushalten, der wachsende Wohnflächenverbrauch pro Kopf, steigende Geburtenzahlen, der Zuzug von Flüchtlingen und ganz viele andere Ursachen haben einen großen Teil des Landes in eine ganz neue Art des Häuserkampfes gestürzt. Seine Hochburgen sind begehrte Wohnorte wie Münster, inzwischen auch Dortmund und natürlich auch die prosperierende Rheinschiene von Düsseldorf über Köln bis Bonn.
In Köln geben die Bewohner im Durchschnitt 30,3 % ihres Nettoeinkommens für Wohnkosten aus. Dieser Durchschnittswert klingt harmlos. Würde man aber die Zahlen um die vermögende Spitze der Kundschaft bereinigen, käme man zu dem Ergebnis, dass in solchen Städten sehr große Teile der Bevölkerung
So hat der Begriff „Sozialwohnung“ längst eine neue Bedeutung bekommen. Früher schien der staatlich geförderte Wohnungsbau für die Bedürftigen der Gesellschaft gemacht, also Arbeitslose, chronisch Kranke, sozial Instabile oder sonst wie benachteiligte Menschen. Weil die Mieten in den letzten Jahren aber explodiert sind, brauchen inzwischen auch Normalverdienende Sozialwohnungen.
Großstädte wie Köln oder Düsseldorf verteilen Wohnberechtigungsscheine bereits an Ehepaare mit zwei Kindern und einem monatlichen Nettoeinkommen von bis zu 2.900 Euro. Damit hat rechnerisch fast die Hälfte der Bevölkerung einen Anspruch auf eine Sozialwohnung in diesen Städten.
Gängigen Schätzungen zufolge fehlen in NRW über 300.000 Wohnungen. Man geht davon aus, dass 100.000 Wohnungen davon Sozialwohnungen sein müssten.
Wenn Sie nun also in Ihrem Antrag Mittel für Wohnungsnotfälle erheblich aufstocken – das muss man durchaus zur Kenntnis nehmen –, ist das als Notfallmaßnahme absolut notwendig und auch richtig. Deswegen werden wir Ihrem Antrag auch zustimmen. Die Wurzel des Problems indes bleibt ungelöst. Da müssten Sie noch einmal ran. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Als der zuständige Minister möchte ich mich zunächst einmal ganz herzlich bei den Fraktionen von FDP und CDU bedanken, nicht nur für den Antrag, sondern vor allen Dingen dafür, dass Sie in den Haushaltsberatungen 2018, 2019 und auch für das Jahr 2020 dafür gesorgt haben, dass uns zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit erheblich mehr Mittel zur Verfügung stehen als jemals zuvor in der Geschichte unseres Landes.
Man kann ja über ganz viele Konzepte reden, am Ende muss man sie bezahlen. Mit den Mitteln, die wir jetzt zur Verfügung haben, können wir schon eine gewisse Menge machen, vielleicht noch zu wenig, aber man kann natürlich mit 7,2 Millionen mehr machen als mit einer Million, die immer im Haushalt stand.
Deswegen ist es auch so, dass die Initiativen, die wir Gott sei Dank oft schon seit vielen Jahrzehnten in
Nordrhein-Westfalen haben, die sich um wohnungslose Menschen kümmern, hochzufrieden sind mit unserem Gesamtkonzept. Natürlich würden die sich auch mehr wünschen, aber es ist ein Konzept, bei dem wir Kümmerer haben, um Menschen in Wohnungen zu bringen, aber auch um Wohnungen zu akquirieren, und das Hilfe bei Wohnungslosigkeit und Drogenhilfe verknüpft, wo es natürlich auch viele Zusammenhänge gibt.
Ich bin auch den Kolleginnen und Kollegen aus dem Landtag, die Verantwortung bei der Stiftung Wohlfahrtspflege haben, sehr dankbar dafür, dass die Stiftung Wohlfahrtspflege jetzt zu einem weiteren Förderbereich sagt: Wir können uns gut vorstellen, auch in Immobilien zu investieren, um Wohnungslosigkeit zu bekämpfen. Wir brauchen die Mittel nicht mehr so stark, um Einzelzimmer in Behindertenheimen zu bauen. Das haben wir jetzt über viele Jahrzehnte gemacht. Da sind wir durch. Wir haben Gott sei Dank kaum noch Doppelzimmerstrukturen. – Deshalb ist es dieser Stiftung jetzt auch möglich, mehr Geld für den Bereich zur Verfügung zu stellen. Das ist eine ganz wichtige Sache.
Jetzt kommt es ja darauf an, finde ich, dass wir auch Institutionen finden, die bereit sind, in diesem Bereich den Wohnungsbau zu organisieren, Wohnungen zu bauen, auch mit den Mitteln des Wohnungsbauministeriums, aber auch der Stiftung Wohlfahrtspflege, die für diese Menschen zur Verfügung stehen. Ich bin überzeugt, dass wir in dieser Frage auch ein gutes Stück weiterkommen.
Noch eines – dann brauche ich das nachher bei der Beratung des nächsten Antrags nicht zu sagen –: Die Wohnungslosenstatistik bei uns in Nordrhein-Westfalen ist ein bisschen zu hinterfragen, weil die Menschen, die nun wirklich ganz wohnungslos leben, also kein Dach über dem Kopf haben, in dieser Statistik gar nicht drin sind. In dieser Statistik sind in allererster Linie über die Kommunen diejenigen erfasst, die zwar ein Dach über dem Kopf haben, aber keinen Mietvertrag haben und insofern über keine eigene Wohnung verfügen.
Da wir natürlich auch durch die Flüchtlingsentwicklung viele Menschen in kommunalen Wohnungen für Flüchtlinge haben, sind diese offiziell in der Wohnungslosenstatistik erfasst – sie sind auch wohnungslos nach dieser Definition, weil sie keinen eigenen Mietvertrag haben –, aber das sind natürlich keine Menschen, die auf der Straße leben.
Ich habe schon ein bisschen die Vorstellung, dass wir sehen müssen, wo die Not am größten ist, und uns natürlich vor allen Dingen um die Menschen kümmern müssen, die wirklich kein Dach über dem Kopf haben. Da müssen wir Lösungen finden.
fen. Ich bedanke mich dafür, dass mir der Haushaltsgesetzgeber durch die Stimmen von CDU und FDP diese Möglichkeiten eingeräumt hat. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Das bleibt nach dem Blick in die Runde auch so.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wer also dem Inhalt des Antrags Drucksache 17/8777 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die beiden antragstellenden Fraktionen CDU und FDP, die AfDFraktion sowie der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Wer stimmt dagegen? – Das sind Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die SPDFraktion. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Antrag Drucksache 17/8777 von CDU und FDP angenommen.
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die antragstellende Fraktion Herr Kollege Becker das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Anträge, die möchte man, ehrlich gesagt, lieber gar nicht stellen müssen.
Dieser gehört dazu. Aber leider haben die regierungstragenden Fraktionen in ihrem Koalitionsvertrag 2017 festgeschrieben, dass sie all das, was Mieterinnen und Mieter, was auch Mieten in unserem Land schützt, abschaffen wollen.
Sie wollen – so steht es auf Seite 79 Ihres Koalitionsvertrages – die Kappungsgrenzenverordnung zur Begrenzung des Mietpreisanstiegs bei Bestandsmieten, die Mietpreisbegrenzungsverordnung zur Begrenzung des Anstiegs bei Neuvermietungen, die Kündigungssperrfristverordnung zum Schutz der Mieterinnen und Mieter bei Kündigungen wegen Eigenbedarfs des Vermieters und auch die hier in Rede
stehende und zum 27. März auslaufende Umwandlungsverordnung, welche die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohneigentum regelt, abschaffen.
Damit haben Sie dem landesrechtlichen Mieterschutz für mehr als zehn Millionen Menschen in unserem Land, die in Mietwohnungen leben, den Kampf angesagt. In einer Zeit, in der bezahlbarer Wohnraum auch dank Ihrer Politik knapp ist und immer weniger wird – ich erinnere an die Debatte über Ihre desaströse Bilanz der öffentlichen Wohnraumförderung im letzten Plenum –, in einer Zeit, in der Mieten immer weiter ansteigen, in der Menschen teilweise mehr als ein Drittel ihres Einkommens für Miete ausgeben müssen, in einer solchen Zeit wollen Sie die Instrumente abschaffen, die einen ungerechtfertigten Mietpreisanstieg verhindern können. Meine Damen und Herren, das ist der falsche Weg.
Wir Sozialdemokraten halten den Mieterschutz nicht für irgendeinen Luxus, der den übersteigerten Gewinninteressen einiger weniger im Wege steht. Für uns Sozialdemokraten ist der Schutz der Mieterinnen und Mieter zentraler Bestandteil einer Wohnungsbaupolitik
für die vielen in unserem Land, die auf die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum angewiesen sind, meine Damen und Herren.
Wir sind klar, wo Sie herumeiern. Denn das tun Sie. Der Kappungsgrenzenverordnung haben Sie noch eine Galgenfrist von einem Jahr gegeben, um das Ergebnis der Evaluation abzuwarten. Wir hatten, ehrlich gesagt, eher das Gefühl, dass Ihre kommunalen Praktiker gesagt haben: Lasst davon mal die Hände weg.