Herr Wolf, gehen Sie bitte davon aus, dass auf meinem dienstlichen Handy alle die Daten sind, die ich in dem Amt bekommen habe. Und gehen Sie bitte davon aus, dass ich die Daten, die ich von Kolleginnen und Kollegen habe, die mit mir schon lange hier im Landtag sind und auch im Landtag waren, als ich noch kein Amt in der Landesregierung hatte, auf meinem privaten Handy habe. Also, wenn Sie so wollen, die Funktion mit dem neuen Handy hat unterschiedliche Personenstämme gegeben.
Frau Präsidentin, vielen Dank. – Dann ganz konkret zu Ihrer Feststellung gerade, dass Sie Daten auf Ihrem privaten Handy natürlich nur in der Art und Weise haben, dass Sie die von Ihren Kollegen haben. Wie lange haben Sie denn schon die Daten von Frau Schulze Föcking auf Ihrem Handy?
Solange Frau Schulze Föcking mit mir im Landtag ist. Wir haben die Dinger immer rechtzeitig getauscht. Gehen Sie mal davon aus, dass ich mit den Kolleginnen und Kollegen die Handynummern gegenseitig austausche.
Ich kann Ihnen das nicht sagen. Ich weiß jetzt nicht, wann Frau Schulze Föcking in den Landtag gekommen ist. Wir können aber im Handbuch nachgucken. Dann wissen Sie das.
Vielen Dank, Herr Kollege Hübner, auch für die eine oder andere Nachfrage, aber es diente, glaube ich, der Klärung. Herr Minister, auch Ihnen Dank für die Beantwortung. – Als nächste Fragestellerin hat Frau Kollegin Kapteinat das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie uns hier die Fragen beantworten. Sie haben gerade dem Kollegen Wolf und auch dem Kollegen Kutschaty empfohlen, darüber nachzudenken, ob sie ihre Facebook-Seite abschalten. Machen Sie das mit Armin Laschet und mit André Kuper auch, die sich auch beide bei Facebook befinden? Gilt das insbesondere auch für die Justiz-NRW-Karriereseite, die ebenfalls bei Facebook ist?
Ich denke, hier wird deutlich, dass ich mit dem „bisschen Nacharbeiten“ ein Rechtsproblem aufgeworfen habe, über das wir uns Gedanken machen müssen. Wenn wir alle sehenden Auges mit unserer Facebook-Seite weitermachen und wissen, dass der EuGH sagt: „Das ist unzulässig“, dann, meine ich, ist das ein Grund, darüber nachzudenken. Das will ich gern gemeinsam mit dem Kollegen Reul tun, der dafür zuständig ist. Aber wir sollten es nicht lächerlich machen. Auch wenn es geübte Praxis ist, können
Sie, wenn Sie den Anspruch erheben, rechtsstaatlich handeln zu wollen, nicht sagen: Ich übersehe das.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, können Sie uns verraten, welchen Vertrag Sie für Ihr Diensthandy haben?
Da müssten Sie bitte die Stelle fragen, die im Ministerium die Abrechnung macht, wenn Sie wissen wollen, ob...
Vielen Dank. – Als Nächster hat für seine erste Nachfrage – Herr Wolf hat die erste Frage gestellt, Herr Biesenbach hat geantwortet, und alles Weitere sind Nachfragen – nun Herr Abgeordneter Remmel das Wort.
Schönen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister, in der Fragestunde waren ja auch schon mal WhatsApp-Gruppen hier im Haus, insbesondere aber auch in Ihrem Haus ein Thema. Ich frage daher: Haben Sie auf Ihrem privaten Handy eine WhatsApp-Gruppe, in der Mitglieder der Landesregierung Mitglied sind oder waren?
Danke, Frau Präsidentin. – Herr Biesenbach, Sie raten uns ja an, wovon wir ausgehen sollen. Können Sie denn definitiv sagen, dass auf Ihrem Privathandy keine Kontakte aus dem Kabinett vorhanden sind?
Frau Lüders, ich müsste jetzt nachgucken. Wenn ich aber sage, dass ich auf meinem privaten Handy die Telefonnummern der Kolleginnen und Kollegen habe, die mit mir im Landtag waren, bevor ich Minister wurde, dann gehe ich davon aus, dass die Daten auch Kolleginnen oder Kollegen umfassen, die mit mir in der Fraktion waren, als wir noch nicht die Landesregierung stellten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich habe eine Frage zur Nutzung von Dienst- und Privathandys. Gibt es in Ihrem Geschäftsbereich Regelungen dazu, ob Diensthandys auch privat genutzt werden oder wie Privathandys auch dienstlich genutzt werden? Ist das überhaupt bei Ihnen geregelt?
Wir haben vom Dezember 2010, glaube ich, eine Hausverfügung gefunden, die regelt, dass der Einsatz privater IT-Geräte – und ich gehe mal davon aus, dass Sie Handys dazuzählen – für dienstliche Zwecke nicht zulässig ist.
(Christian Dahm [SPD]: Das sehe ich auch so! – Nadja Lüders [SPD]: Davon gehe ich mal aus! – Sven Wolf [SPD]: Damit scheinen Sie ja entspannt umzugehen!)
Gut. Ich weise noch mal auf die Regeln hin, die wir uns selbst gegeben haben. Danach hat jetzt Herr Abgeordneter Hübner das Wort.
Herr Minister, Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie gegen die Dienstanweisung verstoßen haben. Welche Konsequenzen drohen denn aus dieser Dienstanweisung, die es seit Dezember 2010 gibt, wenn ich Sie richtig verstanden
Ich habe aber nur zwei Seiten da. Ich weiß nicht, ob sie länger ist. Aber wenn diese zwei Seiten alles sind und es gilt, was ich gerade finde, dann heißt es hier weiter:
Stellt die/der behördliche Datenschutzbeauftragte Verstöße gegen die vorgenannten Vorschriften oder sonstige Mängel fest, so beanstandet sie/er diese gegenüber der verantwortlichen Organisationseinheit. Von einer Beanstandung kann sie/er absehen, wenn es sich um unerhebliche Mängel handelt oder ihre Behebung sichergestellt ist.
Das ist eine Ziffer 5, während ich das andere, was Sie angesprochen haben – Einsatz privater ITGeräte –, unter Ziffer 7 sehe. Wenn es keine weiteren Seiten gibt, dann finde ich sonst hier nichts. Wenn es weitere Seiten gäbe, dann müsste ich da noch mal nachgucken. Aber ich gehe davon aus, Sie haben die doch bei sich. Deswegen können Sie mir die ja vielleicht vorlesen.
Vielen Dank, Herr Minister. Jetzt geht das jedenfalls nicht, weil jetzt Herr Abgeordneter Becker das Wort hat.
Schönen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie haben eben am Beispiel der Landtagskollegin Schulze Föcking ausgeführt, warum Sie bestimmte Kontakte in Ihrem privaten Handy haben. Das ist auch insoweit nachvollziehbar.