Protocol of the Session on November 27, 2019

Wie machen sie das? Indem sie Personen des öffentlichen Interesses – Persönlichkeiten wie Oliver Kahn und Bastian Schweinsteiger – als Repräsentanten für ihr Geschäftsmodell gewinnen und Vereine mit Werbedeals und entsprechenden Einnahmen ausstatten. Was wollen sie damit erreichen? Sie wollen eine hohe Akzeptanz der Wetten und Onlineglücksspiele herstellen. Das passiert momentan im großen Bereich.

In diesem Bereich reglementieren Sie gar nichts. Die Probleme, die Sie jetzt im stationären Bereich zu regeln versuchen, entsprechen aber noch nicht einmal ansatzweise dem, was in den nächsten fünf bis zehn Jahren auf uns zukommt. Denn zu den Themen „InGame-Käufe“, „Coin Master“, „Lootboxes“ usw. haben Sie auf eine Nachfrage von mir nicht reagiert.

Mir war es wichtig, dass wir heute Abend in dieser Debatte noch einmal darüber sprechen und die Verhandlungsführer, in diesem Fall Herrn Liminski, auch ein Stück weit sensibilisieren, damit sie das im Auge haben und dort mit in die Verhandlungen einfließen lassen.

Mit diesem Gesetzentwurf haben Sie sich ein wenig Zeit erkauft. Ich persönlich wünsche Ihnen viel Glück bei den Verhandlungen, bezweifle aber, dass Sie diese innerhalb eines Jahres zum erfolgreichen Ende bringen werden.

Zum Abschluss möchte ich Ihnen noch einen Satz mitgeben, den ich bei den Bochumer Gesprächen zum Glücksspielrecht von der Ruhr-Universität Bochum mitgenommen habe: Würde man heute darüber nachdenken, wie man Glücksspiel organisiert, käme sicherlich kein Mensch mehr auf die Idee, diese Kompetenz in die Hände der Länder zu legen. – Denn das, was Sie heute mit 16 Ländern mühsam zu regeln versuchen und nicht zustande brin

gen, könnten Sie vielleicht maximal noch auf nationaler Ebene regeln. Aber selbst da habe ich meine großen Zweifel. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Keith. – Jetzt spricht der Innenminister, Herr Reul.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Umsetzungsgesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages in Nordrhein-Westfalen setzen wir den von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten unterzeichneten Änderungsstaatsvertrag um.

Es geht hierbei vor allen Dingen um die Schaffung von Rechtssicherheit für alle Beteiligten in Bezug auf Sportwetten. Dort ist nämlich ein Graubereich entstanden. Das ist und war kein tragbarer Zustand.

Worum geht es konkret? Es geht darum, dass der Glücksspielstaatsvertrag seit dem 1. Juli 2012 die Zulassung privater Anbieter von Sportwetten vorsieht. Während einer Experimentierphase von sieben Jahren ist das staatliche Wettmonopol suspendiert. Jedoch kann der Glücksspielstaatsvertrag wegen laufender gerichtlicher Verfahren nicht umgesetzt werden, weshalb die Konzessionen für Sportwettenanbieter nicht vergeben werden konnten.

Als Konsequenz daraus hat die Ministerpräsidentenkonferenz mit Beschluss vom 18. April 2019 gemäß § 35 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag die Befristung dieser Experimentierklausel in § 10a und die zahlenmäßige Begrenzung auf 20 Konzessionen aufgehoben. Damit ist die Erteilung von Konzessionen an Veranstalter von Sportwetten insoweit rechtlich für die gesamte restliche Geltungsdauer des Vertrages bis zum 30. Juni 2021 möglich. Den Glücksspielaufsichtsbehörden wird zudem der Weg zu flächendeckenden Untersagungen nicht erlaubter Angebote eröffnet. Damit kann die fortschreitende Erosion des Ordnungsrechts beendet werden.

Das bedeutet natürlich für uns, dass wir das Ausführungsgesetz den Änderungen im Glücksspielstaatsvertrag anpassen müssen. Insbesondere die Erlaubnisvoraussetzungen für die Wettvermittlungsstellen müssen an die geänderte Rechtslage angepasst werden. Warum? Weil es keine zahlenmäßige Beschränkung der Sportwettenkonzessionen mehr gibt. Denn sie ähneln nunmehr denjenigen für Spielhallen. Die Erlaubniszuständigkeit verbleibt weiterhin bei den Bezirksregierungen.

Um den jetzigen Betreibern von Wettvermittlungsstellen, die zum Zeitpunkt der Verbändeanhörung über eine bestandskräftige Baugenehmigung verfügt

haben, die Möglichkeit zu geben, sich auf die veränderte Rechtslage einzustellen, wurde eine Übergangsfrist in das Gesetz aufgenommen.

Zur Stärkung des Spielerschutzes ist eine Reihe von Ergänzungen vorgesehen, die im Rahmen des Expertengesprächs im Hauptausschuss von den Teilnehmern insgesamt positiv bewertet wurden.

Der Vollzug wird durch ergänzende Definitionen für den Bereich der Spielhallen und Wettvermittlungsstellen gestärkt.

Wir gehen davon aus, dass wir mit dem vorliegenden Gesetz in einem Bereich, der sehr sensibel ist, Rechtsicherheit schaffen. Darum möchte ich an Sie appellieren, im Interesse aller einer vernünftigen Regelung zuzustimmen und deshalb diesen Entwurf zu beschließen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat gemäß § 42 unserer Geschäftsordnung Einzelabstimmung über die drei Artikel des Gesetzentwurfs Drucksache

17/6611 – Neudruck – beantragt. Da diese Fraktion nicht Urheberin des Gesetzentwurfs ist, muss ich feststellen, ob dagegen Bedenken erhoben werden. Ist das der Fall?

(Zurufe von der CDU und der FDP: Nein!)

Bedenken sind von hier oben nicht erkennbar. Da das nicht der Fall ist, kommen wir zur Abstimmung im Sinne einer Einzelabstimmung.

Zunächst stimmen wir über den Art. 1 ab. Der Art. 1 regelt die Zustimmung des Landtags zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Glückspielstaatsvertrages.

Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig, den Art. 1 des Gesetzentwurfs unverändert anzunehmen. Also stimmen wir nun über den Art. 1 des Gesetzentwurfs Drucksache 17/6611 – Neudruck – ab. Wer stimmt dem Art. 1 zu? – CDU, SPD, FDP, Grüne und Herr Langguth, fraktionslos. Wer stimmt gegen den Art. 1? – Niemand. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist damit der Art. 1 einstimmig im Landtag Nordrhein-Westfalen angenommen worden.

Ich rufe die zweite Abstimmung über den Art. 2 auf. Der Art. 2 enthält das Erste Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes NRW Glückspielstaatsvertrag.

Der Hauptausschuss empfiehlt, diesen Artikel in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wir kommen daher zur Abstimmung über den Art. 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 17/7932 und nicht über den Art. 2 in der Fassung des Gesetzentwurfs. Wer stimmt dem Art. 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 17/7932 zu? – CDU und FDP sowie Herr Langguth, fraktionslos, stimmen zu. Wer stimmt gegen diesen Art. 2? – Die SPD-Fraktion und die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der Grünenfraktion ist die Mehrheit dennoch eindeutig: Dieser Art. 2 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der SPD und der AfD bei Enthaltung der Grünen in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 17/7932 angenommen worden.

Der Art. 3 regelt das Inkrafttreten. Hierzu empfiehlt der Hauptausschuss keine Veränderungen. Wir kommen an dieser Stelle also zur Abstimmung über den Art. 3 des Gesetzentwurfs Drucksache

17/6611 – Neudruck. Wer stimmt dem Art. 3 zu? – CDU, FDP und Grüne sowie Herr Langguth, fraktionslos, stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – Die SPD stimmt gegen den Art. 3; die AfD tut das auch. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen sehen wir von hier oben nicht. Damit kann ich feststellen, dass der Art. 3 mit der Mehrheit des Hohen Hauses angenommen worden ist.

Nun kommen wir zur abschließenden Gesamtabstimmung in zweiter Lesung. Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 17/6611 – Neudruck – unter Berücksichtigung der Veränderungen in Art. 2 entsprechend der Beschlussempfehlung Drucksache

17/7932 zustimmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – CDU und FDP sowie Herr Langguth, fraktionslos, stimmen zu. Wer stimmt gegen das Gesamtergebnis? – SPD und AfD. Wer enthält sich? – Wie angekündigt, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gleichwohl ist damit der Gesetzentwurf Drucksache 17/6611 – Neudruck – entsprechend der Beschlussempfehlung Drucksache 17/7932 in zweiter Lesung angenommen und mit Mehrheit im Hohen Haus verabschiedet worden. – Danke schön.

Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. Ich bitte Sie um Aufmerksamkeit. Wir sprechen jetzt nämlich über ein historisches Thema. Es geht um das „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“.

Ich weise darauf hin, dass die Debatte von einer separaten Kamera aufgezeichnet wird, weil diese Debatte auch ein Teil der Geschichte des „Hauses der Geschichte Nordrhein-Westfalen“ wird. Für alle, die möglicherweise durch Anwesenheit glänzen wollen, ist das eine Gelegenheit, einmal richtig berühmt zu werden. Dort steht die Kamera. Alle haben eine Chance.

Ich rufe auf:

8 Gesetz zur Errichtung einer Stiftung

„Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7904

erste Lesung

Die Aussprache ist eröffnet. Ans Pult tritt der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen, Herr Kuper. Abgeordneter ist Herr Kuper auch. Jetzt spricht der Abgeordnete und nicht der Präsident. Wir wollen da ganz korrekt sein, Herr Präsident. Bitte schön. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.

(Heiterkeit)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was soll ich nach einer solchen Anmoderation sagen? – Wir bringen heute das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“ ein, womit wir gemeinsam ein starkes Zeichen für ein Projekt setzen können, das gerade von diesem Haus in besonderem Maße gefördert wurde.

Lassen Sie mich kurz zurückblicken. Seit den 1980er-Jahren hat es immer wieder Anläufe gegeben, ein historisches Landesmuseum in NordrheinWestfalen ins Leben zu rufen. Sie wurden unterschiedlich diskutiert, sind aber kaum über erste Gedankenansätze hinausgekommen. Das „Haus der Parlamentsgeschichte“ in der Villa Horion war ein erster praktischer Schritt in diese Richtung.

Neue Dynamik bekam diese Idee 2017 mit der Verankerung als Ziel im Koalitionsvertrag der amtierenden Landesregierung.

Zur Realisierung dieses Projektes wurde das überparteiliche Dach dieses Landtages gesucht. Wir waren uns am 18. Januar 2018 in diesem Hohen Hause weitgehend einig und verabschiedeten einen Grundsatzbeschluss.

Direkt danach wurden im Landtag eine Planungsgruppe mit Historikern sowie ein Kuratorium mit Präsidiumsmitgliedern und Abgeordneten ins Leben gerufen. Die Aufgabe des unter meinem Vorsitz stehenden Kuratoriums und der Planungsgruppe der Historiker bestand darin, das Projekt (strategisch) im Kuratorium und (operativ) in der Planungsgruppe vorzubereiten.

Nun, genau 23 Monate später, sind wir so weit, dieses Stiftungsgesetz hier und heute vorlegen zu können. Das ist ein wichtiger Meilenstein. Dies konnte

nur deshalb gelingen, weil es eine sehr professionelle und sehr strukturierte Zusammenarbeit zwischen dem Kuratorium und der Planungsgruppe gegeben hat. An dieser Stelle spreche ich allen Beteiligten meinen herzlichen Dank aus.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Seit April 2018 hat das Kuratorium 15 Mal getagt und wichtige Grundsatzentscheidungen getroffen, beispielsweise auch zu den konzeptionellen und organisatorischen Eckpfeilern für eine Jubiläumsausstellung „75 Jahre“ im Jahr 2021.

Mit diesem Stiftungsgesetz stellen wir jetzt die Weichen für ein Haus, in dem die Menschen in unserem Land die Geschichte Nordrhein-Westfalens unter den Aspekten Demokratie, Vielfalt und Wandel erleben können. Denn dieses Land hat in seiner nunmehr 73-jährigen Geschichte vieles zu erzählen, aus dem wir heute und morgen noch lernen können und auch lernen müssen.