Protocol of the Session on November 27, 2019

Aus diesem Grund gibt es seit 2015 die in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar geltende europäische Verordnung zum Schutz gegen invasive gebietsfremde Arten. Diese Verordnung ist neben der Vogelschutzrichtlinie und der Richtlinie zum Schutz von Flora, Fauna und Habitat ein weiteres zentrales Rechtsinstrument für die Erhaltung der Biodiversität.

Die Umsetzung dieser Verordnung wird auf allen Ebenen unseres Staates wahrgenommen. Wir benötigen hier also wirklich keinen Aktionismus, sondern ein Vorgehen mit Augenmaß.

Für die weitverbreiteten Arten sind von den Behörden sogenannte Managementmaßnahmen nach Art. 19 der Verordnung erarbeitet worden, die auch eine Kosten-Nutzen-Analyse und die Auswirkungen auf Nichtzielarten in den Blick nehmen, um aus naturschutzfachlicher Sicht eine Prioritätensetzung zu erreichen.

Des Weiteren bedarf es keines Anreizsystems für Jägerinnen und Jäger zur verstärkten Bejagung invasiver Neozoen. Einige der auf der Unionsliste stehenden Arten wie Waschbär, Marder, Hund und Nilgans sind bereits heute jagdbare Arten in Nordrhein-Westfalen. Das gilt auch für Bisam und Nutria.

Bei anderen Wirbeltierarten muss für eine Entscheidung zugunsten tödlicher Maßnahmen gemäß § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz ein vernünftiger Grund vorliegen. Ob ein solcher Grund vorliegt, ist anhand einer Güter- und Interessensabwägung im Einzelfall zu prüfen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind und zur Abstimmung kommen können.

Wir stimmen über die Empfehlung des Ältestenrates ab, den Antrag Drucksache 17/7906 an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Verkehrsausschuss zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen diese Überweisungsempfehlung? – Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Dann stelle ich die einstimmige Überweisung dieses Antrags fest.

Ich rufe auf:

5 Gesetz zur Änderung des Fachhochschulge

setzes öffentlicher Dienst und weiterer Gesetze

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/7320

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 17/7931

zweite Lesung

Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. (siehe An- lage 1).

Wir können nunmehr unmittelbar zur Abstimmung kommen. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 17/7931, den Gesetzentwurf Drucksache 17/7320 in der Fassung der Beschlüsse des Aus

schusses anzunehmen. Somit lasse ich nun abstimmen über die Beschlussempfehlung Drucksache 17/7931 und nicht über den Gesetzentwurf. Ich darf fragen, wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Langguth. – Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist damit der Gesetzentwurf Drucksache 17/7320 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.

Ich rufe auf:

6 Gesetz zur Erhöhung der Transparenz von

Veranstaltergemeinschaften des lokalen Hörfunks (Lokalhörfunk-Transparenzgesetz NRW)

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Drucksache 17/7907

erste Lesung

Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Reden auch zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. (siehe Anlage 2).

Damit sind wir unmittelbar bei der Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/7907 an den Ausschuss für Kultur und Medien. Ich darf fragen, ob es Gegenstimmen zu dieser Überweisungsempfehlung gibt. – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Dann ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

7 Umsetzungsgesetz zum Dritten Staatsvertrag

zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/6611 – Neudruck

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 17/7932

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Hagemeier das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute steht das Umsetzungsgesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages in Nordrhein-Westfalen zur Abstimmung.

Die Regulierung des Glücksspiels ist ein Thema, das politisch über Jahre begleitet wurde und auch noch weiter begleitet werden muss. Über den vorliegenden Gesetzentwurf haben wir in mehreren Ausschusssitzungen diskutiert – meistens konstruktiv, wie ich an dieser Stelle positiv erwähnen möchte – und am 26. September im Rahmen einer Expertenanhörung externen Sachverstand zurate gezogen.

Hinweise aus der Anhörung haben wir im Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP aufgegriffen und einige Klarstellungen vorgenommen. Insbesondere die Kompetenz für die Bekämpfung von Geldwäsche verbleibt weiterhin bei den Bezirksregierungen.

Die Landesregierung geht das Problem der Geldwäsche mit Entschlossenheit an und möchte dafür die optimalen Voraussetzungen schaffen. Erfreulicherweise ist der Änderungsantrag einstimmig angenommen worden und in den Gesetzentwurf eingeflossen.

Ein weiteres uns – und auch mir persönlich – wichtiges Thema ist der Spielerschutz. Ein effektiver und kohärenter Spielerschutz ist der Ausgangspunkt unserer Arbeit im Bereich der Glücksspielregulierung. Deswegen ist mit den vorliegenden Regelungen der Schutz Minderjähriger und Suchtgefährdeter auch weiterhin gewährleistet.

Wir sind insbesondere Frau Ilona Füchtenschnieder, der Leiterin der Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht, für ihre Hinweise in der Anhörung dankbar, die sicherlich in unsere weitere Arbeit einfließen werden.

Zurück zu den Grundlagen: Basis der Regulierung des Glücksspielwesens ist derzeit ein Staatsvertragsentwurf zum Glücksspielwesen in Deutschland. Dieser Staatsvertrag ist bis zum 30. Juni 2021 befristet. Nach § 10a Glücksspielstaatsvertrag können derzeit im Rahmen einer befristeten Experimentierklausel länderübergreifend gültige Konzessionen für das Anbieten von Sportwetten erteilt werden. Der Staatsvertrag kann jedoch an dieser Stelle nicht umgesetzt werden.

Daher sieht der Änderungsantrag im Wesentlichen vor, dass die Kontingentierung der Sportwettenkonzessionen auf 20 für die Dauer der Experimentierphase aufgehoben wird. Art. 2 des Ausführungsgesetzes enthält die erforderlichen Änderungen. Neben Änderungen, die sich aus Vergaben der Rechtsprechung ergeben, müssen insbesondere die Erlaubnisvoraussetzungen für die Wettvermittlungsstellen an die geänderte Rechtslage angepasst werden. Sie ähnelt nunmehr derjenigen für Spielhallen.

Die Begründung für den Änderungsantrag war also, die Übergangsfrist für bestehende Sportwettenannahmestellen um ein Jahr auf den 30.06.2022 zu verlängern. Somit besteht Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Wir sehen, dass über viele Entwicklungen im Bereich des Glücksspiels breit diskutiert wird. Wir wollen dem mit dem aktuellen Übergangsgesetz nicht vorgreifen, sondern eher den jetzigen Zustand einfrieren. Wir sprechen heute also insgesamt über die Verlängerung einer Übergangsregelung, die Zeit gibt, eine bessere Lösung mit den Ländern auszuhandeln und zu ratifizieren.

An dieser Stelle möchte ich abschließend dankend betonen, wie sehr sich der Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski, dieses Themas annimmt. Das betrifft nicht nur den uns vorliegenden Glücksspielstaatsvertrag, sondern auch die Verhandlungen für den kommenden.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Die regelmäßigen und ausführlichen Berichte im Ausschuss zeigen, wie komplex das Thema „Glücksspielregulierung“ ist und wie anspruchsvoll es ist, 16 Länderinteressen in einen Ausgleich zu bringen. Es wird noch viel weitere Arbeit auf ihn zukommen, für die ich an dieser Stelle noch einmal viel Erfolg wünschen möchte.

(Beifall von der CDU und Ralph Bombis [FDP])

Das ist sicherlich nicht das letzte Mal, dass wir uns mit der Materie „Glücksspiel“ befassen. Wir werden dem Gesetz selbstverständlich zustimmen. Ich darf noch einmal um Ihre Zustimmung werben. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und Angela Freimuth [FDP])

Danke schön, Herr Hagemeier. – Nun spricht für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Müller-Witt.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das jetzt vorgelegte Umsetzungsgesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages in NordrheinWestfalen möchte ich heute in der abschließenden Beratung getrennt nach seinen drei Artikeln einordnen und bewerten.

Zunächst zu Art. 1: Dieser enthält die Bekanntmachung des Dritten Glücksspielstaatsvertrages, welcher die aktuelle Rechtsprechung nachvollzieht. Damit ist Art. 1 aus Sicht der SPD-Fraktion zustimmungsfähig.

Dagegen ist Art. 2 – und damit das Ausführungsgesetz zum vorgenannten Staatsvertrag an sich – wesentlich detaillierter und damit differenzierter zu betrachten.