Und gerade an die Grünen gerichtet zum Thema der gesellschaftlichen Konflikte: Mit Ihrem Parteitag an der Abbruchkante haben Sie nur noch viel mehr Öl ins Feuer gegossen. Es war völlig unverantwortlich, wie Sie sich da verhalten haben. Das sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit.
Die Vorgängerregierung ist wegen mangelnden Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in ihre Kompetenz beim Thema „innere Sicherheit“ abgewählt worden. Das war ein maßgeblicher Grund.
Ich kann Ihnen sagen: Wir halten an diesem Versprechen fest. Dieses Versprechen gilt im ganzen Land – auch im Hambacher Forst.
(Beifall von der FDP, der CDU und Alexander Langguth [fraktionslos] – Jochen Ott [SPD]: Auch wenn man dabei lügen muss! – Gegen- ruf von Henning Höne [FDP]: Ich gehe davon aus, Herr Kollege Ott, dass Sie sich entschul- digen! Das ist unparlamentarisch!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ja eine heiße Debatte, zu der ich hier eingestiegen bin. Darüber freue ich mich natürlich ganz besonders.
Ich habe allerdings eine Bitte. Ich habe vorhin nicht genau verstanden, ob es „auch wenn man lügen muss“ oder „du lügst“ hieß. Aber das Wort an sich ist unparlamentarisch. Ich weise es im Namen aller hier im Saal zurück und bitte darum, das so zur Kenntnis zu nehmen.
(Beifall von der CDU, der FDP und Alexander Langguth [fraktionslos] – Rainer Schmeltzer [SPD]: Den Fakt auch?)
Das wissen auch alle Beteiligten. Wenn man jemandem vorwirft, dass er zu bestimmten Dingen die Wahrheit offenbar nicht sagt, dann kann man das anders ausdrücken, aber bitte nicht im persönlichen Vorwurf. Der ist unparlamentarisch und würde gerügt.
Im Übrigen möchte ich daran erinnern, dass mehr als zwei Zwischenfragen pro Redebeitrag durch die Präsidentschaft nicht zugelassen werden sollen. Das ist eine Sollbestimmung. Daran halte ich mich auch ein bisschen, damit die Dinge nicht aus den Fugen geraten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Hambacher Forst geht es seit Jahren drunter und drüber – spätestens seit der Leitentscheidung von Rot-Grün in 2016.
Nachdem die Wähler Rot-Grün 2017 die verdiente Klatsche für die wohl schlechteste Bilanz einer Landesregierung seit der Gründung Nordrhein-Westfalens gaben, änderte man urplötzlich den Kurs und wollte von der eigenen Entscheidung nichts mehr wissen. Seitdem geriert man sich als Ökopopulisten.
Die neue Landesregierung hingegen musste das von Rot-Grün geschaffene Recht nun auf einmal nicht nur gegen linksextreme Gewalttäter, sondern auch gegen die die Vorgängerregierung tragenden Fraktionen von SPD und Grünen durchsetzen.
Für unsere Fraktion sage ich ganz klar: Die Durchsetzung von Recht, Gesetz und Ordnung war und ist richtig. Alles andere lässt den demokratischen Rechtsstaat erodieren.
Wenn beispielsweise die Grünen im Zusammenhang mit den Besetzern des Hambacher Forstes immer so gerne von Aktivisten sprechen, würde ich doch gerne einmal sehen, was passiert, wenn ich als Aktivist zum Beispiel die Wohnung von Frau Schäffer besetze, mich dort verbarrikadiere und die herbeigerufene Polizei mit Fäkalien bewerfe und mit Stahlkugeln beschieße.
Ich würde gerne wissen, ob man dann immer noch so verständnisvoll reagieren würde wie im Zusammenhang mit den linksextremistischen Gewalttätern im Hambacher Forst, die Sie als Aktivisten bezeichnen, meine Damen und Herren.
Klar scheint aber auch, dass die Landesregierung dilettantisch agiert hat. Es gab eigentlich keine Veranlassung, sich nur auf den Brandschutz zurückzuziehen. Es war und ist das Grundstück von RWE. Und niemand hat das Recht, sich gewalttätig auf irgendeinem fremden Grundstück festzusetzen.
Aber die Landesregierung nimmt es mit ihrer Nulltoleranzpolitik selbst nicht allzu genau. Nach dem Rodungsmoratorium sieht man plötzlich keine Veranlassung mehr, die neu errichteten Baumhäuser zu räumen. Brandschutz und Baurecht sind nun plötzlich kein Thema mehr.
Ganz im Gegensatz beispielsweise zur Stadt Bergkamen: Dort wurden die Eigentümer und Mieter von 60 Wohnungen aus bis heute fragwürdigen Brandschutzgründen mal eben ganz schnell aus ihren Wohnungen geworfen. Die Notunterkünfte, in die sie verfrachtet wurden, mussten die Menschen selbst bezahlen. Auch die Security, die darüber wachen sollte, dass die Bewohner nicht in ihre Wohnungen zurückkehren, mussten die betroffenen Menschen selbst bezahlen. Und die immer wieder zu beobachtende allumfassende Koalition aus CDU, SPD, FDP und Grünen tat nichts, aber auch gar nichts, um den betroffenen Bewohnern zu helfen.
Ganz anders im Hambacher Forst: Dort besetzen Links- und Ökoextremisten fremden Grund und Boden und errichten Baumhäuser, die dem Brandschutz ganz sicher nicht genügen. Die Polizei räumt dann endlich im Rahmen des größten Polizeieinsatzes in der Geschichte NRWs. Die Kosten dafür tragen nicht etwa die Verursacher, also die Besetzer, sondern der Steuerzahler. Und wenige Wochen später wird der Status quo einfach wiederhergestellt – mit der Konsequenz, dass jetzt nicht mehr geräumt wird.
Wie soll sich eigentlich der gesetzestreue Bürger fühlen? Wie sollen sich die Bewohner aus Bergkamen fühlen, wenn sie feststellen müssen, dass die Nulltoleranzpolitik der Landesregierung da endet, wo extremistische und gewaltbereite Gruppen den Staat herausfordern, während gegen sie selbst mit aller Härte – auch finanziell – vorgegangen wird?
Meine Damen und Herren, die angebliche Nulltoleranzpolitik der Landesregierung wäre ja richtig gewesen. Man muss sie aber natürlich auch klar, offen, selbstbewusst, ohne Tricks und nachhaltig umsetzen. Fest steht auch: Die Landesregierung muss
transparent agieren. Die ständigen Fehler und Halbwahrheiten nerven einfach nur noch. Aber noch wichtiger ist, dass Recht und Gesetz auch im Hambacher Forst nun endlich umgesetzt werden. Davon jedoch ist die Landesregierung noch weit entfernt.
An die antragstellende Fraktion gerichtet: Alle Akten einzusehen, hat aus meiner Sicht spätestens da seine Grenze, wo es sich um die Einsatzpläne der Polizei handelt.
Das Zweite ist: Natürlich haben die damaligen Regierungsfraktionen das Begehren auf Akteneinsicht der damaligen Opposition oft genauso abschlägig behandelt, wie sie das der heutigen Regierung vorwerfen. Aber Ihr Hinweis darauf, Herr Geerlings, macht es letztlich nicht besser und kann eigenes Verhalten nicht begründen. Deswegen werden wir diesem Antrag zustimmen. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte wegen der Grippe noch einmal um Entschuldigung bitten; aber es geht nicht anders.
Heute hat die SPD mit ihrem Eilantrag erneut das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Damit wird ja eine große öffentliche Wirkung erzielt.
Sie fordern Transparenz ein. Jetzt werde ich einmal die Geschichte der Transparenz zu diesem Thema durchgehen.
Wir haben im Juni 2018, im Oktober 2018 und im Juli 2019 hier im Plenum große Debatten gehabt. Im Übrigen ging es bereits im Juli 2019 um das Gutachten. Das ist eigentlich ein völlig unaufgeregter Sachverhalt, den Sie aber intensiv debattiert haben. Ich habe Ihnen in der Sitzung vor der Sommerpause versprochen, dass ich prüfen werde, ob wir Ihnen das Gutachten geben können, weil wir das eigentlich wollen. Dann haben wir es geprüft, und wir haben Wort gehalten.
Daraufhin haben Sie – zweitens – alle Gutachten bekommen, die das Ministerium des Innern und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in diesem Zusammenhang in Auftrag gegeben haben; insgesamt 50 Seiten – Rechtsgutachten im Übrigen, die zu einem Handeln geführt haben, das in zwei Instanzen – ich weiß nicht, ob unsere Vorgängerregierung immer ihre Verfahren gewonnen hat – als rechtmäßig bestätigt wurde.
Im Ausschuss gab es aber noch mehr Fragen. Das ist total in Ordnung. Diese haben wir – viertens – in zwei Sitzungen der Ausschüsse beantwortet. Wir haben sie jeweils drei Stunden lang sorgfältig beantwortet.
Im Übrigen gab es unzählige Anträge und Kleine Anfragen zwischendurch, zum Beispiel zum Thema „Bereitschaftspolizei“. Alle Fragen wurden beantwortet. Ich will das gar nicht alles aufzählen.
Fünftens gab es eine IFG-Anfrage von zwei Journalisten auf Einsichtnahme in die kompletten Akten zum Vorgang „Räumung des Hambacher Forstes“. Daraufhin haben wir uns entschieden – das ist freiwillig gewesen; seien Sie ein bisschen fair; das war rechtlich nicht notwendig –, der Landespressekonferenz und allen Abgeordneten dieselben Rechte zu geben wie diesen beiden Journalisten. Wir hätten das nicht machen müssen, haben es aber gemacht. Das war auch richtig.
22 Aktenordner konnten Sie sich anschauen. Da gab es Bescheide, Weisungen, Vermerke, E-Mails, Gesprächsnotizen, Protokolle. Alles haben Sie dort gefunden, alles für Sie transparent. Das ist ja zum Teil auch öffentlich dokumentiert, auch wenn das in Teilen gar nicht erlaubt war. Aber egal!
Bei der Durchführung dieser Akteneinsicht haben wir alle Ihre Wünsche berücksichtigt. Wir haben den Zeitraum der Einsicht verlängert. Einige haben an mehreren Tagen Einsicht genommen. Sie haben sogar Fraktionsmitarbeiter mitgenommen, was gar nicht erlaubt ist.