nahmen eingeflossen. Bundes- und Landesregierung haben Hilfspakete in Milliardenhöhe bereitgestellt.
Unbürokratisch und schnell wurden Soforthilfen verteilt. Die Überbrückungshilfen berücksichtigen Geschäftsmodelle mit saisonalen Schwankungen. Seit heute kann die Novemberhilfe beantragt werden. Die Schausteller bekommen 75 % der Umsätze aus dem November 2019 pauschal ersetzt.
Weil wir wissen, dass der Dezember-Umsatz stärker als der November-Umsatz ist, streben wir nun die gleiche Regelung auch für den Dezember an. Der Antrag der AfD ist damit komplett gegenstandslos.
Sie wollen einfach nur negative Stimmung machen. Entsprechend falsch liegen Sie regelmäßig mit Ihren Anträgen. Sie schreiben in Ihrem Antrag sinngemäß, dass wir im September im Wirtschaftsausschuss – Sie haben es angesprochen – nicht bereit waren, einen Freifahrtschein für die Weihnachtsmärkte auszustellen. Natürlich nicht. Jeder, der im September zugesichert hätte, dass die Weihnachtsmärkte auf jeden Fall stattfinden können, wäre naiv gewesen oder hätte – vorsichtig formuliert – bewusst spekuliert oder hätte – um es auf den Punkt zu bringen – gelogen.
Hinter uns liegen Wochen mit exponentiellem Infektionsgeschehen. Es ist uns jetzt gelungen, das Infektionsgeschehen wirksam einzudämmen, bevor das Gesundheitssystem an seine Belastungsgrenze geführt wird. Der Virus ist dynamisch; das müssen wir auch sein. Wir brauchen weiter wirksame und kluge Maßnahmen sowohl zur Bekämpfung der Pandemie als auch zur Unterstützung der von diesen Maßnahmen betroffenen Menschen.
Ihr Antrag gehört sicherlich nicht dazu. Deshalb dürfte es keine Überraschung sein, wenn wir Ihren Antrag ablehnen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Seit April dieses Jahres diskutieren wir jetzt über dieses Thema. Wir haben
Anträge dazu gestellt, dass die Schausteller Hilfen brauchen. Warme Worte sind gefolgt, aber keine Unterstützung. Damit konnten die Schausteller in der Tat nicht arbeiten.
Wir haben aber auch festgestellt, dass unsere Anträge woanders gelesen wurden und dass wir auch bis nach Berlin durchgedrungen sind. Ich wundere mich schon, dass die regierungstragenden Fraktionen nicht auf dem Stand der Dinge sind. In dem Beschlusspapier des heutigen Tages ist ja unter Punkt 9 ausführlich ausgeführt, dass Schausteller und Marktkaufleute in die entsprechenden Förderprogramme einzubeziehen sind. Das hat es in der Vergangenheit noch nicht gegeben.
Jetzt muss man sehen, wie das vor Ort ausformuliert wird. Ich hoffe, dass dann die Worte der regierungstragenden Fraktionen und von Herrn Pinkwart aus der Vergangenheit Früchte tragen werden und die Schausteller endlich in den Genuss der Hilfen kommen werden.
Ich werde mich zu dem vorliegenden Antrag kurzfassen. In der vergangenen Plenarwoche hatten wir auch schon verschiedene Anträge von der AfD zu verschiedenen Branchen. Sie haben hier die Branchen im Einzelnen instrumentalisiert. Sie arbeiten mit den Ängsten und Nöten der Branchen und wollen dort weitere Ängste schüren – etwa am Beispiel der Gastronomie, die Sie einzeln angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht haben, dass es hier nie dagewesene Grundrechtsbeschränkungen gegeben habe.
Solchen Populismus machen wir nicht mit. Es ist zu diesem Thema genug gesagt worden. Wir haben unsere Anträge gestellt. Ich hoffe, dass der Punkt 9 aus dem heutigen Beschlusspapier ordentlich umgesetzt werden kann. Ihren Antrag aus populistischen Gründen kann man nur ablehnen.
Guten Abend. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, sehr geehrte Herren! Zu dem vorliegenden AfD-Antrag möchte ich gerne drei Punkte anmerken.
Es ist richtig, dass die Schausteller und die Veranstalter mit der Absage der Weihnachtsmärkte und mit den Veranstaltungsverboten hart von den coronabedingten Beschränkungen betroffen sind und dass sie es verdienen, dass wir ihnen schnell und unbürokratisch helfen.
Es ist falsch, dass Sie, meine Damen und Herren von der AfD, immer wieder Branchen herauspicken und sie instrumentalisieren. Wir können hier in der Sache über vieles diskutieren. Aber das, was Sie hier tun, ist Angstmacherei, ist Spaltung der Gesellschaft zu Ihrem persönlichen Vorteil.
Zweiter Punkt. Diese Landesregierung hat von Anfang an daran gearbeitet – dieser Wirtschaftsminister, der Finanzminister, der Ministerpräsident selbst und viele andere –, dass der Wirtschaft in der Breite und dass den Menschen geholfen wird. Kollege Schmeltzer hat es zitiert: Auf der Bundesebene ist am heutigen Tag dafür gesorgt worden, dass Ihr Antrag überholt ist.
Dritter Punkt. Wir müssen daran arbeiten, dass Öffnungsperspektiven da sind, dass die Menschen wieder arbeiten können – Schausteller, Veranstalter und andere –, dass sie eine gute Zukunft haben. Ihr Antrag ist abzulehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie bereits die Vorredner für die anderen Fraktionen angekündigt haben, lehnen auch wir den AfD-Antrag und die Instrumentalisierung durch die AfD ab.
Die Schausteller*innen, die Kulturbranche und weite Teile des Dienstleistungssektors stecken seit Monaten in einer tiefen Krise. Im Gegensatz zur AfD wollen wir, dass ihnen auch wirklich geholfen wird.
Für diese Wirtschaftszweige muss es eigene, zielgenaue Hilfsprogramme geben. Aber genau das fordert die AfD mit ihrem Antrag eben gerade nicht. Mit undifferenzierten Forderungen soll auf den Zug der Novemberhilfen für Solo-Selbstständige aufgesprungen werden. Damit macht es sich die AfD einmal mehr wesentlich zu einfach; denn die allermeisten Schaustellerbetriebe sind eben keine Solo-Unternehmer. Es sind mittelständische Familienunternehmen.
Sie haben Angestellte, und was sie von den vielen Solo-Selbstständigen unterscheidet, ist, sie haben enorme Betriebskosten von den Krediten für Fahrgeschäfte über Personalkosten bis hin zu den Leasingraten ihrer Fuhrparks.
Wir bleiben bei unserer Forderung, dass diesen Dienstleistungs- und Kulturanbietern, die das gesamte Jahr praktisch keinen Euro umgesetzt haben, endlich ein Ausgleichsfonds zur Verfügung gestellt wird, und zwar schnell und unbürokratisch. Das sind zwei Bedingungen, die die Novemberhilfen im Übrigen erneut leider nicht erfüllen. Darum lehnen wir diesen Antrag ab und werden uns stattdessen weiter für echte und ehrliche Hilfen für diese Branchen einsetzen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor 14 Tagen konnte ich Sie für die Landesregierung über die Novemberhilfen unterrichten. Heute, das hat die Debatte gezeigt, sprechen wir schon von den Dezemberhilfen, die heute mit der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder im Kontext einer Verlängerung von entsprechenden Einschränkungen – der Fortschreibung des Teil-Lockdowns für wichtige Bereiche unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft – besprochen worden sind. Davon sind auch die Schausteller, davon sind Kulturschaffende, sind Gastronomen und andere wichtige Bereiche unserer Gesellschaft berührt.
Ich will hier nur mal für die Landesregierung, lieber Herr Kollege Schmeltzer, festhalten, dass wir ja die Soforthilfe schon ab März zur Verfügung gestellt haben. Das war sehr schnell. Anders als die Bundesregierung haben wir dabei auch Solo-Selbstständige berücksichtigt. Unter Schaustellern gibt es auch Solo-Selbstständige. Es gibt verschiedene Gruppen von Schaustellern, die in ganz unterschiedlicher Weise arbeiten. Wir haben von vornherein geholfen, als die Bundesregierung und gerade Ihr Bundesfinanzminister noch nicht so weit war, wie er es jetzt, Gott sei Dank, bei der Novemberhilfe und Dezemberhilfe ist.
Wenn wir das auf das gesamte Land bezogen sehen, haben wir seit März für die verschiedenen Unternehmensgrößenklassen – wir haben die Hilfen ja auch für Betriebe von 10 bis 50 Mitarbeitern erweitert – zusätzliche Hilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Auch das ist für Schausteller, die größere Bereiche unterhalten, von Belang.
Nach der Soforthilfe haben wir die Überbrückungshilfe I aufgelegt und hier in Nordrhein-Westfalen die Bundeshilfe mit der Soforthilfe Plus erneut um den Unternehmerlohn ergänzt. Wir haben in dieser Woche auch die Überbrückungshilfe II an den Start
bringen können. Leider war das sehr spät. Das lag daran, dass die Bundesregierung die entsprechenden beihilferechtlichen Voraussetzungen durch Brüssel klären musste. Das liegt seit Montag vor, sodass wir im Laufe dieser Woche die schon zahlreich eingegangenen Anträge der Überbrückungshilfe II bearbeiten und zur Auszahlung bringen können.
Ich kann das Parlament heute Abend über einen weiteren Punkt informieren: Ich hatte vor 14 Tagen angedeutet, dass der Bund für die Novemberhilfe eine zentrale Software – aufsetzend auf der Überbrückungshilfe – bei der Firma iNet entwickeln lassen wollte. Dieses Antragsformular läuft seit heute. So können also von den Solo-Selbstständigen und denen, die ihre Anträge über die steuerberatenden Berufe zu stellen haben, die entsprechenden Eingaben vorgenommen werden. Wir gehen davon aus, dass am Montag – also noch im November – die Zahlungen an die Solo-Selbstständigen und die Abschlagszahlungen an die anderen Unternehmen zur Auszahlung gebracht werden können. Das ist, denke ich, eine ganz wichtige Botschaft, dass die Politik – Bund und Länder – ihre Zusagen einhalten, die Soforthilfe für November auch noch im November zur Auszahlung zu bringen.
Heute Abend ist per Beschluss festgehalten worden, dass wir auch eine Dezemberhilfe nach Maßgabe der Novemberhilfe bekommen werden. Da ist es eben so, Herr Schmeltzer, dass die Schausteller natürlich auch schon im November Anträge im Rahmen der Novemberhilfe stellen konnten. Da sind die Bedingungen unterschiedlich. Natürlich kommen sie bei der Dezemberhilfe jetzt in ganz anderer Weise zu Recht in die Situation, einen deutlich höheren Hilfsbetrag beantragen zu können, weil sich die Bezugsgröße zum Dezember des Vorjahres natürlich viel günstiger gestaltet.
Wir hätten uns mit den Schaustellern sehr gewünscht, dass sie nicht auf Hilfen angewiesen sind, sondern dass sie über die Weihnachtsmärkte ihr Geschäft hätten betreiben und ihre Einnahmen erzielen können. Aber wir wissen alle, warum das nicht möglich ist. Sie leisten hiermit, wie andere, einen ganz wichtigen Solidarbeitrag für unsere Gesellschaft insgesamt. Deswegen ist es auch so wichtig, dass die Hilfe auf den Dezember ausgeweitet wird. Das ist eine weitere große Kraftanstrengung unseres Gesamtstaates. Dafür werden erneut 15 Milliarden Euro – sehr wahrscheinlich sogar 17 Milliarden Euro – für einen Monat bereitgestellt werden müssen. Das ist ein großer Beitrag, um diese Bereiche zu stabilisieren, und, wie ich finde, auch angemessen zu entschädigen.
Dann gibt es die Überbrückungshilfe III ab Januar. Die wird ausgeweitet, auch was das Volumen anbetrifft. Die Antragstellung wird vereinfacht. Auch das wird ganz wichtig für die Schausteller sein. Es wird für die Kulturschaffenden, die Eventbranche, das Messewesen wichtig sein. All sie werden ja auch im
Ich will hier sagen, dass Bund und Länder hier ein umfassendes Paket in Arbeit haben, dass wir alle Anstrengungen unternehmen, damit das zur schnellen Auszahlung kommen kann. Ich hoffe sehr, dass die Betriebe diese schwierige Zeit wirtschaftlich überstehen und danach hoffentlich ihre Arbeit wieder aufnehmen können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.