Frau Kollegin Middendorf, bei all dem schönen Sonnenschein, den Sie aus meiner Rede herausgehört haben, haben Sie in dem Regen, in dem Sie stehen, meinen Worten anscheinend nicht folgen können.
Denn ich habe bereits ausgeführt, dass die Personengruppen seit dem genannten Bericht des Gutachters involviert sind, dass wir im ständigen Austausch stehen, dass wir im Austausch mit den Ressorts stehen und dass wir im weiteren Verfahren mit diesen Personengruppen, wie gewohnt, natürlich weiter kommunizieren. Ohne deren Meinung können wir keine Schritte einleiten. Das ist uns sehr bewusst. Deswegen haben wir das getan und tun wir das auch weiterhin.
Danke, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen nicht vor. Damit schließe ich die Debatte.
Wir kommen zur Abstimmung, erstens über den Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/10304. Die antragstellende Fraktion der CDU hat direkte Abstimmung beantragt. Diese führen wir jetzt durch. Wer dem Inhalt des Antrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die FDP-Fraktion und die Fraktion der Piraten. Wer stimmt dagegen? – Die SPDFraktion und Bündnis 90/Die Grünen. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 16/10304 mit dem genannten Stimmergebnis abgelehnt.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/10367. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von CDU und FDP. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Entschließungsantrag Drucksache 16/10367 angenommen worden.
Der Vollständigkeit halber will ich hinzufügen, dass der fraktionslose Abgeordnete Schwerd an der Abstimmung nicht teilgenommen hat.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Mittelpunkt unserer heutigen Debatte steht die Ausgestaltung der Justiz in unserem Land. Wir reden heute über die dritte Gewalt in unserem Staat. Wir berühren dabei Fragen des Staatsrechts und auch des Rechtsstaatsprinzips.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung bietet dazu eine sehr gute Grundlage. Bereits die Erarbeitung des Gesetzes hat ein sehr hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein gezeigt, von den ersten Eckpunkten bis zum Referentenentwurf, in die bereits viele Verbände eingebunden waren.
Alle Beteiligte haben dieses sehr gut moderierte Verfahren ausdrücklich gelobt; das will ich an dieser Stelle wiederholen.
Aber auch die – ich will es so ausdrücken – fachlich anspruchsvolle Debatte, die wir im Rechtsausschuss hierzu geführt haben, war, glaube ich, ein Zeichen dafür, dass wir hier gemeinsam behutsam diese Aussprache führen wollen.
Wir haben beim Diskurs sozusagen mit dem Florett gefochten und nicht mit dem Säbel, Herr Kollege Wedel. Ich glaube, die zahlreichen Sachverständigen – darunter waren sehr renommierte Namen – haben ihren Beitrag dazu geleistet.
Worum geht es? – Es geht um mehr Mitbestimmung, es geht um mehr Demokratie, und es geht um mehr Eigenverantwortung für die Justiz in unserem Land – aber ohne dass wir, dass die Politik die Justiz dabei alleine lassen. Wir stehen auch künftig an der Seite der Richterinnen und Richter. Wir machen den Rücken für politische Debatten breit. Wir machen den Rücken breit und wehren uns gegenüber dem politischen Klein-Klein. Damit schützen wir die Unabhängigkeit der Justiz. Wir wahren und stärken damit den Kern der dritten Gewalt.
Aber was haben wir Bürgerinnen und Bürger davon? – Wir verlassen uns auf die Gerichte. Wir wollen einen effektiven Rechtsschutz. Dazu bedarf es motivierter und auch hochqualifizierter Juristinnen und Juristen. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt dazu bei.
Zentrale Themen waren die Fragen der Mitbestimmung, der Ausgestaltung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, etwa durch unterhälftige Teilzeit, wenn die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen es nötig macht.
Unstrittig war, dass mehr Mitbestimmung auch im richterlichen Bereich mehr als überfällig war, wie es der ehemalige OLG-Präsident Johannes Riedel formulierte, etwa bei der Einstellung oder auch bei der Frage der Beförderung von Richterinnen und Richtern.
Unterschiede gab es bei den Fragen: Welches Gremium soll denn eigentlich entscheiden? Braucht es eine qualifizierte Mehrheit, wenn gemeinsame Angelegenheiten beraten werden, um eben kleineren Berufsgruppen in der Justiz eine Mitsprache auf Augenhöhe zu sichern?
Ich will zwei weitere Fragen nur ganz kurz nennen. Ich glaube, die Zeit reicht auch nicht, um da in die Tiefe einzusteigen. Welche Fragen sind überhaupt gemeinsame Angelegenheiten? Oder: Wann ist der Kern der richterlichen Unabhängigkeit so weit berührt, dass auch nur die Richterschaft alleine mitberaten darf?
Ich will aber im Ergebnis noch einmal daran erinnern, dass in unserer Demokratie besondere Mehrheiten nur in ganz wenigen Fällen vorgesehen sind, etwa dann, wenn wir hier gemeinsam im Plenum unsere Landesverfassung ändern wollen.
Ich will mal ein weiteres Argument – das ist eher ein praktisches – aufgreifen. Jedes Gericht ist ein Team. Gleich, ob als Wachtmeister, Richter oder Justizbeschäftigter: Am Ende müssen und sollen alle zusammenarbeiten. Prof. Grigoleit beschrieb das mit dem Gedanken des Zusammenraufens. Frau Prof. Schmidt-Räntsch zeichnete dieses Bild der großen Familie, auch wenn sie mahnte: Am Ende wird trotzdem gezählt, Familie hin oder her. – Beide haben sich auch ausdrücklich dafür ausgesprochen, es bei der vorliegenden Regelung zu belassen.
Ich hoffe, dass es im Kern nur in ganz wenigen Fällen überhaupt mal zum Streit kommt und Mehrheitsentscheidungen herbeigeführt werden müssen.
Es gibt noch ganz viele Neuerungen, die ich hier gerne ausführen würde. Ich will nur ganz kurz die Fortbildungspflicht für Richter oder die Beteiligung der Rechtsanwaltschaft an den Disziplinargerichten erwähnen.
Sie sehen, es gibt ganz viele Neuerungen. Daher haben wir im gemeinsamen Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen angeregt, dass uns im Parlament im Jahr 2019 ein Erfahrungsbericht über diese Punkte vorgelegt wird.
Heute können wir nach fast 50 Jahren eine grundsätzliche Neuerung im Berufsrecht der Richter und Staatsanwälte auf den Weg bringen. Die SPDFraktion ist dazu gerne bereit. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Wolf. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Kamieth das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Landesrichtergesetz stammt aus dem Jahr 1966 und wurde bislang nur vereinzelt geändert. Der darin normierte Stand der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Richtervertretungen bleibt zum Teil weit hinter den Rechten von Personalvertretungen in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes zurück. Dass die Betroffenen vor diesem Hintergrund seit Langem
Aus diesem Grund hat die rot-grüne Landesregierung den Entwurf eines Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes vorgelegt, über den wir heute in zweiter Lesung zu befinden haben.
Die Beratungen im Rechtsausschuss haben gezeigt, dass der Gesetzentwurf – das räume ich ein – durchaus in die richtige Richtung weist.
20. Oktober 2015 hat jedoch sehr deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf im Detail durchaus ernstzunehmende Mängel und Lücken aufweist. Diese Mängel werden nach unserer Ansicht auch durch den Änderungsantrag von Rot-Grün nicht in ausreichendem Maße beseitigt.
Problematisch ist aus der Sicht der CDU-Fraktion nach wie vor, dass die Einstellung der Richter durch § 41 des Gesetzentwurfs aus dem Bereich der Selbstverwaltung herausgenommen und künftig zu einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit deklariert wird. Der Sachverständige Prof. Dr. Grigoleit hat dazu im Rahmen der Anhörung sehr kritische Worte gefunden. Ich darf dazu aus dem Ausschussprotokoll wie folgt zitieren:
„Soweit ich es sehe, haben bisher alle Bundesländer die wesentlichen Fragen der Personalpolitik, insbesondere auch der Einstellung, dieser Selbstverwaltung in den Präsidialräten überlassen oder sie jedenfalls dort angesiedelt. Der Gesetzentwurf sieht jetzt vor, dass auch die Einstellung des Personals nicht mehr eine Selbstverwaltungs-, sondern eine Mitbestimmungsangelegenheit ist und in den Richterräten mitverhandelt wird. Das ist eine Anpassung an das Personalvertretungsrecht, also an die allgemeine Verwaltung. In Bezug darauf, ob das zulässig ist oder nicht, gehen die Meinungen ein bisschen auseinander.“
Weiterhin kritisch zu bewerten ist, dass der Gesetzentwurf nach wie vor ein Letztentscheidungsrecht der Landesregierung in Personalangelegenheiten vorsieht. Der Bund der Richter und Staatsanwälte hat in seiner Stellungnahme zu Recht darauf hingewiesen, dass diese Regelung im Hinblick auf die Gewaltenteilung bedenklich ist. Nach dem Willen von Rot-Grün entscheidet danach die Zweite Gewalt in Gestalt der Landesregierung über die Ernennung und Beförderung der Angehörigen der Dritten Gewalt, von der sie letztlich kontrolliert werden soll. Deswegen, Herr Kollege Wolf: Die Stärkung der Dritten Gewalt hätte durchaus noch weiter gehen können.
Die Mehrzahl der Bundesländer geht hier einen aus Sicht der CDU-Fraktion klügeren Weg und hat Richterwahlausschüsse installiert, wodurch ein Letztentscheidungsrecht der Exekutive