Lassen Sie mich Ihnen aber zu zwei oder drei inhaltlichen Punkten doch noch etwas mit auf den Weg geben.
Eines würde mich wirklich interessieren, Kollege Wüst; vielleicht können Sie dazu gleich noch einen Satz sagen. Sie haben jetzt einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem unterschiedliche Dinge rund um
das Thema „Klimaschutzgesetz“ eingefordert werden. Sie haben – das war beim Studium für mich das Spannende – aber nichts vorgelegt zur Frage: Wie sieht das mit dem Regionalen Flächennutzungsplan und der Entfristung aus?
Mich wundert das nicht, weil wir hier alle durchaus einig sind, und zwar fraktionsübergreifend. Ich meine den Antrag des Kollegen Ellerbrock und unsere Auffassung von Rot und Grün. Wenn ich Ihren Änderungsantrag richtig lese, ist es auch Ihre Auffassung, dass es richtig ist, eine Entfristung vorzunehmen.
Ich sage das hier deswegen, weil Ihre Kolleginnen und Kollegen im Ruhrgebiet – das sind ja die Einzigen, die von dieser Fragestellung im Moment aktiv betroffen sind – eine explizit andere Auffassung haben.
Deswegen wäre meine herzliche Bitte, Ihren Änderungsantrag – versehen mit den Worten „RFNPEntfristung haben wir absichtlich nicht als Änderung vorgeschlagen“ – dem Kollegen Mitschke und vor allem dem Landtagskollegen Hovenjürgen, der auch Verantwortung im RVR hat, mitzugeben, damit der Streit, den die beiden anzetteln, dort aufhört. Wir benötigen eine klare Marschroute – nicht nur im Land Nordrhein-Westfalen, hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen, sondern auch im RVR –, dass die Entfristungsregelung des RFNP, so wie wir sie hier gemeinsam tragen wollen, der richtige Weg ist, um eine vernünftige Überführung gewährleisten zu können. Das wäre meine herzliche Bitte.
Ich weiß nicht, ob der Kollege Wüst, der da sein Handy in der Hand hat, das jetzt mitbekommen hat. Meine Bitte wäre wirklich – wenn ich zum Abschluss noch eine Bitte an dich äußern darf –: Sprich noch einmal mit Josef Hovenjürgen und mit dem Kollegen Mitschke, damit sie anders mit der Sache umgehen!
Meine zweite inhaltliche Bemerkung betrifft das Thema „Einvernehmen und Benehmen“. Ich will das hier ganz offen sagen: Ich kann das gut nachvollziehen. Das sage ich jetzt nicht aufgrund eines bevorstehenden Rollenwechsels, sondern in meiner Funktion als Landtagsabgeordneter. Ich habe das auch schon getan, bevor feststand, dass ich nun Oberbürgermeister der Stadt Bochum werden soll.
Das sollte man sich in der Anhörung sauber anschauen und von allen Seiten beleuchten, sodass man die beiden Zielsetzungen, nämlich eine beschleunigte Verfahrenssituation – was ich sehr gut nachvollziehen kann, sowohl was die Forensik als
auch was die Flüchtlingsunterkünfte angeht – und die Selbstverwaltung von Kommunen, so abprüft, dass wir Lösungen finden, die auch beiden Anforderungen gerecht werden. Das wäre noch der inhaltliche Punkt.
Dann möchte ich gleich die letzten 30 Sekunden meiner Rede noch anders verwenden dürfen, aber vorher können Sie, Herr Kollege Hovenjürgen, gerne Ihre Frage stellen.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Eiskirch, dass Sie die Frage zulassen. Zu Beginn noch einmal herzlichen Glückwunsch zur Wahl zum Oberbürgermeister! Sie haben jetzt die Chance, als Oberbürgermeister besser zu arbeiten als Sie hier im Parlament gearbeitet haben.
(Zurufe von der SPD: Oh! – Thomas Eiskirch [SPD]: Damit hat sich die Antwort auf die Frage übrigens erledigt! – Weitere Zurufe)
Herr Eiskirch, mit Auslaufen des RFNP, des Regionalen Flächennutzungsplans, würde die rechtliche Situation so aussehen, dass diese Aufgabe an den RVR übergehen würde. Trauen Sie dem RVR diese Aufgabe nicht zu?
Erstens. Dem RVR traue ich alles zu. Zweitens. Dem Kollegen Kufen, mir und auch anderen Oberbürgermeistern im Ruhrgebiet traue ich zu, dass sie diesen Prozess ordentlich gestalten können.
Ich habe nur das Gefühl, dass Sie einer Entscheidung nicht trauen, die besagt: Das wird man vernünftig, ohne dauernd nachsteuern zu müssen, mit einer einmaligen Regelung bewerkstelligen können. Wenn das Vertrauen gegenüber dem RVR und gegenüber der Handlungsfähigkeit der Kommunen im Ruhrgebiet bei Ihnen und Ihrem Parteikollegen Roland Mitschke so gering ausgeprägt ist, sollten Sie hier nicht Statthalter oder Interessenswahrer dieser Kommunen spielen. Das ist meine Antwort auf Ihre Frage.
Lassen Sie mich zum Schluss eines sagen. Das Thema „Landesentwicklungsplanung“ kommt in der öffentlichen Wahrnehmung vielleicht manchmal zu kurz. Ich selbst habe es auch erst schätzen gelernt, seit ich Mitglied des Landtages bin. Dabei glaube ich, dass man damit die Entwicklungstendenzen und die Zukunftsentwicklungen im Land stärker steuern kann als mit anderen Instrumenten.
Ich persönlich freue mich sehr, dass ich meinen letzten Redebeitrag hier in diesem Hohen Hause nun zu einem Thema der Landesentwicklung führen darf; und das nicht nur, weil mich das Thema „Datteln 4“ über viele Jahre begleitet hat – sowohl in der Opposition als auch in der stabilen Regierungsphase ohne eigene Mehrheit, schließlich jetzt in der neuen Konstellation –, sondern auch, weil das Fragestellungen sind, von denen ich glaube, dass sie die Zukunft unseres Landes ganz explizit mit entscheiden werden.
Ich hoffe, dass die Diskussionen zu diesem Thema genauso sachlich und fruchtbar wie in der Vergangenheit laufen, auch parteiübergreifend – außer wenn der Kollege Wüst wieder alles zusammenrührt und mischt.
Ich persönlich möchte mich an dieser Stelle noch einmal herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken für die gute Zusammenarbeit der letzten zehn Jahre und für den meistens auch sehr fairen Umgang – nicht nur hier im Plenum, sondern auch in den Ausschüssen des Landtages von NordrheinWestfalen.
Mir hat die Arbeit in diesem Hause ausgesprochen viel Spaß gemacht. Ich werde diesem Haus freundschaftlich verbunden bleiben und hoffe, auch weiterhin als Gast ab und zu reinkommen zu dürfen, um mit dem einen oder anderen von Ihnen den Austausch genauso zu pflegen wie in der Vergangenheit.
Wir schauen mal, welches Getränk wird nehmen. – Herzlichen Dank auch für die Aufmerksamkeit heute Morgen.
Vielen Dank, Herr Kollege Eiskirch. Auch ich möchte mich im Namen des Präsidiums, aller Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren bedanken. Die schöne Zeit als Landtagsabgeordneter geht jetzt zu Ende, eine andere schöne Zeit als Oberbürgermeister in Bochum beginnt. Ihnen alles Gute für Ihren weiteren Weg, insbesondere auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der wichtigen Stadt Bochum in Nordrhein-Westfalen.
und Kollegen! Ich stelle es an den Beginn meiner Rede: Herr Lersch-Mense als Minister, Thomas als neuer Oberbürgermeister der Stadt Bochum: Ich wünsche Ihnen beiden viel Erfolg für die zukünftigen Funktionen, die Sie wahrnehmen. Ich bin sicher: Das wird auch von einem großen Erfolg getragen sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich auf den aus meiner Sicht beachtenswerten Antrag der CDU zu § 12 des LPlG etwas ausführlicher eingehe, erlauben Sie mir einige grundsätzliche fachliche Ausführungen zu dem Ihnen heute ebenfalls vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes NRW.
Herr Wüst hat das Thema aus meiner Sicht leider völlig verfehlt. Er hat sich weitestgehend über den LEP ausgelassen. Nur, das steht heute nicht auf der Tagesordnung.
Sowohl die vorab beteiligten Regionalplanungsbehörden als auch die kommunalen Spitzenverbände begrüßen uneingeschränkt, dass die Vielzahl der bisherigen Doppelregelungen in Bezug auf das Raumordnungsgesetz als Bundesgesetz entfallen sollen und die jetzt vorgelegte Fassung des Landesplanungsgesetzes somit zu einer deutlichen Rechtssicherheit und Klarheit beiträgt.
Zukünftig sprechen wir nur noch von einem Landesplanungsgesetz, nachdem das Landesentwicklungsprogramm und die anderen Regelwerke zwischenzeitlich ausgelaufen sind. Die nachgeordneten Planungsbehörden – da bin ich mir sicher – sollten also mit diesem Entwurf gut leben können, aber nicht nur diese.
wird einer politischen Forderung zu Recht voll inhaltlich entsprochen. Bei Aufstellung und Änderung von Regionalplänen ist zukünftig eine elektronische Auslegung nun erstmals verpflichtend vorgesehen. Das ist ein wegweisender, aus meiner Sicht aber auch ein sinnvoller Schritt zu einer qualifizierten Öffentlichkeitsbeteiligung.
Für die Regionalplanungsbehörden als Träger der Regionalplanung ist es besonders wichtig, dass die Rechtswirksamkeit des aus dem LEP entwickelten Regionalplanes Bestand entfaltet, sollte der LEP selbst oder in Teilen unwirksam werden. Dies – ich denke, da stimmen Sie mir alle zu – kann keine Landesregierung trotz aller Sorgfalt für alle Detailregelungen ausschließen. Auf die geplante Abschaffung der Informationsrechte des Braunkohlenausschusses wird verzichtet.
Ferner wird es zukünftig in allen Verfahren zu Braunkohleabbauvorhaben keine Einschränkungen der Umweltverträglichkeitsprüfungen geben. Der Minister hat es angesprochen: Die generelle Kopp
lung von Vorrang und Eignungsgebieten auf der Ebene der Landesplanung entfällt zukünftig. Die Regionalplanung wird hierdurch in ihren Festlegungsmöglichkeiten zukünftig nicht eingeschränkt, sondern faktisch eher gestärkt.
Die substanziell wichtigsten Aussagen entfaltet der Gesetzentwurf in § 16, der sich mit dem Instrument der Zielabweichungen befasst. Beim LEP bleibt die Landesplanungsbehörde wie bisher für das gesonderte Verfahren ergänzend zum Raumordnungsgesetz zuständig. Bei den Regionalplänen ist zukünftig sichergestellt, dass das Einvernehmen mit der Belegenheitskommune und dem regionalen Planungsträger garantiert ist, mit Ausnahme – auch darauf hat der Minister hingewiesen – von baulichen Anlagen des Bundes und des Landes, die einer besonderen öffentlichen Zweckbindung im Sinne des § 37 Baugesetzbuch unterliegen.
Um das an dieser Stelle noch einmal klarzumachen: Damit sind keine überregionalen Straßen oder Vergleichbares gemeint, sondern zum Beispiel Forensikstandorte und Justizvollzugsanstalten. Auch hier gilt – das, finde ich, ist besonders wichtig –, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt sein dürfen.
Zum CDU-Antrag: Natürlich werden wir der Überweisung in die Fachausschüsse heute zustimmen. Ich denke, das ist selbstverständlich. Aber ich muss Ihnen sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dass ich beim Lesen Ihres Antrages gezweifelt habe, ob Sie die Rechtssystematik der Landesplanung wirklich verstanden haben.
Zuerst einmal haben Sie – nahezu wortwörtlich – die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und der Clearingstelle Mittelstandsvereinigung zum Landesentwicklungsplan eins zu eins übernommen. Das – erlauben Sie mir die Feststellung – ist schon eine wirklich peinliche Nummer.