Auch die Träger der Freiwilligendienste haben ihre Hausaufgaben gemacht. Sie haben die Plätze massiv ausgebaut, und sie haben massiv in die Bildung und Qualifizierung investiert.
Noch einen Einwurf zum Bundesfreiwilligendienst, denn wir Grüne hatten bei der Einführung 2011 massive Kritik: Sie bezog sich auf zwei unterschiedlich ausgestattete Säulen nebeneinander mit unterschiedlicher Struktur, unterschiedlicher Bürokratie und unterschiedlicher Förderung. Daran hatten wir viel Kritik. Doch trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen, lieber Kollege Kern, hat sich der Bundesfreiwilligendienst etabliert. Er wird gut angenommen.
Dieser Realität stellen wir Grüne uns. Wir möchten mit Ihnen gerne gemeinsam auf die unterschiedlichen Freiwilligendienste schauen und überlegen, wie wir dort zu einer Anerkennungskultur kommen können.
Wir geht die Bundesregierung mit diesem Geschenk des Engagements um? Zu Recht schreiben Sie, dass die Instrumente der Anerkennungskultur gestärkt werden müssen. Gerne möchten wir das.
Doch wir möchten Sie gleichzeitig auf das hinweisen, was uns – Herr Kollege Rahe hat es angesprochen – in Ihrem Antrag noch fehlt: Die Inklusion ist in Ihrem Antrag nur einmal im Beschlusspunkt genannt. In der Begründung aber kam sie überhaupt nicht vor.
Ich kann aus der Praxis über großartige Beispiele berichten, welche Effekte es hat, wenn junge Menschen mit einem Handicap in eine Einrichtung kommen, da helfen können und mit ihren Fähigkeiten auch gebraucht werden. Das ist ein ganz wertvoller Beitrag in der Gesellschaft.
Die Grundlage, die wir in der Jugendhilfe kennen – die Subsidiarität, die klare Einhaltung des Trägerprinzips bei den Freiwilligendiensten –, ist in Ihrem Antrag deutlich zu kurz gekommen. Es ist für uns ein Grundprinzip der Freiwilligendienste, dass wir die Subsidiarität der Träger erhalten und stärken wollen.
Wir möchten mit Ihnen gerne neben den genannten auch noch über andere Formen der Anerkennung nachdenken. Wie steht es beispielsweise auf Bundesebene mit einem eigenen Wohngeldanspruch für junge Freiwillige mit eigener Wohnung? Wie sieht es mit der Entlastung der Einsatzstellen aus? Wie können wir dort zu einem Bürokratieabbau kommen? Da wollen wir gerne mit Ihnen gemeinsam genauer hinschauen. Wir finden, 50 Jahre nach Einführung des FSJ und vier Jahre nach Einführung des BFD haben es die jungen Menschen verdient, dass wir im Ausschuss mehr als einmal genauer hinsehen. – Vielen Dank und gute Beratungen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns wohl bei dem grundsätzlichen Anliegen dieses Antrages einig. In der Tat wollen wir alle die Freiwil
ligenkultur in diesem Land stärken und insbesondere junge Menschen bei diesem wichtigen Engagement unterstützen.
Auch das im vorliegenden Antrag formulierte Ziel, benachteiligte Jugendliche besser zu erreichen, als dies bislang der Fall ist, ist unstrittig. Tatsächlich ist das ein, wenn nicht das große Manko in dem bestehenden Programm, dass wir manche Jugendliche gut erreichen, manche aber auch nicht. Eine soziale Schieflage dürfen wir hier jedenfalls nicht dauerhaft zulassen.
Insofern geht der Antrag in die richtige Richtung. Wie genau eine landesweite Kampagne zur Werbung ausgestaltet sein müsste und ob es weitere Ideen hierzu gibt, können wir dann im Ausschuss besprechen.
Das Thema „Anerkennung“ ist ebenfalls wichtig. Natürlich wirft das unter anderem die Frage nach Vergünstigungen auf. Auch hier sind wir uns mit der CDU einig. Ich denke, dass Anerkennung aber über eine rein finanzielle Dimension hinausgeht.
Aber insgesamt nimmt die Wertschätzung für ehrenamtliches und freiwilliges Engagement in der Gesellschaft erfreulicherweise zu. Dass wir den jungen Menschen, die ja für ein relativ kleines Taschengeld arbeiten, auch bei Vergünstigungen helfen, ist natürlich richtig. Es macht ja tatsächlich keinen Sinn, dass etwa Studierende große Rabatte bekommen und die FSJler und BFDler nicht. Insbesondere das Thema „Fahrtkosten“ ist da zentral; die können das Taschengeld ansonsten ganz schön dezimieren.
Vergünstigungen können darüber hinaus ja auch Ausdruck einer Anerkennung sein. Wenn Einrichtungen sagen: „Du kommst hier vergünstigt rein, weil wir uns freuen, dass du dich in der Gesellschaft engagierst“, ist das mehr, als wenn man sagt: „Du hast wenig Geld, hier ist dein Rabatt.“ – Also: Ja, es wäre wünschenswert, dass wir bei den Vergünstigungen zu einem Mehr und zu einem „Überall ähnlich“ kommen. Hieran wollen wir als FDP mitarbeiten.
Nicht ganz schlüssig finde ich allerdings Ihren Forderungsteil. Das Anliegen unter Punkt 3 ist richtig; das hatte ich zu Beginn angesprochen. Punkt 2 ist bei der Frage nach Vergünstigungen aus meiner Sicht zentral, nämlich mit den Beteiligten an einen Tisch zu gehen und zu fragen: Bekommen wir hier eine breit getragene Lösung, sodass die Freiwilligen auf einem vergleichbaren Niveau Vergünstigungen bekommen?
Vergünstigungen gewährt werden. Insofern liegt es doch nahe, das im Sinne von Best Practice oder Vorbildcharakter mit denen zu diskutieren, die in ihren Bereichen noch keine Vergünstigungen vorsehen. Wenn das mancherorts klappt, wäre ich sogar optimistisch, dass man eine allgemeine Lösung vereinbaren kann.
Aber eines ist auch klar: Wenn man den Dialog und eine Verständigung möchte, dann muss man dem auch eine Chance geben und das Ergebnis abwarten. Insofern finde ich Ihre erste Forderung dazu nicht ganz so passend, direkt eine Bundesratsinitiative zu starten.
Ob es überhaupt möglich ist, verbindliche Vergünstigungen herzuleiten, wie Sie schreiben, weiß ich auch nicht. In jedem Fall wäre es aus meiner Sicht sinnvoll, erst einmal die richtigerweise unter Punkt 2 angeführten Dialoge zu führen. Vielleicht können wir im Ausschuss schon die ersten Gespräche dazu führen. Ich bin gespannt auf die Debatte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vieles ist gesagt. Ich glaube, ich kann mich auch einigermaßen kurzfassen.
Zunächst herzlichen Dank an die CDU-Fraktion, Walter Kern, für den Antrag. Das ist hier jetzt ja schon paar Mal zur Sprache gekommen. Wir haben dieses Thema bereits im Ausschuss diskutiert – andiskutiert, das betone ich an dieser Stelle –, haben uns dazu ein wenig angehört. Wir müssen jetzt halt gucken, wie wir als Land Nordrhein-Westfalen, als Landtag Nordrhein-Westfalen die Wünsche und Belange der Freiwilligen, die in dem Bereich tätig sind, bzw. derer, die solche Stellen anbieten, unterstützen können, wie wir ihre Situation verbessern können.
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss, möchte hier allerdings ganz kurz auf die drei Beschlusspunkte im Antrag eingehen.
Zu dem ersten Punkt: Das sehe ich ein bisschen anders, als Marcel Hafke es gerade gesagt hat; ich halte diesen Punkt tatsächlich für einen sehr zentralen. Hier reicht es auch nicht, dass einzelne Verkehrsbetriebe Vergünstigungen anbieten. Da brauchen wir tatsächlich eine landes- bzw. bundesweite Regelung. Hinsichtlich dieses Zieles sind wir bei der CDU.
so ganz trügen, dann ist die CDU im Bundestag und in der Bundesregierung ja nicht ganz so mager vertreten. Also: Als CDU-Landtagsfraktion eine Bundesratsinitiative in die Wege zu leiten, wo doch vielleicht der kurze Draht zur CDU-Bundestagsfraktion auch eine Möglichkeit gewesen wäre – ich weiß nicht, ob das der sinnvolle Weg ist.
Insofern, lieber Walter Kern, die Bitte, auch von der Seite aus ein bisschen unterstützend einzugreifen. Die Kontakte sind ja da.
Es gibt Erfolgsmodelle – Walter Kern hat das eben auch angesprochen –, zum Beispiel das Semesterticket auch hier im Land, also eine umlagefinanzierte ÖPNV-Lösung. Wir Piraten stehen zu solchen Lösungen. Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter; darauf will ich an dieser Stelle aber nicht eingehen. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir hier für die Freiwilligen tatsächlich etwas Sinnvolles schaffen könnten.
Zum zweiten Punkt: Sehr wichtig, das sollten wir im Ausschuss tatsächlich tun; wir sollten mit den Kommunen reden, wir sollten natürlich auch mit den Verkehrsdiensten reden, vielleicht speziell mit denen – Marcel Hafke hatte das gerade schon gesagt –, die solche Lösungen bislang nicht anbieten, um zu gucken, wo da die Probleme liegen. Vielleicht ist das vor Ort noch kein Riesenthema gewesen. Ich glaube, da können wir viele Dinge in die richtige Richtung lenken. Ich halte den Landtag da für den richtigen Ort. Man sollte das gar nicht so der Landesregierung in die Schuhe schieben – Frau Ministerin Schulze spricht ja nachher in Vertretung für Frau Ministerin Schäfer –, sondern unsere Verantwortung als Landtag tragen und die entsprechenden Gespräche führen.
Dritter Punkt: Die Inklusion ist jetzt mehrfach angesprochen worden. Das geht natürlich schon. Aber ich bin mir sicher, dass die CDU-Fraktion weiß: Das geht natürlich längst nicht weit genug. Also, einfach eine Kampagne zu starten und irgendwie dafür zu werben, dass jetzt mehr benachteiligte Jugendliche in die Freiwilligendienste einsteigen, das wird letzten Endes nicht ausreichen. Wir haben in den Gesprächen ja auch mehrfach gehört, dass gerade dann, wenn Stellen oder Dienste angeboten werden, bei denen benachteiligte Jugendliche mitmachen sollen, einfach Geld erforderlich ist. Es braucht gegebenenfalls auch Betreuungspersonen, fachlichmedizinisch geschultes Personal. Das kostet alles ein bisschen Geld. Da ist nicht allein mit einer Kampagne geholfen.
Wie dem auch sei: Ich freue mich auf die weitere Beratung. Ich bin ganz gespannt. Ich glaube, dass wir alle bei dem Thema nicht wahnsinnig weit von
Vielen Dank, Herr Kollege Düngel. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schulze in Vertretung für Frau Ministerin Schäfer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die Landesregierung begrüßt natürlich, dass die CDU die Bedeutung von Ehrenamtlichen und von freiwilligem Engagement für die Gesellschaft mit ihrem Antrag unterstreicht.
Sie formulieren aber in Ihrem Antrag Forderungen, die wir in der weiteren Beratung im Ausschuss differenziert diskutieren müssen. Sie fordern zum Beispiel eine Bundesratsinitiative, um verbindliche Vergünstigungen für Freiwillige insbesondere bei Verkehrsdienstbetrieben zu erreichen. Wir sehen aber in Nordrhein-Westfalen, dass es bereits Angebote gibt. Alle drei Verkehrsverbünde und alle fünf westfälischen Verkehrsgemeinschaften stellen bereits Freiwillige verbindlich mit Auszubildenden gleich – verbunden mit den entsprechenden Ermäßigungen.
Auch bei den Ermäßigungen in kommunalen oder kulturellen Einrichtungen hat sich bereits einiges getan. Das Bewusstsein dafür wächst im Moment. So gewährt zum Beispiel die Kunstsammlung NRW auf Anregung des Landeskulturministeriums inzwischen für Freiwillige aller Dienste ermäßigten Eintritt.
Meine Damen und Herren, auch beim Taschengeld müssen wir die Ausgangslage näher betrachten. Die flexiblere Höchstbetragsregelung hat nämlich durchaus ihren Sinn. Sie ermöglicht es auch kleineren Trägern, die oft nicht über sehr hohe finanzielle Mittel verfügen, jungen Menschen einen Platz im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres, des Freiwilligen Ökologischen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes anzubieten. Sollte die Höhe des Taschengeldes auf einen bestimmten Betrag festgelegt werden, wäre es wirklich fraglich, ob die kleineren Träger das stemmen können und ob sie diese Plätze weiterhin anbieten können.
Bei der Einbeziehung von benachteiligten Jugendlichen in die beiden Jugendfreiwilligendienste Soziales und Ökologisches Jahr gehen wir alle in die gleiche Richtung. Dieses Ziel verfolgen wir schon seit Längerem, und es ist uns auch sehr wichtig. Zum Beispiel werden die Plätze im FÖJ seit seinem Bestehen in Nordrhein-Westfalen, also seit 20 Jahren, immer im Verhältnis 50:50 vergeben. Das heißt: Die zu vergebenden Plätze müssen grundsätzlich zu 50 % mit jungen Menschen besetzt werden, die keinen Abschluss oder einen Sekundarstufe-I-Abschluss haben.
Darüber hinaus gibt es im Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen eine Förderposition mit Mitteln für die Qualifizierung der Jugendfreiwilligendienste durch Bildungsarbeit. Hierbei sollten die Träger spezielle Angebote für junge Menschen entwickeln, deren Integration als gefährdet gilt. Diese geförderten Maßnahmen tragen dazu bei, benachteiligten jungen Menschen den Zugang zum Freiwilligen Ökologischen Jahr und zum Freiwilligen Sozialen Jahr zu ermöglichen.