Ja, das war Nordrhein-Westfalen damals. Da haben wir ein großes Erbe. Dieses Erbe ist entstanden mithilfe von ganz vielen Einrichtungen. Das Land Nordrhein-Westfalen stattete schon Schmalenbach früh mit einem Ankaufsetat von 2 Millionen pro Jahr aus, der noch einmal mit 2 Millionen getoppt wurde für andere Museen des Landes. Das waren also 4 Millionen.
Auf Initiative und Vermittlung des Ministerpräsidenten Franz Meyers wurden damals die großen Werke der Kunstsammlung angeschafft mit Mitteln des WDR. Aus den Werbeeinnahmen des WDR wurden die großen Kunstwerke der Kunstsammlung gekauft. Alle wirkten daran mit. Die WestLB förderte unmittelbar nach ihrer Gründung unmittelbar und indirekt Kunstankäufe im ganzen Land. Peter Ludwig aus Aachen kaufte zum Beispiel Kunst der DDR für das Museum in Oberhausen mit Geld der WestLB. Da man in Münster eine Skulptur von George Rickey, von dem ja auch vor dem Landtag etwas steht, nicht kaufen wollte, sprang die WestLB ein. So ging das, immer wieder gefördert durch die Ministerpräsidenten, nach Franz Meyers auch Heinz Kühn und Johannes Rau, denen allen das ein persönliches Anliegen war.
Nun, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es um die Sammlung der ehemaligen WestLB, der Portigon. Wir hatten am 5. Januar den runden Tisch. Ich glaube, das wichtigste Ergebnis des runden Tisches war: Wir haben keine Eile. Wir brauchen nichts zu überstürzen. Es soll eine politische Lösung geben.
Es geht um eine politische Lösung! Deshalb war ich schon erheblich überrascht, dann am 23. Februar in einer Vorlage an den HFA wieder die alten Nebelkerzen zu sehen von der angeblichen Unmöglichkeit, diese politische Lösung durchzuführen. In der Sitzung des HFA ruderte dann der Minister wieder etwas zurück. So wäre das ja nun auch wieder nicht gemeint. Natürlich könne die Sammlung gerettet werden.
Die öffentliche Wirkung dieses Hickhacks ist inzwischen nicht mehr nur in Deutschland verheerend. Offensichtlich gibt es Streit in der Regierung. In einer solchen Situation fragt man sich: Wo ist eigentlich die gegenwärtige, die heutige Ministerpräsidentin? Ist ihr der Ruf des Landes gleichgültig? Ist ihr
das Schicksal des Kunstbesitzes des Landes egal? Lässt sie den Streit im Kabinett laufen? Nimmt sie die Verärgerung der gesamten Kunstszene einfach so in Kauf? Meine Damen und Herren, die Ministerpräsidentin bleibt in dieser Sache gefragt.
Unsere Fraktion legt heute einen Antrag vor, der das Thema lösen kann. Der Gedanke dazu liegt auf der Hand. Ich vertrete das seit vier Jahren, aber andere haben das Gleiche auch vorgeschlagen. Es war uns immer kultur- und finanzpolitisch klar, dass eine Übernahme des Landesvermögens bei der Portigon in das unmittelbare Landesvermögen eines Etatansatzes bedarf. Wir haben das nie bestritten. Mit diesem Antrag möchten wir den Ankauf der Sammlung sichern mit einer Deckung des Betrages vor allem aus den Mitteln, die der Verkauf der beiden Warhol-Bilder ergeben hat.
Die über 100 Millionen sollen wenigstens zum Teil in den Bereich der Kunstsammlung und ihrer Bewahrung zurückfließen.
Die Werke sollen dann in die Verwaltung der Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen kommen, aber natürlich nicht primär zu deren Ergänzung hier in Düsseldorf. Dafür ist die Sammlung viel zu unterschiedlich, sowohl in der Qualität als auch in Anspruch und Genre. Nein, die sollen von hier aus dann in Landeseinrichtungen unterschiedlicher Trägerschaft
wandern. Sie sollen dorthin gehen, wo die Sammlung und Bewahrung von Kunstwerken im Landeseigentum gesichert werden kann, an die Orte, an denen sie sich befinden, und vor allem an Museen unterschiedlicher Trägerschaft im ganzen Land zur Ergänzung von deren Schausammlungen und Beständen.
Wir halten das – mit zwei kulturpolitischen Konsequenzen – für sachgerecht: Die Werke werden einmal für das Land gesichert, und zweitens wird die Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen noch stärker mit dem kulturellen Leben des Landes vernetzt.
Wir haben einen weiteren Punkt aufgeschrieben. Er betrifft eine Sache, die wir uns generell ins Aufgabenheft der Kulturpolitik der nächsten Jahre schreiben sollten. Die Frage der Portigon sollte für uns Anlass sein, uns generell mit der Frage des Kunstbesitzes des Landes zu beschäftigen. Wir haben ein Pfund, das wir sichern können und auf das wir stolz sein können – zum Beispiel in den Werken der Kunst am Bau der 70er-Jahre. In vielen Schulen oder Einrichtungen ist gar nicht mehr bekannt, was da eigentlich in den Gebäuden vorhanden ist oder an den Gebäuden steht.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss, in denen man dann vielleicht einen gemeinsamen Weg in dieser Richtung finden kann. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Professor Dr. Dr. Sternberg. – Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Bialas das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie sehen mich ein wenig verschnupft. Das hat nichts mit dem Antrag zu tun, sondern beruht auf tatsächlich vorhandenen gesundheitlichen Bedingungen. Wenn ich ein Taschentuch nehmen sollte, hat das insoweit inhaltlich nichts damit zu tun.
Ihr Antrag weist ein wenig Oppositionslyrik auf. Ansonsten steht viel Kluges darin. Selbstverständlich werden wir zustimmen, dass er überwiesen wird. Ich möchte an dieser Stelle – Kollege Sternberg hat es gerade angesprochen – an die Ausstellungseröffnung Uecker hier in Düsseldorf zurückdenken, denn dort hat die Ministerpräsidentin in breiter Öffentlichkeit sehr klar und sehr deutlich gesagt, dass sie ebenfalls eine politische Lösung anstrebt und dass es diese politische Lösung geben wird.
Damit haben wir eben keinen automatischen finanzpolitischen Mechanismus, sondern in allerletzter Konsequenz auch eine parlamentarische Entscheidung. Das ist gut so. Gut ist auch, dass die Kulturministerin sehr frühzeitig zur Lösungsfindung zum runden Tisch geladen hat. Dort ist auch einstimmig von uns allen vernehmbar verlautbart worden: Eine politische Lösung soll her.
An dieser politischen Lösung wird bereits gleichzeitig gearbeitet. Das heißt, es sind mehrere Werke geprüft worden, ob sie in den Bestand des nationalen Kulturgutes übergehen können. Dabei handelt es sich um elf Werke, möglicherweise werden weitere 60 geprüft. Es wird ein kulturfachlicher Beirat einberufen werden, um erst einmal genau zu schauen, was da tatsächlich vorhanden ist und wie das im Einzelnen einzuschätzen ist. Es werden natürlich – auch das ist wichtig – die Vorschläge bezüglich der Verfahren, die beim runden Tisch und auch beim Hearing im Hinblick auf die Stiftungsmodelle gemacht wurden, entsprechend geprüft.
Für uns ist erstens in der Tat wichtig und bedeutsam, dass es sich hierbei um Werke mit besonderen Anschaffungsumständen – so nenne ich es einmal – handelt. Es handelt sich um Dauerleihga
ben oder um Werke, welche für spezifische – auch symbolträchtige – Orte – wie beispielsweise den Platz des Westfälischen Friedens – geschaffen wurden. Wir haben ein besonderes Interesse, dass sich da nichts am Standort der Kunstwerke ändert.
Drittens – auch das ist gerade angesprochen worden – ist es für uns natürlich wichtig, dass auch eine kulturelle Repräsentanz unserer Zeiten – auch der besonderen Zeit in Nordrhein-Westfalen – stattfindet; denn das ist der Sammelauftrag. Es soll etwas aufbewahrt, gesammelt und gesichert werden. Viele denken bei Museen natürlich an den Bereich der Darstellung der Kunst. Das ist auch wichtig. Der Blockbuster ist ebenfalls wichtig. Wichtig ist aber auch das Aufbewahren und Sichern, damit wir auch zu einem späteren Zeitpunkt das haben, was ein Künstler zu einem spezifischen Zeitpunkt über uns – mit dem Blick des Künstlers auf uns – ausgemacht hat und womit wir konfrontiert werden sollen. Das ist natürlich von immensem Wert.
Auch das ist in der Tat bedeutsam: Zu Zeiten, in denen der Ankaufetat nicht ganz so üppig ist, ist es natürlich wichtig, dass wir auch darauf schauen, inwieweit Sammlungen der NRW-Museen ergänzt oder erweitert werden können. Insgesamt gibt es aber auf dem Weg, auf den wir uns begeben, keine einfache Fragestellung.
Derzeit ist es in der Tat so, dass wir uns bei Portigon eher im Bereich eines Krisenmanagements befinden. Es muss dort der Umgang mit den Unternehmensrechten geklärt werden. Weiter geht es um die Frage der Kosten sowie um rechtliche Fragen auch der Übertragung. Es geht aber auch um die Frage der Modelle: Wie können sie aussehen? Wer trägt die Verantwortung? Wer ist Leihnehmer? Wie wird es abgewickelt?
Im Grunde genommen geht es um die Frage: Wer kauft was mit welchen Mitteln und zu welchem Zweck? Das müssen wir beantworten. Danach ist für uns in der Tat aber auch von nicht unerheblicher Bedeutung, perspektivisch zu schauen: Welche Modelle wollen wir auch auf lange Sicht betreiben bzw. welche Aufgaben ergeben sich noch aus den Sammlungen bei anderen landeseigenen Unternehmen?
Hier geht es besonders um den Sachverhalt: Wenn der Staat die Aufgabe nicht selbst übernimmt, sondern sie auslagert – oder wenn nicht bewusst auslagert, dann doch gerne sieht, wenn eine andere Stelle das macht –, ist das eine Sache, die gut läuft, solange es keine Probleme gibt. Sobald es aber Probleme gibt, kommt es genau zu dem Spannungsverhältnis, in dem wir uns jetzt gerade befinden. Dann geht es eben nicht mehr klar um den Willen der öffentlichen Hand, sondern eben auch um die Berücksichtigung von Unternehmensrechten. Da
Insgesamt muss eine verlässliche Lösung für die sich immer wieder im Spannungsfeld befindenden Bereiche der bildenden Kunst gefunden werden. Dabei geht es um die Trias zwischen Markt, Staat und Gesellschaft.
Ich glaube, wir sind in den Diskussionen schon einen guten Weg gegangen und auch ein Stück weit vorangekommen. Ich erwarte, dass wir das auch positiv weiter fortsetzen werden; denn an dem Erhalt der Kunstwerke in Nordrhein-Westfalen, wenn es sich um Kunstwerke handelt, die für uns von immenser Bedeutung sind, ist uns, glaube ich, allen gelegen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Bialas. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Keymis.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich wollte eigentlich mit der Frage anfangen: Is et nich herrlich? Oder wie sagt Horst Lichter immer? Er sagt immer „Träumchen“. Das ist ein echtes „Träumchen“: Da legt die CDU einen Antrag vor, der einen Vorschlag beinhaltet, den wir zunächst einmal in der Diskussion haben. Der Vorschlag ist zum ersten Mal am runden Tisch – übrigens am 5. Februar, Herr Kollege Sternberg, und nicht am 5. Januar – gemacht worden. Er ist noch nicht fertig geprüft.
Dann hatten wir am 24. Februar ein Hearing des Ausschusses für Kultur und Medien hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Dort hatten wir sechs externe Gäste, drei Männer und drei Frauen. Ich habe den Vorschlag da noch einmal vorgetragen. Deshalb ist das eigentlich ein „Träumchen“, dass die Opposition solch einen Vorschlag einfach so aufschreibt.
Herr Kollege Keymis, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Herr Kollege Dr. Dr. Sternberg würde Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen.
Sehr verehrter Kollege, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Meine Frage lautet: Ist Ihnen bekannt, dass der Finanzminister schon vor etwa zwei Jahren von mir mit genau dieser Idee konfrontiert worden ist – und nicht nur einmal, sondern danach noch mehrmals – und ich diese Frage auch schon mit vielen weiteren Verantwortlichen in den letzten zwei Jahren diskutiert habe?
Nein, das ist mir nicht bekannt. Aber wenn es so sein sollte, wie Sie es jetzt behaupten, macht das die Sache nicht schlechter, sondern besser. Denn je mehr Leute eine gute Idee diskutieren, umso eher hat sie vielleicht eine Chance, in die Realität umgesetzt zu werden.
Wenn der Finanzminister sich frühzeitig kluge Gedanken macht, erfreut das jeden, insbesondere auch Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitiker im Land. Insofern kann ich Ihnen nur antworten: Nein, ich kannte diese Information nicht.
Meine Erinnerung ist die – die Zeit kann wieder laufen –, dass wir am 24. Februar in der Anhörung so verblieben sind – die Expertinnen und Experten haben uns dazu geraten –, Herr Kollege Sternberg, gemeinsam an diesem Vorschlag weiterzuarbeiten.