Herr Breuer, was Sie hier wahrscheinlich schamhaft verschwiegen haben, ist die Anhörung, die wir hatten. In der Anhörung waren alle Experten anwesend. Ich war gerade neu in Ihrem bzw. unserem Ausschuss. Ich habe eine solche Anhörung noch nicht erlebt, in der alle Experten ein positives Votum zu einem Gesetzesentwurf abgeben und sagen: Ja, es ist der richtige Weg, auf eine Siebenjahresfrist zu verzichten, wenn man die positiven Effekte berücksichtigt, die wir damit erzielen können, nämlich einen Substanzerhalt, die Verhinderung weiterer Zersiedelung und gleichzeitig sozusagen die Sicherung von Ortsbildern durch Erhalt von Gebäuden. Das alles war die Substanz in dieser Anhörung, der Sie ebenfalls beigewohnt haben. Insofern waren wir schon in der Debatte nicht glücklich über Ihre neue Befristung dieses Sachverhaltes.
Deswegen geben FDP und CDU Ihnen jetzt noch einmal die Möglichkeit, hier der Anhörung Rechnung zu tragen. Damit auch ein Stück weit Ihrem Wunsch entsprochen wird, das im Auge zu behalten, schlagen wir vor, die Landesregierung jeweils nach fünf Jahren berichten zu lassen, welche Effekte eingetreten sind. Wenn wir diesen Weg gemeinsam gehen könnten, würden wir mit vollem Herzen zustimmen, Herr Breuer, aber leider müssen wir wohl befürchten, dass Sie auch heute wieder nicht bereit sein werden, über Ihren Schatten zu springen.
Wer ein Gesetz auf den Weg bringt, das sich auf einen Sachverhalt bezieht, der einen Tag vorher außer Kraft gesetzt ist, muss sich nicht wundern, wenn das Gesetz dann nicht trägt. Deshalb ist es sehr unerquicklich, aber sehr wahrscheinlich auch Ihrer Unentschlossenheit in der Koalition zu verdanken, dass wir vor der heutigen Situation stehen.
Es ist gut, wenn eine Regelung für den ländlichen Raum auf den Weg gebracht wird, sodass Übergänge gestaltet werden können. Denn in der Anhörung wurde auch deutlich, wie schwierig es ist, im ländlichen Raum letztendlich einen Eigentumsübergang zu gestalten, Erbnachfolgen zu regeln und gleichzeitig Gebäudesubstanz zu erhalten. All das war Bestandteil der Anhörung. Deswegen war der Tenor der Anhörung: Verzichtet auf eine Fristsetzung, entfristet dauerhaft.
Leider sind Sie offensichtlich auch heute nicht bereit, über diesen Schatten zu springen. Dadurch wird das, was Sie vorlegen, nicht besser. Allerdings ist das, was Sie vorlegen, besser als gar nichts. Deswegen würden wir am Ende zustimmen. Allerdings geht uns das – das sagen wir ganz deutlich – nicht weit genug. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Hovenjürgen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Kollegin Schneckenburger das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich wirklich darüber, Herr Hovenjürgen, dass die Tonlage, die Sie jetzt hier angeschlagen haben, deutlich moderater ist, als es die Aufstellung der CDU im Dezember war. Das ist schon einmal ein Schritt nach vorne.
Allerdings haben Sie in der Sache wiederum einen Gesetzentwurf vorgelegt, der im Grunde genommen immer nur „Weiter so, weiter so!“ sagt, mit einer Berichtspflicht, die aber keinerlei Auswirkungen auf die Praxis des Baugesetzbuches hätte.
Wir sehen das anders. Wir sind dafür, in eine ernsthafte Debatte um die Frage einzutreten, wie mit der Siebenjahresfrist im Baugesetzbuch umzugehen ist und dies auch ernsthaft zu evaluieren. Wenn man zwar die Evaluierung in seinen Gesetzesvorschlag hineinschreibt, aber gleichzeitig sagt, die Dinge sollen weiterlaufen, wäre das keine ernsthafte Evaluierung.
Wir wollen wirklich im Auge behalten, was sich im ländlichen Raum verändert. In dem Zusammenhang möchte ich auch gar nicht verhehlen: Wir sehen eine dauerhafte Aussetzung der Siebenjahresfrist durchaus kritisch, würden uns aber durch eine Evaluation natürlich gegebenenfalls an der Stelle auch noch einmal korrigieren. Das setzt aber voraus, dass man wirklich in einen ernsthaften Prozess miteinander einsteigt.
Wir sehen die dauerhafte Aussetzung deswegen kritisch, weil der konsequente Schutz des Außenbereichs aus unserer Sicht im Vordergrund stehen muss. Durch eine unbefristete Nutzung kann eine unbeschränkte und auch nach und nach stattfindende Nutzung aber schlecht gesteuert werden.
Schönen Dank. – Sie haben ja nun durch Hin- und Herdiskutiererei an dem in der Anhörung Gesagten vorbei bis eine Stunde vor der entsprechenden Plenarsitzung keine Einigung zwischen Rot und Grün hingekriegt. Das heißt: Sie haben sehr lange diskutiert, obwohl die Sachlage sehr klar war. Meine Frage: Wäre dann, wenn man nach einer so langen selbst verursachten Diskussion kein rechtskräftiges Gesetz zustande kriegt, im Vortrag hier nicht ein bisschen mehr Demut angesagt?
In der Tat haben wir miteinander sorgfältig diskutiert. Ich finde, es steht einer Koalition auch gut zu Gesicht,
dass sie unterschiedliche Auffassungen in der Sache miteinander austrägt und am Ende versucht, dennoch einen gemeinsamen Weg zu formulieren. Das ist an dieser Stelle gelungen. Es gelingt auch an anderen Stellen.
Richtig ist, dass es eine rechtliche Unsicherheit in der Frage gab, wie die zeitliche Befristung des Gesetzes denn nun zu verstehen ist, die wir ausräumen wollten. Deswegen kommen wir damit auch noch einmal ins Parlament, um diese Unsicherheit auszuräumen. Sie können aber ganz sicher sein, Herr Schemmer, dass diese Koalition an der Diskussion um die Frage des Baugesetzbuches keinen dauerhaften Schaden erleiden wird und auch nicht erlangt hat.
Warum sähen wir eine Entfristung kritisch? Nachfolgenutzungen ziehen immer neue Verkehre nach sich. Sie ziehen in der Konsequenz auch Versiegelungen nach sich.
Herr Hovenjürgen, wenn man die Dinge ernsthaft betrachtet, muss man sich auch noch einmal mit der Frage befassen, ob Nachfolgenutzungen gegebenenfalls auch schwierige Situationen, Konkurrenzsituationen, Konfliktsituationen mit landwirtschaftlichen Nutzungen nach sich ziehen. Was passiert denn da eigentlich im Raum? Es gibt ein Interesse der Eigentümer, ihren Besitz auch weiter zu verwerten. Das ist richtig. Das ist in Ordnung. Nichtsdestotrotz ist es Aufgabe des Planungsrechtes, solche Nutzungskonflikte miteinander auszutarieren. Ich
finde, dass es auch im Interesse der bäuerlichen, landwirtschaftlichen Nutzungen sein müsste, diese Interessenkonflikte anzugehen und gegebenenfalls auch nach einer Lösungsmöglichkeit zu suchen.
Darum haben wir Ihnen einen Gesetzesvorschlag auf den Tisch gelegt, der jetzt noch einmal endgültig klarmacht, wie das weitere Verfahren sein wird, und damit Rechtsunsicherheiten beseitigt.
Dann haben wir die Chance, miteinander im Jahr 2018 auf der Grundlage einer Evaluation, bei der noch einmal genau geschaut wird, wie die Entwicklung im ländlichen Raum sich vollzogen hat, und Fragestellungen miteinander definiert werden, abschließend eine gegebenenfalls veränderte gesetzliche Regelung zu finden oder auch die bisherige Regelung fortzuschreiben. Ich finde, das ist ein sauberes Verfahren, das auch allen Beteiligten die Chance gibt, sich in diesen Prozess einzubringen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Diskussion ist deutlich geworden, dass man hier in wenigen Worten skizzieren muss, wie es denn nun wirklich war. Es gab einen Antrag von CDU und FDP, der sachlichinhaltlich begründet war. Dieser Antrag ist in einer Anhörung geprüft worden. Ich habe selten eine Anhörung erlebt, bei der es so viel Zustimmung gab.
Die von Frau Kollegin Schneckenburger eben fadenscheinig vorgebrachte Argumentation in Bezug auf Verkehr, Landwirtschaft und Besitzverhältnisse spiegelt vorgebliche Probleme, zum Beispiel eine zusätzliche Versiegelung, vor. Das ist in der Anhörung besprochen worden. Es ist dort von allen Sachverständigen in toto vollständig abgelehnt und als Scheinargument bezeichnet worden.
Der nächste Punkt war, dass kurz vor der Plenarsitzung ein zusammengeschusterter Gesetzentwurf der Koalition vorgelegt wurde, der – und das ist das Problem – nicht nur rechtliche Unsicherheiten beinhaltete, sondern sogar einen Rechtsbruch darstellte.
Wir haben diesem Gesetzentwurf dann mit Bauchschmerzen zugestimmt, weil wir gesagt haben: Das ist wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung.
Viel wichtiger ist aber, jetzt einmal darüber zu sprechen, wie wir hier formal miteinander umgehen. Wir
haben den CDU/FDP-Antrag, der nach wie vor richtig war und richtig ist. Dieser Antrag hat letztendlich die Zielrichtung, zu sagen: Jawohl, wir wollen das abschaffen. – Als CDU und FDP sind wir es gewohnt, uns selbst infrage zu stellen und unsere Gesetze nach fünf Jahren zu überprüfen. Das haben wir dort hineingeschrieben. Sie legen jetzt einen neuen Gesetzentwurf vor, der eine Verlängerung von drei Jahren vorsieht.
Darüber kann man denken, was man will. Aber wie gehen wir miteinander um? In Ihrer Gesetzesbegründung schwiemeln Sie da herum, indem Sie schreiben, das habe das Ziel nicht erreicht; es sei keine wirksame Verlängerung möglich. – Meine Damen und Herren, ich nehme Ihnen nicht übel, dass da ein Fehler gemacht worden ist. Wer arbeitet, macht Fehler. Wenn jemand zu seinem Fehler steht, ist es in Ordnung. Das wird abgearbeitet. Sie versuchen hier aber, etwas zu vertuschen, indem Sie schreiben, das habe das Ziel nicht erreicht; die Wirksamkeit habe nicht erreicht werden können.
Genau das meinte Herr Kollege Schemmer eben: Ein bisschen mehr Demut wäre im Hinblick auf die eigenen Fehler schon richtig gewesen. Das muss man hier deutlich sagen.
Meine Damen und Herren, wir werden heute natürlich unserem eigenen Antrag zustimmen. Selbst wenn Sie wider besseres Wissen unserem Antrag nicht zustimmen sollten, werden wir auch diesmal Ihrem Gesetzentwurf zustimmen,