Die im Bereich Emanzipation veranschlagten Mittel von 8,1 Millionen € für die Zufluchtsstätten für misshandelte Frauen können nur der Anfang sein. Wir brauchen ein Finanzierungsgesetz, welches genau diese prekäre Situation aufhebt und eine gesicherte Finanzierung garantiert. Dieses ist aus unserer Sicht leider auch der kritischste Punkt im vorliegenden Einzelplan. Von daher werden auch wir dem Einzelplan 15 insgesamt nicht zustimmen können. – Ich danke Ihnen, und noch einen schönen Tag!
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Einzelplan 15. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/7515, den Einzelplan in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wer stimmt dem zu? – SPD und Grüne wie angekündigt. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? – Das sind die Piratenfraktion, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen im Hohen Hause? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Einzelplan 15 in zweiter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Groschek, Sie waren zwei Jahre Zeitsoldat bei der Marine.
Flottmachen bedeutet – erstens –, ein Schiff wieder seetüchtig zu machen oder – zweitens – ein auf Grund gelaufenes Schiff wieder ins tiefe Wasser zu bringen.
Frau Ministerpräsidentin Kraft sagte am 10. September 2014 hier in diesem Plenarsaal – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten –:
Seit Regierungsübernahme von SPD und Grünen im Jahr 2010 geht aber das Fördervolumen für den sozialen Wohnungsbau kontinuierlich zurück. Die 502 Millionen €, die im Jahr 2013 an Fördermitteln abgerufen wurden, sind nicht einmal die Hälfte dessen, was 2010 unter der CDU-geführten Landesregierung geflossen ist. Das waren nämlich mehr als 1 Milliarde €.
Herr Minister Groschek, daher bitte ich Sie, Frau Kraft einmal den Unterschied zwischen „flottmachen“ und „auf Grund laufen“ zu erklären.
Noch etwas kennt Frau Kraft nicht. An besagtem 10. September 2014 sagte die Ministerpräsidentin über die CDU-geführte Vorgängerregierung zur sozialen Wohnraumförderung – ich zitiere nochmals –:
Unsere Frage, wie viele Mittel tatsächlich in den Einfamilienhausbau gegangen sind, hat die Ministerpräsidentin nicht beantwortet. Diese Frage kann sie auch überhaupt nicht beantworten; denn die Förderergebnisse für selbst genutztes Wohneigentum unterscheiden gar nicht zwischen Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern. Wenn es Frau Kraft in den ideologischen Kram passt, werden einfach wilde Behauptungen aufgestellt, die sich überhaupt nicht nachweisen lassen.
Wenn es Frau Kraft in den Kram passt, lässt sie auch ihrer Fantasie freien Lauf. So sagte sie am 21. Mai 2014 in einem Interview beim Kölner „Express“ – ich zitiere erneut mit Genehmigung des Präsidenten –:
Am 14. Oktober 2014 schreibt ihr eigener Bauminister, Herr Groschek, dazu in einer Stellungnahme – Zitat –:
Erstens. Das Land investiert nicht selber. Zweitens. Eine Garantie für die vollständige Inanspruchnahme der Fördermittel kann niemand geben.
Aber auch die von ihr genannten 3,2 Milliarden € stammen aus dem Reich der Fantasie. Legt man die Förderzahlen von 2013 zugrunde, wird im Jahre 2017 mindestens 1 Milliarde € weniger in den sozialen Wohnungsbau fließen.
Fazit: Was die soziale Wohnraumförderung anbelangt, hat Frau Ministerpräsidentin Kraft ein verzerrtes Bild der Realität. Sie lebt im Phantasialand.
Losgelöst von den Irrungen und Wirrungen der Ministerpräsidentin fragen wir uns aber, meine sehr geehrten Damen und Herren: Was ist denn so schlimm daran, wenn Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen sich ein Häusle bauen wollen? Sollen das Häuslebauen und das Schaffen von selbst genutztem Wohneigentum denn nur den Reichen vorbehalten bleiben? Frau Ministerpräsidentin Kraft – sie ist zurzeit nicht anwesend; dann frage ich Sie, Herr Minister Groschek –, gönnen Sie den Menschen mit mittlerem Einkommen denn kein Wohnungseigentum? Die Baupolitik der Landesregierung seit 2010 lässt leider keinen anderen Schluss zu.
Der jüngste Knüppel zwischen die Beine von Menschen, die sich Wohneigentum zulegen wollen, ist die geplante Grunderwerbsteuererhöhung. Dieser Fehler fügt sich nahtlos in eine Reihe von Fehlentscheidungen, die diese Landesregierung in der Wohnungsbaupolitik gemacht hat, ein: Wiedereinführung der Kündigungssperrfristverordnung, Wiedereinführung der Zweckentfremdungsverordnung, Einführung der Verordnung zur Erschwerung der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen,
Einführung der fehlerhaften Kappungsgrenzenverordnung, ein in der Praxis untaugliches Wohnungsaufsichtsgesetz.
Das Fazit zu dieser Politik, Herr Kollege Breuer, konnte man in der „Süddeutschen Zeitung“ am 26. November 2014 nachlesen. Ich zitiere noch einmal:
„NRW wollte mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen – doch die Regierung bewirkt mit ihrer Politik das Gegenteil.“
Das Schlimme an dieser Landesregierung ist, dass sie sich keiner Fehler bewusst und offenbar lernresistent ist. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Nach der Rede von Herrn Voussem muss ich zunächst einmal festhalten: Im Landtag nichts Neues. Die CDU hält an ihrem Kurs fest. Sie redet das Land schlecht. Selbst unbestrittene Leistungen der Landesregierung werden negiert. Das Einzige, was wir hören, ist „zu spät“ oder „zu wenig“.
Das ist ja auch Teil Ihrer Aufgabe. Sie bringen dann aber nicht einmal die Energie oder den Mut auf, einmal zu sagen, wo Sie wie viel Geld mehr haben wollen – und vor allen Dingen, wie Sie es finanzieren wollen. Von einer grundsätzlichen Auseinandersetzung mit den langen Linien unserer Politik und einer Aussage, wohin Sie die Reise starten wollen, will ich überhaupt nicht reden. Da ist Schicht am Schacht.
Das soll aber nicht mein Problem sein. Ich drehe es einmal positiv und sage: Im Wesentlichen hat die CDU an unserer Politik nichts auszusetzen. Für die Bürgerinnen und Bürger heißt das: Die rot-grüne Landespolitik ist alternativlos.
Das gilt insbesondere für die Städtebauförderung. Der Bund hat seine Mittel hier insbesondere dank des sozialdemokratischen Teils der Großen Koalition von 455 Millionen € auf 700 Millionen € angehoben. Das ist eine Hausnummer. Der Anteil unseres Landes an den Bundesmitteln wächst damit von 75 Millionen € auf 115 Millionen €. Das Land ergänzt diese Summe um 1,40 € pro Bundes-Euro und setzt somit aus eigenen Mitteln 162 Millionen € für die Städtebauförderung ein. Auch das ist eine Hausnummer und ein Beispiel für einen Fakt, den Sie immer völlig ignorieren.
Meine Damen und Herren, das ist gut angelegtes Geld. Wohnen in guter Nachbarschaft, sozialer Zusammenhalt im Quartier, kulturelle Vielfalt und Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden – das wollen wir fördern. Dazu braucht es einen integrierten Ansatz, der nicht nur einzelne Investitionen sieht, sondern alle Aspekte mit in den Blick nimmt und Menschen aktiviert, sich an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes zu beteiligen.
Ähnlich alternativlos und gut wie die Städtebauförderung ist die Wohnraumförderung. Ich komme jetzt einmal auf Sie zurück, Herr Voussem. Wir haben seit 2012 mit Rahmenbedingungen zu kämpfen, die sich negativ auf die soziale Wohnraumförderung auswirken. Hierzu gehören niedrige Zinsen sowie eine rasante Mietentwicklung vor allem in Wachstumsregionen, aber auch die Tatsache, dass in den Wachstumsregionen zu wenige Grundstücke zur Verfügung gestellt werden beziehungsweise zur Verfügung stehen.
Wir haben seitdem die Konditionen angepasst und verbessert. Wir haben vor allem die Klarheit geschaffen, indem wir ein Programm bis zum Ende der Legislaturperiode mit insgesamt 3,2 Milliarden € Volumen geschaffen haben. Das ist ein deutliches Signal an Investoren und Kommunen für die Verlässlichkeit der Wohnraumförderung des Landes. Damit wird auch die Ausfinanzierung größerer Fördermaßnahmen in den Kommunen über Jahre gesichert und die abschnittsweise Umsetzung von Quartierskonzepten mit verlässlichen Förderbedingungen erleichtert.