Protocol of the Session on July 3, 2014

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

14 Gesetz zur finanziellen Beteiligung an den

Schulkosten für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern und über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6092

erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erhält als erste Rednerin die Frau Ministerin das Wort. Bitte sehr, Frau Ministerin Steffens.

Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit,

Emanzipation, Pflege und Alter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde ganz gern den Gesamtzusammenhang kurz darstellen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen, um die Altenpflegefachkraftzahl zu erhöhen vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, die Altenpflegeumlagefinanzierung eingeführt. Wir haben nicht nur vor den Verwaltungsgerichten Düsseldorf und Köln, sondern ganz aktuell jetzt auch vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Umlage in zwei Musterverfahren am 27. Juni 2014 bestätigt bekommen. Die Klagen sind vollumfänglich zurückgewiesen worden. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Damit ist also klar, dass diese Umlage als zentraler Baustein einer Gesamtstrategie in Nordrhein-Westfalen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels Bestand hat und auch in Zukunft so umgesetzt wird.

Die Umlage hat bis Ende 2014 ein Gesamtvolumen von rund 530 Millionen €. Daran sieht man, welche Dimension diese Fachkraftausbildung hat. Nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern bundesweit kann man sagen, dass diese Umlage und damit die Steigerung der Fachkraftausbildung Erfolg hat und in dieser Weise einmalig ist. Die Zahl der Altenpflegeschülerinnen stieg um rund 45 % von 10.000 auf 14.500 in den Jahren von 2011 bis 2013 an. Es ist also in sehr kurzer Zeit ein massiver Anstieg der Fachkraftausbildung erreicht worden.

Es ist klar, dass das nicht einfach mal eben so geht, sondern dass das nur mit einem enormen finanziellen Kraftakt vonseiten der Landesregierung umsetzbar war. Jeder Altenpflegeausbildungsschulplatz, der dazu notwendig ist, wird nämlich von der Landesregierung mit 280 € gefördert. Im Jahre 2010 gab es im Landeshaushalt 32 Millionen €, was dann im Jahre 2011 auf 34,7 Millionen € und im Jahre 2013 auf 54,8 Millionen € erhöht worden ist. Im Jahre 2014 liegt diese Zahl bei 58,3 Millionen €. Das ist eine Steigerung von 82 %. Es handelt sich also um eine freiwillige Leistung, die in einem massiven Maße erhöht worden ist.

In einem nächsten Schritt wollen wir, damit das Versprechen, jede Schülerin und jeder Schüler mit einem Ausbildungsvertrag in der Altenpflege erhält einen Schulplatz an einem Fachseminar, Wirklichkeit wird, den Anspruch gesetzlich festschreiben.

Auf diese Weise wollen wir die Finanzierung auf freiwilliger Basis, die im Moment auf wackligen Füßen steht, für die Zukunft festschreiben, damit es hier keine Kürzungen geben kann.

Bei den Diskussionen über dieses Gesetz gibt es meines Erachtens viele Fehlinformationen, die noch klargestellt werden müssen.

Wir hatten bis 2005 eine Fachseminarförderung für jeden neu beginnenden Kurs in Höhe von 317 €, die mein Vorgänger Karl-Josef Laumann dann auf zunächst 300 € und zum 1. Januar 2007 auf 280 € pro Platz abgesenkt hat.

Gleichzeitig mit dieser Absenkung der Pro-PlatzFinanzierung wurde aber die Finanzierung pro Kurs auf dem gleichen Niveau gehalten. Herr Laumann hat gesagt: Damit die Summe pro Kurs erhalten bleibt, dürfen die Schülerzahlen erhöht werden. – Also: In toto pro Kurs zwar mehr Schüler, aber eine gleichbleibende Finanzierung.

An dieser Finanzierung hat sich nichts geändert. Wenn es also heißt, wir würden eine Kürzung bei den einzelnen Plätzen vornehmen, ist das falsch. Die Kostenbeteiligung des Landes an der Fachkraftausbildung wird pro Platz, pro Schule in der Höhe unverändert sein. Auch mit dem Gesetz ändert sich das nicht. Wir werden dabei bleiben.

Der Wunsch, der im Raum steht, diese Zahlen zu erhöhen, wäre mit einem erheblichen Mehraufwand

verbunden. Die genannte Förderung von 360 € pro Platz würde bei 15.000 Schülerinnen zusätzlich 14,4 Millionen € pro Jahr bedeuten. Klar ist allen, die die Haushaltssituation kennen, dass dies in der momentanen Haushaltslage keine realistische Forderung ist.

Gleichzeitig werden mit dem Gesetz eine Reihe kleiner anderer Punkte verändert und weiterentwickelt. Die will ich jetzt aber nicht im Detail benennen. Wir werden darüber ja in der Ausschussberatung noch gemeinsam diskutieren.

In diesem Sinne hoffe ich auch perspektivisch auf eine Unterstützung, damit die Altenpflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen mit Rechtsanspruch umsetzbar ist. – Danke.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank für die Einbringung des Gesetzentwurfs, Frau Ministerin. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Yüksel das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich mache es kurz: Die SPD-Fraktion begrüßt den neuen Vorstoß der Landesregierung zur gesetzlichen Beteiligung an den Schulkosten ausdrücklich. Das macht uns allen deutlich, wie wichtig die Ausbildungsförderung bei Berufen im Gesundheits- und Pflegebereich ist.

Ich freue mich auf eine spannende Diskussion im Ausschuss und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Burkert.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich freue mich über diesen Gesetzentwurf, damit die Pflege Sicherheit bekommt. Und ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.

(Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Das wird offenbar eine richtig heitere Ausschusssitzung.

(Günter Garbrecht [SPD]: Bei mir gibt es kei- ne heiteren Ausschusssitzungen!)

Der Ausschussvorsitzende trägt nach, dass es bei ihm keine heiteren Ausschusssitzungen gibt.

Nun aber hat Herr Kollege Ünal für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich freue mich natürlich auch, dass der Gesetzentwurf jetzt vorgelegt worden ist.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Ich will nur zwei Punkte nennen – die Ministerin hat das Gesetz ja vorgestellt –, die mir sehr wichtig sind: Erstens. Wir begrüßen die gesetzliche Verpflichtung. Zweitens. Das Schulgeld bleibt unverändert. Allerdings sind wir der Meinung, dass sich andere Kostenträger, zum Beispiel die Pflegekassen, am Schulgeld beteiligen müssen.

Ich freue mich auf die Diskussion im Fachausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP-Fraktion erteile ich der Frau Abgeordneten Schneider das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema „Altenpflegeausbildung“ ist uns allen sehr wichtig. Wir müssen sie auf ein solides finanzielles Fundament stellen. Das müssen wir im Ausschuss gründlich beraten, damit wir in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen weiterhin eine gute, qualifizierte Altenpflege haben, die wir künftig ja noch mehr brauchen werden.

Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP, der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Piratenfraktion spricht Herr Kollege Wegner.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Und vor allem: Liebe Altenpflegerinnen und Altenpfleger! Liebe Landesregierung, liebe Frau Steffens, ich kann ja viele Ihrer Sachzwänge verstehen, nur finde ich Ihre Überlegungen manchmal doch etwas zu einfach. Ich habe das Gefühl, Sie sind gar nicht auf die wirklich bestehenden Probleme eingegangen.

Ja, die 280 € sind nicht von Ihnen, sondern die sind damals von der CDU eingeführt worden. Sie tragen die aber seit vier Jahren mit. Also sind Sie für mich die Hauptverantwortliche und nicht die CDU. Ich rege mich nämlich nicht über Sachen auf, die so lange zurückliegen.

Aber unter Umständen könnte es auch daran liegen, dass Sie gar nicht wissen, worum es hier eigentlich geht. Altenpflege, wie sie von Altenpflegefachkräften ambulant und stationär geleistet wird, ist intensive Krankenpflege und kein Halmaspielen, wie die meisten Menschen annehmen. Die meisten Menschen sind in den letzten zwei Jahren ihres Lebens abhängig von intensiver medizinischer Versorgung. Bei Luftnot, zunehmender Schwäche und drohendem Organversagen ist die Pflege nur von solchen Menschen zu leisten, die eine gute medizinische Ausbildung genossen haben.

In den letzten Jahren wurde sehr viel diskutiert über freiheitsentziehende Maßnahmen, Gewalt in der Pflege, die tägliche Überforderung der Mitarbeiter sowohl in der stationären Pflege als auch im häuslichen Umfeld.

Die Auszubildenden in der Krankenpflege müssen eine Examensarbeit abgeben, die mit der Prüfung zum Erreichen eines Abschlusses bei der Handwerkskammer vergleichbar ist. Vergleichbare strukturelle Voraussetzungen für die Prüfung von Altenpflegern waren zwar mal geplant, sind aber zurückgenommen worden, weil die Finanzierung im Jahre 2008 verringert worden ist. – Frau Steffens, ich weiß, das war die CDU, das waren nicht Sie; aber Sie haben es die ganzen Jahre danach mitgetragen.

Somit ist es verdammt schwer, zu erklären, wieso Krankenpfleger in der Ausbildung mit 500 € monatlich gefördert werden, während Altenpflegeseminare je Platz mit 280 € auskommen müssen. Ob freiwillig oder gesetzlich verbrieft ist dabei egal, 280 € sind zu wenig. Viel besser wäre es, die Summe hochzusetzen und auf die Verbriefung zu verzichten.

Ich empfinde es als Hohn, zu sagen, sie respektierten die Arbeit der Altenpfleger. Die hätten viel mehr Respekt verdient, und zwar mit einer höheren Summe, ohne das in das Gesetz aufzunehmen.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Sie schreiben jetzt 280 € ins Gesetz. Was sagen Sie dazu?