Wenn das so wäre, dann kämen wir ja auch keinen Schritt weiter. Von daher dient das sicherlich häufig auch der Sache.
Aber – ich wiederhole – es war ja nicht immer so, dass man den Kommunen finanzielle Hilfe zukommen lassen wollte, Stichwort „Konnexität“. Das hat natürlich den Inklusionsprozess auch ein Stück weit beschädigt.
Sogar der Behindertenbeauftragte, Herr Killewald – ein früherer SPD-Abgeordneter –, hat in der Anhörung in der vergangenen Woche erklärt, dass die Streitereien diesem Inklusionsprozess tatsächlich geschadet haben.
Herr Kuper hat es schon angeführt: Die kommunalen Spitzenverbände haben nochmals unterstrichen, dass dieses Neunte Schulrechtsänderungsgesetz die Verfassungswidrigkeit nicht heilen kann.
Auch die finanzielle Umsetzung – so nenne ich das jetzt mal – ändert nichts daran, dass wir ein schlechtes Inklusionsgesetz ohne jegliche Qualitätsstandards haben, dass wir keine ausreichende Vorbereitung durch Fortbildungen für unsere Lehrerinnen und Lehrer haben und dass wir die Wahlmöglichkeiten für die Eltern zwischen Regelschule und Förderschule aushöhlen, indem wir in Nordrhein-Westfalen jetzt doch eine Schließungswelle von Förderschulen herbeiführen.
Wir sehen mit großer Sorge diesem Vorgehen entgegen – nicht nur für das kommende Schuljahr, sondern auch für die Schuljahre danach.
Aber zu guter Letzt ende ich mit dem Guten. Zumindest ist mit diesem Gesetz ein Baustein bereitgestellt worden, um …
…wenigstens den Schulträgern die dringend benötigte Unterstützung zukommen zu lassen und im Ansatz auch die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Deshalb werden wir uns – genau wie die CDUFraktion – bei diesem Gesetzentwurf enthalten. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, besonders liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von den Grünen, man kann sagen: Schwein gehabt!
Morgen ist der letzte Schultag. Es ist wirklich auf den letzten Drücker gelungen. Gratulation! Es hat noch mal gerade so eben geklappt.
Das hätte aber gar nicht sein müssen, wenn wir von vorneherein gemeinsam anerkannt hätten, dass dieses Gesetz konnexitätsrelevant ist.
Da muss man einfach sagen: Die Ursache für diesen ganzen Stress in den letzten Wochen liegt bei der Landesregierung, die nämlich nicht rechtzeitig ihre Hausaufgaben gemacht hat, keine Kostenfolgeabschätzung vorgenommen und die Konnexitätsrelevanz nicht anerkannt hat.
Erst nachdem die Kommunen mit einer Verfassungsklage gedroht hatten, war die Landesregierung bereit, mit den Kommunen in Verhandlungen zu treten. Diese Verhandlungen haben wir schon im letzten Haushaltsverfahren gefordert. Damals haben wir schon gerechnet und gesagt: Bitte setzt euch zusammen. – Daraufhin haben SPD und Grüne gelächelt und erklärt: Das ist gar nicht nötig. Wir brauchen das nicht zu tun. Es gibt keine Konnexität. – Man hätte heute viel weiter sein können. Eigentlich könnte das Geld schon fließen.
Wir schauen jetzt aber einmal nach vorne: Nun haben wir es. Wir finden es gut, dass jetzt endlich etwas passiert und die Schulen Geld bekommen, mit dem sie arbeiten können. Das erkenne ich ausdrücklich an. Ich denke auch, dass in den Schulen einigermaßen Erleichterung darüber herrscht.
Diese Sicherheit, die die Kommunen jetzt haben, halte ich aber für sehr fragil; denn im Grunde ist nicht klar, was nach der Evaluation nächstes Frühjahr passiert. Stehen wir dann wieder hier und debattieren? Das hoffe ich wirklich nicht. Vielmehr hoffe ich, dass dann tatsächlich klar ist, dass die Kommunen mit den notwendigen Geldern ausgestattet werden.
Was die Rahmenbedingungen angeht, sind wir heute weiter, als wir es bei der Verabschiedung des Neunten Schulrechtsänderungsgesetzes waren.
Meines Erachtens sind wir aber immer noch nicht weit genug, was die Qualität und die Rahmenbedingungen angeht. Das ist hier auch schon ausführlich erklärt worden.
Den Schülerinnen und Schülern sowie den Kolleginnen und Kollegen wünsche ich für das Schuljahr 2014/2015 einen guten Start. Mein Dank gilt allen, die sich angesichts der gegebenen Bedingungen mit viel persönlichem Engagement und Herzblut dem Ausbau des gemeinsamen Lernens widmen. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe nach der Debatte den Eindruck, dass ich doch noch einiges klarstellen muss.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion schafft das Land Rechtssicherheit für die Kommunen und löst ein Versprechen ein, das Anfang dieses Jahres gegeben wurde. Sowohl für die Kommunen als auch für das Land ist eine rechtliche Grundlage für die beabsichtigten finanziellen Unterstützungsleistungen unverzichtbar. Das Land macht damit sehr deutlich, dass es trotz der schwierigen Haushaltslage zu seinem Wort steht.
Hier sind von der Opposition wirklich einige Sachen – ob aus Unwissenheit oder absichtlich, lasse ich jetzt einmal dahingestellt – falsch dargestellt worden.
Lieber Herr Kuper, auf den Verhandlungsprozess, den ich schon im vorletzten Jahr wollte, haben sich die Kommunen nicht eingelassen. Bei diesem Prozess stand am Anfang auch keine Summe, sondern das Ziel, zu Näherungsgrößen betreffend gegebenenfalls entstehender Kosten zu kommen.
Liebe Frau Gebauer, deshalb habe ich immer gesagt – so steht es auch im Gesetzentwurf –, dass wir die Kosten derzeit nicht beziffern können. Aufgrund der derzeitigen Kenntnislage hat es sich für uns – nicht nur für mich persönlich, sondern auch für die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen – nicht so dargestellt, dass es konnexitätsrelevant wäre. Die Regierung wollte nämlich den Kommunen keinen Blankoscheck ausstellen. Dazu stehe ich auch. In Verantwortung für den Landeshaushalt können wir den Kommunen keinen Blankoscheck ausstellen.
Erst durch einen mühseligen Prozess – niemand hat das mehr bedauert und hätte gerne schneller ein Ergebnis gehabt als wir; er war aber nun einmal sehr mühselig – haben wir Annäherungsgrößen bekommen.
Die Gutachterin, die am Anfang 300 Millionen € pro Jahr genannt hat, bezeichnet die von uns jetzt vorgesehene Zahl als vernünftig. Dann ist es doch sinnvoll, das aus Landessicht auch so zu gestalten, meine Damen und Herren. Das möchte ich hier noch einmal sehr deutlich festhalten.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Wollten Sie mit Ihren Worten gerade zum Ausdruck bringen, dass Sie das Konnexitätsverfahren in diesem Prozess jederzeit berücksichtigt und von A bis Z rechtlich korrekt durchgeführt haben? Widersprechen Sie also der auch in der Anhörung gefallenen Äußerung der kommunalen Spitzenverbände, dass das Verfahren nicht entsprechend dem Konnexitätsausführungsgesetz gelaufen sei und damit verfassungswidrig sei?
Lieber Herr Kuper, ich habe eben dargestellt, dass die Landesregierung ihren Entwurf des Neunten Schulrechtsänderungsgesetzes nach dem Kenntnisstand, den sie zum damaligen Zeitpunkt hatte, verfasst hat. Damit hat sich die Landesregierung auch auf die Rechtsauffassung des Gutachters Prof. Kyrill Schwarz, den Sie ja in anderen Fragen immer für sehr kompetent halten, gestützt. Das will ich auch noch einmal in Erinnerung rufen. Wir ha
Das Verfahren haben wir mit einem Zwischenstopp versehen wollen, um zunächst auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände in eine Arbeitsgruppe zu gehen. Dort sollten die Kosten einvernehmlich annähernd beziffert werden, um dann entsprechend zu reagieren. Die Kommunen haben diesen Prozess zum Teil erst gewollt und hinterher einen Rückzieher gemacht.
Frau Gebauer, dieser Prozess war ergebnisoffen. Das ist auch schriftlich festgehalten. Die Kommunen wollten aber, dass wir vorher schon einseitig die Konnexität anerkennen, und zwar ohne genauere Ausdifferenzierung. Das wäre als Land unverantwortlich gewesen. Darauf will ich noch einmal ausdrücklich hinweisen, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, Sie haben offenbar immer noch nicht den Unterschied zwischen Korb I und Korb II verstanden. Der Korb I bezieht sich auf die Sachkosten. Dafür wird die Konnexität anerkannt. Der Korb 2 bezieht sich auf eine freiwillige Leistung des Landes, die nicht konnexitätsrelevant ist. Das ist auch richtig, weil es nicht um Aufgaben der Kommunen als Schulträger geht, sondern um Aufgaben der Kommunen als Sozialhilfeträger. Da sind wir nicht ausgleichspflichtig. Die Kosten, die die Kommunen in diesem Zusammenhang beklagen, gehen auf Sozialhilferecht des Bundes und nicht auf Schulrecht des Landes zurück. Es wäre unverantwortlich, hier den Kommunen die Konnexität zuzugestehen. Das haben diese letztlich auch akzeptiert. Es ist ganz wichtig, das hier noch einmal festzuhalten.
Herr Kuper, eines möchte ich in Richtung der CDU auch noch sagen. Wenn Sie das Gesetz für verfassungswidrig halten und sich trotzdem heute bei der Abstimmung enthalten – was wir ansonsten begrüßen –, möchte ich Ihnen Ihren Amtseid, der gestern dem Fraktionsvorsitzenden so wichtig war, in Erinnerung rufen. Vor diesem Hintergrund dürften Sie das nämlich gar nicht tun; denn dann müssten Sie eigentlich das Verfassungsgericht anrufen. – Ich finde nicht nur das interessant, sondern ich finde es auch interessant, das hier festzuhalten.