Ich möchte noch auf ein weiteres Argument von Herrn Post eingehen, dass mittlerweile mehr und mehr Friedhöfe leerfallen.
Gerade deswegen ist es für die Kommunen und die Kirchen sehr vorteilhaft, wenn sie Begräbnisstätten, die nicht genutzt werden, auf dem Weg der Beleihung an andere Religionsgemeinschaften oder Vereine übertragen können. Das unterstützt die Kommunen und hilft ihnen. Das ist doch nicht der Untergang des Abendlandes.
Ich freue mich sehr, dass es dieses Bestattungsgesetz gibt. Ich freue mich auch sehr, dass es im Ausschuss über den rot-grünen Änderungsantrag gelungen ist, die Frist zur Bestattung noch mal abzusenken: auf 24 Stunden. Das kommt vor allem den Religionsgemeinschaften entgegen, insbesondere den jüdischen und den muslimischen, die sagen. Wir brauchen eine kurze Zeit, wenn wir hier bestatten. – Bestattungen schaffen auch so etwas wie Heimat. Gerade deswegen ist es wichtig, diese 24 Stunden zu nehmen.
Was ich nicht verstanden habe – vielleicht ist das aber ein Missverständnis, das sich durchzieht –, ist, wie Sie über die zweite Leichenschau gesprochen haben. Auch wir haben in unserem Antrag die zweite Leichenschau angesprochen, aber aus völlig anderen Gründen. Es ist im Moment sehr schwierig für die Menschen, die ihre Angehörigen ins Ausland überführen wollen, die zweite Leichenschau in einem angemessenen Zeitraum durchführen zu lassen. Deswegen sagen wir: Wir müssen über die rechtsmedizinischen Institute eine Notfalloption haben, und wir brauchen Hinweise an die Kommunen, um da das eine oder andere zu verbessern.
Ich möchte Ihnen zum Abschluss meines Redebeitrags ein Beispiel aus dem Bergischen Land vortragen. In der schönen Stadt Wuppertal gibt es sehr viele Friedhöfe: sehr alte jüdische und sehr alte christliche Friedhöfe. Die Wuppertaler haben mir erzählt und mehrfach geschrieben – sie waren auch in der Anhörung dabei –: Macht schnell das Gesetz, damit wir endlich auf dem Begräbnisfeld, das wir an diesem jüdischen und diesem christlichen Friedhof noch übrig haben, eine muslimische Begräbnisstätte einrichten können. In dem Sinne freue ich mich sehr darauf, dass wir dieses Gesetz heute verabschieden und in der Stadt Wuppertal ein interreligiöser Friedhof entstehen kann. – Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie sagt der Volksmund so treffend? Von der Wiege bis zur Bahre Formulare, Formulare. – Mit Ihrem Bestattungsgesetz, werte Frau Ministerin, fügen Sie beispielsweise mit dem Nachweis der ordnungsgemäßen Urnenbestattung ein weiteres hinzu. Mir stellt sich die Frage: Was bedeutet ordnungsgemäß? Erdbestattung – ordnungsgemäß, Urnenbestattung – ordnungsgemäß, Friedwälder oder Bestattung auf hoher See – ordnungsgemäß. Dass Menschen heute immer häufiger sehr konkrete Vorstellungen von ihrer eigenen Beerdigung haben, bleibt jedoch gänzlich unberücksichtigt, obwohl sich die Bestattungskultur in diesem Land in den letzten Jahren deutlich gewandelt hat.
Wenn jemand wünscht, dass seine Totenasche als Erinnerungsstück für die Hinterbliebenen zum Diamanten verpresst wird, möchte ich dies nicht generell verurteilen.
Oder wenn die Liesel die Asche ihres verstorbenen Friedrich im Garten unter der Zierkirsche bestatten möchte, weil er dieses Plätzchen immer so mochte und dieses auch zu Lebzeiten verfügte, finde ich das alles andere als nicht ordnungsgemäß.
Solche individuellen Wünsche berücksichtigt das Gesetz leider gar nicht. Diese Diskussion sollte aber meiner Meinung nach in unserer Gesellschaft geführt werden.
Auch der Nachweis, dass Grabsteine nicht durch Kinderarbeit hergestellt worden sind, erscheint der FDP-Landtagsfraktion nicht gerade unbürokratisch und nur schwer durchführbar. Sicher möchte niemand der hier Anwesenden, dass Kinder solche schweren, gefährlichen Arbeiten durchführen. Wie hoch tatsächlich die Zahl der Kinder bei der Herstellung von Grabsteinen ist, lässt sich nicht verlässlich feststellen. Fakt ist, Kinderarbeit verletzt Kinder in ihren Grundrechten, nimmt den Betroffenen die Chance auf Ausbildung und auf qualifizierte Arbeit im Erwachsenenalter. Sie bleiben in Armut und werden ihrer Zukunftschancen beraubt.
Die Zertifizierung der Grabmäler und Grabsteineinfassungen, die die Landesregierung nun vorschlägt, wird aber an den Bedingungen vor Ort leider nichts ändern. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Oktober 2013 festgestellt, dass es gegen ein generelles Aufstellungsverbot von Grabsteinen, die durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden, keine Bedenken gibt. Jedoch sollte der Gesetzgeber festlegen, wie der Nachweis zu gestalten ist. Hierzu vermisse ich in dem geänderten Gesetzentwurf konkrete Regelungen.
Wie soll ein solcher Nachweis unveränderbar angebracht werden? Da bin ich gespannt, wie das in der Praxis umgesetzt werden soll. Den Schwarzen Peter haben die Kommunen. Sie sollen entscheiden, welche Steine aufgestellt werden dürfen und werden mit Aufgaben zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen und der Kontrolle der Einhaltung belastet.
Was passiert mit den Steinen, die die Steinmetze bereits in ihrer Ausstellung haben? Lässt sich definitiv feststellen, ob diese Steine ohne Kinderarbeit produziert wurden? Eine Beantwortung umgehen Sie, indem Sie pauschal alle vor dem 1. Mai 2015 eingeführten Steine von dieser Regelung ausnehmen. Ich würde mich nicht wundern, wenn diese Maßnahme den einen oder anderen Betrieb noch zu Großeinkäufen vor diesem Stichtag veranlasste.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor vielen Jahren war es wichtig, dass ein Verstorbener aus Gründen der Hygiene und des Gesundheitsschutzes zügig bestattet wird. Inzwischen stehen viele technische Möglichkeiten zur Verfügung, sodass hier keine Eile mehr geboten ist. Ein Kritikpunkt an der ursprünglichen Gesetzesvorlage war für die Liberalen, dass nicht nur eine Erdbestattung innerhalb von acht Tagen erfolgen sollte, sondern künftig auch die Kremierung des Leichnams. Ersteres war in der Vergangenheit schon häufig schwierig – zum Beispiel wegen Feiertagen an Weihnachten oder Ostern. Auch wenn sich Angehörige im Ausland aufhielten, wurden diese wegen der AchtTages-Frist häufig vor große Herausforderungen gestellt. Es konnte zwar immer eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden; für die Hinterbliebenen führte das jedoch zu zusätzlichen Belastungen.
Eine Einäscherung innerhalb von acht Tagen jedoch ist kaum möglich, da sich viele Menschen eine Trauerfeier mit Sarg wünschen. Dieser Wunsch und eine Kremierung innerhalb von acht Tagen wären in der Praxis nicht vereinbar gewesen. Das wurde auch von den Experten in der Anhörung betont. Die auf zehn Tage geänderte Frist sorgt nun zumindest für eine gewisse zeitliche Entspannung.
Die FDP-Landtagsfraktion hat bereits 2011 die Landesregierung aufgefordert, sich für eine Erleichterung islamischer Bestattungen in Nordrhein
Westfalen einzusetzen. Zwar gibt es mittlerweile einige Städte wie zum Beispiel Köln, Duisburg, Wuppertal oder Münster, wo islamische Bestattungen erfolgen können; von einem bedarfsgerechten Angebot konnte aber bei Weitem noch nicht gesprochen werden. Unseren muslimischen Mitbürgern ist es aber verständlicherweise wichtig, die Bestattung entsprechend ihrer Religion durchzuführen.
Während die Migranten der ersten Generation häufig in ihrem Heimatland beigesetzt werden wollten, wünschen sich inzwischen viele Muslime eine Bei
setzung in ihrem langjährigen Wohnort hier in Nordrhein-Westfalen. Städte und Gemeinden können nun zukünftig entscheiden, die Errichtung und den Betrieb von Friedhöfen auch gemeinnützigen Religionsgemeinschaften oder religiösen Vereinen zu übertragen. Das und auch die Beerdigung, die künftig bereits nach 24 Stunden durchgeführt werden kann, werden in der Gesetzesvorlage berücksichtigt. Damit erfüllen Sie auch eine alte Forderung der FDP-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein wichtiger Punkt im Bestattungsgesetz ist die Leichenschau, die nach dem Ableben eines Menschen durchzuführen ist. In der Vergangenheit war eine zweite Leichenschau lediglich bei einer gewünschten Einäscherung oder selbstverständlich beim Verdacht eines unnatürlichen Todes vorgeschrieben. Experten gehen jedoch von jährlich weit über 10.000 unentdeckten und unnatürlichen Todesfällen in Deutschland aus. Hier besteht Handlungsbedarf.
Die Älteren von Ihnen erinnern sich vielleicht noch an „Quincy“, eine Fernsehserie über einen sogenannten Coroner, dessen Tätigkeit ausschließlich darin bestand, Leichen gründlich anzuschauen. Im wirklichen Leben ist in Europa – beispielsweise in England und Wales – dieses Coroner-System vorhanden: Jeder Tote wird unabhängig von einer Verdachtslage auf Fremdverschulden untersucht. Dies erscheint mir der Idealzustand, lässt sich auf Deutschland bzw. Nordrhein-Westfalen leider nicht so einfach übertragen. Außerdem spielen – wie immer – auch die Kosten eine nicht unerhebliche Rolle.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nunmehr generell eine zweite Leichenschau durchgeführt werden. Das ist sinnvoll und richtig; aber leider ist das nur für Modellregionen geplant. Nach Meinung zahlreicher Sachverständiger wäre das für das ganze Land sinnvoll und sollte spätestens im Anschluss an das Modellprojekt flächendeckend eingeführt werden.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bestattungsgesetz hat durch die Diskussion im Ausschuss und die Anhörung der Sachverständigen eine Reihe von Verbesserungen erfahren. Einige Forderungen und Wünsche der Liberalen wurden ebenfalls berücksichtigt. Da es aber an zahlreichen Stellen überflüssige Bürokratie mit sich bringt, wird sich die FDP-Fraktion bei der Abstimmung enthalten. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Die Menschen haben viele unterschiedliche Wünsche und Vorstellungen darüber, was mit ihrem Körper geschehen soll, nachdem sie gestorben sind. Mindestens genauso viele unterschiedliche Arten gibt es, wie Menschen trauern und sich von Verstorbenen verabschieden und ihrer gedenken.
Diese Wünsche und Vorstellungen sind mindestens so real wie die Menschen, die sie haben, und dürfen deshalb nicht ignoriert werden. Aufgrund dieser Vielzahl wird es im Zusammenhang mit Bestattungen und Totenkulten immer wieder Wünsche und Vorstellungen geben, die andere nicht nachvollziehen können. Diese unterschiedlichen Wünsche und Vorstellungen gehen sogar so weit auseinander, dass die Wünsche und Vorstellungen des einen von dem anderen als würde- und ehrverletzend empfunden werden.
Aber sind das wirklich konkurrierende Wünsche und Vorstellungen? Schließen diese Wünsche und Vorstellungen einander aus? – Ich meine: Nein! Denn wenn wir mit den sterblichen Überresten eines Menschen so umgehen, wie es sich der jeweilige Mensch gewünscht hat, sehe ich an keiner Stelle eine Würde- oder Ehrverletzung. Ich sehe schon eher eine Würde- oder Ehrverletzung, wenn dies eben nicht geschieht, wenn also den Wünschen des Verstorbenen nicht entsprochen wird.
Dafür mag es in dem einen oder anderen Fall ganz vernünftige Gründe geben. Aber es gibt auch viele Stellen oder Sachen, die nach dem Gesetz noch verboten sind, für die ich aber keine Erklärung finde.
Ich plädiere dafür, diese unterschiedlichen Wünsche und Vorstellungen über Beisetzung und Verabschiedung in größtmöglicher Freiheit zu respektieren und deren Umsetzung so weit wie möglich zu realisieren.
Lassen wir Orte außerhalb von religiösen Friedhöfen oder Waldfriedhöfen zu, an denen sich auch Andersdenkende von ihren Lieben so verabschieden können, wie sie es sich gewünscht haben. Geben wir den Menschen die Möglichkeit, ihrer Verstorbenen so zu gedenken, wie sie es wünschen. Unter Beachtung eines aufgeklärten Miteinanders wäre es möglich, den unterschiedlichen Gruppen in unserer Bevölkerung die Umsetzung ihrer Wünsche und Vorstellungen zu gestatten. Das wird mit dem Gesetz aber leider nicht getan.
In dem Gesetzentwurf sind die Möglichkeiten zwar minimal erweitert worden, dies reicht uns aber bei Weitem nicht aus. Noch immer ist alles andere als das Bestatten der Asche Verstorbener verboten. Deshalb empfehle ich meiner Fraktion, sich bei dem Gesetz zu enthalten, um den minimalen Verbesserungen, die es enthält, nicht im Wege zu stehen.
Sehr gefreut, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Grünen, haben wir uns über Ihren Antrag, mit dem Sie die Nutzung von durch Kinderarbeit hergestellte Grabsteine untersagen wollen; denn wie so oft zeugte der von der Landesregierung eingebrachte Entwurf in diesem Zusammenhang eher von der Haltung: „Wasch mich, aber mach mir den Pelz nicht nass!“ Deshalb werden wir Ihrem Änderungsantrag natürlich zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal ganz kurz den Werdegang dieses Gesetzes und darüber hinaus aufzeigen, warum wir uns jetzt hier mit diesem Gesetz befassen. 2000/2003 – der eine oder die andere war damals schon dabei – hatten wir ein langes Gesetzgebungsverfahren. In diesem Verfahren wurde ziemlich klar und deutlich, was auch heute in Bezug auf die beiden Pole der Redebeiträge von Norbert Post und Frau Schneider deutlich geworden ist, dass wir nämlich eine sehr unterschiedliche Bedarfs- und Diskussionslage haben, was denn eigentlich mit dem Bestattungsgesetz wie geregelt werden soll.
Wir hatten damals eine sehr emotionale Diskussion – bis hin zu der durch das Plenum getragenen Grableuchte des FDP-Abgeordneten für die Ministerin. Dabei ging es gerade um die Frage, wie weit wir in der Gesellschaft mit einer Veränderung innerhalb der Bestattungskultur gehen. Weiterhin ging es um die Frage: Wieviel Veränderung verträgt eine Gesellschaft? Ich glaube, dass viele diesbezügliche Punkte damals in Nordrhein-Westfalen quer über alle Bereiche hinweg sehr deutlich diskutiert worden sind. Darüber, dass es über dieses Bestattungsgesetz eine sehr viel sachlichere Diskussion gegeben hat, habe ich mich sehr gefreut; denn ich glaube, dass das der richtige Umgang mit unserer Bestattungskultur ist.
Damals wurde im Gesetz verankert, dass wir eine Evaluierung durchführen. Schon damals, 2009, hat mein Vorgänger Karl-Josef Laumann diese Evaluierung auf den Weg gebracht. Bevor ich gleich auf die Details eingehen werde, stelle ich fest, dass ich über die beiden Redebeiträge einerseits von Norbert Post und andererseits von Frau Schneider erstaunt bin; denn sie hatten innerhalb der schwarzgelben Landesregierung die Möglichkeit, all die Dinge, die sie in reiner Lehre in Bezug auf die Umsetzung für richtig und notwendig halten, auch umzusetzen.
Herr Post, deswegen muss ich an der Stelle noch einmal klar und deutlich auf Sie eingehen: Sie haben es in der schwarz-gelben Regierung nicht geschafft, diese Punkte, die wir jetzt gar nicht neu einführen, zu ändern. Zum Beispiel ging es um die anonyme Bestattung, die 2003 – oder sogar schon davor – eingeführt wurde. Sie haben es gar nicht angepackt. Sie haben überhaupt nicht versucht, einen Gesetzesentwurf auf den Tisch zu legen, weil Sie wussten, dass die gesellschaftlichen Realitäten da ein Stück weit anders sind.
Die FDP hätte wahrscheinlich – wie Frau Schneider eben sagte – lieber die Freigabe des Diamanten gehabt. Sie hätten lieber eine Rückkehr gehabt. Deswegen denke ich, dass an diesen beiden Polen deutlich geworden ist, wie ausgewogen eigentlich das von der jetzigen Landesregierung vorgelegte Gesetz ist.
Mit diesem Gesetz werden einerseits Änderungsbedarfe innerhalb der Gesellschaft ernst genommen und auf den Weg gebracht. Andererseits wird das, was wir in Bezug auf den Erhalt einer Bestattungskultur an Bedarf haben, an der Stelle bewahrt. Deswegen war es der Auftrag der Evaluierung, das Gesetz auf seine Defizite hin zu überprüfen. Einige der Punkte, die Sie jetzt angesprochen haben, sind bei der Evaluierung gar nicht als Veränderungsbedarfe benannt worden. Darüber hinaus haben wir als Landesregierung andere Punkte – auch in der Form – gar nicht aufgegriffen.
Es gab schon in dem Gesetzentwurf, den wir bei der ersten Lesung eingebracht haben, drei Punkte, die, denke ich, für Nordrhein-Westfalen sehr wichtig bzw. wesentlich sind. Wir werden sie zum Glück heute gemeinsam auf den Weg bringen können.
Der erste Punkt ist von vielen angesprochen worden. Es gibt – wenn ich das in der Debatte richtig verfolgt habe – bis auf die FDP-Fraktion einen breiten Konsens hier im Parlament – darüber freue ich mich sehr –, dass es, was die Möglichkeiten der Friedhofsträger anbelangt, im Hinblick auf die Grabsteine ein Aufstellungsgebot gibt. Darüber gibt es einen breiten Konsens.