Wir brauchen jetzt eine Lösung. Deshalb sind wir natürlich auch weiterhin dafür, dass das Land die Kosten für die BuT-Schulsozialarbeit trägt.
Aber im Gegensatz zu Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, nur als Vorweglösung, wenn der Bund sich weiterhin weigern sollte, sich an den Kosten zu beteiligen, da wir grundsätzlich schon die Verantwortung beim Bund sehen.
Die FDP scheint das ja, seit sie im Bund nicht mehr in der Regierungsverantwortung ist, ähnlich wie wir zu sehen, weshalb ich meiner Fraktion empfehle, dem Entschließungsantrag der FDP-Fraktion zuzustimmen.
Wir halten es auch nicht für richtig, dass Schulen, die einen Schulsozialarbeiter einstellen wollen, dafür auf eine Lehrerstelle verzichten müssen. Damit werden die Schulen in eine Verzichtsentscheidung gedrängt, entweder auf einen Lehrer oder auf einen Schulsozialarbeiter zu verzichten. Hier muss dringend nachgebessert werden.
Festzuhalten bleibt, dass die Umsetzung vor Ort bei diesem Konzept wieder auf andere Schultern abgewälzt wird.
Sie argumentieren in Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dass sich die Notwendigkeit von BuT-Schulsozialarbeit reduziert hat. – Nein, das sehen wir grundsätzlich anders. Ganz im Gegenteil: Ohne die Unterstützung der BuT-Sozialarbeiter werden die kommenden Generationen die Leistungen aus dem BuT nicht in Anspruch nehmen können.
Der Hauptgrund, warum wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können, besteht darin, dass Sie im zweiten Teil des Beschlussteils absichtlich oder versehentlich plötzlich nicht mehr genau zwischen der originären und der nicht originären, also der BuTSozialarbeit, differenzieren und beide in einen Topf werfen.
Schluss. – Wir möchten nämlich im Gegensatz zu Ihnen, dass die BuT-Schulsozialarbeit mit ihren sozialen Aufgaben nicht in die Schulstrukturen des Landes eingegliedert wird, sondern in die Sozialstrukturen. Die BuT-Schulsozialarbeit ist eine soziale Aufgabe. Das möchte ich an dieser Stelle ganz deutlich betonen. Es handelt sich dabei nicht um ei
ne lehrende Aufgabe. BuT-Schulsozialarbeit darf nicht abhängig sein von Schulstrukturen. Die BuTSchulsozialarbeit sollte bei den freien Trägern angesiedelt bleiben. Das hat sich für alle Seiten bewährt. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ist nicht zum ersten Mal Diskussionsgegenstand in diesem Plenum. Ich denke, alle Vorrednerinnen und Vorredner haben sehr anschaulich unterschiedliche Formen der Schulsozialarbeit dargestellt.
Wir haben die klassische pädagogische Schulsozialarbeit, die natürlich wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit an unseren Schulen ist und letztendlich in der Verantwortung der Gemeinden stattfindet. Und wir haben aufgrund des Ergebnisses des Vermittlungsverfahrens über das Bildungs- und Teilhabepaket eine neue Form der Schulsozialarbeit, die mehr sozialpolitisch orientiert ist und sehr eng im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket selbst gesehen werden muss.
Ich kann mich noch sehr genau daran erinnern, als es nächtens darum ging, im Vermittlungsausschuss zu einem Ergebnis zu kommen, dass ich mit unserer Ministerpräsidentin gesprochen habe, was wir machen können, ob wir diesem Paket zustimmen können. Zu diesem Paket gehörte eben auch die Finanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets.
Für die drei Jahre gibt es keine fachliche Erklärung. Das ist eine politische Entscheidung gewesen. Dabei war damals jedem klar, dass es mit drei Jahren Finanzierung durch den Bund nicht getan sein wird. Die Schulsozialarbeit, die wir heute diskutieren, ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes überhaupt an arme Kinder herangebracht werden. Das ist ja der inhaltliche Zusammenhang. Das hört nicht nach drei Jahren auf. Deshalb brauchen wir eine langfristige Finanzierung und Finanzierungssicherheit über den Bund.
Ich will an dieser Stelle juristische Begründungen gar nicht nachliefern. Ihnen sind diese hinlänglich bekannt.
Alle Länder stimmen im Grundsatz darin überein, dass die Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket durch den Bund zu finanzieren ist. Da ist Nordrhein-Westfalen kein Exot. Informieren Sie sich bei der Bayerischen Staatsregierung. Dort
werden Sie Ähnliches hören wie das, was wir als Landesregierung in Nordrhein-Westfalen vertreten. Die Länder stehen hier in einer Linie.
Wenn gesagt wird, wir hätten immer auf die Bundesregierung geschimpft und jetzt machten wir an diesem Punkt vielleicht das Gegenteil, so muss ich dazu sagen, wenn es um die Interessen von Nordrhein-Westfalen geht, dann wird die Landesregierung natürlich auch Konflikte mit einer Bundesregierung ausfechten, der wir durchaus nahestehen.
Hier gilt: Die Interessen des Landes stehen an erster Stelle. Da sind wir keine Opportunisten, obwohl es sich in der Öffentlichkeit immer ganz gut macht, wenn man in einer Linie steht. Nein, es geht um Geld, vor allem um Geld der Kommunen. Da ist diese Landesregierung, wie Sie wissen, sehr stark. Die Förderung der Kommunen gehört zur Philosophie dieser Regierung.
Was ist also zu tun? Wir werden den Bund nicht aus der Verantwortung lassen. Das kommt gar nicht infrage. Sie wissen ja, wir wollten zumindest bis ins Jahr 2015 hinein die Finanzierung der Schulsozialarbeit über die Reste aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanzieren. Der Bund hat, was die Reste aus dem Jahr 2012 anbelangt, einen anderen Rechtsstandpunkt und hat das Geld zurückgefordert.
Wir werden den Bund daraufhin verklagen – zusammen mit anderen Bundesländern. Ein entsprechender Kabinettsbeschluss liegt vor.
Wir werden alles versuchen, um an nicht mehr und nicht weniger als 70 Millionen € zu kommen. Das ist für unsere Kommunen, für unser Land kein Pappenstiel.
Ich wundere mich insbesondere über den Antrag der CDU, weil im zuständigen Ausschuss im April klar war, dass wir eine gemeinsame Linie finden und ausgehend von diesem Landtag klarmachen wollen, was wir vom Vorgehen des Bundes halten. Dieser Antrag ist ein Abweichen vom verabredeten Verfahren und tut der Sache deshalb nicht gut.
Ich muss Ihnen noch einen Punkt nennen, der mich nachdenklich gestimmt hat. Zu einer möglichen Finanzierung durch das Land sprechen Sie von der Demografiereserve. Ich habe den Eindruck, bei Ihnen ist die Demografiereserve so etwas wie eine finanzpolitische Wundertüte. Immer, wenn es nicht anders geht, kommt die Demografiereserve ins Gespräch, aus der man alles bezahlen kann.
Meine Damen und Herren, das ist nicht nur schlicht, sondern letztendlich auch unseriös. Deshalb halte ich von Ihrem Antrag gar nichts. Wir werden weiterhin zu unserer Verpflichtung stehen und alles unter
Zum Schluss gebe ich Ihnen noch etwas Nettes und Angenehmes mit auf den Weg. In der Redeliste stehe ich als Ministerin Guntram Schneider. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis: Ich habe im Hinblick auf mein Geschlecht in diesem Leben keine Umorientierungen vorgesehen. – Vielen Dank.
Dann belasse ich es bei: Vielen Dank, Herr Minister. – Wir sind am Schluss der Aussprache. Ich darf Sie noch informieren, dass die Landesregierung ihre Redezeit um knapp zwei Minuten überzogen hat. Nichtsdestotrotz liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über den Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 16/5762 ab. Die antragstellende CDU-Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Die CDUFraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Die Piratenfraktion und die FDP-Fraktion. Damit ist der Antrag Drucksache 16/5762 abgelehnt.
Wir stimmen über den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion Drucksache 16/5877 ab. Wer möchte dem Entschließungsantrag zustimmen? – Die FDPFraktion und die Piratenfraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/5877 ebenfalls abgelehnt.
Die Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage 1)
Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/5743 an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Ist jemand gegen die Überweisungsempfehlung? – Möchte sich jemand ent
Auch hier haben sich die Fraktionen zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage 2)