Frau Brand, ich war natürlich in der gleichen Anhörung. Können Sie mir mal einen Verband nennen, der in der Anhörung das Gesetz, so wie es vorliegt, für gut und richtig befunden hat?
Die Anzahl der Verbände, die das für gut befunden haben, würde jetzt den zeitlichen Rahmen sprengen. Dann sitzen wir um 22 Uhr noch hier.
Wir werden dementsprechend diesem Gesetz aus vollem Herzen zustimmen, auch wenn uns die Auskunftspflicht und die Feststellungsklage fehlen. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt zu unserem Staatsziel, das vor zehn Jahren festgelegt wurde, nämlich dem Schutz der Tiere. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute hat der Landtag, das Parlament die Gelegenheit, so finde ich, einen bedeutenden Meilenstein des Tierschutzes zu setzen. Es geht darum, in der zweiten Lesung hier und heute das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände zu beschließen und in NordrheinWestfalen Gesetz werden zu lassen. Es geht im Kern darum, dem Staatsziel Tierschutz in unserem Land auch tatsächlich Handlungen folgen zu lassen. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes auch für andere Bundesländer und auch für den Bund Meilensteine setzen können.
Herr Biesenbach, Sie haben eben danach gefragt, wie es in der Rechtsentwicklung einzuordnen ist. Wir haben ja andere Beispiele. Das Verbandsklagerecht für Naturschutzverbände ist auch so entstanden. Der Bund hat seinerzeit diese Lücke nicht ausgefüllt. In der Folge haben verschiedene Bundesländer eigene Verbandsklagerechte für Naturschutzverbände eingeführt. Darauf hat der Bund sozusagen reagiert, indem er bundesweit ein solches Gesetz eingeführt hat.
Also es wäre ja auch hier möglich, dass Sie Ihre Bundesregierung überzeugen, ein solches Gesetz einzuführen. Dann bräuchten wir den Weg über die Länder nicht zu gehen.
Im Übrigen ist es so, dass das bestehende Gesetz in Bremen in dieser Hinsicht im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung nicht infrage gestellt worden ist und auch nicht beklagt worden ist. Darüber hinaus gibt es Festlegungen im Saarland, in Baden-Württemberg, in Rheinland-Pfalz, die unsere Meinung teilen und auch ein solches Gesetz auf den Weg bringen wollen. Wir sind also nicht allein. Wir gehen nur einen Schritt voran. Ich bin davon überzeugt, dass wir in Kürze auch auf Bundesebene über ein solches Gesetz reden.
Herr Minister, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. Denn bei Herrn Abel konnte ich sie eben nicht stellen.
Sie haben recht. In Bremen gibt es ein Gesetz. Die anderen wollen es noch. Aber was sagen Sie denn dazu, dass das Bremer Gesetz nicht vergleichbar ist? Denn Bremen hat keine Tierhaltung.
Andersherum die anderen Bereiche: Da gab es keine abschließende Regelung im Bund. Hier ist es genau umgedreht. Hier haben wir abschließende Regelungen im Bund.
Die Kolleginnen und Kollegen in Bremen würden sich sehr dagegen wehren, wenn Sie davon ausgehen würden, dass dort keine Tierhaltung stattfindet. Selbstverständlich findet in Bremen auch Landwirtschaft statt. Sie sind durchaus auch Mitglied der Agrarministerkonferenz. Das ist keine Frage. In der Anzahl sind sie dort etwas geringer, was selbstverständlich ist. Ich will jetzt nicht von den zwei oder drei Kühen dort reden. Aber es gibt in Bremen natürlich Tierhaltung. Ich glaube, das sollte man den Kolleginnen und Kollegen nicht absprechen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Entwurf ist zweimal lange und intensiv beraten worden. Wir haben zweimal eine Expertenanhörung durchgeführt. Die ganze Bandbreite der Argumente ist aufgeführt und diskutiert worden. Ich bin der festen Überzeugung, dass dabei ein sehr ausgewogener Gesetzentwurf zutage gekommen ist, der die unterschiedlichen Interessenlagen berücksichtigt und auch auf die verschiedenen Interessen eingeht.
Ich bin allerdings auch davon überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf Pilotcharakter hat, und es liegt in der Natur der Sache, dass am Anfang nicht immer alle damit einverstanden sind. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, ich bin der Überzeugung, dass die Bedenken und Befürchtungen, die gegen das Gesetz erhoben worden sind, letztlich unbegründet sind.
Ich möchte unterstreichen: Es geht nicht um ein Mehr an Tierrechten, es geht nicht um ein Mehr an materiellen Veränderungen im Tierschutzrecht. Es geht darum, dass ein Rechtsbereich, der bisher einer Überprüfung der Gerichte nicht anheimgefallen ist, einer rechtsstaatlichen Überprüfung zugeführt wird. Insofern kann ich die Argumentation der Rechtsstaatspartei, der FDP, und auch der CDU, Herr Hovenjürgen, nicht nachvollziehen.
Noch einmal: Im Kern geht es nicht darum – wie bisher möglich – gegen ein Zuviel von Tierschutz zu klagen, sondern es geht darum, im Umkehrschluss ein Zuwenig an Tierschutz einzuklagen, sozusagen Verwaltungsentscheidungen einer rechtlichen
Überprüfung anheimzustellen. Für jeden anderen Bereich ist es in unserem Rechtsstaat möglich, in der Gewaltenteilung entsprechend Gerichtsentscheidungen überprüfen zu lassen. Und Sie wollen hier eine solche gerichtliche Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen nicht zulassen
Rechtsstaatlichkeit einzuführen, reagiert. Insofern ist es Ausdruck unserer Rechtsstaatlichkeit, dass wir jede Verwaltungsentscheidung gerichtlich überprüfen lassen können. Es ist gegenüber dem vorherigen Zustand insofern ein Mehr an Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit.
Dass der Gesetzentwurf ausgewogen ist, macht auch das Beispiel der Klagemöglichkeiten gegen Tierversuchsgenehmigungen deutlich. Hier gibt es eine klare Abstufung; hier gilt die Feststellungsklage. Insofern treten keine zeitlichen Verzögerungen ein. Es geht um die nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit von solchen Tierversuchsgenehmigungen, und zwar erst dann, wenn zwei Mitglieder der entsprechenden Kommission nach § 15 Tierschutzgesetz hier entsprechend votiert haben, also eine doppelte Hürde, die zu überspringen ist, um überhaupt Gerichte zu beschäftigen, und darüber hinaus keine zeitlichen Verzögerungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Praxiserfahrung gerade bei anderen Verbandsklagerechten macht deutlich, dass die Befürchtungen, die hier auch heute wieder erhoben worden sind, im Grunde jeglicher Grundlage entbehren.
Wir haben in den vergangenen fünf Jahren bundesweit im Schnitt mit lediglich 27 Klagen von Verbänden im Bereich des Umweltrechts zu tun gehabt. Das ist gerade 1 % der Gesamtzahl der verwaltungsgerichtlichen Klagen. Allerdings ist eine andere Zahl interessant: 40 % dieser Klagen sind erfolgreich. Normale Klagen vor Verwaltungsgerichten sind lediglich im Rahmen von 10 bis 12 % erfolgreich.
Das macht deutlich, es wird nur dann geklagt, wenn es entsprechende Aussicht auf Erfolg gibt. Das ist ein Kernbestandteil unserer Argumentation, weil wir in erster Linie nicht Gerichte beschäftigen wollen, sondern weil die Möglichkeit von Verbandsklagerecht präventiv dadurch wirkt, dass sich Verbände schon frühzeitig in eine Verwaltungsentscheidung einbringen können. Im Übrigen: Auch diejenigen, die klagen, können nicht ins Blaue hinein klagen, weil man natürlich immer bedenken muss, was eine solche Klage und ein solcher Weg letztlich kosten.
Von Ihnen, Herr Busen, ist eben angesprochen worden, wie es mit der Genehmigung von bestimmten Verbänden ist. In der Tat ist im Gesetz geregelt, dass bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen sind – Sie können sie nachlesen –, bevor einem Verband überhaupt diese Klagebefugnis zuerkannt wird. Aber auch das, Herr Busen, ist rechtsstaatlich.
Deshalb kann ich hier und heute keine Aussage dazu treffen, welchem Verband dieses Recht zuerkannt wird. Das setzt eine rechtsstaatliche Prüfung voraus. Das kann ein Minister nicht tun, das müssen die entsprechenden Juristinnen und Juristen im Hause nach entsprechender Verabschiedung des Gesetzes auf rechtsstaatlicher Grundlage tun. Wir jedenfalls entscheiden nach Recht und Gesetz, und das können wir dann tun, wenn das Gesetz beschlossen ist.
Wir verabschieden das Gesetz heute in erster Linie als Akt der Prävention. Wer sich tierschutzkonform verhält – ich gehe davon aus, dass das in weiten Teilen der Verwaltung passiert –, der hat vor dem Inkrafttreten des Gesetzes nichts zu befürchten. Tierschutzvereine haben hier neue Mitwirkungsrechte. Es geht darum, dass wir uns alle, alle Bürgerinnen und Bürger, dem Schutz unserer Mitgeschöpfe verpflichtet fühlen. Das drücken wir heute mit dem Gesetz aus. – Vielen Dank für die Mitarbeit und die konstruktive Beratung.
Damit sind wir am Ende der Beratung und kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/3252, den Gesetzentwurf Drucksache 16/177 unverändert anzunehmen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Pi
ratenfraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU- und FDP-Fraktion. Gibt es Enthaltungen im Hohen Hause? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Vorfeld der heutigen Plenarsitzung begrüßte mich ein Kollege erkennbar genervt: „Ach, Ihr mit eurer Hochschulfreiheit!“ Ich kann an der Stelle nur sagen: Ja, wir bekennen uns zur Freiheit. Ja, wir bekennen uns zur Freiheit von Wissenschaft und Forschung und zur Freiheit der Hochschulen in unserem Land.